Personal. 4.1 Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Mitarbeiter des Auftraggebers von UNIT-IT übernommen werden, werden die Namen sowie alle wesentlichen Daten dieser Mitarbeiter im Vertrag detailliert und vollständig nach der von UNIT-IT vorgegebenen Struktur und inhaltlichen Tiefe angeführt. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen der Personalübernahme nach besten Kräften unterstützen. 4.2 Der Auftraggeber gewährleistet und haftet dafür, dass die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen der im Vertrag angeführten Mitarbeiter sich ausschließlich aus den einzelnen Anstellungsverträgen, aus den Kollektivverträgen, aus Betriebsvereinbarungen und Firmenregelungen ergeben, die im Vertrag abschließend aufgeführt sind. 4.3 Der Auftraggeber wird durch betriebsorganisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass nur die Arbeitsverhältnisse der im Vertrag genannten Mitarbeiter auf UNIT-IT übergehen. Der Auftraggeber wird UNIT-IT gegenüber allen Ansprüchen von Mitarbeitern, die nicht im Vertrag genannt sind, schad und klaglos halten. 4.4 Der Auftraggeber wird UNIT-IT einen Ausgleichsbetrag in der Höhe der vom Auftraggeber für die in ein Arbeitsverhältnis mit UNIT-IT wechselnden Mitarbeiter nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gebildeten Vorsorgen bezahlen (insbesondere Pensions- und Abfertigungsrückstellungen, Vorsorgen für sonstige Verbindlichkeiten gegenüber den betreffenden Arbeitnehmern). Bei Zweifeln über den ausreichenden Umfang und Höhe der Vorsorgen ist UNIT-IT berechtigt, die Höhe des vom Auftraggeber zu zahlenden Ausgleichsbetrages durch ein nach wissenschaftlich anerkannter Methode erstelltes versicherungsmathematisches Gutachten für alle Beteiligten rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Die Kosten des Gutachtens werden zwischen den Vertragspartnern geteilt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Personal. 4.1 Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Mitarbeiter des Auftraggebers von UNIT-IT übernommen werden, werden die Namen sowie alle wesentlichen Daten dieser Mitarbeiter im Vertrag detailliert und vollständig nach der von UNIT-IT vorgegebenen Struktur und inhaltlichen Tiefe angeführt1. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen andere Vertragspartei hat dafür zu sorgen, dass das Personal, das sie einsetzt, ob Leihpersonal oder nicht, bei der Personalübernahme Ausführung des Vertrags alle von Attero gestellten Anforderungen oder, in Ermangelung derselben, den allgemeinen Anforderungen der Fachkundigkeit und Fachkompetenz entspricht. Xxxxxx ist berechtigt, Austausch des Personals zu verlangen, wenn es nach besten Kräften unterstützenihrem angemessenen Urteil nicht den gestellten Anforderungen entspricht.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet 2. 2.Die andere Vertragspartei wie auch das von ihr eingesetzte Personal sind verantwortlich und haftet dafürhaften für die gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen, dass die Rechte wie sie unter anderem (jedoch nicht ausschließlich) festgestellt sind in: • dem [NL] Arbeitsschutzgesetz und Pflichten aus allen sich daraus ergebenden und/oder damit zusammenhängenden Erlassen; • den Arbeitsverhältnissen der im Vertrag angeführten Mitarbeiter sich ausschließlich aus AI-Merkblättern des [NL] Gewerbeaufsichtsamts; • den einzelnen Anstellungsverträgen, aus den Kollektivverträgen, aus Betriebsvereinbarungen und Firmenregelungen ergeben, Sicherheitsvorschriften von Xxxxxx.
3. Die andere Vertragspartei wird für die im Vertrag abschließend aufgeführt sindZusammenhang mit der Ausführung des Vertrags erforderlichen Genehmigungen in Bezug auf von ihr eingesetzte Arbeitskräfte sorgen. Die andere Vertragspartei verschafft Xxxxxx von sich aus vor dem Anfang der Arbeiten der Beteiligten eine Kopie der erforderlichen Genehmigungen und eine Kopie Personalausweises.
4.3 Der Auftraggeber wird durch betriebsorganisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass nur 4. Wenn die Arbeitsverhältnisse andere Vertragspartei in der Erfüllung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen zurechenbar im Vertrag genannten Mitarbeiter auf UNIT-IT übergehen. Der Auftraggeber wird UNIT-IT gegenüber allen Ansprüchen von MitarbeiternVerzug ist, haftet sie voll für alle Schäden, die nicht im Vertrag genannt sind, schad und klaglos haltenAttero infolgedessen erleidet. Die andere Vertragspartei stellt Xxxxxx gegen alle eventuellen Ansprüche Dritter frei.
4.4 Der Auftraggeber wird UNIT-IT einen Ausgleichsbetrag in der Höhe der vom Auftraggeber für 5. Wenn und insoweit dies Anwendung findet, findet das [niederländische] sogenannte Kettenhaftungsgesetz Anwendung und hat die in ein Arbeitsverhältnis mit UNIT-IT wechselnden Mitarbeiter nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gebildeten Vorsorgen bezahlen (insbesondere Pensions- und Abfertigungsrückstellungen, Vorsorgen für sonstige Verbindlichkeiten gegenüber den betreffenden Arbeitnehmern). Bei Zweifeln über den ausreichenden Umfang und Höhe der Vorsorgen ist UNIT-IT berechtigt, die Höhe des vom Auftraggeber andere Vertragspartei alle sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen zu zahlenden Ausgleichsbetrages durch ein nach wissenschaftlich anerkannter Methode erstelltes versicherungsmathematisches Gutachten für alle Beteiligten rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Die Kosten des Gutachtens werden zwischen den Vertragspartnern geteilterfüllen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personal. 4.1 Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen ge- troffenen Vereinbarungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Mitarbeiter des Auftraggebers von UNIT-IT ad- dIT übernommen werden, werden die Namen sowie alle al- le wesentlichen Daten dieser Mitarbeiter im Vertrag detailliert und vollständig nach der von UNIT-IT vorgegebenen addIT vorge- gebenen Struktur und inhaltlichen Tiefe angeführt. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen der Personalübernahme Per- sonalübernahme nach besten Kräften unterstützen.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet und haftet dafür, dass die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen der im Vertrag angeführten Mitarbeiter sich ausschließlich aus- schließlich aus den einzelnen Anstellungsverträgen, aus den Kollektivverträgen, aus Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarun- gen und Firmenregelungen ergeben, die im Vertrag abschließend aufgeführt sind.
4.3 Der Auftraggeber wird durch betriebsorganisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass nur die Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhält- nisse der im Vertrag genannten Mitarbeiter auf UNIT-IT addIT übergehen. Der Auftraggeber wird UNIT-IT addIT gegenüber allen Ansprüchen von Mitarbeitern, die nicht im Vertrag Ver- trag genannt sind, schad schad- und klaglos halten.
4.4 Der Auftraggeber wird UNIT-IT addIT einen Ausgleichsbetrag in der Höhe der vom Auftraggeber für die in ein Arbeitsverhältnis Arbeits- verhältnis mit UNIT-IT addIT wechselnden Mitarbeiter nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gebildeten gebilde- ten Vorsorgen bezahlen (insbesondere Pensions- und Abfertigungsrückstellungen, Vorsorgen für sonstige Verbindlichkeiten gegenüber den betreffenden ArbeitnehmernArbeit- nehmern). Bei Zweifeln über den ausreichenden Umfang Um- fang und Höhe der Vorsorgen ist UNIT-IT addIT berechtigt, die Höhe des vom Auftraggeber zu zahlenden Ausgleichsbetrages Aus- gleichsbetrages durch ein nach wissenschaftlich anerkannter aner- kannter Methode erstelltes versicherungsmathematisches versicherungsmathemati- sches Gutachten für alle Beteiligten rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Die Kosten des Gutachtens werden wer- den zwischen den Vertragspartnern geteilt.
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Samples: General Terms and Conditions