Personalvermittlung Musterklauseln

Personalvermittlung. 1 Geltungsbereich § 2 Durchführung des Vertrages § 3 Vermittlungsvergütung § 4 Weitergabe von Profilen an Dritte § 5 Vermittlung von Ausbildungsverträgen § 6 Sonderleistungen § 7 Pauschales Vermittlungshonorar / Schadensersatz § 8 Unterlagen des Auftraggebers / Unterlagen von BS Bertsch § 9 Doppeltätigkeit § 10 Eignung und Qualifikation der Fachkraft
Personalvermittlung. 1 Leistungen der DIS AG
Personalvermittlung. 3.1. Wird HPO für eine Personalvermittlung beauftragt, so beschränkt sich die Tätigkeit von HPO im Zweifel darauf, geeignete Personen für eine bei dem Kunden zu besetzende Stelle auszuwählen und dem Kunden vorzustellen.
Personalvermittlung. 15.Zustandekommen und Durchführung des Vertrags
Personalvermittlung. 1. Indirekte Personalvermittlung (mit/nach vorheriger Arbeitnehmerüberlassung): Bei Übernahme eine(r)/s Mitarbeiter(in)/s in ein Anstellungsverhältnis (Arbeits- oder Dienstvertrag) aus der Überlassung steht der Firma persona part ein Vermittlungshonorar gegenüber dem Auf- traggeber oder ein mit dem Kunden konzernverbundenen Unternehmen (§§ 15ff. AktG in Deutschland) zu. Die Höhe der Vermittlungsgebühr ist wie folgt gestaffelt: Bei Übernahme innerhalb der ersten 3 Monate 15 % des Jahresbruttoeinkommens, nach 3 Monaten 12 % des Jahresbruttoeinkommens, nach 6 Monaten 9 % des Jahresbruttoeinkommens, nach 9 Monaten 5 % des Jahresbruttoein- kommens und nach 12 Monaten entfällt eine Vermittlungsgebühr. Maßgeblich ist das Jahresbrut- togehalt, wie es zwischen dem Auftraggeber und der/dem Mitarbeiter(in) als Bruttoarbeitsentgelt (ohne Nebenzuwendungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) vereinbart ist. Das Honorar wird bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter/in bzw. bei Arbeitsaufnahme im Kundenbetrieb ohne Abzug und in- nerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist der Firma persona part zur Auskunft über das vereinbarte Bruttoarbeitsent- gelt innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung verpflichtet. Erteilt der Auftraggeber die Auskunft nicht innerhalb dieser Zeit, ist die Firma persona part berechtigt, die Provision auf Basis des bis- herigen Bruttoarbeitsentgelts des Mitarbeiters bei der Firma persona part unter Zugrundelegung der regelmäßig vereinbarten monatlichen Arbeitszeit zu berechnen. Das Recht zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs und zur Provisionsberechnung bleibt daneben bestehen. Das Vermittlungshonorar steht der Firma persona part auch dann zu, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Überlassung ein Anstellungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter begründet wird, das in einem kausalen Zusammenhang zu der (un)mittelbar vo- rangegangenen Überlassung mit der Firma persona part steht. Nach sechs Monaten nach Ende der Überlassung erheben wir kein Vermittlungshonorar, unabhängig davon, ob ein (un)mittelbarer kausaler Zusammenhang zur vorherigen Überlassung besteht.
Personalvermittlung. Ergänzend zu vorgenannten Punkten gelten für die Vermittlung zwischen dem Kunden und PENSUM folgende besondere Bedingungen:
Personalvermittlung. 33 Grundsatz
Personalvermittlung. Bei Einstellung eines vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung, wird innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 30 % des zukünftigen Bruttojahresgehalts beim Kunden fällig. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, Auskunft über das mit dem HenterPersonal Mitarbeiter oder dem von HenterPersonal vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonats- bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen.
Personalvermittlung. 20.1 Schließt der Kunde mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Verwenderin einen Anstellungsvertrag, so gilt dies als erfolgreiche Personalvermittlung durch die Verwenderin, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 1. Der Mitarbeiter war bei der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen der Ver- wenderin für den Kunden tätig. 2. Der Zeitraum zwischen dem Ende dieser Tätigkeit und dem Be- ginn des Anstellungsvertrags beträgt höchstens 6 Monate.
Personalvermittlung. 1. Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Arbeitnehmer der Firma JIT ein Arbeitsverhältnis eingeht. Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unter- nehmen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der letzten Überlassung, höchstens aber 12 Monate nach Beginn der Überlassung, mit dem Zeitarbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht.