Common use of Personelle Anforderungen Clause in Contracts

Personelle Anforderungen. 5.1 Die spezialisierten Leistungserbringer stellen sicher, dass das für die speziali- sierte ambulante Palliativversorgung erforderliche und geeignete Personal zur Verfügung steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den spezialisierten Leistungserbringer eine tägliche telefonische Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für die Patienten, deren Angehörigen und die an der Versorgung Beteiligten sicherzustellen ist. Die ständige Verfügbarkeit mindestens einer Ärztin/eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ist zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit schließt notwendige Hausbesuche ein.

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Samples: Vertrag Über Die Erbringung, Vertrag Über Die Erbringung

Personelle Anforderungen. 5.1 Die spezialisierten Leistungserbringer stellen sicher, dass das für die speziali- sierte spezialisierte ambulante Palliativversorgung erforderliche und geeignete Personal zur Verfügung steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den spezialisierten Leistungserbringer eine tägliche telefonische Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für die Patienten, deren Angehörigen und die an der Versorgung Beteiligten sicherzustellen ist. Die ständige Verfügbarkeit mindestens einer Ärztin/eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ist zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit schließt notwendige Hausbesuche ein.

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Samples: Muster Vertrag Über Die Erbringung, Muster Vertrag Über Die Erbringung

Personelle Anforderungen. 5.1 Die spezialisierten Leistungserbringer stellen sicher, dass das für die speziali- sierte spezialisierte ambulante Palliativversorgung Palli- ativversorgung erforderliche und geeignete Personal zur Verfügung steht. Dabei ist zu berücksichtigenberücksichti- gen, dass durch den spezialisierten Leistungserbringer eine tägliche telefonische Rund-um-die-Uhr-Uhr- Erreichbarkeit für die Patienten, deren Angehörigen und die an der Versorgung Beteiligten sicherzustellen sicher- zustellen ist. Die ständige Verfügbarkeit mindestens einer Ärztin/eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft Pfle- gefachkraft ist zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit schließt notwendige Hausbesuche ein.

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Samples: Vertrag Nach § 132 D SGB V

Personelle Anforderungen. 5.1 Die spezialisierten Leistungserbringer stellen sicher, dass das für die speziali- sierte spezialisierte ambulante Palliativversorgung erforderliche und geeignete Personal zur Verfügung steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den spezialisierten Leistungserbringer eine tägliche telefonische Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für die Patienten, deren Angehörigen vertrauten Personen und die an der Versorgung Beteiligten sicherzustellen ist. Die ständige Verfügbarkeit mindestens einer qualifizierten Ärztin/eines qualifizierten Arztes und/oder einer qualifizierten Pflegefachkraft ist zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit schließt notwendige Hausbesuche ein.

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Samples: Vertrag Über Die Erbringung

Personelle Anforderungen. 5.1 Die spezialisierten Leistungserbringer stellen sicher, dass das für die speziali- sierte ambulante spezialisierte ambu- lante Palliativversorgung erforderliche und geeignete Personal zur Verfügung steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den spezialisierten Leistungserbringer eine tägliche telefonische tele- fonische Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für die Patienten, deren Angehörigen vertrauten Personen und die an der Versorgung Beteiligten sicherzustellen ist. Die ständige Verfügbarkeit mindestens mindes- tens einer qualifizierten Ärztin/eines qualifizierten Arztes und/oder einer Pflegefachkraft qualifizierten Pfle- gefachkraft ist zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit schließt notwendige Hausbesuche ein.

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Samples: Vertrag Nach § 132 D SGB V

Personelle Anforderungen. 5.1 Die spezialisierten Leistungserbringer stellen sicher, dass das für die speziali- sierte spezialisierte ambulante Palliativversorgung erforderliche und geeignete Personal zur Verfügung steht. Dabei ist zu berücksichtigenberück- sichtigen, dass durch den spezialisierten Leistungserbringer eine tägliche telefonische Rund-um-um- die-Uhr-Erreichbarkeit für die Patienten, deren Angehörigen und die an der Versorgung Beteiligten sicherzustellen ist. Die ständige Verfügbarkeit mindestens einer Ärztin/eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ist zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit schließt notwendige Hausbesuche ein.

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Samples: Vertrag Nach § 132 D SGB V