Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Berechnungen, Prüfstücke etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurde.
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Pflichten des Auftraggebers. 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere besonde- re Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen erfor- derlichen Unterlagen (z.z. B. Pläne, Berechnungen, Prüfstücke etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Pflichten des Auftraggebers. 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen Unterlagen (z.z. B. Pläne, Berechnungen, Prüfstücke etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige Informationen zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung Ausfüh- rung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Pflichten des Auftraggebers. 3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere besondere Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen erforderlichen Unterlagen (z.z. B. PläneSicherheitsdatenblatt, BerechnungenAnalysen, Prüfstücke Muster etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Pflichten des Auftraggebers. 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere besondere Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen erforderlichen Unterlagen (z.z. B. Pläne, Berechnungen, Prüfstücke etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Berechnungen, Prüfstücke etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige Informationen zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung Ausfüh- rung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich ausdrück- lich vereinbart wurde.
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