Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilen.
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Samples: Mietbedingungen
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder der von ihm benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche,schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Samples: Mietvertrag
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Samples: Mietvertrag
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen das Mietobjekt mitsamt Inventar in aller Sorgfalt zu lassenbehandeln. Der Mieter verpflichtet sichFür die Schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenstände, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Wohnwagen gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder einer benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich benannten Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Samples: Mietvertrag
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden sind. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseiti- gung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontakt- person anzuzeigen. Für die durch eingewiesenes nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und geschultes Personal bedienen zu lassenToilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten u.ä. Der Mieter verpflichtet sichnicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere so trägt der Verursacher die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragenKos- ten der Instandsetzung. Bei einem Defekt während evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Einsatzes Mietobjektes ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen und Mie- ter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Vermieter unverzüglich Störung beizutra- gen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu benachrichtigen. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigenhalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder dessen Kontaktperson unverzüglich zu unter- richten. Unterlässt der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenMieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichter- füllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur Mieter wird die Ferienwohnung einschließlich Inventar, sowie die Zugänge und Gartenflächen mit aller Sorgfalt behandeln. Für die Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, des Gebäudes, sowie der Außenanlagen ist der Mieter insoweit schadenersatzpflichtig, als er selbst, seine Begleitpersonen oder Besucher diese schuldhaft verursacht haben. Sollten während der Nutzung Schäden auftreten, die der Mieter feststellt, hat er dem Vermieter umgehend Mitteilung zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werdenerstatten. Eine unsachgemäße Benutzung Sollten aus einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitig gemachten Meldung Schäden entstehen, ist untersagtder Mieter schadenersatzpflichtig. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigtberechtigt an den sanitären, elektrischen und sonstigen Anlagen eigenmächtig Eingriffe vorzunehmen oder Abhilfe eigenmächtig in Auftrag zu geben, sondern hat den Mietgegenstand einem Dritten Vermieter umgehend in Kenntnis zu überlassensetzen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch Sollte der Mieter Mängel der Mietsache feststellen, so hat er den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninformieren, damit dieser ggf. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes hat für Abhilfe sorgen kann. Unterlässt der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtetdiese Information, den Vermieter bei kann er keine Ansprüche auf Mietminderung wegen einer eingeschränkten Nutzung der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenMietsache geltend machen.
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Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Anspruche auf Mietminderung) zu.
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Samples: Mietvertrag
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch eingewiesenes nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Waschbecken und geschultes Personal bedienen Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu lassentun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand entstehenden Schaden gering zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragenhalten. Bei einem Defekt während des Einsatzes ist kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der Mietgegenstand sofort stillzulegen und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Einen etwaigen Verlust öffentlichen Versorgung oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigendurch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Samples: Mietvertrag
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu lassenbehandeln. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes Entstandene Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder der von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spül-, Waschbecken, Badewanne und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Be- schädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitperso- nen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüg- lich dem Vermieter unverzüglich oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hinein- geworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasser- rohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu hal- ten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertrags- mäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Ferner ist im gesamten Haus das Rauchen untersagt.
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Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Ge- bäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist Mieträumen oder dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Be- seitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verur- sachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossenen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizu- tragen oder evtl. enstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Miet- sache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßigen Leistungen (insbesondere keine An- sprüche auf Mietminderung) zu.
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Pflichten des Mieters. Der Mietergegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten an dem vereinbarten Ort genutzt werden. Eine unsachgemäße Benutzung ist untersagt. Der Mieter ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen. Ebenso bedarf die Untervermietung vorheriger Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu be- handeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträu- men oder des Gebäudes sowie der zu den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, vor jedem Einsatz Mieträumen oder dem Gebäude gehören- den Mietgegenstand zu überprüfen und insbesondere die Stromkabel vor Benutzung komplett auszurollen. Elektrische Geräte dürfen während des Betriebes nicht abgedeckt werden, sonst besteht Brandgefahr. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand bei Spritz-, Schweiß-, Maler-, Trenn- und Abbrucharbeiten ohne Schutz zu gebrauchen. Etwaige Instandsetzungskosten oder Lackierkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei einem Defekt während des Einsatzes Anlagen ist der Mietgegenstand sofort stillzulegen Mieter ersatzpflichtig, wenn und der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigeninsoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Einen etwaigen Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter gegenüber soweit er nicht selbst zur Be- seitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter unverzüglich oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssig- keiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Bearbeitung und Aufklärung des Schadensfalles bestmöglich Mietsache unverzüglich zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten und Auskünfte zu erteilenunterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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