Pflichten des Unternehmers Musterklauseln

Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer erkennt alle in den Vergabebedingungen niedergelegten Pflichten sowie sonstige schriftlich festgelegte Randbedingungen ausdrücklich an. Diese Anerkennung gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer des vergebenen Gütesiegels einschließlich eventueller Verlängerungszeiträume. Zu den Pflichten des Unternehmers gehört insbesondere der Aufbau und die Pflege einer geeigneten Systemdokumentation zum Aufbau und Nachweis eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit nach dem Nationalen Leitfaden und den gegebenenfalls wie unter Ziffer 8 angegebenen Erweiterungen, mit der alle Abläufe, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen schriftlich festgelegt werden. Darüber hinaus erklärt sich der Unternehmer dazu bereit, alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer, Schutz von Sicherheit und Gesundheit für sein Unternehmen zum unverzichtbaren Unternehmensziel zu erklären.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer hat insbesondere folgende Pflichten: Durch die Ausführung der Arbeiten verursachte Schäden an bestehenden Bauteilen, Pflanzen oder Vegetationsflächen sind dem Bauherrn un- verzüglich zu melden. Herkunft und Qualität der verwendeten Materia- lien sind dem Bauherr auf Verlangen an- zugeben.
Pflichten des Unternehmers. 1. Der Unternehmer führt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus und nimmt in diesem Zusammenhang Rücksicht auf die Interessen des Verbrauchers. 2. Der Unternehmer informiert den Verbraucher regelmäßig über die Höhe der Forderungen. 3. Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Haftung für Xxxxxxx, die auf eine zurechenbare Vertragsverletzung oder eine unerlaubte Handlung zurückzuführen sind, hinreichend und dauerhaft zu versichern. 4. Der Unternehmer darf nicht mehr als einen Vermittlungsauftrag für dasselbe Wasserfahrzeug annehmen. Wenn der Unternehmer bereits zuvor einen Vermittlungsauftrag für ein bestimmtes Wasserfahrzeug erhalten hat, kann er erst einen neuen Auftrag für dieses Wasserfahrzeug annehmen, wenn der erste Auftrag nachweislich beendet ist. 5. Wenn ein Verkaufs-/Kaufauftrag vorliegt, kann der Abschluss des Verkaufs-/Kaufauftrags nicht von einem Sachverständigengutachten abhängig gemacht werden, das der betreffende Unternehmer selbst in Auftrag gegeben hat. 6. Der Unternehmer teilt dem Verbraucher den Namen und die Anschrift des Käufers oder Verkäufers mit, sobald sich die Vertragspartner über den Preis des Wasserfahrzeugs und über die Verkaufsbedingungen geeinigt haben. 7. Wenn der Verbraucher angegeben hat, dass seine Daten dem zukünftigen Käufer oder Verkäufer nicht mitgeteilt werden sollen, wickelt der Unternehmer den Kauf/Verkauf unter seinem eigenen Namen ab.
Pflichten des Unternehmers. 1. Pflicht zur Herstellung des Werkes 2. Pflicht zur Verschaffung eines mangelfreien Werkes a) Xxxxxxxxxx, § 633 II
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer hat urkundenrelevante Änderungen, die eine Vertragsänderung zur Folge haben könnten unverzüglich, insbesondere vor einer Wiederbegutachtung der BGHM anzu- zeigen. Der Unternehmer erkennt alle in den Vergabebedingungen und in diesem Vertrag niederge- legten Pflichten ausdrücklich an. herheit Darüber hinaus verpflichtet sich der Unternehmer dazu, alle für die Begutachtung und Auf- rechterhaltung des Gütesiegels erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch die unselbständigen Standorte in Deutschland, sofern sie Ge- genstand des Vertrages sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer, Arbeitssic und Gesundheit für sein Unternehmen zum unverzichtbaren Unternehmensziel zu erklären und in diesem Sinne sein Arbeitsschutzmanagementsystem zu pflegen und fortzuführen. Andernfalls besteht kein An- spruch auf Wiederbegutachtung. Der Unternehmer hat die Einführung des Arbeitsschutzmanagementsystems innerhalb eines Jahres abzuschließen. Die Frist beginnt mit dem Datum der letzten Unterschrift. Diese Frist kann einmalig vor Fristablauf auf Antrag maximal bis zu 12 Monate verlängert werden. Über Ausnahmen entscheidet die BGHM im Einzelfall. Kommt es innerhalb dieser Fristen aus be- trieblichen Gründen nicht zur Erstbegutachtung, erlischt dieser Vertrag. Die Einhaltung etwaiger Mitbestimmungsrechte wird bei Erteilung des Gütesiegels vorausge- setzt.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer wird dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen) unentgeltlich zur Verfügung stellen, jeweils ergänzen und aktualisieren. Diese Unterlagen sowie ggf. leihweise zur Verfügung gestellte Musterkollektionen verbleiben im Eigentum des Unternehmers, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht sind38.
Pflichten des Unternehmers. 5.1 Der Unternehmer ist verantwortlich (nicht abschliessend):
Pflichten des Unternehmers. 1. Bei Beginn des Mietzeitraums stellt der Unternehmer dem Verbraucher das Wasserfahrzeug zur Verfügung. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass sich das Wasserfahrzeug in einem guten Zustand befindet, dass es für den bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt werden kann und dass es mit einer tauglichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die den Anforderungen des vereinbarten Fahrtgebiets entspricht. 2. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Wasserfahrzeug zugunsten des Verbrauchers ausreichend gegen die gesetzliche Haftpflicht, Kaskoschäden und Diebstahl zu versichern. Diese Versicherung gilt nur für die Nutzung des Fahrzeugs in dem zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher vereinbarten Fahrtgebiet. Für die Versicherung gibt eine angemessene Eigenbeteiligung, deren Höhe sich nach dem Wert des Schiffes richtet. 3. Vor der Abfahrt dokumentieren die Vertragsparteien den Zustand des Wasserfahrzeugs, welcher in einem von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Zustandsprotokoll festgehalten wird. Der Unternehmer überreicht dem Verbraucher eine unterschriebene Abschrift des Zustandsprotokolls. 4. Der Unternehmer übergibt dem Verbraucher vor der Abfahrt eine Inventarliste. 5. Am Ende des Mietzeitraums nimmt der Unternehmer das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit in Empfang, sofern es mit dem Verbraucher nicht etwas anderes vereinbart hat. 6. Der Unternehmer sorgt dafür, dass sich im Wasserfahrzeug die erforderlichen Telefonnummern und Notrufnummern befinden.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Arbeiten durch qualifizier- tes Personal fachgerecht auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Das Montagepersonal wird die Arbeit vor Ort spätestens einen Monat nach seiner Anforderung beim Unternehmer begin- nen.
Pflichten des Unternehmers. 1. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher das Wasserfahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass das Wasserfahrzeug sich in einem guten Zustand befindet, für den bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt werden kann und dass es mit einer Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die für das vereinbarte Fahrtgebiet geeignet ist. 2. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Wasserfahrzeug zu Gunsten des Verbrauchers ausreichend gegen die gesetzliche Haftpflicht, Kaskoschäden und Diebstahl für die Fahrt in dem zwischen Unternehmer und Verbraucher vereinbarten Fahrtgebiet zu versichern. 3. Der Unternehmer kann dem Verbraucher wegen schlechter Wetterbedingungen (Windstärke 5 Bft oder mehr) und/oder wegen übermäßigem Konsum von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln die Abfahrt untersagen oder ihn anweisen, in den Yachthafen zurückzukehren oder unverzüglich einen von ihm benannten Anlegeplatz anzufahren. 4. Der Unternehmer ist verpflichtet, vor der Abfahrt die Zustandsliste abzuzeichnen. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Abschrift der abgezeichneten Zustandsliste auszuhändigen. 5. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher vor der Abfahrt eine Inventarliste zu übergeben.