Pflichten des Unternehmers Musterklauseln

Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer erkennt alle in den Vergabebedingungen niedergelegten Pflichten sowie sonstige schriftlich festgelegte Randbedingungen ausdrücklich an. Diese Anerkennung gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer des vergebenen Gütesiegels einschließlich eventueller Verlängerungszeiträume. Zu den Pflichten des Unternehmers gehört insbesondere der Aufbau und die Pflege einer geeigneten Systemdokumentation zum Aufbau und Nachweis eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit nach dem Nationalen Leitfaden und den gegebenenfalls wie unter Ziffer 8 angegebenen Erweiterungen, mit der alle Abläufe, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen schriftlich festgelegt werden. Darüber hinaus erklärt sich der Unternehmer dazu bereit, alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer, Schutz von Sicherheit und Gesundheit für sein Unternehmen zum unverzichtbaren Unternehmensziel zu erklären.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer hat insbesondere folgende Pflichten: Durch die Ausführung der Arbeiten verursachte Schäden an bestehenden Bauteilen, Pflanzen oder Vegetationsflächen sind dem Bauherrn un- verzüglich zu melden. Herkunft und Qualität der verwendeten Materia- lien sind dem Bauherr auf Verlangen an- zugeben.
Pflichten des Unternehmers. 1. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher das Wasserfahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass das Wasserfahrzeug sich in einem guten Zustand befindet, für den bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt werden kann und dass es mit einer Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die für das vereinbarte Fahrtgebiet geeignet ist.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Arbeiten durch qualifizier- tes Personal fachgerecht auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Das Montagepersonal wird die Arbeit vor Ort spätestens einen Monat nach seiner Anforderung beim Unternehmer begin- nen.
Pflichten des Unternehmers. 1. Der Unternehmer führt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus und nimmt in diesem Zusammenhang Rücksicht auf die Interessen des Verbrauchers.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer hat urkundenrelevante Änderungen, die eine Vertragsänderung zur Folge haben könnten unverzüglich, insbesondere vor einer Wiederbegutachtung der BGHM anzu- zeigen. Der Unternehmer erkennt alle in den Vergabebedingungen und in diesem Vertrag niederge- legten Pflichten ausdrücklich an. herheit Darüber hinaus verpflichtet sich der Unternehmer dazu, alle für die Begutachtung und Auf- rechterhaltung des Gütesiegels erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch die unselbständigen Standorte in Deutschland, sofern sie Ge- genstand des Vertrages sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer, Arbeitssic und Gesundheit für sein Unternehmen zum unverzichtbaren Unternehmensziel zu erklären und in diesem Sinne sein Arbeitsschutzmanagementsystem zu pflegen und fortzuführen. Andernfalls besteht kein An- spruch auf Wiederbegutachtung. Der Unternehmer hat die Einführung des Arbeitsschutzmanagementsystems innerhalb eines Jahres abzuschließen. Die Frist beginnt mit dem Datum der letzten Unterschrift. Diese Frist kann einmalig vor Fristablauf auf Antrag maximal bis zu 12 Monate verlängert werden. Über Ausnahmen entscheidet die BGHM im Einzelfall. Kommt es innerhalb dieser Fristen aus be- trieblichen Gründen nicht zur Erstbegutachtung, erlischt dieser Vertrag. Die Einhaltung etwaiger Mitbestimmungsrechte wird bei Erteilung des Gütesiegels vorausge- setzt.
Pflichten des Unternehmers. Der Unternehmer wird dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen) unentgeltlich zur Verfügung stellen, jeweils ergänzen und aktualisieren. Diese Unterlagen sowie ggf. leihweise zur Verfügung gestellte Musterkollektionen verbleiben im Eigentum des Unternehmers, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht sind38.
Pflichten des Unternehmers. 5.1 Der Unternehmer ist verantwortlich (nicht abschliessend):
Pflichten des Unternehmers. 1. Pflicht zur Herstellung des Werkes

Related to Pflichten des Unternehmers

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.