Common use of Police Clause in Contracts

Police. 7.1 Der Inhalt der laufenden Versicherung gilt als von dem Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Aushändigung widerspricht. Die laufende Versicherung gilt nicht als Police im Sin- ne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/2011. 7.2 Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf Verlangen eine von ihm unterzeichnete Urkunde für den einzelnen Transport (Einzelpolice, Zertifikat) aus- zuhändigen. Die Einzelpolice gilt als Police im Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/2011; jedoch finden die Bestimmungen über die Genehmigung des Inhalts der Police auf sie keine Anwendung.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Police. 7.1 6.1. Der Inhalt der laufenden Versicherung gilt als von dem Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser die- ser nicht binnen eines Monats nach Aushändigung widerspricht. Die laufende Versicherung gilt nicht als Police im Sin- ne Sinne des Gesetzes und der DTV-DTV- Güter 2000/2011. 7.2 6.2. Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf Verlangen eine von ihm unterzeichnete Urkunde Ur- kunde für den einzelnen Transport (Einzelpolice, Zertifikat) aus- zuhändigenauszuhändigen. Die Einzelpolice gilt als Police im Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/2011; jedoch finden die Bestimmungen über die Genehmigung des Inhalts der Police auf sie keine Anwendung.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Police. 7.1 Der Inhalt der laufenden Versicherung gilt als von dem Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Aushändigung widerspricht. Die laufende Versicherung gilt nicht als Police im Sin- ne Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/2011. 7.2 Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf Verlangen eine von ihm unterzeichnete Urkunde für den einzelnen Transport (Einzelpolice, Zertifikat) aus- zuhändigen. Die Einzelpolice gilt als Police im Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/2011; jedoch finden die Bestimmungen über die Genehmigung des Inhalts der Police auf sie keine Anwendung.

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Samples: Gütertransportversicherung

Police. 7.1 6.1 Der Inhalt der laufenden Versicherung gilt als von dem Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser die- ser nicht binnen eines Monats nach Aushändigung Aushändi- gung widerspricht. Die laufende Versicherung gilt nicht als Police im Sin- ne Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/20112008. 7.2 6.2 Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf Verlangen eine von ihm unterzeichnete Urkunde Ur- kunde für den einzelnen Transport (Einzelpolice, Zertifikat) aus- zuhändigenauszuhändigen. Die Einzelpolice gilt als Police im Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/20112008; jedoch finden die Bestimmungen über die Genehmigung des Inhalts der Police auf sie keine Anwendung.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Police. 7.1 6.1 Der Inhalt der laufenden Versicherung gilt als von dem Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Aushändigung widerspricht. Die laufende Versicherung gilt nicht als Police im Sin- ne Sinne des Gesetzes und der DTV-DTV- Güter 2000/20112008. 7.2 6.2 Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer auf Verlangen eine von ihm unterzeichnete Urkunde für den einzelnen Transport (Einzelpolice, Zertifikat) aus- zuhändigenauszu- händigen. Die Einzelpolice gilt als Police im Sinne des Gesetzes und der DTV-Güter 2000/20112008; jedoch finden die Bestimmungen über die Genehmigung des Inhalts der Police auf sie keine Anwendung.

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Samples: Transportversicherung