Prämienhöhe Musterklauseln

Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prämienübersicht.
Prämienhöhe. Generell richtet sich die Prämienhöhe nach der vereinbarten Versicherungssumme (Anschaffungspreis gemäß § 4.1) und dem gewählten Versicherungsumfang.
Prämienhöhe. Die Höhe der Prämien wird risikogerecht, wie beispielsweise nach Lebensalter, Wohnort, Leistungsbezug oder Branche der versicherten Person, festgesetzt. Personen, die aus der Erwerbsausfall-Versicherung für Unternehmungen in die Einzelversicherung übernommen werden, bilden eine eigene Risikogruppe. Im Weiteren gelten für die Prämienfestsetzung, die Prämienzahlung, den Zahlungsverzug sowie die Prämienanpassung die GB, die laut Police anwendbar sind.
Prämienhöhe. Die Höhe der Prämien wird risikogerecht, beispielsweise nach dem Lebensalter der versicherten Person, festgesetzt. Prämienänderungen infolge Wechsels der Risikogruppe erfolgen automa- tisch. Die versicherte Person ist verpflichtet, veränderte persönliche Verhältnisse zu melden, die für die Berechnung der Prämie massgebend sind. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, so ist eine allfällige Prämiendifferenz rückwirkend geschuldet. Für sistierte Versicherungen wird eine reduzierte Prämie erhoben.
Prämienhöhe. Die Prämienhöhe wird im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein angegeben. Sollte die dort eingetragene Prämie unrichtig berechnet oder ein dort nicht ausgewiesener Zuschlag zu erheben sein, wird Ihnen die tatsächlich zu entrichtende Prämie gesondert mitgeteilt (spätestens mit Übersendung des Versicherungsscheins). Eine abweichende Prämie gilt als genehmigt, wenn Sie dieser nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) widersprechen (§ 5 Abs. 1 VVG).
Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prämienübersicht. Bei einer Kombination der Zielregion 1 und 2 im Sinne des § 4 Ziff. 2 dieser Bedingungen erfolgt die Berechnung der Prämien separat gemäß Prämientabelle. Die Prämie für alle versicherten Zielregionen wird als Einmalprämie insgesamt bei Vertragsbeginn fällig.
Prämienhöhe. Generell richtet sich die Prämienhöhe nach dem gewählten Versicherungsumfang, der Rasse des Hundes und dem Eintrittsalter des versicherten Hundes. Die für den Versicherungsvertrag zu entrichtende Jahresgesamtprämie kann der Versicherungsnehmer seiner Versicherungspo- lice oder seiner Prämienrechnung entnehmen.
Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person oder eine Familie ergibt sich aus der Prämienübersicht. Sofern die Voraussetzungen der Familienversicherung entfallen, erfolgt die Umstellung der versicherten Personen in Einzelversicherungen nach Beitragsstufen, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung des Versicherers bedarf. a) Die Prämien werden nach Beitragsstufen unterschieden. b) Xxxxxx sich die Beitragsstufe einer versicherten Person ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Beitragsstufe bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. c) Bei Änderung der Beitragsklasse und bei Umwandlung einer Familienversicherung in Einzelversicherungen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person oder eine Familie ergibt sich aus der Prämienübersicht. a. Die Prämie für eine versicherte Person wird nach Beitragsklassen unter- schieden: • Beitragsklasse I: bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, • Beitragsklasse II: ab dem 66. Lebensjahr bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres, • Beitragsklasse III: ab dem 76. Lebensjahr. b. Sofern sich die Prämienstufe einer versicherten Person aufgrund des neu erreichten Lebensalters ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Prämienstufe bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Ver- sicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. c. Sofern in der Familienversicherung versicherte Kinder das 21. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt die Umstellung der versicherten Person in die Prämienstufe I, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bei dem Versi- cherer bedarf. x. Xxxxxx die Voraussetzungen der Familienversicherung entfallen, erfolgt die Umstellung der versicherten Personen in Einzelversicherungen nach Prämienstufen, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung des Versiche- rers bedarf. e. Wenn sich die Prämienhöhe ändert, kann der Versicherungsnehmer in- nerhalb von 2 Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttre- tens der Änderung kündigen. Gleiches gilt bei Umwandlung einer Famili- enversicherung in eine Einzelversicherung. 1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistun- gen des Versicherers, z.B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme von Leistungen, ändern. Dementspre- chend vergleicht der Versicherer die erforderlichen mit den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt die- se Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 v.H., so können die Prämien vom Versicherer überprüft und soweit erforderlich angepasst werden. 2. Die Anpassungen nach Absatz 1 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. 3. Erhöht der Versicherer die Prämien nach Absatz 1, so kann der Versiche- rungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Ände- rungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündi- gen. 1. Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und für österreichische Staatsangehörige nicht das Staatsgebiet Österreich sowi...
Prämienhöhe. Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie in der Prämienübersicht. Sie ist in Beitragsstufen eingeteilt. Sie richtet sich nach dem Alter der versicherten Person und dem versicherten Reisepreis. a) Falls Sie nicht mehr als Familie im oben beschriebenen Sinne gelten, stellt die HanseMerkur zum nächsten Zahlungstermin von der Familienversicherung auf den zum Umstellungszeitpunkt gültigen Tarif für Einzelversicherungen um. Die Umstellung erfolgt auf die Beitragsstufe, die der Hälfte Ihres bisher versicherten Reisepreises am nächsten ist. Hierüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. b) Versicherte Kinder werden am Ende des Versicherungsjahres, in dem sie ihren 21. Geburtstag hatten, auf den zum Umstellungszeitpunkt gültigen Tarif für Einzelversicherungen umgestellt. Die Umstellung erfolgt auf die1. Beitragsstufe für Einzelversicherungen mindestens jedoch mit einem zu versichernden Reisepreis von 1.000,- EUR. Hierüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. c) Werden Sie 65 Jahre alt, stellt die HanseMerkur ab der nächsten Prämienzahlung die Beitragsstufe auf die Beitragsstufe ab 65 Jahre um. Hierüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. d) Wenn sich die Prämienhöhe ändert, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.