Prämienhöhe Musterklauseln

Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prämienübersicht.
Prämienhöhe. Generell richtet sich die Prämienhöhe nach der vereinbarten Versicherungssumme (Anschaffungspreis gemäß § 4.1) und dem gewählten Versicherungsumfang.
Prämienhöhe. Die Höhe der Prämien wird risikogerecht, beispielsweise nach dem Lebensalter der versicherten Person, festgesetzt. Prämienänderungen infolge Wechsels der Risikogruppe erfolgen automatisch. Die versicherte Person ist verpflichtet, veränderte persönliche Verhältnisse zu melden, die für die Berechnung der Prämie massgebend sind. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, so ist eine allfällige Prämiendifferenz rückwirkend geschuldet. Für sistierte Versicherungen wird eine reduzierte Prämie erhoben.
Prämienhöhe. Die Prämienhöhe wird im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein angegeben. Sollte die dort eingetragene Prämie unrichtig berechnet oder ein dort nicht ausgewiesener Zuschlag zu erheben sein, wird Ihnen die tatsächlich zu entrichtende Prämie gesondert mitge- teilt (spätestens mit Übersendung des Versicherungsscheins). Eine abweichende Prämie gilt als genehmigt, wenn Sie dieser nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) wider- sprechen (§ 5 Abs. 1 VVG).
Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person oder eine Familie ergibt sich aus der Prämienübersicht.
Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person oder eine Familie ergibt sich aus der Prämienübersicht. Sofern die Voraussetzungen der Familienversicherung entfallen, erfolgt die Umstellung der versicherten Personen in Einzelversicherungen nach Beitragsstufen, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung des Versicherers bedarf.
Prämienhöhe. Die Prämie für eine versicherte Person ergibt sich aus der Prämienübersicht. Bei einer Kombination der Zielregion 1 und 2 im Sinne des § 4 Ziff. 2 dieser Bedingungen erfolgt die Berechnung der Prämien separat gemäß Prämientabelle. Die Prämie für alle versicherten Zielregionen wird als Einmalprämie insgesamt bei Vertragsbeginn fällig.
Prämienhöhe. Generell richtet sich die Prämienhöhe nach dem gewählten Versicherungsumfang, der Rasse des Hundes und dem Eintrittsalter des versicherten Hundes. Die für den Versicherungsvertrag zu entrichtende Jahresgesamtprämie kann der Versicherungsnehmer seiner Versicherungspo- lice oder seiner Prämienrechnung entnehmen.
Prämienhöhe. Die Höhe der Prämien wird risikogerecht, wie beispielsweise nach Lebensalter, Wohnort, Leistungsbezug oder Branche der versicherten Person, festgesetzt. Personen, die aus der Erwerbsausfall-Versicherung für Unternehmungen in die Einzelversicherung übernommen werden, bilden eine eigene Risikogruppe. Im Weiteren gelten für die Prämienfestsetzung, die Prämienzahlung, den Zahlungsverzug sowie die Prämienanpassung die GB UNO.
Prämienhöhe. Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie in der Prämienübersicht. Sie ist in Beitragsstufen eingeteilt. Sie richtet sich nach dem Alter der versicherten Person und dem versicherten Reisepreis.