Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. 5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet. 5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar. 5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. 8.1 Der Kunde zahlt Kalmar den vereinbarte Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetund Leistungen ist im Auftrag angegeben und versteht sich, soweit von ALLEGION nicht abweichend schriftlich bestimmt, exklusive Mehrwertsteuer, jedoch inklusive aller sonstigen Kosten, Gebühren und Spesen.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung 8.2 Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis; Preiserhöhungen des Lieferanten sind nur mit vorhe- riger schriftlicher Zustimmung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigtALLEGION zulässig.
8.3 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht zahlt ALLEGION den Preis für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel Produkte und / oder Leistungen 90 Tage nach dem Ende des auf die Auslieferung der Produkte oder der (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsBeendigung der Leistungen folgenden Monats oder, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultierenfalls später, wie die Forderung von Kalmarnach Abnahme der Produkte und / oder Leistungen durch ALLEGION.
5.4. Kalmar 8.4 ALLEGION behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassendie Zahlung zu verweigern, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten Lieferant eine Rechnung an ALLEGION über einen vom vereinbarten Preis abweichenden Betrag ausstellt.
8.5 Im Fall eines allgemeinen Rückgangs des Grundpreises für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten die von Kalmar dem Lie- feranten für die ProduktionHerstellung der Produkte verwendet werden, oder eines Rückgangs der Kosten, die dem Lieferanten während der Herstellung der Produkte oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibtLeistungen entstehen, ist ALLEGION zur angemessenen Minderung des vereinbarten Preises berechtigt; sollte der Lieferant anderen Kunden zu ALLEGIONgendeinem Zeitpunkt ähnliche Produkte und Leistungen zu vergleichsweise günstigeren als zu den mit ALLEGION vereinbarten Bedingungen anbieten, wird er ALLEGION unverzüglich vergleichbare Bedin- gungen hierfür einräumen.
8.6 ALLEGION behält sich das Recht vor, aus welchen Gründen auch immer fällige oder fällig werdende Forderungen des Lieferanten an ALLEGION gegen Verbindlichkeiten des Liefe- ranten gegenüber ALLEGION aufzurechnen.
8.7 Die Bezahlung durch ALLEGION bewirkt keine Freistellung des Lieferanten von seiner Haftung für die gelieferten Produkte und die erbrachten Leistungen oder den in Rechnung gestellten Betrag. Darüber hinaus hat Kalmar stets Durch die Bezahlung verzichtet ALLEGION nicht auf das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung Ansprüche zu änderneinem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
8.8 Die Annahme und / oder die Bezahlung von Rechnungen stellen keine Annahme der Allge- meinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dar, wenn eine solche Änderung die auf eine Modifikation der Ausrüstung Rechnung abgedruckt sind oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenRechnung beigefügt sind.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit wird nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem Auftragjeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
3. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders geregeltvereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz üblichen Bankzinsen berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Werkfrischmörtel
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk und schließen Verpackung, Entladung, Fracht, Porto, Wert-, Bruch- und Trans- portsicherung nicht ein. Zu den Preis gemäß dem AuftragPreisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen ge- setzlichen Höhe hinzu.
2. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltDem Lieferer steht es frei, werden Verzugszinsen ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen des Lieferers, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit. Versicherung gegen Transportschäden führt der Lieferer – mangels gesonderter Vereinbarung – nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen Rechnung aus. Eine gesonderte Vereinbarung liegt auch vor, wenn der Lieferer „frei Haus“ liefert; in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestelltdiesem Fall schließt der Lieferer eine Transportversicherung auf eigene Kosten ab.
3. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto des Lieferers zu leisten, und zwar:
a) 1/3 Anzahlung nach Eingang der Zahlung Auftragsbestätigung, 1/3 bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Anzeige der Versandbereitschaft, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang
b) bei vereinbarten Teillieferungen, sobald dem Besteller mitgeteilt ist, daß die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenTeil- lieferung versandbereit ist.
5.24. Umsatzsteuern Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde Besteller nur berechtigtinsoweit zu, wenn als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Diese Einschränkung gilt Skonto oder sonstige Abzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
6. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller.
7. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins ist der Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe des § 288 BGB zu verlangen, wobei weiterer Verzugsschaden vorbehalten bleibt.
8. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt dem Lieferer jederzeit vorbehalten. Der Lieferer ist auch berechtigt, jederzeit für eine bestehende Forderung eine nach seinem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Wird diesem Ersuchen nicht stattgegeben, kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden dem Lieferer Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage zu stellen, so werden sämtlichen Forderungen des Lieferers, auch soweit dieser dafür Wechsel entgegengenommen hat, sofort fällig. Voraus- bzw. Abschlagzahlungen werden vom Lieferer nicht verzinst. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Wenn eine Sistierung des Vertrages vereinbart wird, ist der festgelegte Preis unter Abzug der direkten Kosten für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder vom Lieferer bis zur vollständigen Fertigstellung der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmarbestellten Teile noch auszuführenden Teilarbeiten sofort fällig und zahlbar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten9. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % Preis ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenkein Wagniszuschlag enthalten.
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Preis und Zahlungsbedingungen. 5.16.1 Als Preis der Waren und Dienstleistungen gilt jeweils der in der Bestellung, der Proforma- Rechnung, der Bestell- bzw. Der Kunde zahlt Kalmar Auftragsbestätigung von OPIS festgelegte oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbarte Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltoder, werden Verzugszinsen in Höhe falls kein Preis fixiert wurde, der von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenOPIS angebotene Preis.
5.26.2 Wenn in einem Vertrag vorgeschrieben ist, dass vom Kunden eine Kaution zu zahlen bzw. Umsatzsteuern Anzahlung zu leisten ist, behält sich OPIS das Recht vor, die Waren und/oder anwendbare Mehrwertsteuern Dienstleistungen erst dann zu liefern, wenn diese Kaution oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetAnzahlung in voller Höhe entrichtet wurde.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar 6.3 OPIS behält sich das Recht vor, den Preis jederzeit vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassendurch Mitteilung (per E-Mail oder anderweitig) an den Kunden den Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit Erhöhungen der OPIS entstehenden Kosten anzuheben, wenn soweit diese Kostensteigerungen auf von OPIS nicht beeinflussbare Preissteigerungsfaktoren zurückzuführen sind, z. B. Veränderungen der Rohstoffpreise oder der Devisenkurse. Weiterhin behält sich aus OPIS das Recht vor, den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen im Zuge einer allgemeinen Erhöhung des Listenpreises mit einer maximalen Steigerungsrate von Kalmar 5 % pro Kalenderjahr anzuheben.
6.4 OPIS hat einen Anspruch auf Erstattung aller zusätzlichen Kosten, die durch vom Kunden verlangte Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für Waren und/oder Dienstleistungen verursacht oder durch Verspätungen herbeigeführt werden, die auf Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, oder die der Tatsache geschuldet sind, dass der Kunde nur unzureichende Informationen oder Anweisungen an OPIS übermittelt hat.
6.5 Sofern nicht zu vertretenden Gründen wesentlicheschriftlich anders vereinbart, gelten alle von OPIS angegebenen Preise für Lieferungen unter 500€ exklusive der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern Verpackung und Abgaben erhöhen Versicherung. Der Kunde hat diese an OPIS zu zahlen sowie alle zusätzlichen Aufwendungen, Lizenzgebühren oder Zölle zu erstatten, die von OPIS gezahlt wurden oder die OPIS entstanden sind.
6.6 Der Preis versteht sich ausschließlich der ggf. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Einfuhr-, Ausfuhr- und sich daraus unter Berücksichtigung Wiederausfuhrsteuer sowie aller anderen Faktoren eine Erhöhung diesbezüglichen Zölle, Gebühren und Abgaben, die der Gesamtkosten Kunde darüber hinaus ggf. an OPIS zahlen muss.
6.7 Entgeltforderungen der Vertragserfüllung OPIS werden, d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktionsofern einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist, Herstellung oder nach Lieferung der Ausrüstung Ware oder Erbringung der Dienstleistung zur Zahlung fällig.
6.8 Sofern nicht die Regelung unter Ziffer 6.10 oder die Erbringung Bedingungen unter Ziffer 6.11 Anwendung finden, muss der Dienstleistungen ergibtKunde alle Rechnungsbeträge in voller Höhe und ohne Abzug binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum an OPIS überweisen. Darüber hinaus Der Kunde darf nur unstrittige oder rechtsgültige Ansprüche oder von OPIS anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dies gilt auch für den Fall des Vermögensverfalls der OPIS. Der Kunde hat Kalmar stets das Rechtein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit, als seine Gegenforderungen auf derselben vertraglichen Beziehung basieren.
6.9 Maßgeblich für den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % Zahlungszeitpunkt ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt Eingang der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenGutschrift auf dem jeweils angegebenen Bankkonto.
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Samples: Agbs Für Geschäftskunden
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.12.1. Der Die Preise sind EUR-Preise. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Lieferung bzw. Leistung. An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, ist der Auftragnehmer für einen Zeitraum von vier Monaten nach Ver- tragsschluss gebunden. Wird die Lieferung bzw. Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht, so ist der Auftragnehmer bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn-/ oder Materialpreiserhöhungen berechtigt, Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen, sowie die Liefer- bzw. Leistungsverzögerung vom Auftraggeber zu vertreten ist.
2.2. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Auftragnehmers, jedoch ausschließlich Verpackung. Verpackun- gen werden nicht zurückgenommen. Für eine entsprechende Entsorgung hat der Kunde zahlt Kalmar Sorge zu tragen.
2.3. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit zeitlichen Absprachen über Lieferung, Montage und den Preis gemäß dem AuftragAbschluss der Arbeiten vereinbart werden. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Im Angebot nicht anders geregeltausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden Dies gilt insbesonde- re für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und nicht vorhergesehene Installationsarbeiten, die vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenAuftraggeber ge- wünscht werden.
5.22.4. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so hat dieser dem Werkunternehmer bzw. Lieferer den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetersetzen.
5.32.5. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Lieferun- gen sind nur berechtigtmöglich, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindsie vorher schriftlich vereinbart wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für Fahrlässigkeit, -beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder Zusicherung bezweckt hat, den Kunden gegen 2.6. Preise verstehen sich zzgl. der (teilweisen) Nichterfüllung Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. die eingetretenen Schäden abzusichern, bei Mängeln des AuftragsLiefergegenstandes, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4nach Produkthaftungsgesetz 3. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten Gerichtstand für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung Personen- oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenSachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLieferer haftet auch für vor- sätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden Die für die Produkte zu dem betreffenden Dienstleistungen berechneten Preise basieren auf der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3Leistungserbringung gültigen Preisliste des Anbieters und sind einschließlich aller Steuern und Gebühren aufgeführt. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht Alle Preise enthalten den aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz und gelten in jedem Fall für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der kleinste nutzbare Einheit (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsPersonen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultierenTage, wie die Forderung von KalmarPortionen, Gläser, Flaschen usw.
5.4). Kalmar Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Preis vor in Abhängigkeit von der Lieferung Mehrwertsteuererhöhung zu ändern.
2. Der Anbieter ist berechtigt, nach billigem Ermessen Vertragsschluss eine Vorauszahlung für die reservierten Leistungen bis zum vereinbarten Preis zu verlangen.
3. Ist der Zeitraum zwischen der Reservierung und dem vereinbarten Vertragstermin länger als drei Monate, so ist der Anbieter berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn zu erhöhen oder zu senken. In diesem Fall ändert sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentlicheder Preis proportional zum Verbraucherpreisindex. Grundlage für die Berechnung ist der Endwert des Index, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere für den Monat veröffentlicht wurde, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung Preise zu ändern, wenn der Xxxx die Reservierung ändert, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Gäste und der Aufenthaltsdauer.
4. Das Recht auf Zahlung an den Anbieter wird unverzüglich nach Eingang der entsprechenden Rechnung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit eine solche Änderung Rechnung oder Vorabrechnung für die erbrachten Leistungen auszustellen. Rechnungen gelten als spätestens drei Tage nach Versand beim Adressaten eingegangen, falls ein früherer Lieferzeitpunkt kann nicht nachgewiesen werden.
5. Die Ausstellung einer Sammelrechnung entbindet den Schuldner nicht von der Verpflichtung, einzelne Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Eine verspätete Zahlung auch bei einer einzigen Rechnung berechtigt den Anbieter, keine zusätzlichen und zukünftigen Dienstleistungen zu erbringen und weitere Dienstleistungen nur unter der Bedingung zu erbringen, dass der Xxxx im Voraus eine Anzahlung von bis zu 100% der bestellten Dienstleistungen leistet.
6. Der Xxxx ist verpflichtet, die Unterkunft und alle anderen gebuchten Leistungen am Tag der Ankunft zu bezahlen, bevor er die Karte vom Zimmer erhält. Bei Garantie der Zahlung per Kreditkarte oder Kaution in bar ist es möglich, die Unterkunft am Abreisetag zu bezahlen.
7. Zahlungen können in bar, per Kreditkarte oder per Überweisung auf das Konto des Anbieters, auf der Grund der vom Anbieter an den Xxxx gesendeten Zahlungsdetails, erfolgen.
8. Vor Beginn der Nutzung der bestellten Leistungen ist der Xxxx verpflichtet, dem Anbieter eine Modifikation Zahlungsgarantie gemäß der Ausrüstung gültigen Preisliste in Form einer Vorautorisierung der Zahlungskarte oder durch Einzahlung von Bargeld (im Folgenden als "Zahlungsgarantie") zu leisten. Die Zahlungsgarantie dient als Garantie für die Entschädigung für die mögliche Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen des Anbieters (z. B. alle Dienstleistungen für bezahlte Speisen und Getränke, die Inanspruchnahme von Wäscheservices, den späten Check- out) und den verursachten Schaden (dh alle möglichen Schäden durch Gäste, Verlust oder Diebstahl des Eigentums des Anbieters oder vertragliche Sanktionen bei Verletzung dieser AGB durch den Xxxx); (im Folgenden zusammenfassend als "Nebendienstleistungen" bezeichnet).
9. Die Verweigerung einer Zahlungsgarantie kann zum Rücktritt vom Vertrag und zur Nichterbringung der bestellten Leistungen führen.
10. Die Zahlungsgarantie kann in Form einer Vorautorisierung der Zahlungskarte gewährt werden, wenn der Anbieter die folgenden Kartentypen akzeptiert: VISA, MASTER CARD, DINERS, MAESTRO oder durch Einzahlung von Bargeld an der Hotelrezeption, wo die der Anbieter nur die folgenden Währungen akzeptiert: Tschechische Krone und Euro.
11. Werden alle Verpflichtungen des Gastes gegenüber dem Anbieter nach Beendigung der Erbringung der bestellten Leistungen erfüllt, wird die Vorautorisierung innerhalb der vom Aussteller der Zahlungskarte des Gastes festgelegten Frist widerrufen oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird Anbieter gibt das eingezahlte Geld an den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichtenXxxx zurück. Im Falle der Hinterlegung einer Preiserhöhung Zahlungsgarantie in bar erkennt der Xxxx an, dass der Anbieter bei der Abreise das mögliche Vorhandensein zusätzlicher Dienstleistungen durch den Xxxx prüft, bevor er die bereitgestellte Zahlungsgarantie zurücksendet.
12. Ist die Nutzung überdurchschnittlicher Dienstleistungen höher als die Höhe der bereitgestellten Zahlungsgarantie, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Gesamtbetrag der Zahlungsgarantie während des Aufenthalts im Hotel zu erhöhen, und der Xxxx lehnt eine solche Erhöhung ohne Grund nicht ab , sonst können die Dienste beendet werden.
13. Andere verbrauchte Leistungen werden vom Xxxx sofort bezahlt; jedoch spätestens beim Auschecken aus der Unterkunft.
14. Bei verspäteter Zahlung des Leistungspreises oder der Entschädigung durch den Xxxx hat der Anbieter Anspruch auf eine Vertragsstrafe von mehr als 10 0,5% ist der Kunde berechtigtdes für jeden Verspätungstag fälligen Betrags und das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
15. Der Rücktritt Alle Zahlungen erfolgen in der im Vertrag angegebenen Währung, ansonsten in tschechischen Kronen. Die Umrechnung zwischen Euro und der tschechischen Währung erfolgt zum Wechselkurs von 26,245 CZK / EUR. Die Hauptwährung des Hotels ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenCZK.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.12.1 Barzahlungsrabatt, Skonto oder mündliche Preis- oder Zahlungsabsprachen mit dem Außendienst werden nur wirksam, wenn sie von BK ausdrücklich auch schriftlich bestätigt worden sind. Der Kunde zahlt Kalmar den Bitte achten Sie bei Ihrer Auftragsbestätigung darauf. Etwaige, am Tage der Lieferung zur Erhebung gelangende, auf behördlicher Anordnung beruhende Preiserhöhungen sowie zwischenzeitliche umlagefähige Steuererhöhungen können in jedem Falle dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen, bedingt durch erhöhte Lohn- oder Materialkosten, sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis gemäß dem Auftrag. der BK.
2.2 Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltvereinbart, gelten die Preise „ab Werk bzw. ab Lager“, ausschließlich Verpackungen, Transportkosten, einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung sowie Montage- und Betriebsmittel und Zoll. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird, in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.3 Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber, nicht erfüllungsstatt, angenommen, und zwar unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Auch Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
2.4 Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wurde. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Im Falle einer überfälligen Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Als Barzahlung gilt nur eine Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang spätestens beim Empfang der Zahlung aussetzenWare.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten 2.5 BK ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird ihre Forderungen gegen den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenan einen Dritten abzutreten.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Kraftfahrzeugen Und Dienstleistungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Wir sind berechtigt, bei wesentlicher Veränderung der Kosten, die wir für die Bereitstellung/Herstellung der Vertragsgegenstände aufwenden müssen (nachfolgend: Kosten der Vertrags- gegenstände) – insbesondere im Verhältnis zum Vorlieferanten – die in diesem Vertrag vereinbarten Preise zum Zwecke der Erhaltung des Äquivalenzinteresses anzupassen. Der Kunde zahlt Kalmar Eine wesentliche Veränderung der Kosten der Vertragsgegenstände liegt vor, wenn sich diese um 10 % oder mehr im Verhältnis zu den Kosten der Vertragsgegenstände bei Vertragsabschluss verändern. Eine Preisveränderung im vorstehenden Sinne bedeutet eine Veränderung der Kosten der Vertragsgegenstände derart, dass diese günstiger oder teurer geworden sind. Die Veränderung und das Begehren, den Preis gemäß für die Kosten der Vertragsgegenstände entsprechend anzupassen, zeigen wir dem AuftragKunden unverzüglich an. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Die Preisanpassung entfaltet ihre Wirkung ab dem sich aus unserer Anzeige ergebenden Zeitpunkt. Gegenüber Xxxxxx, die in der Eigenschaft eines Verbrauchers handeln, ist eine Preiserhöhung erstmalig vier Monate ab Vertragsschluss möglich.
(2) Voraussetzungen und Umfang der Anpassung ergeben sich aus der nachfolgend aufgeführten Berechnung: Neuer Preis = [alter Preis/100 ] × [ a ( M0/M1 ) + b ( L0/L1 ) + c] Dabei bedeuten: M1 = bisherige Materialkosten M0 = zukünftige Materialkosten L1 = bisherige Misch- und Logistikkosten L0 = zukünftige Misch- und Logistikkosten a,b und c sind die gewichteten Anteile der einzelnen Kosten- faktoren an den Gesamtkosten: a = Materialkostenanteil b = Misch- und Logistikkosten c = Festkostenanteil.
(3) Beide Vertragsparteien sind nach der Anzeige und vor Eintritt der Preisanpassung berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Für uns besteht ein Interesse an einer Kündigung insbesondere dann, wenn uns die Konkretisierung der Preisanpassung vor unüberwindbare Schwierigkeiten nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt.
(4) Sollte die vorstehende Xxxxxxx unwirksam sein, so richtet sich unser Leistungsbestimmungsrecht nach den allgemeinen Vorschriften des § 315 BGB.
(5) Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht anders geregeltvoll ausschöpfen), für die schlechte Befahrbarkeit von Straßen und Baustellen, für nicht sofort erfolgende Entladung bei Ankunft an der Übergabestelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder während der kalten Jahreszeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle von Kleinwasser werden wir die gesetzlichen Zuschlagssätze gemäß den jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erheben.
(6) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu begleichen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Eine schriftliche Vereinbarung eines Skonto-Abzugs ist unwirksam, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist oder bei uns Wechselverbindlichkeiten hat.
(7) Auf Verlangen wird uns der Käufer eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälligen Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren erteilen.
(8) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen; die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Entgegennahme von Wechsel erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsel- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
(9) Gerät der Käufer mit der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu in Verzug, so hat er ab dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetFälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu zahlen.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Samples: Transportbetonlieferungsvertrag
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung der Lieferung/Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Sand, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragDies gilt nicht für Lieferungen an Nichtunternehmer, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden.
(2) Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpfen), für nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Übergabestelle sowie für Liefe- rungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß den jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
(3) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen; Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinba- rung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Ein schriftlich vereinbarter Skonto-Abzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflich- tungen im Rückstand ist oder bei uns Wechselverbindlichkeiten hat.
(4) Auf Verlangen wird der Käufer uns eine Ermächtigung zur Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren erteilen.
(5) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen, Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsel- und Scheckbetrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
(6) Gerät der Käufer mit der Zahlung aussetzenin Verzug, hat der Käufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkredit- zinsen, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB) zu zahlen.
5.2(7) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Lieferung oder Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder die Sicherheit für sie geleistet ist. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Käufer aus dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetDeckungsschutz ausschließt.
5.3(8) Unsere sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von Stundungsabrechnungen bzw. Zur Aufrechnung von der Laufzeit etwa erhaltener Wechsel sofort fällig: - wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät, - wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere, wenn unser Kreditver- sicherer ihn aus dem Deckungsschutz ausschließt, - wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, - wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
(9) Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt Einem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, auch gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaften hat. Auf Zurückbehaltungsrechte kann er sich nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder berufen.
(10) Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, und der (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsVerkäufer verzichtet darauf, irgendein Zurückhaltungs- recht geltend zu machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmarer Unternehmer ist.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor (11) Ist der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Verwandten Produkten
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.18.1 Der Vertragspreis für Lieferungen und Leistungen ist ein Festpreis wie im Vertrag bestimmt und bildet die alleinige Anspruchsgrundlage des Auftragnehmers zur Bezahlung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen.
8.2 Soweit nicht vertraglich abweichend geregelt, enthält der Vertragspreis alle Abgaben, Steuern, Gebühren oder Zölle, welche für die Erbringung der Vertragsleistungen und die Lieferung der Software an den Erfüllungsort wie auch – soweit verschieden vom Erfüllungsort – im Land der Herstellung der Software anfallen; der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese unverzüglich zu bezahlen.
8.3 Alle Zahlungen werden nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen erfolgen. Der Kunde zahlt Kalmar Auftragnehmer hat alle Rechnungen in Übereinstimmung mit den Preis gemäß Zahlungsbedingungen/Fakturierungsanweisungen von ARVOS und gemeinsam mit der dazugehörigen Dokumentation, wie in der Bestellung oder in sonstiger Art vernünftigerweise von ARVOS vorgegeben, einzureichen. ARVOS ist berechtigt, nicht korrekte Rechnungen oder Rechnungen, die keine ordnungsgemäße Begleitdokumentation enthalten, zur Korrektur zurückzugeben. Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem AuftragDatum des Erhalts korrekt eingereichter Rechnungen.
8.4 Zahlungen erfolgen grundsätzlich erst nach Erhalt der Lieferung oder Leistungen und sind innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der von einer vollständigen Dokumentation begleiteten Rechnung des Auftragnehmers durch Überweisung auf die vom Auftragnehmer benannte Bankverbindung zu begleichen.
8.5 ARVOS ist nicht zu Zahlungen an den Auftragnehmer verpflichtet, wenn und solange ein Vertragsbruch durch den Auftragnehmer gegeben ist. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltZahlungen von ARVOS stellen weder eine Abnahme der Software oder anderer Vertragsleistungen noch einen Verzicht auf irgendwelche vertraglichen Rechte von ARVOS dar.
8.6 Ist ARVOS hinsichtlich fälliger Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen hat der Auftragnehmer – als alleiniges und ausschließliches Recht ‐ Anspruch auf Zinsen in Höhe des Zinses gem. § 288 II BGB, jedoch begrenzt auf eine maximale Zinsrate von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt5%. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang Das Recht, Zinsen gem. § 353 HGB ab dem Tage der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenFälligkeit zu verlangen, ist wechselseitig ausgeschlossen.
5.2. Umsatzsteuern 8.7 Gegen Ansprüche von ARVOS kann der Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen rechtskräftig zu seinen Gunsten festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.8 Soweit zwischen den Parteien vereinbart hat der Auftragnehmer ARVOS eine unwiderrufliche, unbedingte und werden für auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft zu stellen, die Produkte zu dem als Vertragserfüllungsbürgschaft bis zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3der Software dient. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ARVOS ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung diese Bürgschaft im Fall jedweder Vertragsverletzung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von KalmarAuftragnehmers zu ziehen.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Der Preis der Geräte ist wie angegeben oder, wenn kein Preis angegeben wurde oder der angegebene Preis nicht mehr gültig ist, der in der aktuellen Preisliste von Arjo angegebene Preis. Angebotspreise gelten 30 Tage lang, sofern nicht anderweitig vereinbart. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis beinhaltet weder Verpackung, Versicherung noch Lieferung oder Installation, die zusätzlich zum Preis für die Geräte (gemäß dem AuftragAbschnitt 14 unten) berechnet werden, sofern in der Bestellung nicht anderweitig vereinbart. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Der Preis für zusätzliche Dienstleistungen, die vom Käufer angefordert, aber nicht anders geregeltin der Hauptbestellung angegeben sind (z. B. eilige Lieferungen, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestelltDemontage alter Geräte usw.) („Zusätzliche Dienstleistungen“) wird separat vereinbart. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang Der Preis ist exklusive aller geltenden Steuern und Abgaben, einschließlich der Zahlung bei Kalmar berechnetMehwert- oder Umsatzsteuer (falls geschuldet), die der Käufer zusätzlich an Arjo zu zahlen hat. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang eines Kostenanstiegs für Arjo, der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern auf einen Faktor zurückzuführen ist, der außerhalb des Machtbereichs von Arjo liegt (z. B. Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Zöllen, erhebliche Erhöhung der Arbeits-, Material- oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisensonstigen Kosten) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält Arjo sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassenGeräte bis zum Rechnungsdatum zu erhöhen. Arjo ist jederzeit berechtigt, wenn eine Vorauszahlung oder Anzahlung bis zum vollen Rechnungsbetrag zu verlangen. Entsprechende Vorauszahlungen sind bei der Restzahlung zu berücksichtigen. Wurde von Arjo keine Vorauszahlung verlangt, nichts anderes schriftlich vereinbart oder ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, erfolgt die Zahlung innerhalb von Kalmar nicht 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Zusätzliche Dienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt und sind gemäß den gleichen Bedingungen zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichtenzahlen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % eines Verzugs des Käufers gemäß Ziffer 5 ist der Kunde Arjo berechtigt, vom Vertrag zurückzutretendem Käufer die Rechnung ab dem Datum zu stellen, an dem der Käufer darüber informiert wird, dass das Gerät zur Abholung oder Lieferung bereitsteht. Der Rücktritt Wenn sich der Käufer bezüglich der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, kann Arjo die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen aus der Bestellung und jeder anderen vereinbarten Bestellung aufschieben, bis die Zahlungsverpflichtungen des Käufers erfüllt wurden. Darüber hinaus ist unverzüglich nach Erhalt Arjo berechtigt, Xxxxxx auf den fälligen Betrag in Höhe des Drei(3)-Monats-SARON plus sechs (6) Prozentpunkten per annum ab dem Datum der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform Fälligkeit bis zum Eingang der vollständigen Zahlung bei Arjo zu erklärenerheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.18.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragVerändern sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Kosten, insbesondere für Roh- und Ausgangsstoffe, Fracht oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Dies gilt nicht anders geregeltfür Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käu- fer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.2. Auch eine nach Abgabe unseres Angebots aber vor Lieferung eintretende Veränderung von Mauttarifen oder von auf unsere Ware oder deren Ausgangsstoffe zur Anwendung kommende Steuersätze berechtigen uns ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestä- tigung, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt5% p.a. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung über dem Basiszinssatz bei Kalmar berechnetVerbrauchern bzw. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen9% über dem Basiszinsatz bei Kaufleuten.
5.28.4. Umsatzsteuern Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
8.5. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsforderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden mit entschei- dungsreifen Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetGeltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
5.38.6. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist Ist der Kunde nur berechtigt, wenn Käufer Unternehmer und reicht seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt Erfüllungsleistung nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechenso bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärengleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichti- gen. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragBei Nicht- Kaufleuten gilt dies jedoch erst nach Ablauf der Frist aus § 309 Nr. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften 1 BGB. Zuschläge für Mindermengen, nicht anders geregeltnormal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft, sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Grundsätzlich ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig ohne Abzug. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Dessen ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen -auch bis dahin gestundete- sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät und/ oder nicht mehr kreditwürdig ist, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder er als vermögenslos im Register gelöscht wird. Wir selbst sind als dann berechtigt, die gelieferte Xxxx zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutre- ten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen etwaiger Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Skontierung bedarf unserer Einwilligung; Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung gestellte Gegenanspruch von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung Der Verkäufer darf nach billigem Ermessen entsprechend anzupassenbestimmen, wenn sich aus von Kalmar wie eine nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.hausreichende Leistung des Käufers auf seine Schuld - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnungen - angerechnet wird. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen istWechsel, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die in jedem Fall bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt der Landeszentralbank diskontfähig sein müssen, und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Kalmar wird den Kunden unverzüglich Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform Barzahlung zu erklärenverlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar Barzahlungsrabatt oder Skonto werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Etwaige, am Tage der Lieferung zur Erhebung gelangende auf behördlicher Anordnung beruhende Preiserhöhungen sowie zwischenzeitliche umlagefähige Steuererhöhungen können in jedem Fall dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Material- und Lohnkosten sind lediglich für die Dauer von vier Monaten ab Zugang der Auftragsbestätigung verbindlich. Danach können erhöhte Lohn- und Materialkosten auf den Preis gemäß dem AuftragKunden umgelegt werden.
2. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Auch Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
3. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltausdrücklich abweichend vereinbart, wird der Zahlungsanspruch des Fahrzeugbauers binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ab Verzugseintritt wird Verzinsung und werden Verzugszinsen Mahnkosten in gesetzlicher Höhe von 9 Prozent pro Jahr geschuldet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei geleasten oder anderweitig fremdfinanzierten Leistungen des Fahrzeugbauers hat der Kunde jede erforderliche Erklärung, die für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang die Auslösung der Zahlung bei Kalmar berechnetdurch den Finanzierer erforderlich ist, beispielsweise eine Übernahmebestätigung, spätestens am Tage nach der Lieferung abzugeben. Im Falle Sofern die Erklärung nicht gegenüber dem Fahrzeugbauer, sondern gegenüber einem Dritten, abzugeben ist, wird der Fahrzeugbauer hierüber zeitgleich durch Überlassung einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Abschrift per E-Mail oder Fax informiert. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen nicht fristgerecht nach, so schuldet er Verzugszinsen beginnend mit dem 10. Tag, welcher dem Tag folgt, an welchem die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Erklärung nach Vorstehendem hätte abgegeben werden müssen; es sei denn, das Ausbleiben der Zahlung aussetzenberuhe auf einem anderen Grunde als der Unterlassung der Abgabe der erforderlichen Erklärung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.24. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für Gegen die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist Ansprüche des Fahrzeugbauers kann der Kunde nur berechtigtdann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt sindein rechtskräftiger Titel vorliegt. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur in Höhe des von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftragsihm beanspruchten Gegenanspruches und auch nur dann, soweit diese aus dieser Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis resultierenberuht, wie die Forderung von Kalmargeltend machen.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Samples: Agb Verkauf
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Kaufpreis entsprechend zu berichtigen. Preise „frei Entladestelle“ gelten bei Abnahme voller Ladung, normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie sofortiger Entladung bei Ankunft (Frachtangaben sind stets unverbindlich). Für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit erheben wir einen angemessenen Aufschlag. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, uns weniger kreditwürdig erscheint, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Wir selbst sind dann alsdann nach unserer Xxxx berechtigt, die gelieferte Xxxx zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Falle erlöschen alle Rechte auf Rabatte oder sonstige preisliche Vergünstigungen. Mängelrügen des Käufers beeinflussen weder dessen Zahlungsverpflichtung noch die Fälligkeit der Forderung. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragKäufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltÜberschreitet er das Zahlungsziel, werden so beanspruchen wir ohne besondere In-Verzugsetzung ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugschadens. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang Skontierung bedarf schriftlicher Erlaubnis, setzt jedoch auch dann voraus, dass der Zahlung bei Kalmar berechnetKäufer unsere übrigen Forderungen restlos erfüllt hat und darf erst nach Abzug von Rabatten, Transportkosten usw. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2erfolgen. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen istWechsel, die erforderlich istin jedem Falle bei der Landeszentralbank diskontfähig sein müssen und Schecks, nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung uns auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begünstigung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Der Käufer wird mit Gegenansprüchen gleich welcher Art nicht aufrechnen. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir – auch bei deren Erstellung in laufende Rechnung – auf welcher Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Preis und Zahlungsbedingungen. 5.15.1 Die Parteien vereinbaren den Preis für die gelieferten Waren separat. Der Kunde zahlt Kalmar Preiss kann nur auf der Grundlage einer schriftlichen gegenseitige Vereinbarung der Parteien geändert werden. Zum Preis werden Steuern gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften berechnet. Falls die zuständigen Behörden den Besteller zur Zahlung von Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, auffordern, die ansonsten vom Lieferanten zu zahlen sind, hat der Besteller gegenüber dem Lieferanten Anspruch auf Erstattung der so gezahlten Steuern, einschließlich ihres Zubehörs.
5.2 Der Lieferant darf den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr nur für überfällige Zahlungen ordnungsgemäß und fristgerecht gelieferte Ware in Rechnung gestelltstellen. Verzugszinsen Die Rechnung muss Folgendes enthalten: (i) alle Formalitäten eines Steuer- und Buchhaltungsbelegs gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Xxxxxx des Bestellers und gleichzeitig des Xxxxxx des Lieferanten, wenn der Lieferant kein tschechisches Unternehmen ist, (ii) die Kennzeichnung der Waren (Bezeichnung, Artikelnummer / Nomenklatur beim Besteller und Lieferanten, die Nummer des Kaufbelegs (der Bestellung, des Lieferplans oder des Rückrufs), Brutto- und Nettomenge, Maßeinheit, Einzel- und Gesamtpreis, Anzahl und Art der Paletten, und den korrekten Nummerncode der Waren nach der Gemeinsamen Zolltarifliste), wobei Artikel mit einer Nomenklatur nur einmal auf dem Lieferschein in kumulierter Menge mit einer Mengenbezeichnung aufzuführen sind; und (iii) vollständige und korrekte Bankangaben einschließlich des Handelsnamens der Bank, die Kontonummer einschließlich IBAN und des SWIFT- Codes der Bank, andernfalls haftet der Besteller weder für eine verspätete Zahlung des Preises noch für Verluste oder Schäden, die durch eine Nichtzahlung des Preises oder eine verspätete Zahlung aufgrund unvollständiger Angaben gemäß diesem Punkt entstehen. Sollte die Rechnung nicht ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und/oder den AEB ausgestellt sein oder darauf irgendeine vom Gesetz vorgeschriebene oder von den AEB verlangte Angabe oder Information fehlen, ist der Besteller berechtigt, dem Lieferanten die Rechnung zur Überarbeitung zurückzuschicken. Die Zahlungsfrist läuft bis zur Zustellung einer neuen, ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung nicht und beginnt erst mit der Zustellung der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung wieder zu laufen. Die Rechnungen werden vom immer elektronisch (per E-Mail) an folgende Adressen gesendet: xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx, xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxx@xxxxx-xx.xxx, xxxxxxx@xxx-xxxx.xx, xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx.
5.3 Der Preis muss in CZK/Euro in Rechnung gestellt werden. Wenn der Preis in einer anderen Währung vereinbart wurde, wird der am Tag der Absendung der Bestellung durch den Besteller an den Lieferanten gültige Wechselkurs der Europäischen Zentralbank für die Umrechnung des Preises von der anderen Währung in Euro verwendet.
5.4 Das Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnetwird im Vertrag vereinbart. IWenn nicht im Vertrag vereinbart, wird das Fälligkeitsdatum wie folgt vereinbart: (i) im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar ordnungsgemäßen Warenlieferung in der ersten Hälfte des betreffenden Monats (nachstehend nur „Liefermonat“) ist das Fälligkeitsdatum der erste Tag des dritten Monats nach dem Liefermonat (Beispiel: wenn die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Waren am 14. Xxxx geliefert wurden, ist das Fälligkeitsdatum der Zahlung aussetzen.
5.21. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht Juni) und (ii) im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung ordnungsgemäßen Lieferung der Waren in der zweiten Hälfte des Liefermonats ist das Fälligkeitsdatum der fünfzehnte Tag des dritten Monats nach dem Liefermonat (Beispiel: Wenn die Waren am 28. Xxxx geliefert wurden, ist das Fälligkeitsdatum der 15. Juni). Bei einer ordnungsgemäßen Warenlieferung zu einem früheren Termin läuft die Zahlungsfrist ab dem vereinbarten Liefertermin. Der Lieferant muss dem Besteller die Rechnung mindestens zehn (10) Tage vor ihrem Fälligkeitsdatum zustellen, andernfalls verlängert sich das Fälligkeitsdatum um den Zeitraum der verspäteten Zustellung der Rechnung.
5.5 Der Preis ist per Banküberweisung auf das Konto des Lieferanten zu zahlen. Der Preis gilt an dem Tag als gezahlt, an dem er von mehr als 10 % der Bank des Bestellers auf dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben wird. Die mit der Überweisung verbundenen Bankgebühren sind von jeder Partei auf eigene Kosten an ihre Bank zu zahlen.
5.6 Der Lieferant ist verpflichtet, dem Besteller ein Kreditlimit zur finanziellen Deckung von Lieferungen in einer Höhe zur Verfügung zu stellen und nachzuweisen, die eine kontinuierliche Bestellung und Lieferung unter Einhaltung des vereinbarten Zahlungsfrist ermöglicht.
5.7 Der Besteller ist berechtigt, die Zahlung des Preises zurückzuhalten, wenn der Lieferant die Waren nicht vollständig, ordnungsgemäß oder termingerecht oder die Waren mit Mängeln liefert, und dies so lange, bis die Waren ordnungsgemäß und vollständig und frei von Mängeln geliefert worden sind. Der Besteller teilt dem Lieferanten die Zurückhaltung der Zahlung mit, wobei eine Mitteilung per E-Mail oder Fax ausreicht. Das Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Preises verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Zahlung des Preises gemäß dieser Bestimmung zurückgehalten wird.
5.8 Gemäß §1881 Abs. 1 BGB ist der Kunde Lieferant nicht berechtigt, vom Ansprüche, die ihm aus dem Vertrag, den AEB oder einem durch den Vertrag zurückzutreten. und/oder den AEP begründeten Rechtsverhältnis oder aus einem mit dem Vertrag und/oder den AEB direkt oder indirekt zusammenhängenden Verhältnis gegen den Besteller zustehen, an Dritte abzutreten.
5.9 Der Rücktritt Lieferant ist unverzüglich nach Erhalt nicht berechtigt, Forderungen, die er gegenüber dem Besteller hat, einseitig mit Forderungen zu verrechnen, die der Mitteilung über Besteller gegenüber dem Lieferanten hat.
5.10 Der Lieferant ist verpflichtet, an der gegenseitigen Bestätigung der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Parteien mitzuwirken.
5.11 Der Lieferant ist nicht berechtigt, ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht zugunsten Dritter in Bezug auf seine Forderungen gegenüber dem Besteller zu errichten, die Kostenerhöhung sich aus dem Vertrag, den AEB oder einem durch den Vertrag und/oder die AEB begründeten Rechtsverhältnis oder aus einem mit dem Vertrag und/oder den AEB direkt oder indirekt zusammenhängenden Verhältnis ergeben.
5.12 Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser AEB (insbesondere ungeachtet der Bestimmung in Textform zu erklärenPunkt 5.4 der AEB) oder ungeachtet der Bestimmungen des Vertrages werden für den Fall, dass eine Situation eintritt, in der aufgrund einer behördlichen Entscheidung solche Eingriffe oder Beschränkungen bestehen, die den Betrieb des Bestellers beeinflussen können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen, die sich auf die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten beziehen, zur Abwendung der Folgen unvorhergesehener Ereignisse und/oder Beschränkungen des Warenverkehrs, des Personenverkehrs, der Arbeitsausübung der Mitarbeiter des Bestellers oder der Lieferanten des Bestellers), die Fälligkeitstermine der Rechnungen des Lieferanten automatisch verschoben, so dass die betreffenden Rechnungen erst am ersten Tag des Monats fällig werden, der auf den Monat folgt, in dem sie gemäß Punkt 5.4 AEB oben fällig werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften 2.1 Falls im Vertrag nicht anders geregeltangeführt ist, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestelltbeinhaltet der Preis der Ware nicht den Transport der Ware vom Sitz des Lieferanten. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben Die Verpackungskosten sind nicht im Preis eingeschlossen der Ware beinhaltet.
2.2 Falls nicht ausdrücklich anders festgesetzt ist, werden alle Preise ohne Mehrwertsteuer angeführt (weiters nur „MwSt“). Die Höhe der MwSt wird gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg., über die Mehrwertsteuer, in der Fassung der späteren Vorschriften (weiters nur „Gesetz über die MwSt“) festgesetzt. Ohne Rücksicht auf den im Vertrag angeführten MwSt-Satz ist der Lieferant berechtigt und werden für verpflichtet, die Produkte zu MwSt in dem zum Zeitpunkt Tag der steuerbaren Erfüllung geltenden und wirksamen Satz zu verrechnen. ist, diesen nach der Lieferung geltenden Satz berechnetder Ware an den Abnehmer auszustellen. Die vom Lieferanten ausgestellten Steuerbelege werden alle Erfordernisse des Steuerbeleges gemäß dem Gesetz über die MwSt beinhalten. Falls der Steuerbeleg nicht all Pflichterfordernisse beinhalten wird, ist der Abnehmer verpflichtet, dies unverzüglich dem Lieferanten bekannt zu geben.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung 2.4 Etwaige Teillieferungen der Ware werden getrennt verrechnet und jede solche ausgestellte Rechnung ist selbstständig und unabhängig von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmarden weiteren Lieferungen fällig.
5.42.5 Der Preis wird mittels bargeldlose Überweisung auf das Konto des Lieferanten bezahlt; eine Barzahlung ist nicht zulässig. Kalmar behält sich Der Lieferant ist nicht verpflichtet, eine Zahlung in einer anderen Form zu akzeptieren.
2.6 Die Geldschulden des Abnehmers werden an dem Tag der Gutschreibung der Geldmittel auf das Recht vor, den Preis vor Konto des Lieferanten als bezahlt betrachtet.
2.7 Falls es in der Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassender Ware zur Änderungen von Kosten kommt, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, welche unentbehrliche Eingabeaufwandposten bei den Preiskalkulationen oder bei der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Gewährung der Dienstleistungen an den Lieferanten bilden (z.B. Kosten für RohstoffeMaterial, KomponentenEnergie, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung Steuern, Gebühren, Zoll, durch dritte Seiten gewährleistet Arbeit oder Finanzierung), wird der Gesamtkosten der Vertragserfüllung Lieferant berechtigt sein, d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, einseitig den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung im Vertrag vereinbarten Preis in dem Ausmaß zu ändern, wenn welcher der Änderung der Eingabekosten entspricht, und zwar durch eine solche Änderung schriftliche Mitteilung an den Abnehmer. Diese Änderungen werden vom Lieferanten dem Abnehmer auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, dessen Anforderung nachgewiesen. Falls die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als Erhöhung des Preises 10 % des vereinbarten Warenpreises übersteigt, ist der Kunde Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt binnen 2 Wochen ab der Zustellung der Mitteilung über die Kostenerhöhung Preiserhöhung vom Lieferanten vom Vertrag zurückzutreten.
2.8 Im Falle des Verzuges des Lieferanten mit der Zahlung einer etwaigen Geldschuld verpflichtet sich der Abnehmer, dem Lieferanten Verzugszinsen in Textform der Höhe von 5 % des geschuldeten Betrags zu erklärenbezahlen. Die Bezahlung des Verzugszinses hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Abnehmers zum Ersatz eines etwaigen Schadens.
2.9 Die Vertragsseiten schließen die Möglichkeit der einseitigen Aufrechnung der Forderungen des Abnehmers gegen den Lieferanten gegen die Forderungen des Lieferanten gegen den Abnehmer. Der Lieferant ist berechtigt, einseitig seine jegliche Forderung gegen die Forderung des Abnehmers, wie auch etwaige von dritten Personen erworbene Forderungen, aufzurechnen.
2.10 Die Geltendmachung der Rechte aus der Gewährleistung auf der Seite des Abnehmers berechtigt den Abnehmer nicht zur Verzögerung der Bezahlung des ganzen oder des Teilpreises für die Ware.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen Nettopreise (exkl. Der Kunde zahlt Kalmar den Umsatzsteuer) ab Lieferwerk, ohne Verpackung und ohne Nachlass. Sie sind ferner nur Richtpreise und gelten vorbehaltlich Preiserhöhung durch das Lieferwerk, der Erhöhung von Lohn- und Materialkosten, Zöllen oder sonstiger Einfuhrspesen und Steuern. Die Preise sind daher auf Grund der zu dem Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Bei einem Absinken offi- zieller Wechselkurse ist Plaspack berechtigt, die Faktura zu dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetztem Preis gemäß dem Auftragauszustellen. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Zuzüglich zum Nettopreis ist die Umsatzsteuer im jeweils geltenden gesetzlichen Ausmaß zu leisten. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslie- ferung bedingt auch eine Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages eintreten sollte. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Ver- einbarung und nur zahlungshalber, nicht anders geregeltan Erfüllungs Statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers). Plaspack kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehal- tung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind man- gels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an Plaspack haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der umstehend angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, werden wenn auch für die Berichtigung des Kaufpreises andere Zahlungskonditio- nen vereinbart wurden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminsverlust ist Plaspack berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt4 % p.a. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnetüber dem jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten Säumnis ist der Kunde nur berechtigtKäufer (Auftraggeber) verpflichtet, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindneben den Verzugs- zinsen auch die Interventionskosten zu vergüten. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der Vom Käufer (teilweisenAuftraggeber) Nichterfüllung des Auftragsgeltend gemachte Garantieansprüche berechtigen die- sen nicht, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmarvereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Erhöhen oder senken sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf unser Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen, dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
(2) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(3) Grundsätzlich sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Kunde zahlt Kalmar Skontierung bedarf unserer Einwilligung und gilt nur für den Preis gemäß Warenwert. Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegen.
(4) Wenn nach dem Auftrag. Sofern Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltdie der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
(5) Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz üblichen Bankzinsen berechnet.
5.3. Zur (6) Aufrechnung oder durch den Käufer mit Gegenansprüche gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Geltendmachung Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt nicht für Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Mängelrügen beeinflussen hingegen keinesfalls die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von KalmarZahlungspflicht.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor (7) Ist der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar Käufer Xxxxxxxx im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.13.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart/ angeboten ist. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis Sie gelten für die Belieferung EXW gemäß dem Auftragaktuellen Stand der Incoterms, inklusive Verpackung, ohne Abzüge. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltSämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, werden Verzugszinsen in Höhe Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr, Einfuhr- und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. ISteuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenZusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis dem Lieferanten zurückzuerstatten.
5.23.2 Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.3 Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald der Zahlungseingang beim Lieferanten gebucht wurde.
3.4 Der Lieferant kann mit sämtlichen Forderungen, die ihm gegen den Besteller zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Besteller gegen den Lieferanten hat. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen zustehen.
3.5 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen kann der Lieferant – ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf und werden für die Produkte zu dem zum unter Vorbehalt der Geltendmachung weitere Rechte – vom Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetFälligkeit an einen Verzugszins verlangen, der sich nach den Sitz des Bestellers üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt.
5.3. Zur Aufrechnung 3.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur berechtigtinsoweit zu, wenn als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.43.7 Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderungen des Lieferanten durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen den Lieferanten, sämtliche zugunsten des Lieferanten bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % In diesen Fällen ist der Kunde Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärennoch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.18.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere für Vorkommen, Fracht und/oder Löhne so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die inner halb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragFührt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltAusnahmen bedürfen der schriftli- chen Vereinbarung. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Rechnung gestelltHöhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Unberührt hiervon bleibt die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenGeltendmachung eines weiteren Schadens.
5.2. Umsatzsteuern 8.3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetentscheidungsreif ist.
5.3. Zur 8.4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
8.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist aus- geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist entscheidungsreif ist.
8.6 Ist der Kunde nur Käufer Unternehmer und reicht seine Erfülungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
8.7 Wir sind berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassenuns obliegende Leistung zu verweigern, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentlichenach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere dass unser Anspruch auf die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenGegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird.
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Samples: Mietvertrag
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu be- richtigen. Es gelten jeweils die Preise der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, wir eine nega- tive Bonitätsauskunft über den Käufer erhalten, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wir selbst sind alsdann nach unserer Xxxx berechtigt, die gelieferte Xxxx zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadens- ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall erlöschen alle Rechte auf Rabatte oder sonstige preisliche Vergünstigungen.
(3) Mängelrügen des Käufers beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltKäufer verzichtet darauf, werden irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(4) Überschreitet er das Zahlungsziel, so beanspruchen wir ohne besondere Inverzugsetzung ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenEuropäischen Zentralbank sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.
5.2(5) Skontierung setzt voraus, dass der Käufer unsere übrigen Forderungen restlos erfüllt hat, und darf erst nach Abzug von Rabatten, Transportkosten usw. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechneterfolgen.
5.3(6) Wechsel, die in jedem Fall bei der Landeszentralbank diskontfähig sein müssen, nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigtEs steht uns frei, wenn seine Gegenansprüche Wechsel jeder- zeit vor Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen.
(7) Der Käufer wird mit Gegenansprüchen gleich welcher Art nicht aufrechnen, soweit die Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsEr ist aber damit einverstanden, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine dass wir schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen istAnsprüche aufrechnen, die erforderlich ister gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaft hat. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechenso bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechung -, auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragDie Preise gelten ab Lieferwerk. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltDie gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Verpackung, Versicherung und Transportkosten werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar zusätzlich berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Beträgt die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigtvereinbarte Leistungszeit mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich behalten wir uns das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung einem Monat angemessen zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation nach Vertrag- sabschluss Änderungen der Ausrüstung Beschaffungskosten aufgrund von Rohmaterialpreisschwankungen, Auslas- tung von Herstellerkapazitäten, Wechselkurse, Transportkosten, Tarifabschlüsse, Zölle oder vergleichbare kostentreibende Faktoren außerhalb unseres Einflussbereiches eintreten. Steigt der Dienstleistung zurückzuführen istPreis um mehr als 20%, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen Preislistenartikeln erfolgt zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor Prei- sen der am Tag der Lieferung über die Anpassung unterrichtengültigen Preisliste. Im Falle einer Preiserhöhung Wir sind berechtigt, dem Käufer etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben für den Import in Rechnung zu stellen.
2. Individuell vereinbarte Preise, welche von der jeweils gültigen Preisliste abweichen, bedürfen der ausdrück- lichen schriftlichen Vereinbarung. Diese Preise gelten insbesondere nur für den individuell festgelegten Artikelumfang oder bei Abrufaufträgen und nur für den schriftlich vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums behalten wir uns vor, Preiserhöhungen gemäß Ziffer 1 zu erheben. Soweit Abru- faufträge nicht dispositiv gestaltet sind, werden sie in zwölf gleichen Monatsmengen bevorratet.
3. Sofern wir ausgelieferte Ware wieder zurücknehmen, ohne dass ein gesetzlicher Anspruch des Käufers besteht, berechnen wir für den dadurch zusätzlich entstehenden Aufwand eine Wiedereinlagerungsge- bühr in Höhe von 25% des Warenwertes (vereinbarter Brutto-Kaufpreis) der einzulagernden Ware, min- destens jedoch 15,00 Euro. Wir sind berechtigt, diesen Betrag mit dem ggf. zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnen.
4. Für Kleinaufträge unter einem Warenwert von 150,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 20,00 Euro erhoben, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen bestehen. Bei Belieferung ins Ausland kann ein länderspezifischer Mindermengenzuschlag veranschlagt werden, der aufwandsbezo- gen ermittelt wird.
5. Der Kaufpreis ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen fällig und wie folgt zu bezahlen:
a) bei Zahlung in bar, Scheck oder Überweisung – Eingang bzw. Gutschrift auf unseren Konten – innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Käufer.
b) Bei Verträgen mit einem Warenwert von mehr als 10 % ist der Kunde 5.000,00 Euro sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung beim Käufer.
c) Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung kommt der Käufer in Verzug.
6. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
7. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss be- kannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Käufers nach bankmäßigen Gesichtspunkten hindern, wer- den nach Mahnung sämtliche Forderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehen- de Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
8. Der Rücktritt Soweit die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises trotz Fälligkeit nicht geleistet wird, erfolgt unter den Vo- raussetzungen des DSVGO eine Datenübermittlung an mit uns kooperierende Auskunfteien oder Dienst- leister für Forderungsmanagement.
9. Sind wir aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats des Käufers berechtigt, Forderungen gegen den Käufer mittels Lastschrift einzuziehen, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass wir ihm spätestens 3 Kalendertage vor dem Tag des beabsichtigten Einzuges einer SEPA-Lastschrift (Ausführungsdatum) eine Vorabinformation (Pre-Notification) hierüber zuleiten.
10. Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen, nicht entscheidungsreifen und nicht rechtskräftig fest- gestellten Gegenansprüchen ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärennicht statthaft. Dasselbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Zuschläge für Mindermengen, nicht anders geregelt, normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar von Kleinwasser werden die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ge- setzlichen Zuschlagssätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenlei- stung gefährdet wird, z. B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Ver- mögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis zum Eingang die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Zahlung aussetzen.
5.2Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten bestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsKäufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor Ist der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar Käufer Xxxxxxxx im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnungen – auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wir.
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Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.18.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltVerändern sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Kosten, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr insbesondere für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern Roh- und Ausgangsstoffe, Fracht oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben Löhne, so sind nicht im Preis eingeschlossen wir ohne Rücksicht auf Angebot und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur Auftragsbestätigung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindunseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Diese Einschränkung Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund innerhalb von Mängel oder 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von KalmarKäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.48.2. Kalmar behält sich das Recht vorAuch eine nach Abgabe unseres Angebots aber vor Lieferung eintretende Veränderung von Mauttarifen oder von auf unsere Ware oder deren Ausgangsstoffe zur Anwendung kommende Steuersätze berechtigen uns ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung, den Preis vor unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Lieferung Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach billigem Ermessen entsprechend anzupassenRechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
8.5. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsforderungen ist nur mit unbestrittenen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.hrechtskräftig festgestellten oder mit entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. der Kosten von Kalmar Gleiches gilt für die Produktion, Herstellung oder Lieferung Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
8.6. Ist der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istKäufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechenso bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärengleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Der Kunde zahlt Kalmar Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren jeder Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Preis gemäß dem AuftragKaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnetFür den Fall des Ge-brauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benach-richtigung zumindest einen Tag vorher. Im Falle Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gut-schrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer überfälligen fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung kann Kalmar des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sieben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Zahlung aussetzen.
5.2Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Preis eingeschlossen Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und werden berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stor-nierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die Produkte zu der Käufer dem zum Zeitpunkt Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversiche-rungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassenBestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn sich aus der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändernVorauszahlung, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder der Dienstleistung zurückzuführen Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenInsolvenz vorliegt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gelten die Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpa- ckung. Der Kunde zahlt Kalmar Hinsichtlich der Preise bei internationalen Lieferungen gilt die Klausel EXW ausschließlich Verpackung (gemäß Incoterms 2020), veröffentlicht von der IHK in Paris. Diese wird in das Ver- tragsverhältnis einbezogen und gilt insoweit, als in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts Abweichendes von den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenhier aufgestellten Bedingungen geregelt ist.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für (2) Die Kaufpreise verstehen sich ohne die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetgesetzliche Mehrwertsteuer, diese wird gesondert aus- gewiesen.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen3) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis bei Verträgen mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung vereinbarten Lieferzeit von mehr als 10 vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Käufer ein Kündi- gungsrecht zu.
(4) Steuern, öffentliche Abgaben, Zölle sowie sonstige Sonderkosten, die nicht gemäß Auftragsbe- stätigung zulasten des Verkäufers gehen, hat der Käufer zu tragen.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(6) Zahlungen haben in Übereinstimmung mit den vereinbarten und auf der Rechnung vermerkten Bedingungen zu erfolgen.
(7) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich Kaufpreis nach Erhalt der Mitteilung Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Leistet der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, kommt er in Verzug, es sei denn, dass die Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Der Kaufpreis ist während des Verzuges mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
(8) Die Aufrechnung mit bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungs- reifen Gegenforderungen und die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenZurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge wegen bestritte- nen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden.
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Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots und Annahme des Auftrags und/oder seiner Ausführung unsere Selbst- kosten insbesondere für Zement, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern Zuschlagstoffe (Sand, Kies), Fracht, Energie und/oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben Löhne, so sind nicht im Preis eingeschlossen wir ohne Rücksicht auf Angebot und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur Auftragsbestätigung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen istLieferungen an einen Verbraucher, die erforderlich ist, innerhalb von 4 Monaten nach Vertrags- abschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, Käufer zum Rücktritt vom Vertrag zurückzutretenberechtigt.
2. Der Rücktritt ist unverzüglich Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürf- ten schriftlicher Vereinbarung. Verzug tritt entweder gemäß § 286 Abs. 2 BGB oder durch schriftliche Mahnung mit Fristsetzung bzw. ohne eine solche spätestens entsprechend § 286 Abs. 3 BGB ein. Geldschulden sind ab Verzugsbeginn mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt. Eingehende Zahlungen werden zunächst immer erst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann zur Begleichung unserer fälligen Rechnungen, diese der Mitteilung Reihe nach dem Datum der Erstellung, ältere vor neueren, verbucht.
3. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Kostenerhöhung Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in Textform zu erklärensonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
4. Skontierung bedarf unser Einwilligung und setzt insbesondere voraus, dass der Käufer ältere Forderungen bereits vollständig erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem Auftragjeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
3. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders geregeltvereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleis- tung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz üblichen Bankzinsen berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem Auftragjeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
3. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders geregeltvereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechsel- verbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz üblichen Bankzin- sen berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, die gemäß gesetzlichen Anforderungen auszuweisen ist, einschließlich Verpackungs-, Fracht- und sonstigen Nebenkosten, sofern nichts Abweichendes vereinbar t ist.
(2) Ist ein Preis „ab Werk“ oder „EXW“ gemäß INCOTERMS® 2010“ vereinbart, übernimmt der Auftraggeber nur die günstigsten Frachtkosten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
(3) Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschließt und die Vergütung für die – nicht nur leihweise zur Verfügung gestellte – Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.
(4) Hat der Auftragnehmer die Aufstellung oder die Montage übernommen und ist nicht anderes vereinbart, trägt er vorbehaltlich abweichender Regelungen alle erforderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeuges sowie Auslösungen etc.
(5) Preise für wiederkehrende Lieferungen sind mit einer Preisgültigkeit ab dem Tag der Preisverhandlung, bis zum 31.03. des folgenden Jahres vereinbart, mindestens jedoch für 12 Monate, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(6) Die Gültigkeit von vereinbarten Preisen verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit in Textform einen Änderungsbedarf mitteilt. Bis zur Einigung über neue Preise bestehen die bisher zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Preise fort. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, die Zusammenarbeit nach Ablauf der vereinbarten Preisgültigkeit zu beenden.
(7) Zahlungen erfolgen für Rechnungen mit Eingang bis zum 15. des Monats am Ende des Monats und für Rechnungen mit Eingang bis zum Ende des Monats am 15. des Folgemonats unter Abzug von 3 % Skonto oder 90 Tage netto. Für die Rechtzeitigkeit der vom Auftraggeber geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang seines Überweisungsauftrages bei seiner Bank.
(8) Der Auftraggeber schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Verzugszinsen betragen für den Auftraggeber 5 Prozentpunkte über dem geltenden Basiszinssatz p.a..
(9) Zahlungen durch den Auftraggeber bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung und erfolgen unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
(10) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Auftraggeber in gesetzlichem Umfang zu. Der Kunde zahlt Kalmar Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange dem Auftraggeber noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzenAuftragnehmer zustehen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde (11) Der Auftragnehmer darf Ansprüche aus diesem Ver trag nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung vorheriger Zustimmung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung Auftraggebers in Textform zu erklärenan Dritte abtreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots und Annahme des Auftrags und/oder seiner Ausführung unsere Selbstkosten, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr insbesondere für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern Zement, Zuschlagstoffe (Sand, Kies), Fracht, Energie und/oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben Löhne, so sind nicht im Preis eingeschlossen wir ohne Rücksicht auf Angebot und werden für die Produkte Auftragsbestätigung berech- tigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung berichtigen; dies gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen istLieferungen an einen Verbraucher, die erforderlich ist, innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, Käufer zum Rücktritt vom Vertrag zurückzutretenberechtigt.
2. Der Rücktritt ist unverzüglich Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Verzug tritt entweder gemäß § 286 Abs. 2 BGB oder durch schriftliche Mahnung mit Fristsetzung bzw. ohne eine solche spätestens entsprechend § 286 Abs. 3 BGB ein. Geldschulden sind ab Verzugsbeginn mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt. Eingehende Zahlungen werden zunächst immer erst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann zur Begleichung unserer fälligen Rechnungen, diese der Mitteilung Reihe nach dem Datum der Erstellung, ältere vor neueren, verbucht.
3. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Kostenerhöhung Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in Textform zu erklärensonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie gelei- stet wird.
4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt insbesondere voraus, dass der Käufer ältere Forderungen bereits vollständig erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
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Samples: Mietvertrag
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebotes oder Annahme des Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Der Kunde zahlt Kalmar Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Unternehmer, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Leistungserschwernisse, wie z.B. Lieferungen nicht voller Ladungen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle, sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anläßlich der Preisabsprache vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder eine Eröffnung stattgefunden hat, oder eine wesentliche Verschlechterung in den Preis gemäß dem AuftragVermögensverhältnissen des Käufers eintritt, sind wir berechtigt, unsere Leistungen sofort nach Bekanntgabe zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits- leistungen abhängig zu machen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltSchadensersatzansprüche des Käufers entfallen. Gerät der Käufer mit einer Verbindlichkeit oder einem Teil einer Verbindlichkeit in Verzug, so tritt die sofortige Fälligkeit der restlichen Verbindlichkeit und aller sonstigen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung ein. Ist der Käufer Unternehmer, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt10 %, sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten bestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsEinem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen istAnsprüche aufzurechnen, die erforderlich ister gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Anderen Baustoffen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Der Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug am Sitz unseres Unternehmens zahlbar; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Skonti werden nur auf Warenwert nach Vereinbarung gewährt.
b) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftragmit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregeltDas gleiche gilt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige wenn er seine Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlung bei Kalmar berechnetKreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang banküblichen Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Zahlung aussetzenDeutschen Bundesbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Xxxx – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung fordern.
5.2c) Bei Forderung aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Umsatzsteuern Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn seine Gegenansprüche unbestritten sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung der Lieferung/Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis ent- sprechend zu erhöhen. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem AuftragDies gilt nicht für Lieferungen an Nichtunternehmer, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden.
(2) Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft), für nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Übergabestelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jah- reszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß den jeweiligen Kleinwasserrund- schreiben erhoben.
(3) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zu- gang einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Ein schriftlich vereinbarter Skonto-Abzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist oder bei uns Wechselverbindlich- keiten hat.
(4) Auf Verlangen wird der Käufer uns eine Einziehungsermächtigung zur Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren erteilen.
(5) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen; Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsel- und Scheckbetrages im Zu- sammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
(6) Gerät der Käufer mit der Zahlung aussetzenin Verzug, hat der Käufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Deut- schen Bundesbank zu zahlen.
5.2(7) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zah- lungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermö- gensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Lieferung oder Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Si- cherheit für sie geleistet ist. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Käufer aus dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnetDeckungsschutz ausschließt.
5.3(8) Unsere Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von Stundungsabreden sofort fällig: - wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät; - wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere, wenn unser Kreditversicherer ihn aus dem Deckungsschutz ausschließt; - wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird; - wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhand- lungen irreführende Angaben gemacht hat. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigun- gen zu widerrufen.
(9) Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt Einem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, auch gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaften hat. Auf Zurückbehaltungsrechte kann er sich nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder berufen.
(10) Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der (teilweisen) Nichterfüllung des AuftragsKäufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmarer Unternehmer ist.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor (11) Ist der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Baustoffen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Der Kunde zahlt Kalmar Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Preis gemäß dem AuftragKaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnetFür den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Falle Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer überfälligen fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung kann Kalmar des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Zahlung aussetzen.
5.2Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Preis eingeschlossen Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und werden berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die Produkte zu der Käufer dem zum Zeitpunkt Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassenBestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn sich aus der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändernVorauszahlung, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder der Dienstleistung zurückzuführen Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenInsolvenz vorliegt.
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Samples: General Sales Conditions
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuld verhältnissen erbracht werden sollen. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Zuschläge für Mindermengen, nicht anders geregelt, normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Falle Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasser rundschreiben erhoben. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer überfälligen Zahlung kann Kalmar Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenz verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis zum Eingang die Gegen leistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Preis eingeschlossen Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn reicht seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt Erfüllungsleistung nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechenso bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung –, auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Werkfrischmörtel
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem Auftragjeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben.
3. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders geregeltvereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermö- gen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechsel- verbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz üblichen Bankzin- sen berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1(1) Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedin- gungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Der Kunde zahlt Kalmar Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(2) Erhöhen oder senken sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
(3) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustoffe sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(4) Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und gilt nur für den Preis gemäß Warenwert. Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungs- halber nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegen.
(5) Wenn nach dem AuftragAbschluss des Vertrages in den Vermögens- verhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensver- hältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Sofern Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflich- tungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Eine Aufrechnung durch lokale Rechtsvorschriften den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsver- hältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(6) Wir sind berechtigt, bei nicht anders geregeltfristgerechter Zahlung Verzugszinsen nach §§ 288, 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verlangen. Fallen im Verzugsfalle höhere Bankzinsen an, sind diese geschuldet. Zahlungen werden Verzugszinsen auf die jeweils älteste Rechnung verbucht. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Mahnkos- ten in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen5,-€ erhoben.
5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind (7) Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet.
5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten bestritten oder rechtskräftig festgestellt sindist. Diese Einschränkung gilt nicht für Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Mängel- rügen beeinflussen hingegen keinesfalls die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von KalmarZahlungspflicht.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor (8) Ist der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar Käufer Xxxxxxxx im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich istaus, um einem Gesetzunsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung; auf welche Schuld die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklärenLeistung angerechnet wird.
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Samples: Sales Contracts