Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer. 5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat. 5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten. 5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet. 5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen. 5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers. 5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen. 5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug. 5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen. 5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1| Geschäftsbedingungen für den Verkauf der Firma Spier GmbH & Co. Fahrzeugwerk KG
1. Der Preis Barzahlungsrabatt oder Skonto werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Etwaige, am Tage der Lieferung zur Erhebung gelangende auf behördlicher Anordnung beruhende Preiserhöhungen sowie zwischenzeitliche umlagefähige Steuererhöhungen können in jedem Fall dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Material- und Lohnkosten sind lediglich für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglDauer von vier Monaten ab Zugang der Auftragsbestätigung verbindlich. MehrwertsteuerDanach können erhöhte Lohn- und Materialkosten auf den Kunden umgelegt werden.
2. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Auch Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
3. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, wird der Zahlungsanspruch des Fahrzeugbauers binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ab Verzugseintritt wird Verzinsung und werden Mahnkosten in gesetzlicher Höhe geschuldet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei geleasten oder anderweitig fremdfinanzierten Leistungen des Fahrzeugbauers hat der Kunde jede erforderliche Erklärung, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die TransportverpackungenAuslösung der Zahlung durch den Finanzierer erforderlich ist, Verpackungskostenbeispielsweise eine Übernahmebestätigung, Beladekosten und andere Abgabenspätestens am Tage nach der Lieferung abzugeben. Sofern die Erklärung nicht gegenüber dem Fahrzeugbauer, z.B. Steuersondern gegenüber einem Dritten, Zollabzugeben ist, Versicherung uswwird der Fahrzeugbauer hierüber zeitgleich durch Überlassung einer Abschrift per E-Mail oder Fax informiert. Alle diese Kosten trägt Kommt der Käufer.
5.2Kunde der Verpflichtung zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen nicht fristgerecht nach, so schuldet er Verzugszinsen beginnend mit dem 10. Der Besteller ist verpflichtetTag, welcher dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für Tag folgt, an welchem die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, Erklärung nach Vorstehendem hätte abgegeben werden müssen; es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar das Ausbleiben der Zahlung beruhe auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse einem anderen Grunde als der Unterlassung der Abgabe der erforderlichen Erklärung. Die Geltendmachung eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hathöheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.34. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor Gegen die Ansprüche des Fahrzeugbauers kann der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzenKunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt Kunde nur in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage Höhe des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen von ihm beanspruchten Gegenanspruches und auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehaltennur dann, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutetsoweit dieser Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, geltend machen.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.110.1. Der Preis für Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Produkte gemäß Preise der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer. Abgerechnet werden die auf dem Vertrag versteht sich zzgl. MehrwertsteuerLieferschein ausgewiesenen Mengen, die zu dem Preis in es sei denn, der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der KäuferKunde weist eine davon abweichende Liefermenge nach.
5.210.2. Der Besteller ist Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen für Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht sowie Diesel- und Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Auftragnehmer Kunden die Veränderungen in den vereinbarten Preis Preisfaktoren nachzuweisen. Vorstehendes Recht gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher im Sinn von § 13 BGB, die Produkteinnerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises von mehr als 10 %, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10.3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und Montage ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
10.4. Ein möglicher Skonto wird nicht auf den ggf. vereinbarten Frachtpreis oder den im Franko-Preis enthaltenen Frachtanteil gewährt.
10.5. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass ausdrücklich der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
10.6. Hat uns der Käufer eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA Lastschriftverfahren. Der Käufer ist verpflichtet, uns ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt – sofern nichts Anderes vereinbart wurdeist – zehn (10) Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (PreNotification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnungdas Konto ausreichend gedeckt ist. Kosten, die bei uns aufgrund der Nichteinlösung oder der Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatNichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
5.310.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf Eine Aufrechnung durch den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9entscheidungsreif ist. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Vorstehendes sinngemäß auch für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Ist der Bezahlung Käufer Kaufmann x. X. des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden WährungenHGB, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit; er ist der Auftragnehmer auch nicht berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung Zurückbehaltungsrechte geltend zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenmachen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Baustoffen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, in Euro netto „ab Werk“ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Versandkosten, Zoll, Montage, Versicherungen und Bank- spesen werden gesondert berechnet. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt von uns nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers.
2. Tritt bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und bei unbefristeten Verträgen eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, Roh- oder Energiekosten ein, so ist jeder Ver- tragspartner berechtigt, Verhandlungen über eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen. Kann eine einvernehmliche Anpassung nicht inner- halb Monatsfrist ab Anpassungsaufforderung zwischen den Ver- tragspartnern erzielt werden, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ab Been- digung der Verhandlungen außerordentlich zu kündigen.
3. Wir sind ferner berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durchführung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Besteller gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft wa- ren oder von diesem sonst Änderungen gewünscht werden.
4. Ferner sind wir berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemes- sene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Besteller für einen bestimmten Zeit- raum prognostizierte, unverbindliche Bestellmenge (Ziel- menge/Forecast) zugrunde. Nimmt der Besteller weniger als die Zielmenge ab, sind wir berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen.
6. Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Sie sind ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug. Skonti und Ra- batte werden nur nach gesonderter Vereinbarung gewährt. Teil- zahlungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinba- rung.
7. Die Bezahlung durch Wechsel bedarf einer gesonderten vorhe- rigen Vereinbarung. Diskontspesen und Wechselkosten trägt der Besteller. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel er- folgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst nach vorbehaltlo- ser Gutschrift als Zahlung.
8. Bestehen mehrere offene Forderungen von uns gegenüber dem Besteller und werden Zahlungen des Bestellers nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so sind wir berechtigt, festzule- gen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde.
9. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilzahlung sind wir be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhal- ten. Der Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglNachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
10. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in Mit der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wirdAuftragserteilung bestätigt der Besteller seine Zah- lungsfähigkeit bzw. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010seine Kreditwürdigkeit. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere AbgabenEntstehen begründete Zweifel an Zahlungsfähigkeit oder Kredit- würdigkeit des Bestellers, z.B. Steuerdurch schleppende Zahlungs- weise, ZollZahlungsverzug oder Scheckprotest, Versicherung uswsind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung Zug um Zug gegen unsere Leistung zu verlangen. Alle diese Kosten trägt Kommt der KäuferBesteller diesem Verlangen nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder aber die Lieferungen bis zum Erhalt der Zah- lungen einzustellen. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Besteller zur Sicherheitsleistung erkennbar nicht imstande ist.
5.211. Der Besteller ist zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von uns nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbe- stritten oder gerichtlich entschieden oder entscheidungsreif ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Die Abtretung von gegen uns ge- richteten Forderungen bedarf der Zustimmung durch uns. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
12. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber ent- scheidungsreif ist. Ist eine Leistung von uns unstreitig mangelhaft, ist der Besteller zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseiti- gung steht.
13. Die Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne unser Verschulden Verzögerungen in der Ablieferung entstehen.
14. Damit wir bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit werden, benötigen wir vom Besteller eine sog. Gelangensbestätigung. Der Besteller ist daher verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage uns nach Erhalt des Vertragsgegenstandes schriftlich zu bezahlen, es sei dennbestäti- gen, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage er als Abnehmer den Vertragsgegenstand als Gegen- stand einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen innergemeinschaftlichen Lieferung erhalten hat.
5.315. Der Auftragnehmer ist berechtigtSoweit Mehrwertsteuer in unserer Abrechnung nicht enthalten ist, vom Klienten vor insbesondere weil wir aufgrund der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug Angaben des Bestellers von einer „innergemeinschaftlichen Lieferung“ im Sinne des § 4 Nr. 1 b i. V. m. § 6 a UStG ausgehen und wir nachträglich mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigteiner Mehrwertsteuer belastet werden (§ 6 a IV UStG), vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigtBesteller verpflichtet, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6Betrag, mit dem wir belastet werden, an uns zu bezahlen. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob wir Mehr- wertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht vergleichbare Steuern im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % Inland oder im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise Ausland nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenabführen müssen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich zzglder Kunde Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. MehrwertsteuerEs wird darauf hingewiesen, dass sich die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung Kosten im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich Falle des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach der Kaufpreis zzgl. Preis jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen USt, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der KäuferWirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage Produkte zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Fassung zu erfüllen hatSatz berechnet.
5.3. Der Auftragnehmer Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, vom Klienten wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Produktionsaufnahme Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Anzahlung auf den Preis Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produkte Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu verlangenändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Beim Verzug des Bestellers mit Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Bezahlung Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als [10 %] ist der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenKostenerhöhung in Textform zu erklären.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Preis LLJ zusteht für die Produkte gemäß Erbringung von Dienstleistungen nach dem abge- schlossenen Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem der Preis in einer nach der durch Preisliste festgelegten Höhe. LLJ ist berechtigt, den Preis einseitig zu ändern, in der Regel immer spätes- tens bis Ende November eines jeden Kalenderjahres, wobei die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet Preisände- rung sofort ab ihrer Veröffentlichung auf der Webseite LLJ xxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxx.xx wirksam ist. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sich immer vor Absenden der Bestellung mit der aktuellen Preisliste vertraut zu machen, wobei die Vertrautheit mit aktueller Preisliste mit dem Absenden der Bestel- lung bestätigt wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten in der Preisliste angegebene Preis für Erbringung von Dienstleistungen umfasst immer sämtliche Kosten der LLJ, die Produktemit der Erbringung von Dienst- leistungen verbunden sind, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer RechnungLeistungen der Unterlieferanten, die von der LLJ mit der Einbringung beauftragt werden. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. MehrwertsteuergesetzAufenthalte und Dienstleistun- gen LLJ den Klienten zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger würde als der in der geltenden Fassung zu erfüllen hatPreisliste angegebene Preis bzw. als der im Rahmen eines konkreten offiziellen Diskontsatzes LLJ ermäßigte Preis, der auf der Webseite http:// xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx aufgeführt ist. Die Verletzung dieser Pflicht wird für schwerwiegende Verletzung der Pflicht auf der Seite des Geschäftspartners gehalten.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigtWenn LLJ und der Geschäftspartner etwas anderes nicht vereinbaren, vom Klienten stellt LLJ nach der Bestätigung der Bestellung die Rechnung – den Steuerbeleg aus, mit Fälligkeit innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Eingangstag der Rechnung des Geschäftspartners. Die Rechnung muss alle Anforderun- gen des richtigen Steuerbeleges enthalten. Die Rechnung muss von dem Geschäftspartner immer spätestens am letzten Arbeitstag vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung dem Tag des Erbringungs-Beginns von Dienstleistungen nach dem abgeschlossenen Ver- trag so bezahlt werden, dass die Zahlung spätestens an diesem Tag auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretendas Konto LLJ gutgeschrieben sein muss.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigtSollte das so im Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit vereinbart sein, kann dem Geschäftspartner nach Bezahlung des Gesamtpreises von dem Xxxx (für Aufenthalt und Dienstleistungen, die Fälligkeitsfrist auf Grundlage der ausgestellten Rechnungen in Vermitt- lung des Geschäftspartners gemachten verbindlichen Bestellung von LLJ er- bracht werden) der Anspruch auf Provision entstehen. Weitere von dem Klient am Ort und Stelle bestellte Dienstleistungen werden in die Höhe des Betrages für Bestimmung der Provision-Höhe nicht angerechnet. Jeden Monat sendet der Geschäftspartner eine Liste der Aufenthalte und Dienstleistungen, die tatsächlich realisiert und von dem Xxxx bezahlt wurden. LLJ verpflichtet sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Senden der Liste diese auf Rich- tigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten nimmt LLJ mit dem Geschäftspartner die Verhandlungen über Änderung der Liste auf. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist die gegenseitig abgestimmte Änderung der Liste, wobei der Geschäftspartner auf der Grundlage der neuen, korrigierten Liste die Provisions-Rechnung - Steuerbeleg für den entsprechenden Zeit- raum mit der Fälligkeit 14 Tage zu verkürzenKalendertage nach Erhalt der Rechnung LLJ aus- stellt. Die Rechnung muss alle Anforderungen des richtigen Steuerbeleges enthalten.
5.5. Wenn das so im Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit vereinbart ist, ent- steht dem Geschäftspartner Anspruch auf Ermäßigung auf den Preis, wenn er die von LLJ ausgestellte Rechnung für Aufenthalt und Dienstleistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt hat. Die Preisermäßigung wird auf der Käufer Rechnung angegeben.
5.6. Im Falle eines Verzuges des Geschäftspartners mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen LLJ-Rech- nung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für Geschäftspartner verpflichtet die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das Vertragsstrafe an LLJ in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf einer Höhe von 1 (ein) % aus dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangenbezahlen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.111.1. Der Preis Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Preise der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer. Abgerechnet werden die auf dem Lieferschein ausgewiesenen Mengen, es sei denn, der Kunde weist eine davon abweichende Liefermenge nach.
11.2. Zuschläge für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. MehrwertsteuerLieferungen von Kleinmengen (Mengen, die zu dem Preis die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft), für nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Anlieferstelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wirdkalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der KäuferEventuell erforderlich werdendes Kühlen des Betons wird gesondert in Rechnung gestellt.
5.211.3. Der Besteller ist Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen für Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht sowie Diesel- und Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Auftragnehmer Kunden die Veränderungen in den vereinbarten Preis Preisfaktoren nachzuweisen. Vorstehendes Recht gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher im Sinn von § 13 BGB, die Produkteinnerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises von mehr als 10 %, einschließlich eventueller Kosten ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11.4. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes soll der für den Beton zu bezahlende Betrag wertbeständig sein (Wertsicherungsklausel).
11.4.1. Erhöht oder vermindert sich der von dem statistischem Bundesamt veröffentlichte Erzeugerpreisindex für Frischbeton (Transportbeton) (GP09- 2363) auf der Basis 2015 = 100 gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Erzeugerpreisindex um mindestens 7 %, so erhöht oder vermindert sich der Vertragspreis um den Prozentsatz des Preisindex, der für den Zeitpunkt des Lieferabrufs Gültigkeit hat, vorausgesetzt zwischen Vertragsschluss und dem Zeitpunkt der Leistung liegt ein Zeitraum von mindestens einem Monat.
11.4.2. Vorstehendes gilt unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen über die VerpackungErhöhung des Vertragspreises mit Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
11.4.3. Für den Fall, Transportdass sich der Verkaufspreis innerhalb von drei Monaten aufgrund der Wertsicherungsklausel und zugleich aufgrund anderweitiger Vereinbarung erhöht, Versicherung gilt ausschließlich der jeweils höhere Verkaufspreis.
11.4.4. Eine weitere Anpassung gemäß der Wertsicherungsklausel findet jeweils statt, wenn sich seit der letzten Anpassung des Vertragspreises die Indexzahl erneut um 7 % verändert hat, gemessen an dem Monat, dessen Vergleich mit früheren Monaten die letzte Anpassung ausgelöst hat.
11.5. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und Montage ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
11.6. Ein möglicher Skonto wird nicht auf den ggf. vereinbarten Frachtpreis oder den im Franko-Preis enthaltenen Frachtanteil gewährt.
11.7. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass ausdrücklich der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
11.8. Hat uns der Käufer eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA Lastschriftverfahren. Der Käufer ist verpflichtet, uns ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurdeist – zehn (10) Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (PreNotification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnungdas Konto ausreichend gedeckt ist. Kosten, die bei uns aufgrund der Nichteinlösung oder der Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatNichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
5.311.9. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Auftragnehmer Kaufpreis ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bleibt unser Anspruch auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.411.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags anerkannt wird oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables rechtskräftig festgestellt oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9entscheidungsreif ist. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt Vor- stehendes sinngemäß auch für die Produkte Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Ist der Käufer Kaufmann x. X. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit; er ist auch nicht berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.
11.11. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in einer den Vermögensverhältnissen des anderen Währung als Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, oder in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
11.12. Ist der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % Käufer Unternehmer im Vergleich Sinne des § 14 BGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkttilgen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenLeistung angerechnet wird.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Preis für 4.1 Die Preise gelten ab Werk ohne Verladung und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung sowie die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufergesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
5.24.2 Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit von TANDLER. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den vereinbarten Preis Spediteur oder Frachtführer. Versicherung gegen Transportschäden führt XXXXXXX nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten dessen Rechnung aus. XXXXXXX haftet nicht für die billigste Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.34.3 Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort bar oder termingerecht auf eines der TANDLER gehörenden Bankkonten, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle, an TANDLER zu leisten, ergänzend gilt • bei erstmaliger Geschäftsverbindung, Reparaturen und dergleichen: Bei Mitteilung der Versandbereitschaft; • bei Auslandslieferungen: Nach besonderer Vereinbarung.
4.4 Teillieferungen werden sofort berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor Montagekosten sind sofort nach Erhalt der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte Rechnung zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs zahlen.
4.5 Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Auftragnehmer Die Aufrechnung gegen Forderungen von TANDLER und die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und sonstigen Leistungsverweigerungsrechten ist auch berechtigtnur zulässig, wenn die vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenBesteller geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt4.6 Zahlungsverzug und/oder eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen TANDLER, Vorauszahlungen für noch ausstehende Lieferungen aller laufenden Aufträge zu beanspruchen.
4.7 Ist für die Fälligkeitsfrist Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzenBesteller abweichend von § 284 in Verzug, wenn er die Zahlung nicht zu der Käufer mit bestimmten Zeit leistet. Im Falle des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 12,5 % p.a. berechnet. Dem Besteller bleibt der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtertNachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutetDie Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt 4.8 Wenn eine Stornierung des Vertrages vereinbart wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz vereinbarte Preis unter Abzug der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenersparten Aufwendungen bis zur vollständigen Fertigstellung sofort fällig.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.12.1 Die vereinbarten Preise gelten ab Werkstatt, ausschließlich Verpackungs- und Verladekosten. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen. Teilbeträge sind jeweils gemäß Vereinbarung fällig, ansonsten gilt, dass der Auftraggeber für nicht abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme bei Vertragsabschluß eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5.82.2 Sollten sich bei der Durchführung des Auftrages zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen und der Auftraggeber zwecks Einholung seiner Zustimmung nicht kurzfristig erreichbar sein, ist Betriebsanleitungen nicht entsprechende Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemischer, elektrochemischer oder/und elektrischer Einflüsse, soweit sie nicht auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
6.3 Bestreitet der Auftragnehmer das Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels, entscheidet ein von der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu bestimmender Sachverständiger. Beim Verzug Stellt der Sachverständige das Vorliegen eines solchen Mangels fest, trägt etwaige Kosten dieser Entscheidung der Auftragnehmer, andernfalls der Auftraggeber. Gegen die Entscheidung des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags Sachverständigen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; Rechtsweg gegeben.
6.4 Bei gewährleistungspflichtigen Mängeln hat der Auftraggeber grundsätzlich nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Kommt der Auftragnehmer ist in diesem Falle den Nachbesserungsverpflichtungen nicht im Leistungsverzuginnerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nach oder schlägt die wiederholte Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (Selbstvornahme), einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder anstelle der Minderung Schadenersatz oder Ersatz vergleichbarer Aufwendungen verlangen.
5.9. Ist der zwischen 6.5 Der Auftragnehmer behebt den Vertragsparteien gewährleistungspflichtigen Mangel grundsätzlich auf seine Kosten und Gefahr in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitteseinem Betrieb. Der Auftragnehmer ist berechtigtträgt die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Lohn- , die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.Material- Fracht- und Abschleppkosten. In Fällen, in
5.10. Kommt es nach Bestätigung (1) Konstruktions- und Formänderungen der Bestellung zur Anhebung verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Preises des für die Anfertigung Lieferumfanges seitens der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.sofern die
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Preis Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung der Lieferung oder Leistung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Sand, Kies, Fracht, Diesel, Maut, Steuern, Energie oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu ändern. Vorstehendes Recht gilt nicht für Lieferungen an Nichtunternehmer, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises von mehr als 10 %, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Übersteigt die Summe der Kostenermäßigungen die Summe der Kostenerhöhungen, verpflichten wir uns zu einer entsprechenden Preissenkung. Im Falle anhaltenden Niedrigwassers kann der Verkaufspreis insbesondere auch deshalb erhöht werden, weil wir ein anderes Transportmittel als Frachtschiffe wählen, ohne dass auf dieses Transportmittel ein Anspruch des Käufers besteht.
2. Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, welche die Ladekapazität der Transport- fahrzeuge nicht voll ausschöpfen), für die Produkte schlechte Befahrbarkeit von Straßen und Baustellen, für nicht sofort erfolgende Entladung bei Ankunft an der Übergabestelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder während der kalten Jahreszeit werden – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung – nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem Vertrag versteht sich zzglden jeweiligen Klein- wasserrundschreiben erhoben. MehrwertsteuerDavon unbenommen ist eine darüberhinausgehende Erhöhung des Verkaufspreises gemäß vorstehender Ziff. 1.
3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu begleichen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Schriftliche Vereinbarungen über einen Skonto-Abzug sind unwirksam, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist.
4. Auf Verlangen wird uns der Käufer ermächtigen, über SEPA-Lastschriftverfahren Rechnungsbeträge mittels Abbuchung einzuziehen. Die Frist für die SEPA-Lastschrift- Vorabinformation (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Fälligkeitsdatum verkürzt.
5. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Kaufpreisanspruch gefährdet wird, können wir die uns noch obliegenden Lieferungen oder Leistungen verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Eine solche Verschlechterung liegt z.B. vor, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die zu dem Preis in der durch Eröffnung beantragt wird oder die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist, können wir von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten oder diesen kündigen. Kosten, die uns entstehen, weil der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält, hat dieser zu tragen. Ist der Käufer Unternehmer, sind wir berechtigt, die Daten unseres Käufers an mit uns kooperierende Auskunfteien zu übermitteln, wenn der Käufer Zahlungsbedingungen nicht einhält.
6. Wir führen für unsere Kunden Bonitätsprüfungen durch, aus der sich die Höhe des von uns gewährten Forderungs-/Kreditlimits ableitet. Sind unsere Rechnungen überfällig und/oder ist dieses Forderungslimit überschritten, sind wir berechtigt solange keine weitere Lieferung und Leistung zu erbringen, bis der Zahlungseingang für diese Rechnungen erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010ist. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich Davon unabhängig gilt: Wenn durch noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen und/oder weitere Lieferungen und Leistungen zusammen mit dem Saldo der Kaufpreis zzgl. Preis offenen Forderungen das mit dem Käufer vereinbarte Forderungslimit überschritten wird, sind wir gleichfalls berechtigt weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen und/oder sonstigen Sicherheitsleistungen für die TransportverpackungenBeträge abhängig zu machen, Verpackungskostenum die das Limit voraussichtlich überschritten wird. Wir sind berechtigt, Beladekosten das Forderungs-/Kreditlimit nach billigem Ermessen neu zu bestimmen und andere Abgabendieses herabzusetzen oder zu streichen. Ein zur Neubestimmung berechtigender Fall liegt u.a. vor, z.B. Steuerwenn wir unsere Forderungen gegen den Käufer an einen Factor abgetreten haben und/oder dieser das Limit für den Käufer ändert oder streicht. Das neue Limit gilt ab Zugang der Mitteilung an den Käufer. Die Regelungen unter Abs. 6 gelten ab diesem Zeitpunkt entsprechend mit dem neuen Limit. Das Recht zur Neubestimmung besteht gleichfalls, Zollwenn das Rating/Kreditlimit des Käufers durch einen Dritten (bspw. Ratingagentur, Versicherung uswFactor, Kreditversicherer) nach Vertragsschluss herabgesetzt wird. Alle diese Kosten trägt der KäuferIm Übrigen bleiben unsere Rechte aus §§ 273, 320-323 BGB durch vorstehende Regelung unberührt.
5.27. Der Besteller ist verpflichtetUnser Zahlungsanspruch gegen den Käufer wird ungeachtet von Stundungsabreden sofort und in voller Höhe fällig: - wenn der Käufer mit der Zahlung auf eine Forderung in Rückstand gerät; - wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen; - wenn der Käufer unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird; - wenn der Käufer Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, dem Auftragnehmer Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
8. Die Aufrechnung durch den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlenKäufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdeder zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten wird, dass diese mit dem Preis abgegolten werdenanerkannt, und zwar auf Grundlage einer Rechnungoder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, auch gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetzer gegen unsere Mutter-, in der geltenden Fassung zu erfüllen Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaften hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.99. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für Käufer Unternehmer, beeinflussen Mängelrügen weder die Produkte in einer Zahlungspflicht noch die Fälligkeit. Der Käufer, der Unternehmer ist, verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten aus früheren oder anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung.
10. Ist der Käufer Unternehmer und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt reichen die von ihm bewirkten Zahlungen nicht aus, um unsere gesamten Forderungen zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkterfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bestimmen wir – auch falls die bewirkten Zahlungen in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in die laufende Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch einbezogen werden – auf welche Schuld die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenerfolgten Zahlungen angerechnet werden.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Baustoffen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.16.1 Es gelten die Preise gemäß Einheitspreise/Preisliste, sofern und soweit vereinbart. Der Preis für Im Übrigen gelten die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich Preise der jeweiligen Bestellungen. Projektspezifische von der Einheitspreise/Preisliste abweichende Preisvereinbarungen in den jeweiligen Bestellungen sind grundsätzlich möglich.
6.2 Die genannten Preise sind - soweit nicht eindeutig anders bezeichnet - in Euro, netto, zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wirdjeweils gültiger gesetzl. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010USt. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufervereinbart.
5.26.3 Die Preise verstehen sich inkl. Der Besteller ist verpflichtetInstallation und Montage (soweit vereinbart), dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die inkl. Verpackung, TransportVerladungs-, Versicherung Fracht- etwaiger Versicherungskosten und Montage Spesen sowie gegebenenfalls zu bezahlenentrichtender Zölle und Abgaben. Gleitklauseln für Lohn-, es sei dennMaterial-, dass ausdrücklich Geräte- und Stoffkosten sind nicht vereinbart.
6.4 Abschlagszahlungen, Zahlungsplan und Vorauszahlungen müssen gesondert vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatansonsten sind sie ausdrücklich nicht vereinbart.
5.36.5 Rechnungen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a) Bezugnahme auf die Bestellung, Datum, Projekt-, Bestell- und ggf. Der Auftragnehmer ist berechtigtKommissionsnummer, vom Klienten vor bei Reparaturarbeiten und Dienstleistungen die Arbeitsnachweise, Art der Produktionsaufnahme eine Anzahlung Rechnung (Teilrechnung, Abschlagsrechnung, Stundenlohnrechnung, Schlussrechnung)
b) Art der Lieferung,
c) Bezugnahme auf den Preis für die Produkte bereits in Rechnung gestellten und bezahlten Beträge, unter Angabe der Rechnungsnummern und Daten,
d) die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben (Steuernummer, Umsatzsteuernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsnummer, Lieferzeitraum, etc.),
e) Freistellungserklärung der Finanzverwaltung (soweit vorhanden).
6.6 Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung (Ausland in zweifacher) an folgende Adresse zu verlangenschicken: Exyte Technology GmbH, Buchhaltung, Rosine-Starz-Straße 2-4; 00000 Xxxxxxxxx.
6.7 Zahlungen sind fällig 30 Kalendertage nach Eingang einer prüffähigen und ordnungsgemäßen Rechnung und nach vertragsgemäßer Lieferung (einschließlich des Lieferscheins) oder bei Bestellungen mit Werkvertragsbestandteilen (ggf. Beim Verzug des Bestellers inkl. Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation) frühestens mit der Bezahlung Abnahme. Bei Annahme verfrühter Lieferungen ist der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenvereinbarte Liefertermin maßgeblich.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben6.8 Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung Zahlung gilt bei Überweisungen der Tag der Gutschrift Abgabe oder Absendung des Schuldbetrags auf dem Konto des AuftragnehmersZahlungsauftrags an das Geldinstitut.
5.7. Beim Verzug mit 6.9 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, gewährt der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 Lieferant 3% täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis Skonto für die Produkte Zahlung innerhalb von 20 Kalendertagen ab Zugang der nach vorstehenden Vereinbarungen in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in dieser Ziffer A.6 gestellten Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenbei Exyte.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annah- me des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkos- ten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestäti- gung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Der Preis Bei Nichtkaufleuten gilt dies jedoch erst nach Ablauf der Frist aus § 309 Nr. 1 BGB. Zuschläge für Min- dermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Liefe- rungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Grundsätzlich ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig ohne Abzug. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Dessen ungeachtet werden unse- re sämtlichen Forderungen -auch bis dahin gestundete- sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung von Verbind- lichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät und/oder nicht mehr kreditwürdig ist, seine Zahlungen einstellt, überschul- det ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenz- verfahren eröffnet oder die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglEröffnung eines solchen Verfah- rens mangels Masse abgelehnt oder er als vermögenslos im Register gelöscht wird. MehrwertsteuerWir selbst sind alsdann berechtigt, die gelieferte Xxxx zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu dem Preis in machen, Schadensersatz statt der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wirdLeistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer.
5.2. Der Besteller Ein Zurückbehal- tungsrecht des Käufers wegen etwaiger Forderungen ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlenausgeschlossen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdees beruht auf demselben Ver- tragsverhältnis. Skontierung bedarf unserer Einwilligung; Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonde- rer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Ver- zugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verkäufer darf nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese mit dem Preis abgegolten werdenwie eine nicht ausreichende Leistung des Käufers auf seine Schuld -auch bei deren Einstellung in laufende Rechnungen- angerechnet wird. Wechsel, die in jedem Fall bei der Landeszentralbank diskontfähig sein müssen, und zwar auf Grundlage einer RechnungSchecks nehmen wir nur nach vorheriger Ver- einbarung und auch dann nur zahlungshalber sowie für uns kosten- und spesenfrei an. Es steht uns frei, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten Wechsel jeder- zeit vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis Die Frist für die einzelnen Teilleistungen auszustellenPrenotifikation bei SEPA Basis- bzw. Firmenlastschriften beträgt einen Tag.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.12.12.1 Alle Preise sind unveränderliche Preise und Nettopreise im Sinne des § 11 Umsatzsteuergesetz 1994. Die Preise gelten nach Maßgabe von 2.3 frei Aufstellungs- bzw Verwendungsort bzw Einlieferungsstelle (Incoterms 2000 – „DDP“), abgeladen.
2.12.2 Zahlungen aller Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw der die Zahlungsfrist sonst auslö- senden Urkunde zu leisten. Der Preis für die Produkte gemäß Auftraggeber ist jedoch berech- tigt, vom Betrag jeder einzelnen Rechnung (gleichviel, ob Vo- rauszahlungs-, Teil-, Abschlags- oder Schlussrechnung) bzw von dessen unstrittigem Teil oder von dem Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuersonst zur Zahlung anste- henden Betrag den jeweils vereinbarten Skonto abzuziehen, die zu dem Preis in so- fern dieser Betrag bzw der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet unstrittige Teil dieses Betrags inner- halb der jeweils vereinbarten Skontofrist bezahlt wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt Zu Recht einbehaltene Skonti bleiben davon unberührt, dass die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010vereinbar- ten Zahlungs- bzw Skontofristen bei späteren Zahlungen nicht eingehalten werden. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich Zahlungs- bzw Skontofristen gelten auch dann als eingehalten, wenn die Zahlung an dem dem letzten Tag der Kaufpreis zzglFrist folgenden, beim Auftraggeber systemmäßig vorgesehe- nen wöchentlichen Zahltag geleistet wird. Preis für Diese Zahlungs- bzw Skontofristen beginnen – vorbehaltlich 2.2.2 – mit dem Tag des Gefahrenübergangs (2.8) unter der weiteren Voraussetzung zu laufen, dass der Auftraggeber eine seinen Bedingungen entspre- chende Rechnung erhält. Langt die Transportverpackungenbedingungsgemäße Rech- nung nach dem Gefahrenübergang beim Auftraggeber ein, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung uswso beginnen die Zahlungsfristen erst ab Zugang der Rechnung zu laufen. Alle diese Kosten trägt der KäuferBedingungswidrige Rechnungen setzen die Zahlungsfris- ten nicht in Gang. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Mängeln oder Schadenersatzansprüchen.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet2.12.3 Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkteso hat sie bei Auftragserteilung ein Bankkonto bekannt zu geben, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese auf das alle Zahlungen aus diesem Auftrag mit dem Preis abgegolten schuldbefreiender Wirkung geleistet werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor 2.12.4 Zahlungen leistet der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenAuftraggeber ausschließlich durch Überweisung.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher 2.12.5 Werden Zahlungen nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbartfristgerecht geleistet, so ist die Fälligkeit gebüh- ren für den offenen Betrag vom Ende der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.Zahlungsfrist gemäß
Appears in 1 contract
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1erstellt am 31.03.2020
1. Der Preis Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung der Lieferung oder Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglZement, Sand, Kies, Fracht, Energie oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen. MehrwertsteuerDies gilt nicht für Lieferungen an Nichtunternehmer, die zu dem Preis in innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden. Im Falle anhaltenden Niedrigwassers kann der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die TransportverpackungenVerkaufspreis insbesondere auch deshalb erhöht werden, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käuferweil ein anderes Transportmittel als Frachtschiffe gewählt werden muss.
5.22. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis Zuschläge für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer RechnungLieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. MehrwertsteuergesetzLadekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpfen), in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte schlechte Befahrbarkeit von Straßen und Baustellen, für nicht sofort erfolgende Entladung bei Ankunft an der Übergabestelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder während der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß den jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. Davon unbenommen ist eine darüberhinausgehende Erhöhung des Verkaufspreises gemäß vorstehender Ziff. 1
3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu verlangenbegleichen. Beim Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellersgerät, bleibt unberührt. Der Auftragnehmer Eine schriftliche Vereinbarung eines Skonto-Abzugs ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzenunwirksam, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät Rückstand ist oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutetbei uns Wechselverbindlichkeiten hat.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Price List
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Eine Vereinbarung über die Höhe des Kaufpreises der Ware, bzw. über die Art und Weise der Bestimmung des Kaufpreises stellt ein für die Entstehung des Vertrags notwendiges Erfordernis dar.
2. In dem Vertrag ist der Warenpreis als Preis ohne Mehrwertsteuer (nachstehend auch „MwSt.“) angeführt. Der Käufer ist verpflichtet, den Warenpreis nach seiner Erhöhung um den aktuellen Satz der Mehrwertsteuer zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern die Leistung im Modus der übertragenen Steuerpflicht bewerkstelligt wird und der Käufer verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer zu übernehmen.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufpreis der Ware in dem Fall zu erhöhen, wenn es wann auch immer im Laufe der Periode, für welche der Preis vereinbart wurde, einschließlich des nach der Erstellung des Entwurfs des Kaufvertrags (des sog. Angebots) folgenden Zeitraums bis zum Zeitpunkt der Warenanlieferung, zu einer erheblichen Erhöhung irgendwelcher entscheidender, für die Produkte gemäß Warenproduktion notwendiger Produktionskosten kommt, d.h. insbesondere zu einer Änderung von Preisen von Stahl, Eisen, Eisenschrott, metallenen Zusatzstoffen (Legierungsmetalle), von Komponenten, Anstrichmassen, Energien, Kraftstoffe und ferner zu einer Änderung von Transportkosten. Der Verkäufer gibt dem Vertrag versteht sich zzglKäufer die angepasste Höhe des Kaufpreises schriftlich bekannt, mit einem Nachweis der Art und Weise der Berechnung dieser Preisänderung.
4. MehrwertsteuerDer Verkäufer besitzt das Recht, den Kaufpreis aufgrund einer zum Datum des Steuertatbestands ausgestellten Rechnung in Rechnung zu stellen, d.h. an dem Datum, an dem die Pflicht zur Warenlieferung erfüllt ist.
5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis der Ware innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab dem Datum der Rechnungsausstellung auf das im Steuerbeleg angeführte Konto des Verkäufers zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung zahlen, sofern im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und nicht eine andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer.
5.2Fälligkeitsfrist vereinbart ist. Der Besteller Käufer ist verpflichtet, berechtigte Einsprüche zu dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die ProdukteInhalt des ausgestellten Steuerbelegs spätestens bis zu 5 Tagen ab dem Tag seiner Zustellung geltend zu machen. Macht der Käufer innerhalb dieser Frist keine Einsprüche geltend, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denndann nimmt man an, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese er mit dem Preis abgegolten werdenausgestellten Steuerbeleg einverstanden ist.
6. Unter dem Tag der Bezahlung wird der Tag verstanden, und zwar auf Grundlage einer Rechnungan dem der der Höhe des Kaufpreises gleichende Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
7. Ist der Käufer in Verzug mit der Erfüllung jeder beliebigen Schuld oder eines Teils davon, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetzdann ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der geltenden Fassung vereinbarten Höhe von 0,1% vom Schuldbetrag pro jeden Verzugstag zu erfüllen hatverlangen.
5.38. Der Auftragnehmer Verkäufer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte Kaufpreis zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit Der Verkäufer stellt eine Anzahlungsrechnung aus, welche innerhalb einer Frist gemäß der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellersausgestellten Anzahlungsrechnung zur Zahlung fällig ist. Der Auftragnehmer Verkäufer ist auch ferner berechtigt, beim Abschluss des Vertrags vom Käufer eine akzeptable Sicherung der Schuld zu verlangen (Dokumentarakkreditiv, Bankbürgschaft, Bürgschaft eines anderen Subjekts, Ausstellung eines eigenen Wechsels oder Blankowechsels, Errichtung des Pfandrechts oder eine andere geeignete Sicherung). In dem Fall, dass der Käufer dieser Anforderung nicht innerhalb einer vereinbarten Frist nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die Produktion/Warenversendung einzustellen, oder er besitzt das Recht, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.49. Treten solche Umstände ein oder erlangt der Verkäufer Informationen über Umstände, aus denen geschlossen werden kann, dass der Käufer nicht in der Lage ist oder dass es dazu kommen kann, seine Schulden gegenüber dem Verkäufer zu zahlen, oder erlangt er andere Informationen, die die Vertrauenswürdigkeit des Käufers vermindern können (schlechte finanzielle Lage, Liquidation, von einer Überschuldung zeugende Umstände, schlechte Zahlungsmoral, Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage u.Ä.), ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer zu einer sofortigen Bezahlung aller sich aus den bereits ausgestellten Rechnungen ergebenden Geldschulden aufzufordern, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit, und/oder vom Käufer eine hinreichende Sicherung von Schulden zu verlangen, und zwar in dem Umfang gemäß dem Punkt 9, Art. III der AGB. Der Auftragnehmer Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen ab dem Tag der Zustellung dieser Aufforderung Folge zu leisten. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, bei allen bisher nicht zustande gekommenen Lieferungen die Zahlung des Preises im Voraus zu verlangen, und zwar ohne Rücksicht auf die bereits vereinbarten Zahlungsbedingungen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware zu liefern, oder er ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist Produktion der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage bereits bestellten Ware einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder andere Rechte gemäß dieser AGB geltend zu verkürzenmachen, wenn der Käufer mit die Zahlungsbedingungen für die Bezahlung beliebiger Geldschulden gegenüber dem Verkäufer nicht einhält, ferner auch wenn der Zahlung Käufer dem Verkäufer nicht eine hinreichende Sicherung von Schulden gewährt, bzw. andere Pflichten gemäß dieses Artikels der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage AGB nicht erfüllt. Ein solches Handeln des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher Verkäufers wird nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies als eine Verletzung des Vertrags oder als ein Verzug des Rückttritsrechts bedeutetVerkäufers mit der Warenlieferung betrachtet.
5.511. Wurde nichts anderes vereinbart, so Der Käufer ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, ohne eine Rechnung über vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers seine beliebigen, aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstandenen Forderungen an den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6Verkäufer einem anderen Subjekt abzutreten, zu diesen Forderungen das Pfandrecht zur Sicherung seiner Schulden oder Schulden Dritter zu schaffen. Für den Fall einer Verletzung dieser Pflicht des Käufers wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% vom Nominalwert der ungerechtfertigt abgetretenen oder verpfändeten Forderung vereinbart. Der Preis wird per Überweisung Käufer ist ebenfalls nicht zu einer einseitigen Anrechnung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller seine Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im LeistungsverzugVerkäufer berechtigt.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.18.1. Der Preis Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. MehrwertsteuerVorkommen, Fracht und/ oder Löhne so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftrags- bestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu dem Preis in einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käuferberechtigt.
5.28.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und Montage spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zu- rückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdeder An- spruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vor- heriger Vereinbarung entgegengenommen.
8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich wel- cher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese mit dem Preis abgegolten werdender zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, und zwar auf Grundlage einer Rechnunganerkannt, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatrechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.98.6. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt Käufer Unternehmer und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkttilgen, so ist der Auftragnehmer berechtigtbestim- men wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenbei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Preis für Für alle Verträge gelten die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglam Tage der Auftragsbestätigung gültigen Verkaufspreise der Verkäuferin. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer.
5.2. Der Besteller Die Verkäuferin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug bis zur Höhe des Bestellers am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreises anzuheben; bei Verträgen mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigtNichtkaufleuten allerdings nur, vom Vertrag über soweit die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss und außerhalb eines Dauerschuldverhältnisses erfolgen soll. Die Preise sind insoweit freibleibend. Sie verstehen sich ab Werk und ausschließlich Verpackung. Die Preisberechnung erfolgt in Euro zuzüglich der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist Die erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und von der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn Verkäuferin nicht zurückgenommen. Liegt der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbartAuftragswert unter 50,00 €, so ist die Fälligkeit Verkäuferin berechtigt, 10 € Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
2. Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug oder eine andere Zahlungsweise bedarf der Rechnung 30 Tage vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
3. Zahlungen sind bei der Auslieferung des Verkaufsgegenstandes, spätestens nach dem Tag Meldung der RechnungsstellungVersandbereitschaft und Rechnungslegung durch die Verkäuferin innerhalb von 10 Tagen netto Kasse fällig, wobei die Rechnung soweit in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind ausschließlich an die Verkäuferin zu leisten. Zahlungen an Vertreter oder Vermittler sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellenVerkäuferin zulässig.
5.64. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Sämtliche Wechselkosten und Zinsen werden von der Verkäuferin unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.
5. Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen der Verkäuferin gegenüber dem Käufer fällig. Bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
6. Der Preis wird per Überweisung auf das in Käufer kann nur mit unbestrittenen, von der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables Verkäuferin schriftlich anerkannten oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmersrechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
5.77. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Leistungen bis zum Erhalt des vollen Kaufpreises zurückzuhalten, wenn zu befürchten ist, dass die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenGegenleistung des Käufers nicht rechtzeitig oder vollständig erbracht wird.
5.108. Kommt es nach Bestätigung Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.)Verkäuferin zulässig. Die Änderung Stornierungsgebühr beträgt mindestens 15% des Vertragswertes. Bei einem höheren wirtschaftlichen Schaden der Höhe der Produktpreise Verkäuferin wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksamdieser gemäss Nachweis in Anwendung gebracht.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Preis für Erhöhen Sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Anlieferung/ Abholung unsere Selbstkosten, so sind wir ohne Rücksicht auf An- gebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Annahme-/ Abholpreis entsprechend zu berichtigen. Führt die Produkte gemäß dem Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Annahme-/Abholpreises um mehr als 10 %, ist der Anlieferer zum Rücktritt vom Vertrag versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käuferberechtigt.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und Montage spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Anlieferer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugs- zinsen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins- satz; gegenüber Unternehmern beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens.
5.3. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vor- heriger Vereinbarung entgegengenommen.
5.4. Aufrechnung durch den Anlieferer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdeder zur Aufrech- nung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, dass diese mit dem Preis abgegolten werdenanerkannt, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät rechtskräftig festgestellt oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutetentscheidungsreif ist.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbartIst der Anlieferer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so ist bestim- men wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der RechnungsstellungLeistung angerechnet wird, wobei zunächst die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigtWir sind berechtig, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung uns obliegende Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden Vertrages erkennbar wird, dass unser An- spruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im LeistungsverzugAnlieferers gefährdet wird.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Preis 8.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Liefe- rung unsere Selbstkosten, insbesondere für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. MehrwertsteuerVorkommen, Fracht und/oder Löhne so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Ver- tragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu dem Preis in einer Erhö- hung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käuferberechtigt.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung 8.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und Montage spä- testens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinba- rung. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspru- chen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern beanspru- chen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Gel- tendmachung eines weiteren Schadens.
8.3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdeder Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
8.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese mit dem Preis abgegolten werdender zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, und zwar auf Grundlage einer Rechnunganerkannt, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatrechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt8.6 Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte um unsere sämtlichen Forderungen zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist tilgen, so bestimmen wir – auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produktebei deren Einstellung in laufende Rech- nung -, auf welche Schuld die keine Anzahlung geleistet wurdeLeistung angerechnet wird, zurückzutretenwobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
5.4. Der Auftragnehmer ist 8.7 Wir sind berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage uns obliegende Leistung zu verkürzenverwei- gern, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Vermögenslage Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutetgefährdet wird.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Sand Und Kies
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.18.1. Der Preis Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten insbesondere für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzgl. MehrwertsteuerZement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestäti- gung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuld- verhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu dem Preis in einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käuferberechtigt.
5.28.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und Montage spätes- tens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdeder Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese mit dem Preis abgegolten werdender zur Aufrech- nung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, und zwar auf Grundlage einer Rechnunganerkannt, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatrechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.98.6. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt Käufer Unternehmer und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkttilgen, so ist der Auftragnehmer berechtigtbestim- men wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellenbei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.19.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbe- sondere für Vorkommen, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu korrigieren; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertrags- schluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Korrektur zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises um mehr als 10%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2. Unabhängig von der Berechnung der Frachtvergütung kann für Lieferungen, die nicht in vollen Nutzlast-Ladungen der jeweiligen Transportmittel bestehen, ein angemessener Aufschlag (So- lo-Zuschlag) berechnet werden. Sonderkosten des Transports gehen zu Lasten des Käufers.
9.3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rech- nungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinba- rung. Der Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglAbzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und wird nach den am Tage der Lieferung gültigen Sätzen nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Mehrwertsteuer, die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung Skonto auf den im Vertrag erfolgt Frankopreis enthaltenen Frachtanteil wird nicht gewährt. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis- zinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der KäuferGeltendmachung eines weiteren Schadens.
5.29.4. Der Besteller ist verpflichtetAuf unser Verlangen wird der Käufer seiner Bank einen Abbuchungsauftrag zur Einlösung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren zu unseren Gunsten erteilen.
9.5. Ist der Käufer Unternehmer, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkteverzichtet er darauf, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu bezahlenmachen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurdeder Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entschei- dungsreif ist.
9.6. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entge- gengenommen.
9.7. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese mit dem Preis abgegolten werdender zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, an- erkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
9.8. Ist der Käufer Unternehmer und zwar reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtli- chen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rech- nung -, auf Grundlage einer Rechnungwelche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismä- ßig getilgt wird.
9.9. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen ein- stellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigtEröff- nung beantragt wird, die Fälligkeitsfrist Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Ver- schlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns noch ob- liegenden Lieferungen oder Leistungen verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Si- cherheit für sie geleistet ist. Kommt der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzenKäufer diesem Verlangen nicht innerhalb einer ange- messenen Frist nach, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurück treten. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Käufer mit zur Sicherheitsleistung erkennbar nicht imstande ist, wie wenn beispielsweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käu- fers beantragt wurde. Die Regelung des 9.8. Satz 1 gilt entsprechend für den Fall, dass unser Kreditversicherer den Käufer aus dem Deckungsschutz ausschließt.
9.10. Unsere Lieferungen und Leistungen sind nicht durch eine Warenkreditversicherung abgesi- chert. Wir führen für unsere Kunden daher Bonitätsprüfungen durch, aus der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage Höhe des Käufers wesentlich verschlechtertvon uns gewährten Forderungs-/Kreditlimits ableitet. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch Sind unsere Rechnungen überfällig und/oder dieses Forderungslimit überschritten, sind wir berechtigt solange keine weitere Liefe- rung und Leistung zu erbringen, bis der Zahlungseingang für diese Rechnungen erfolgt ist. Davon unabhängig gilt: Wenn durch noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen und/oder weitere Lieferungen und Leistungen zusammen mit dem Saldo der offenen Forde- rungen das mit dem Käufer vereinbarte Forderungslimit überschritten wird, sind wir gleichfalls berechtigt weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen und/oder sonstige Si- cherheitsleistungen für die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehaltenBeträge abhängig zu machen, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist um die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt das Limit voraussichtlich überschritten wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigtWir sind berechtigt das Forderungs-/Kreditlimit nach billigem Ermessen neu zu bestimmen und dieses herabzusetzen oder zu streichen. Ein zur Neubestimmung be- rechtigender Fall liegt u. a. vor, eine Rechnung über wenn wir unsere Forderungen gegen den Preis Käufer an einen Factor abgetreten haben und dieser das Limit für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6den Käufer ändert oder streicht. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung Das neue Limit gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung Zugang der Mitteilung an den Besteller wirksamKäufer. Die Regelungen unter 9.9. Satz 3 f. gelten ab diesem Zeitpunkt entsprechend mit dem neuen Limit. Das Recht zur Neubestimmung be- steht gleichfalls, wenn das Rating/Kreditlimit des Käufers durch einen Dritten (bspw. Ratinga- gentur, Factor, Kreditversicherer) nach Vertragsschluss herabgesetzt wird. Im Übrigen bleiben unsere Rechte aus §§ 273, 320-323 BGB durch vorstehende Regelung unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.16.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Schotter), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen;
6.2 Aufpreise für Betonförderung, Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, welche die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpfen), für nicht sofort erfolgte Entladung bei Ankunft an der Übergabestelle, sowie für Lieferungen oder Abgaben von Bauschutt-Asphalt außerhalb unserer normalen Geschäftszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 Eine Annullierung bzw. Der Preis für die Produkte gemäß Widerruf eines bereits bestätigten Auftrages ist nur zulässig, wenn der Kunde alle damit verbundenen Lasten trägt.
6.4 Keine Mängelanzeige gibt dem Vertrag versteht sich zzgl. MehrwertsteuerKunden das Recht, die Zahlung der Lieferung einzustellen oder verspätet zu tätigen.
6.5 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort, spätestens 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Schriftlich vereinbarte Sonderkonditionen sind unwirksam, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist. Bei jeglichem Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in einem Ausmaß, welches dem Preis in Zinssatz laut Art. 5 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 9. Oktober 2002, Nr. 231 entspricht, zu Gunsten der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wirdKröss GmbH verpflichtet, wobei der Zinsanspruch automatisch und ohne Notwendigkeit einer vorherigen Inverzugsetzung am Tag nach Ablauf des jeweiligen Zahlungstermins entsteht. Mangels anderweitiger Regelung Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug (z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der Käufer.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die VerpackungEintreibung der Forderung, TransportSchadenersatz) bleibt der Kröss GmbH jedenfalls vorbehalten.
6.6 Auf Verlangen wird uns der Kunde ermächtigen, Versicherung und Montage zu bezahlenüber SEPA- Lastschriftverfahren Rechnungsbeträge mittels Abbuchung einzuziehen.
6.7 Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt, es sei denndurch die unser Anspruch gefährdet wird, dass ausdrücklich vereinbart wurdekönnen wir die uns noch obliegenden Lieferungen oder Leistungen verweigern, dass diese mit dem Preis abgegolten werdenbis die Sicherheit für sie geleistet ist. Eine solche Verschlechterung liegt z.B. vor, und zwar auf Grundlage einer Rechnungwenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung beantragt wird oder die Erfordernisse Eröffnung eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatsolchen Verfahrens abgelehnt wird.
5.36.8 Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist, können wir von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten oder diesen kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigtKosten, vom Klienten vor die uns entstehen, weil der Produktionsaufnahme eine Anzahlung auf den Preis für Kunde die Produkte Zahlungsbedingungen nicht einhält, hat dieser zu verlangentragen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist Wir sind berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage Daten unseres Kunden an mit uns kooperierende Abteilungen und Rechtssubjekte zu verkürzenübermitteln, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher Kunde Zahlungsbedingungen nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeuteteinhält.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.16.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk oder Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er.
6.2 Sofern keine abweichende Regelung getroffen worden ist, gelten die nachstehenden Rege- lungen: Bis zu einem Bestellwert in Höhe von (netto) 1.700,00 € pro Auftrag übergibt die Hiller Objektmöbel GmbH die Ware verpackungsfrei ab Werk und die Ware ist vom Käufer vom Werk abzuholen. Bei Auftragswerten über einen Betrag in Höhe von (netto) 1.700,01 € pro Auftrag und der Vereinbarung eines Versendungskaufes liefert die Hiller Objektmöbel GmbH die Ware inner- halb des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland an einer mit LKW befahrbaren Straße bis hinter die erste abschließbare Tür des Erdgeschosses des Käufers. Bei einer Lieferung der Ware ins Ausland erfolgt die Lieferung bis zur deutschen Grenze.
6.3 Sofern keine abweichende Regelung hinsichtlich des Abladens bei einem Versendungskauf getroffen worden ist, gelten die nachstehenden Regelungen: Das Abladen der Ware erfolgt durch die Hiller Objektmöbel GmbH. Gesetzt den Fall, dass am angekündigten Liefertag das Abladen der Ware aus Gründen, die die Hiller Objektmöbel GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erfolgen kann, steht der Hiller Objektmöbel GmbH ein Wahlrecht zu, ob die Ware auf Kosten des Käufers eingelagert oder zurücktransportiert wird. Lieferbedingte Wartezeiten, die die Hiller Objektmöbel GmbH nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Käufers. Der Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht sich zzglKäufer sichert am angekündigten Xxxxxxxxx eine ungehinderte Anfahrt zur Abladestelle zu. MehrwertsteuerZusätzliche Kosten, die durch Anliefe- rung in Fußgängerzonen oder bei sonstigen Behinderungen vor der Empfangsstelle entstehen, und die die Hiller Objektmöbel GmbH nicht zu dem Preis vertreten haben, werden separat in Rechnung gestellt.
6.4 Beim Versendungskauf nach Ziffer 3.2 AGB trägt der durch Käufer die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wirdTransportkosten ab Werk oder ab Lager und die Kosten einer ggf. Mangels anderweitiger Regelung vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern die Hiller Objektmöbel GmbH nicht die im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) in Höhe von 500,00 EUR als vereinbart. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die TransportverpackungenEtwaige Zölle, VerpackungskostenGebühren, Beladekosten Steuern und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
5.26.5 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
6.6 Die Hiller Objektmöbel GmbH ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbezie- hung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird die Hiller Objektmöbel GmbH gegenüber Käufer schriftlich oder in Textform erklären.
6.7 Mit Ablauf der in Ziffer 6.5 enthaltenen Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Besteller Kauf- preis ist verpflichtetwährend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Hiller Objektmöbel GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs- schadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeits- zins (§ 353 HGB) unberührt.
6.8 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Käufers unberührt.
6.9 Die Forderungen der Hiller Objektmöbel GmbH werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedin- gungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdig- keit des Bestellers zu mindern. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit hereingenommener Wech- sel. Die Hiller Objektmöbel GmbH ist in diesem Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Der Hiller Objektmöbel GmbH nach dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei dennGesetz zustehende weitere Rechte bleiben unberührt.
6.10 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insol- venzverfahrens), dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hat.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Klienten vor Anspruch der Produktionsaufnahme eine Anzahlung Hiller Objektmöbel GmbH auf den Preis für die Produkte zu verlangen. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutreten.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage Kaufpreis durch man- gelnde Leistungsfähigkeit des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbartgefährdet wird, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage Hiller Objektmöbel GmbH nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wirdFristset- zung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Teillieferungen ist Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die Hiller Objektmöbel GmbH den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellenFristsetzung bleiben unberührt.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis für die Produkte gemäß dem Vertrag versteht Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich zzglder Kunde Xxxx- , Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. MehrwertsteuerEs wird darauf hingewiesen, dass sich die zu dem Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung Kosten im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich Falle des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach der Kaufpreis zzgl. Preis jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen USt, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für die Transportverpackungen, Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgaben, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle diese Kosten trägt der KäuferWirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den vereinbarten Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage Produkte zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese mit dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Fassung zu erfüllen hatSatz berechnet.
5.3. Der Auftragnehmer Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, vom Klienten wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar.
5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Produktionsaufnahme Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Anzahlung auf den Preis Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produkte Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu verlangenändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Beim Verzug des Bestellers mit Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Bezahlung Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als [10 %] ist der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Lieferung der Produkte, auf die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenKostenerhöhung in Textform zu erklären.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahlt. Ist in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführt, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.7. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuheben, der der Anhebung des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen usw.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsbedingungen. 5.11. Der Preis für die Produkte gemäß Warenpreis nach dem Vertrag versteht sich zzglist ein Festpreis. MehrwertsteuerÜber den Rahmen des vereinbarten Preises hinaus ist der Käufer verpflichtet, die MwSt. in gesetzlicher Höhe dem Verkäufer zu dem bezahlen.
2. Im Kaufpreis ist weder der Preis in der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe zugerechnet wird. Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag erfolgt die Warenlieferung gemäß INCOTERMS 2010. Mangels anderweitiger Regelung versteht sich der Kaufpreis zzgl. Preis für die Transportverpackungen, die Verpackungskosten, Beladekosten und andere Abgabendie Lagerung auf Transportmittel, noch die Kosten anderer Gebühren, z.B. Steuer, Zoll, Versicherung usw. Alle enthalten; alle diese Kostenpositionen sind separate Positionen, die im Rahmen des Kaufpreises in Rechnung gestellt werden (diese Kosten sind also kein Bestandteil des Kaufpreises), soweit im Vertrag ausdrücklich nicht anders festgelegt wird, und diese sämtliche Kosten trägt der Käufer.
5.23. Der Besteller ist verpflichtetAnspruch des Verkäufers auf die Bezahlung des Kaufpreises für Ware entsteht zum Tag, der als erster: (i) Tag nach der Warenlieferung nach dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für die Produkte, einschließlich eventueller Kosten für die Verpackung, Transport, Versicherung und Montage zu bezahlen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese Vertrag eintritt; oder (ii) Tag der nach der Entstehung des Verzugs des Käufers mit der Übernahme der Ware nach dem Preis abgegolten werden, und zwar auf Grundlage einer Rechnung, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Mehrwertsteuergesetz, in der geltenden Fassung zu erfüllen hatVertrag eintritt.
5.34. Der Auftragnehmer Verkäufer ist berechtigt, vom Klienten vor seinen Steuerbeleg (seine Rechnung) für den Kaufpreis der Produktionsaufnahme eine Anzahlung nach dem Vertrag gelieferten Ware am Tag der Entstehung des Anspruchs auf den Preis für Kaufpreis auszustellen (siehe oben Art. IV. Abs. 3 dieser Bedingungen). Die Rechnung ist in einer Frist von 30 Tagen nach ihrer Ausstellung fällig, soweit die Produkte zu verlangenParteien im Vertrag nicht anders vereinbaren.
5. Beim Verzug des Bestellers mit der Bezahlung der Anzahlung verlängert sich die Leistungsfrist des Auftragnehmers um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Vertrag Um alle Zweifel über die Lieferung Abrechnung des Preises auszuschließen, gilt, dass die Warenlieferung auch dann eintritt, wenn nur ein Teil der ProdukteWare abgenommen wurde; in einem solchen Fall kam es zur Warenlieferung bezüglich der abgenommenen Ware, auf beim restlichen Teil kann die keine Anzahlung geleistet wurde, zurückzutretenverzögerte Warenübernahme eintreten.
5.46. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fälligkeitsfrist der ausgestellten Rechnungen auf 14 Tage zu verkürzen, wenn der Käufer mit der Zahlung der Verbindlichkeiten wiederholt in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögenslage Die Bezahlung des Käufers wesentlich verschlechtert. Der Auftragnehmer kann in solchen Fällen auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen Kaufverträgen einbehalten, ohne dass dies eine Verletzung des Vertrags oder des Rückttritsrechts bedeutet.
5.5. Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Fälligkeit der Rechnung 30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung, wobei die Rechnung in der Regel spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung der Produkte ausgestellt wird. Bei Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung über den Preis für die einzelnen Teilleistungen auszustellen.
5.6. Der Preis wird per Kaufpreises erfolgt durch bargeldlose Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Konto des Auftragnehmers bezahltVerkäufers, bzw. Ist auf das durch den schriftlichen Zahlungshinweis des Verkäufers festgelegte Konto. Jeder in der Rechnung ein variables oder spezifizisches Symbol angeführtgestellte Betrag wird im Zeitpunkt für bezahlt gehalten, so verpflichtet sich der Besteller, diese Angaben bei der wenn eine solche Zahlung anzugeben. Als Tag der Bezahlung der Geldleistung gilt der Tag der Gutschrift des Schuldbetrags auf dem das jeweilige Konto des AuftragnehmersVerkäufers gutgeschrieben wird.
5.77. Beim Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags hat der Auftragnehmer das Recht, vom Besteller einen Verzugszins von 0,05 % täglich vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag bis zur Bezahlung zu verlangen.
5.8. Beim Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Rechnungsbetrags Der Käufer ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, eine einseitige Verrechnung gegen Forderungen des Verkäufers durchzuführen, die Erfüllung jeglicher weiteren Bestellung nach dem Vertrag oder nach anderen, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträgen oder aus einer anderen vertraglichen oder außervertraglichen Handlung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers bis zur Bezahlung aller Schulden des Bestellers Verkäufers entstehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen, bzw. ihren beliebigen Teil wegen Gegenforderungen oder behaupteten Anspruchs aus mangelhafter Leistung (d.i. wegen Warenreklamation) einzuhalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer einzustellen; der Auftragnehmer Verkäufer an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten (er ist in diesem Falle nicht im Leistungsverzug.
5.9. Ist der zwischen den Vertragsparteien in einem Einzelkaufvertrag / einer bestätigten Bestellung vereinbarte Preis für die Produkte in einer anderen Währung als in tschechischen Kronen bestimmt und kommt es zum Tag der Bezahlung des Preises für das Produkt zu einer Änderung des gegenseitigen Verhältnisses der beiden Währungen, in deren Folge der in tschechischen Kronen ausgedrückte Preis für die Produkte um mehr als 2 % im Vergleich zu dem zum Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags in tschechischen Kronen ausgedrückten Preis sinkt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in solcher Weise berechnete Differenz der Produktpreise nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der durch die Tschechische Nationalbank am Tag des Abschlusses des Einzelkaufvertrags und der am Tag der Bezahlung der Produktepreise veröffentlichte Devisenkurs Mitte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgenannte Anhebung separat in Rechnung zu stellen.
5.10. Kommt es nach Bestätigung der Bestellung zur Anhebung des Preises des für die Anfertigung der Produkte erforderlichen Materials um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis für die Produkte um den Betrag anzuhebenVertrag als Ganzes abzutreten), der der Anhebung noch solche Forderungen durch irgendein Recht des Preises des betroffenen Materials entspricht. Diese Anhebung des Preises teilt der Auftragnehmer dem Besteller mit und zusammen mit der Mitteilung stellt er dem Besteller Unterlagen zu, die die Anhebung der Produktpreise in Folge der Änderung der Materialpreise begründen (ursprüngliche und neue Preislisten oder ursprüngliche und neue Materialbestellungen uswDritten zu belasten.). Die Änderung der Höhe der Produktpreise wird ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Besteller wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen