Common use of Preis und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Preis und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die Preise gelten für den Umfang der in der Auftragsbetätigung aufgeführten PRODUKTE. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. 2.2 Der LIEFERANT ist zur Aufrechnung nach geltendem Recht berechtigt. Soweit die vereinbarten Preise auf den Listenpreisen des LIEFERANTEN basieren und die Lieferung nicht länger als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise des LIEFERANTEN (jeweils abzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes oder festen Rabatts). Der Verkaufspreis gilt ab Werk (ex works INCOTERMS 2010) und beinhaltet keine Steuern sowie Zoll- oder sonstige Gebühren. 2.3 Der Kaufpreis für die PRODUKTE ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung in der im Vertrag benannten Währung fällig. 2.4 Gerät der KÄUFER in Zahlungsverzug, so werden die ausstehenden Beträge mit 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 2.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem KÄUFER nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom LIEFERANTEN anerkannt sind. 2.6 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung der PRODUKTE sich aus Gründen verzögert, die der LIEFERANT nicht zu verantworten hat bzw. die außerhalb seiner Kontrolle sind.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Preis und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die Preise gelten für den Umfang Barzahlungsrabatt, Skonto oder mündliche Preis- oder Zahlungsabsprachen mit dem Außendienst werden nur wirksam, wenn sie von BK ausdrücklich auch schriftlich bestätigt worden sind. Bitte achten Sie bei Ihrer Auftragsbestätigung darauf. Etwaige, am Tage der Lieferung zur Erhebung gelangende, auf behördlicher Anordnung beruhende Preiserhöhungen sowie zwischenzeitliche umlagefähige Steuererhöhungen können in der Auftragsbetätigung aufgeführten PRODUKTE. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert jedem Falle dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestelltgestellt werden. Preisänderungen, bedingt durch erhöhte Lohn- oder Materialkosten, sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis der BK. 2.2 Der LIEFERANT ist zur Aufrechnung nach geltendem Recht berechtigt. Soweit die vereinbarten Preise auf den Listenpreisen Die Kosten der Überführung, also insbesondere für Transportversicherung, Fracht, Verladung und Zoll gehen zu Lasten des LIEFERANTEN basieren und die Lieferung nicht länger als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise des LIEFERANTEN (jeweils abzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes oder festen Rabatts). Der Verkaufspreis gilt ab Werk (ex works INCOTERMS 2010) und beinhaltet keine Steuern sowie Zoll- oder sonstige GebührenKunden. 2.3 Der Kaufpreis für die PRODUKTE istZahlungsanweisungen, soweit Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber, nicht anders vereinbarterfüllungsstatt, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung in der im Vertrag benannten Währung fälligangenommen, und zwar unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Auch Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. 2.4 Gerät Als Barzahlung gilt nur eine Zahlung spätestens beim Empfang der KÄUFER Lieferung oder des reparierten Fahrzeugs. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BK berechtigt, ohne Nachweis Zinsen in Zahlungsverzug, so werden die ausstehenden Beträge mit 9%-Punkten Höhe von 9 (bei Verbrauchern: 5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinstzu verlangen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens gegen konkreten Schadensnachweis sowie eines weiteren Schadens. 2.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem KÄUFER nur zuBK ist berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom LIEFERANTEN anerkannt sindihre Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. 2.6 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung der PRODUKTE sich aus Gründen verzögert, die der LIEFERANT nicht zu verantworten hat bzw. die außerhalb seiner Kontrolle sind.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Kraftfahrzeugen Und Dienstleistungen

Preis und Zahlungsbedingungen. 2.1 4.1. Die Preise gelten Kaufsumme für den Umfang der in der Auftragsbetätigung aufgeführten PRODUKTE. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestelltdie Lieferungen wird im Kaufvertrag vereinbart. 2.2 Der LIEFERANT 4.2. Sofern im Kaufvertrag nicht anders angegeben, ist zur Aufrechnung nach geltendem Recht berechtigtder Kaufpreis: (i) ein Festpreis und es sind keine einseitigen Preisänderungen zulässig. Soweit die vereinbarten Preise auf den Listenpreisen (ii) ohne Mehrwertsteuer, jedoch einschliesslich aller anderen Steuern und etwaiger Abgaben; und (iii) inklusive aller Lagerungs-, Handhabungs-, Verpackungs- und alle anderen Kosten und Gebühren des LIEFERANTEN basieren und die Lieferung nicht länger als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise des LIEFERANTEN (jeweils abzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes oder festen Rabatts). Der Verkaufspreis gilt ab Werk (ex works INCOTERMS 2010) und beinhaltet keine Steuern sowie Zoll- oder sonstige GebührenLieferanten. 2.3 Der Kaufpreis für die PRODUKTE ist, soweit 4.3. Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt Trelleborg die Lieferungen innerhalb von 30 60 (sechzig) Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung in Erfolg der im Vertrag benannten Währung fälligLieferungen und dem Eingang einer unbestrittenen und ordnungsgemäss erhobenen Rechnung. 2.4 Gerät der KÄUFER in Zahlungsverzug4.4. Der Lieferant garantiert, so werden dass die ausstehenden Beträge mit 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 2.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem KÄUFER nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom LIEFERANTEN anerkannt sind. 2.6 Die Zahlungstermine Preise für die an Trelleborg verkauften Lieferungen nicht weniger vorteilhaft sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung der PRODUKTE sich aus Gründen verzögertals die, die der LIEFERANT nicht zu verantworten hat bzwLieferant einem anderen Kunden für Lieferungen gleicher Qualität und in ähnlichen Mengen anbietet. 4.5. Die Zahlungen für Lieferungen stellen weder eine Annahme fehlerhafter Lieferungen dar, noch wird sie Rechte oder Rechtsmittel von Trelleborg einschränken oder beeinträchtigen. 4.6. Rechnungen müssen den Namen des Lieferanten, die außerhalb seiner Kontrolle sindentsprechende Bestellnummer, den Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht, und das Bankkonto des Lieferanten für Zahlungen enthalten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Preis und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die Preise gelten für den Umfang der in der Auftragsbetätigung aufgeführten PRODUKTE. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt1. 2.2 Der LIEFERANT ist zur Aufrechnung nach geltendem Recht berechtigt. Soweit die vereinbarten Preise auf den Listenpreisen des LIEFERANTEN basieren und die Lieferung nicht länger als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. Der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2.) Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft), für nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Anlieferstelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. 1.) Sind unsere Rechnungen überfällig, sind wir berechtigt solange keine weitere Lieferung gültigen Listenpreise des LIEFERANTEN (jeweils abzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes und Leistung zu erbringen, bis der Zahlungseingang für diese Rechnungen erfolgt ist. 2.) Sofern wir mit dem Käufer ein Bezugslimit vereinbart haben, gilt Folgendes: Wenn durch noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen und/oder festen Rabatts). Der Verkaufspreis gilt ab Werk (ex works INCOTERMS 2010) weitere Lieferungen und beinhaltet keine Steuern sowie Zoll- Leistungen zusammen mit dem Saldo der offenen Forderungen das vereinbarte Bezugslimit überschritten werden, sind wir berechtigt weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen und/oder sonstige GebührenSicherheitsleistungen für die Beträge abhängig zu machen, um die das Bezugslimit voraussichtlich überschritten wird. 2.3 Der Kaufpreis für die PRODUKTE ist3.) Im Übrigen bleiben unsere Rechte aus §§ 273, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung in der im Vertrag benannten Währung fällig320-323 BGB durch vorstehende Regelung unberührt. 2.4 Gerät der KÄUFER in Zahlungsverzug, so werden die ausstehenden Beträge mit 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 2.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem KÄUFER nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom LIEFERANTEN anerkannt sind. 2.6 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Annahme der Lieferung der PRODUKTE sich aus Gründen verzögert, die der LIEFERANT nicht zu verantworten hat bzw. die außerhalb seiner Kontrolle sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen