Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“. 3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen. 4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. 5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands. 6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung. 7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten. 8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des AuftragnehmersDer vereinbarte Preis ist ein Festpreis.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartMangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten alle Preise „frei Haus“. Die Preisstellung „frei Haus“, erfolgen „frei Bestimmungsort“ und sonstigen „frei -/ franko“-Lieferungen schließt die Zahlungen „pro rata“Fracht- und Verpackungskosten ein. Bei unfreier Lieferung übernehmen wir nur die günstigsten Frachtkosten, es sei denn, wir haben eine besondere Art der Versendung vorgeschrieben.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen UmsatzsteuerMangels anderer Vereinbarung oder günstigerer Konditionen des Auftragnehmers erfolgen Zahlungen – nach Maßgabe unseres Zahlungsplanes – innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenordnungs- und vertragsgemäße Lieferung vorausgesetzt.
4. Ist nichts anderes vereinbartZahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, erfolgt jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen, Prüfbescheinigungen (z.B. Werkszeugnisse) oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an uns. Sollten Lieferungen vor den vereinbarten Lieferterminen erfolgen, beginnt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter Zahlungs- und vollstän- diger Erbringung der Leistung und Skontofrist erst mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungvereinbarten Liefertermin.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des AuftragsgegenstandsBei Zahlungen mittels Scheck oder Banküberweisung ist die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Scheck am Fälligkeitstag per Post abgesandt bzw. die Überweisung am Fälligkeitstag bei der Bank in Auftrag gegeben wurde.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder Fälligkeitszinsen können nicht gefordert werden. Auf jeden Fall sind wir berechtigt, einen geringeren Verzugsschaden als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierungvom Auftragnehmer gefordert nachzuweisen.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässiggesetzlichen Umfang zu. Bei elektronischen Rechnungen muss der Wir sind auch berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenzustehen.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugebenDer Auftragnehmer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Preise, Zahlungsbedingungen. 12.1. Sofern Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung und Transport bis zur von DMG angegebenen Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle sowie für Zollformalitäten und Zoll sind in diesen Preisen enthalten. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmersberührt.
22.2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartRechnungen müssen den jeweils gültigen Anforderungen des UStG, erfolgen die Zahlungen „pro rata“HGB und ggf. ElektroG (EAR) entsprechen und sind nach erfolgter Lieferung/Leistung mit allen dazugehörenden Unterlagen und unter Angabe der Bestell-Nr. sowie der Bestellperson ausschließlich elektro- nisch an xxxxxxx@xxxxxx.xx zu senden. Sie dürfen nicht der Warensendung beigelegt werden. Rechnungskopien sind deutlich als solche zu kennzeichnen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt des Zugangs der Richtigstellung als bei DMG eingegangen.
32.3. Zahlungs- und Skontofristen beginnen ab dem Tag des Eingang einer ordnungsgemäßen, prüffähigen Rechnung, frühestens jedoch ab erfolgtem Wareneingang (Erbringung der Leistung) an der von DMG gewünschten Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle und ab dem vereinbarten Liefertermin. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Zahlung gilt als erfolgt, sobald der jeweils gültigen UmsatzsteuerZahlungsauftrag der Bank bzw. der Post übergeben wurde.
2.4. Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen oder technische Übergabeprotokolle vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Be- standteil der Lieferung und sind spätestens mit der Rechnung an DMG zu übersenden. Erfolgt die Übersendung solcher Bescheinigungen nicht spätestens mit der Rechnung, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Eingang dieser vereinbarten Bescheinigungen.
2.5. Zahlungen erfolgen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtnicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 45 Tagen mit 3% Skonto bzw. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisennach 60 Tagen netto.
42.6. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt DMG gerät erst mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungschriftlichen Mahnung seitens des Auftragnehmers in Zahlungsverzug.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen für die von lohnexperte AG zu erbringenden Leistungen bestimmen sich grundsätzlich zuzüglich nach der jeweils gültigen UmsatzsteuerPreisliste der lohnexperte AG, sofern soweit mit dem Auftraggeber keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtEinzelpreisvereinbarungen getroffen wurden. Die Umsatzsteuer ist bei Vertragsabschluss gültige Preisliste gilt in jedem Fall für mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn. Veränderungen der Preisliste müssen dem Auftraggeber mitgeteilt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Preislisten, endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin einer ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Bei Lohnabrechnungen beträgt die Vergütung je Auf- traggeber und Monat mindestens 25,00 Euro. Alle in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbartPreislisten, erfolgt Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind Nettopreise, zu denen die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skontojeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung lohnexperte AG stellt die von ihr erbrachten Leistungen frühestens am letzten Tage der der jeweiligen Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen zugrunde liegenden Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftrag- geber fällig. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch Leistungen der Mängelfreiheit Lohnbuchhaltung werden einzeln pro Mitarbeiter und Monat abgerechnet und zwar für jede Abrechnung inklusive der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis Erstellung der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässigAnmeldungen der Lohnsteuer zum Finanzamt und Beitragsnachweise bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagenlohnexperte AG berechtigt, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze vertraglich geschuldeten weitergehenden Leistungen bis zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8vollständigen Zahlungs- ausgleich zurückzubehalten. In allen Rechnungen Bei Rechnungsbeträgen bis 100,00 Euro ist der Zeitpunkt Auftraggeber verpflichtet, der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugebenlohnexperte AG Ermächtigung zum Bankein- zug zu erteilen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die 3.1 Der in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmersvon Xxxxxxx ausgewiesene Preis ist für den Lieferanten bindend. Mangels abweichender schriftli- cher Vereinbarung beinhaltet der Preis Lieferung “frei Haus” inkl. Verpackung. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. 3.2 Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen stets der Rechnung gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart3.3 Rechnungen werden von Xxxxxxx nur bearbeitet, erfolgt soweit diese entsprechend den Vorgaben in der Bestellung von Xxxxxxx die Bezahlung dort ausgewiesenen Bestellangaben nennt; für sämtliche wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entste- henden Folgen ist der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder Lieferant verantwortlich.
3.4.1 Xxxxxxx bezahlt, sofern nicht ausdrücklich etwas ande- res schriftlich vereinbart ist, die von dem Lieferanten bean- spruchte Vergütung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungSkonto oder inner- halb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt 3.4.2 Bei Vergütungsansprüchen im Zusammenhang mit Lieferung des AuftragsgegenstandsWerkleistungen zahlt Xxxxxxx innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
63.5 Xxxxxxx schuldet keine Fälligkeitszinsen. Zahlungen des Auftraggebers Für den Zah- lungsverzug gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierungdie gesetzlichen Vorschriften.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts 3.6 Aufrechnungs- und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme Zurückbehaltungsrechte sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenEinrede des nicht erfüllten Vertrages stehen Xxxxxxx in ge- setzlichem Umfang zu. Xxxxxxx ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange Xxxxxxx noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistun- gen gegen den Lieferanten zustehen.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 13.1 Die mit dem AN vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Versand-, Verpackungs-, Fahrt- und Versicherungskosten sowie Ein- und Ausfuhrzölle ein. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in Mehrforderungen jeglicher Art werden von uns nur nach ausdrücklicher schriftli- cher Bestätigung bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Änderung der Bestellung aufgeführten Preise anerkannt. Allgemeine Preisermäßigungen beim AN (z.B. bei Listenpreissenkung) kommen uns jedoch auch ohne schriftliche Bestätigung zugute.
3.2 Wir zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. Das Zahlungsziel läuft von dem Zeitpunkt an, an dem sowohl die Rechnung als Festpreise; auch die Versand- Lieferung bei uns eingegangen bzw. alle Leistungen erbracht sind, bei Werkleistungen erst ab der Abnahme. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Wareneingangsprüfung und Verpackungskosten Rechnungsprüfung. Eine An- oder Abnahme der Lieferung/Leistung ist mit unserer Zahlung nicht verbunden.
3.3 Die Xxxx des Zahlungsmittels bleibt uns überlassen. Sämtliche Kosten des Zah- lungsverkehrs, insbesondere Überweisungsgebühren, besondere Gebühren im Außenwirtschaftsverkehr und Kosten des Geldwechsels gehen zu Lasten des AuftragnehmersAN.
23.4 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzli- chen Vorschriften. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen „pro rata“ist der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank maßgeblich.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen3.5 Forderungsabtretungen oder Lastschriften bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbartsich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die in unsere Preise „ab Lager“ oder „ab Werk“, ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackung und zzgl. der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmersjeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartWir behalten uns das Recht vor, erfolgen die Zahlungen „pro rata“unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen eintreten.
3. Die Preise verstehen Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich grundsätzlich zuzüglich aus der jeweils gültigen UmsatzsteuerAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenFür Teillieferungen werden Teilrechnungen gestellt. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges.
4. Ist nichts anderes vereinbartWechsel oder Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skontonicht aber an Erfüllungs Statt nach besonderer Vereinbarung an. Die Zahlungsfrist beginnt Unsere Forderung ist erst an dem Tag er- füllt, an dem wir über den Gegenwert verfügen können, ohne mit vertragsgerechter Rückbelastungs- ansprüchen rechnen zu müssen. Einzugskosten, Diskont- und vollstän- diger Erbringung der Leistung Wechselspesen sowie Zinsen gehen stets zu Lasten des Käufers und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungsind sofort zur Zahlung fällig.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt Käufer kann nur mit Lieferung des Auftragsgegenstandseiner unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen ErbringungEinmalkosten, noch wie z.B. Werkzeug- und Entwicklungskosten, werden direkt nach Auftragseingang zu 50% berechnet. Die restlichen 50% werden bei Lieferung der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierungersten werkzeugfallenden Teile fällig.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Sales Contracts
Preise, Zahlungsbedingungen. 13.1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.
3.2. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung und Transport an die im Auftrag genannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein.
3.3. Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschließt und die Vergütung für die – nicht nur leihweise zur Verfügung gestellte – Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachgewiesenen Selbstkostenpreis zu berechnen. Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zurückzunehmen.
3.4. Sofern nicht anders vereinbartetwas anderes vereinbart ist, gelten die in zahlen wir ab Lieferung der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- Ware und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in Rechnungserhalt den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von mit 3 % SkontoSkonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung Für die Rechtzeitigkeit der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungvon uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank.
53.5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des AuftragsgegenstandsIn sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummer, Jobnummer, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Ziff. B. I. 3.4. genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.
63.6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen FakturierungBei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
73.7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts Aufrechnungs- und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenZurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
83.8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich und Materialnummer des Auftraggebers anzugebenbei fehlender abweichender Vereinbarung nicht gesondert zu vergüten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 18.1 Die zwischen den Parteien vereinbarte Miete ist ohne Abzüge bzw. Sofern Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns, frühestens jedoch mit der Übergabe einer Rechnung durch DRESSEL an den Mieter zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem DRESSEL über den Betrag verfügen kann. Die Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Auf die Miete geleistete Voraus- und Akontozahlungen werden nicht anders vereinbart, gelten verzinst. XXXXXXX ist zur Übergabe der Mietsache an den Mieter nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Für die in Rechtzeitigkeit der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- Zahlung ist der Eingang der vereinbarten Miete bei DRESSEL maßgeblich. Schecks werden nur zahlungshalber und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmersunter den im Handelsverkehr üblichen Vorbehalten angenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und dann nur zahlungshalber unter den im Handelsverkehr üblichen Vereinbarungen unter Berechnung von Diskontspesen angenommen.
28.2 Gerät der Mieter mit einer von ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist DRESSEL berechtigt, gegenüber einem Mieter der Unternehmer ist, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartgeltend zu machen. Ist der Mieter Verbraucher nach § 13 BGB, erfolgen die Zahlungen „pro rata“kann DRESSEL ab Verzugsbeginn 5% über dem Basiszinssatz p.a. geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto 8.3 Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen Aufrechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugebenKunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.
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Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, Es gelten die am Tag der Annahme gültigen Preislisten, sofern nicht zwischen den Parteien anderes vereinbart ist. Preislisten liegen ebenso wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmersunseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartSoweit wir gegenüber Kunden, erfolgen die Zahlungen „pro rata“Kaufmann im Sinne des Gesetzes sind, ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung abgeben, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in dem jeweils genannten Preis nicht eingeschlossen.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Alle Zahlungen sind gemäß getroffener Vereinbarung fällig. Soweit die Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, kommt der jeweils gültigen UmsatzsteuerBesteller auch ohne Mahnung am Tage danach in Verzug. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtist der Kaufpreis oder Werklohn bei Übergabe des Kaufgegenstands bzw. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenbei Übergabe des Werkes mit Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % SkontoFür Mindermengen und Eilversand berechnen wir Zuschläge. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter Versand- und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungVerpackung werden gesondert berechnet.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung Verbindliche Preisvereinbarungen für Einbau- und Reparaturarbeiten setzen einen schriftlichen Kostenvoranschlag voraus, in dem Arbeits- und Ersatzteilpreise sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt sind. Eine Bindung des AuftragsgegenstandsAuftragnehmers daran besteht für 3 Wochen nach Abgabe.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen ErbringungBei Aufträgen, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungenderen Gesamtsumme EUR 5.000,-- übersteigt, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierungsind wir berechtigt, bis zu 50 % davon sofort zu verlangen, sofern erhebliche Aufwendungen wie z. B. durch Materialbeschaffung erforderlich sind.
7. Eine elektronische Übermittlung Der Abzug von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
8. In allen Rechnungen ist Gegen Ansprüche der Zeitpunkt Firma Car-in Automotive GmbH kann der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugebenVertragspartner mit Gegenforderungen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbartsich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die in alle Preise ab Werk Göppingen/Voralb zzgl. der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Fracht und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmerssonstiger Nebenkosten wie Transportversicherung, Steuern, Zölle etc.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartFür Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Treten zwischen Auftragserstellung und Lieferung Materialpreis- oder Lohnerhöhungen ein, erfolgen die Zahlungen „pro rata“so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
3. Die Preise verstehen Sofern sich grundsätzlich zuzüglich aus der jeweils gültigen UmsatzsteuerAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sofern keine anderweitige schriftliche ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenzulässig.
4. Ist nichts anderes vereinbartWerden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter Besteller zu vertreten hat und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungdie seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (z.B. Verzug), so können wir die gesamte Restschuld, auch aus anderen Rechnungen, fällig stellen.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung Die Aufrechnung und Zurückbehaltung sind zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des AuftragsgegenstandsBestellers, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Preise, Zahlungsbedingungen. 16.1 Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Sofern nicht anders vereinbartim Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, verstehen sich die Preise ab Geschäftssitz bzw. Geschäftsstelle sowie exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben, Verpackungs- und Versendungskosten und Installationskosten.
6.2 Zuzüglich zu den im Vertrag angeführten Preisen hat der Vertragspartner LANG IT sämtliche in Ausführung des Vertrages entstandenen Barauslagen und Spesen (z.B. Kilometergeld, Fahrkarten, Nächtigungskosten) zu den jeweils gültigen Sätzen zu ersetzen. Wegzeiten gelten die als Arbeitszeiten.
6.3 Regelmäßig zu zahlende Entgelte erhöhen sich im Ausmaß der Erhöhung der monatlichen IST- Gehälter entsprechend dem KV-Abschluss für Angestellte in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; Informationstechnologie und zwar jeweils mit Wirkung zum Ersten eines jeweiligen Kalenderjahres. LANG IT kann auf eine Erhöhung der Entgelte aufgrund der Indexänderung in einem Kalenderjahr verzichten, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des AuftragnehmersZulässigkeit künftiger Anpassungen.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart6.4 Wünscht der Vertragspartner Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.werden für diese Dienstleistungen, auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Stundensätze Zuschlage in Höhe von 100% verrechnet:
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer6.5 Soweit im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den sind von LANG IT gelegte Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug von 3 % Skontozu bezahlen. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit Eine Zahlung gilt an dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungTag als geleistet, an dem LANG IT über sie verfügen kann. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung 6.6 Die Aufrechnung von Forderungen des AuftragsgegenstandsVertragspartners gegenüber LANG IT, die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von LANG IT nicht anerkannter Forderungen des Ver- tragspartners sowie jede Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
66.7 Bestimmte Entgelte setzen sich insbesondere aus TK-Leitungs- und Serverkosten, Zu- sammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung LANG IT behält sich bei einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften Änderung dieser für die Aufbewahrung von UnterlagenKalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Weiters behält sich LANG IT unbeschadet allfälliger Schadener- satzansprüche und vorbehaltlich des Rechtes zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von, bei LANG IT liegenden Webseiten des Vertragspartners oder zu ungewöhnlich hohen Daten-transfers bei unlimitierten Zugängen des Vertragspartners kommt. LANG IT wird dem Vertragspartners die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie Preisänderung bekannt geben; der Vertragspartners kann in diesem Fall binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenPreisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Preise, Zahlungsbedingungen. 13.1. Sofern nicht anders vereinbartIst keine individuelle vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Abrechnung der Leistungen oder Teilen von Leistungen von magnetic vorgenommen worden, gelten so erfolgt die Abrechnung nach der allgemeinen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell gültigen Preisliste von magnetic. Die jeweils aktuell gültige Preisliste gilt, in Ermangelung einer anderweitigen, einzelvertraglichen Abrede, für die Miete und den Kauf von Vertragsgegenständen und für sämtliche Dienstleistungen von magnetic.
3.2. Erfolgt ein Vertragsschluss unter Geltung der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; der jeweils aktuell gültigen Preisliste, setzt sich die Versand- vertraglich geschuldete Vergütung wie folgt zusammen:
3.2.1. Berechnung des Kauf- oder Mietpreises gemäß Preisliste
3.2.2. Kosten für Anlieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung und Verpackungskosten Abholung in Abhängigkeit von der Entfernung des Einsatzortes der Vertragsgegenstände vom Sitz von magnetic gemäß aktueller Preisliste.
3.3. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll.
3.4. Rechnungen von magnetic sind nach Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig, sofern keine individuelle schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen ist. Der Kunde gerät ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Dem Kunden obliegt der Nachweis eines späteren oder fehlenden Zugangs.
3.4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist magnetic berechtigt, ihm für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Sämtliche durch verspätete Zahlungen verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen, gehen zu Lasten des AuftragnehmersKunden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist magnetic nach Xxxx zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
23.5. magnetic ist berechtigt die Rechnungsstellung in elektronischer Form vorzunehmen (e-Billing). Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN die Erteilung schriftlicher Rechnungen verlangen, sofern der Vertragsabschluss nicht ausschließlich über elektronische Telekommunikationsmittel erfolgte.
3.6. magnetic ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf bereits bestehende, ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartbereits Kosten und Zinsen entstanden, erfolgen so ist magnetic berechtigt, die Zahlungen „pro rata“Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
33.7. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder auf Grund solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.8. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen UmsatzsteuerAbrechnung laufender Dauerschuldverhältnisse erfolgt wöchentlich, sofern soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.monatliche Abrechnung ausdrücklich vereinbart ist
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Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Die in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbartim Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager. Das gleiche gilt für die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- Gewährung von Rabatten und Verpackungskosten ggf. gültigen Sonderkonditionen.
2. Ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen soweit keine besondere Vereinbarung besteht.
3. Kürzungen für Bankspesen, Porto etc. werden nicht anerkannt. Wechsel werden nicht akzeptiert. Refinanzierungskosten sowie Bankspesen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2Kunden. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Bei Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich durch Xxxxxx haftet der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenKunde für einen etwaigen Scheckverlust auf dem Übermittlungsweg.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt Mit Ablauf der in Ziffer 3. genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Hinzu kommt ein Mahnkostenanteil in Höhe von 5,00 Euro. Wir behalten uns die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungGeltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des AuftragsgegenstandsBei Zahlungsverzögerungen behalten wir uns ebenfalls vor, die Ausführung weiterer Bestellungen zurückzustellen oder lediglich gegen Vorkasse zu liefern.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierungsein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht z. B. durch Antrag auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässigEröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze nach Fristsetzung – zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenRücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbartausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten schließt der Preis Lieferung DDP an die in von uns angegebene Empfangsstelle, andernfalls an unsere Niederlassung (Incoterms 2010) ein; Fracht, Versand- kosten und Verpackung sind im Preis inbegriffen. Für den Fall, dass wir abweichend von Satz 2 die Fracht- und/oder Versandkosten zu tragen haben, hat der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; Lieferant die Versand- und Verpackungskosten gehen preisgünstigste Beförderungsmöglichkeit zu Lasten wählen, sofern von uns keine besondere Versandart vorgegeben wird. Muss eine Sendung infolge Nichteinhaltung des AuftragnehmersLiefertermins mit einer für uns ungünstigeren Beförderungsart (z.B. Eilgut statt Frachtgut) zum Versand gebracht werden, so wird der Lieferant die entstehenden Mehrkosten überneh- men.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartkeine Preise angegeben, erfolgen so gelten die Zahlungen „pro rata“im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Listenpreise des Lieferanten mit den Abzügen gemäß Absatz 3.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Zahlung erfolgt nach Eingang der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Ware und Rechnung zum 25. des folgenden Monats mit 3% Skonto sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisengetroffen wurde.
4. Ist nichts anderes vereinbartRechnungen sind uns in einfacher Ausfertigung bei Versand der Ware, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb jedoch getrennt von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungdieser, zuzusenden.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt Lieferant wird uns auf Wunsch und mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch dem Ziel der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen gemeinsamen Kostensenkung und Wettbewerbs- fähigkeit seine Preiskalkulation vollständig offen legen und im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässigRahmen der „open book“-Kalkulation alle Kosten für Rohstoffe, Bearbeitungskosten, direkte und indirekte Arbeits- und Overheadkosten, Amortisati- on von Investitionen, Vertriebsgemeinkosten und Gewinn mitteilen. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit Eventuelle Kalkulationsfehler gehen ausschließlich zu Lasten des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenLieferanten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Preise, Zahlungsbedingungen. 15.1. Im Vertragsverhältnis zu WBC gelten jeweils die Preise der Auftragsbestätigung bzw. der jeweils aktuellen Preisliste von WBC.
5.2. Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vermerkt ist, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2handelt es sich um Nettopreise zzgl. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtwobei jede Adressengruppe getrennt berechnet wird. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenAngeboten und Preislisten (Datenkarten) angegebenen Adressen- bzw. Datenstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfall nicht zumutbar.
45.3. Ist nichts anderes vereinbartWeitere Kosten wie z. B. für Selektionen, Verpackung, Datenübermittlung, Portokosten oder Transportversicherung oder vereinbarte Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.
5.4. Der Adresseigner stellt das übertragene Nutzungsrecht und die Überlassung der Daten zur Ausübung WBC in Rechnung. WBC berechnet die entsprechenden Leistungen gegenüber dem Werbetreibenden. Der Werbetreibende hat binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang zu zahlen. Weitere Leistungen von WBC werden im Rahmen des jeweiligen Auftragsverhältnisses abgerechnet und sind binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig.
5.5. Die Zahlung von WBC an den Adresseigner erfolgt die Bezahlung nach entsprechendem Eingang der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder Zahlung des Werbetreibenden, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung6 Wochen nach Rechnungszugang.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart3.1 Falls nichts anderes schriftliches vereinbart ist, gelten die in am Tag der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; Auftragser- teilung gültigen Listenpreise, die Versand- das Prüfinstitut auf Anfrage übermittelt. Leistungen, die über die reine Prüftätigkeit hinausgehen, z. B. Reparaturen und Verpackungskosten gehen zu Lasten des AuftragnehmersUmbauten an dem Prüfinstitut übergebenem Material, werden nach Arbeits- und Materialaufwand gesondert berechnet.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. 3.2 Die Preise des Prüfinstituts verstehen sich grundsätzlich sich, sofern nichts anderes schriftlich ver- einbart ist, zuzüglich der jeweils gültigen zu entrichtenden Umsatzsteuer.
3.3 Sofern schriftlich kein anderes Zahlungsziel bestimmt ist, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtist die Rechnung ohne jeden Abzug binnen 14 Tage nach Rechnungsdatum, Zugang der Rechnung voraus- gesetzt, zahlbar.
3.4 Das Prüfinstitut ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung vor Ausführung des Auftrages zu verlangen.
3.5 Rechnungen des Prüfinstitutes können nur innerhalb von 28 Tagen nach Rech- nungseingang schriftlich beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rech- nungssumme als anerkannt.
3.6 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist das Prüfinstitut berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. des bei Einführung des Euros dann geltenden Basiszinssatzes zu berechnen. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenGeltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehal- ten.
43.7 Bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers behält sich das Prüfinstitut sowohl eine Preisberichtigung als auch die Geltendmachung von Mess- platzausfall bzw. Ist nichts anderes vereinbartMaschinenstillstand aufgrund der Änderung des Auftrages vor.
3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skontovom Prüfinstitut anerkannt ist. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen Aus- übung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer , wenn die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenaußerdem sein Gegenan- spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbartAlle von der Fa. DATEC genannten Preise verstehen sich mangels anderweitiger Vereinbarungen als Nettopreise, gelten zu denen die in jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer zu addieren ist. Der jeweilige Kaufpreis gilt ab Hamburg und ist bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Bei gesonderten Softwareaufträgen ist eine Vorauszahlung von 50% des Auftragswertes erforderlich. Die Fälligkeit der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten restlichen Summe des AuftragnehmersKaufpreises tritt mit Gefahrübergang ein, ohne daß es einer speziellen Fristsetzung bedarf. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartDer Käufer kann gegen den Kaufpreis nur aufrechnen, erfolgen die Zahlungen „pro rata“wenn seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtKostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenunterschritten werden.
4. Ist nichts anderes vereinbartWenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, erfolgt seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Bezahlung Fa. DATEC zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen der Rechnung binnen 45 Tagen netto Fa. DATEC gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Fa. DATEC andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen. Hält die Fa. DATEC weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder innerhalb Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Fa. DATEC steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungweiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
5. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Fa. DATEC berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des AuftragsgegenstandsKäufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Fa. DATEC ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, Es gelten die in zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten Anmeldung gültigen, im jeweiligen Seminarangebot ausgeschriebenen Preise als Festpreise; bzw. Preisvereinbarungen. Die Teilnehmergebühren werden den Teilnehmenden pro Person berechnet und beinhalten die Versand- und Verpackungskosten gehen Seminardurchführung, Teilnehmendenunterlagen, Nutzung der technischen Einrichtung, Equipment im Atelier sowie – falls ausdrücklich im Seminarangebot ausgeschrieben – die Pausenbewirtung. Alle Preise sind inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu Lasten des Auftragnehmersbezahlen.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“Mit Erscheinen eines neuen Seminarangebots verlieren alle vorhergehenden Angaben ihre Gültigkeit.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen UmsatzsteuerSämtliche Fahrtkosten, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist Übernachtungen, Spesen und sonstige Kosten am Seminar Teilnehmenden sind nicht in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenPreisen enthalten und von diesen selbst zu tragen.
4. Ist nichts anderes vereinbartBei Änderungen der Seminardauer und/oder dessen Inhalten, erfolgt behält sich die Bezahlung Make Up Artistry Berlin eine Änderung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt Preise vor, die jedoch in jedem Fall vorab mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungden Teilnehmenden abgestimmt wird.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des AuftragsgegenstandsEine nur zeitweise Teilnahme am Seminar sowie wie zu spätes Erscheinen oder früheres Gehen der Teilnehmenden berechtigt nicht zur Preisreduzierung.
6. Zahlungen Die Rechnungsstellung erfolgt nach verbindlicher Anmeldung und Buchungsbestätigung. Die Rechnung ist zahlbar ohne Abzug bis spätestens zum Beginn des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung Kurses. Die Make Up Artistry Berlin ist berechtigt, nach Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe der entstehenden Kosten (insbesondere Kreditkosten, eigener Bearbeitungsaufwand), mindestens jedoch in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die schliesst den Nachweis seitens der Teilnehmenden einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen wesentlich niedrigeren Belastung oder im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund Einzelfall seitens der Make Up Artistry Berlin einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenungewöhnlich hohen Belastung nicht aus.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 17.1. Die Preise ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen und gelten für den dort jeweils aufgeführten Liefer- und Leistungsumfang. Kosten für Montage, Inbetrieb- nahme u.ä. werden zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestä- tigung von Bühler erwähnt.
7.2. Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- verstehen sich alle Preisangaben „FCA Ratingen“ gem. INCOTERMS 2020 zuzüglich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung, je- weils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Exportlie- ferungen Zoll sowie Gebühren und Verpackungskosten anderer öffentlicher Abgaben.
7.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Bühler binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs sowie eventueller Sicherheitsleistungen gehen zu Lasten des AuftragnehmersAbnehmers.
27.4. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartXxxxxx ist berechtigt, erfolgen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Bühler nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt Kreditwürdig- keit des Abnehmers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb offenen Forderungen von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit Bühler durch den Abnehmer aus dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungjeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 16.1. Im Vertragsverhältnis zum Listbroker gelten jeweils die Preise der Auftragsbestätigung bzw. der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers.
6.2. Sofern nicht anders vereinbartnichts anderes vermerkt ist, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2handelt es sich um Nettopreise zzgl. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtwobei jede Adressengruppe getrennt berechnet wird. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenAngeboten und Preislisten (Datenkarten) angegebenen Adressen- bzw. Datenstück- zahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderun- gen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stück- zahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfallnicht zumutbar.
46.3. Ist nichts anderes vereinbartWeitere Kosten wie z. B. für Selektionen, Verpackung, Datenübermittlung, Portokosten oder Transportversiche- rung oder vereinbarte Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.
6.4. Der Adresseigner stellt das übertragene Nutzungs- recht und die Überlassung der Daten zur Ausübung dem Listbroker in Rechnung. Der Listbroker berechnet die entsprechenden Leistungen gegenüber dem Werbetrei- benden bzw. einem zwischengeschalteten Dritten. Der Rechnungsempfänger hat binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang zu zahlen. Weitere Leistungen des Listbrokers werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags- verhältnisses abgerechnet und sind binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig.
6.5. Die Zahlung des Listbrokers an den Adresseigner erfolgt die Bezahlung nach entsprechendem Eingang der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder Zahlung des Werbetreibenden, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung6 Wochen nach Rechnungszugang.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise, Zahlungsbedingungen. 14.1. Sofern nicht anders vereinbartFür die Erbringung der Leistungen sind die in dem Leistungsabruf (durch Formular oder Kun- denportal) bzw. die in der Preisliste der VEACT angegebenen Preise maßgeblich. Sämtliche dort genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro.
4.2. Jährliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung der Leistungen durch VEACT, jeweils vollständig für das gesamte Kalenderjahr im Voraus zu zahlen. Sonstige Preise, insbe- sondere nutzungsabhängige Preise, sind nach Erbringung der Leistung durch VEACT zu zahlen.
4.3. VEACT kann die Preise für sämtliche Produkte, Leistungen und Lizenzen aufgrund einer Ände- rung der Geschäftskosten jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Mo- natsende anpassen. Dies gilt nicht, wenn die Leistung innerhalb von vier Monaten nach Ver- tragsschluss erbracht werden soll. Eine Anpassung der Preise kann unter Angabe von konkre- ten Gründen erfolgen, insbesondere bei Änderung der Serverkosten oder der Druckkosten. Beabsichtigte Anpassungen der Preise werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ih- rem Wirksamwerden schriftlich (postalisches Schreiben, Telefax oder E-Mail) mitgeteilt. Auf Ziffer 9.4.2.2. wird ausdrücklich hingewiesen.
4.3.1. Dem Kunden steht ab Zugang der Anpassungsmitteilung das Recht zum Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu. Der Widerspruch muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Fristgerecht ist der Widerspruch, wenn dieser VEACT innerhalb der Widerspruchsfrist zugeht. Widerspricht er der Anpassung der Preise, gelten die bislang gültigen Preise ohne Änderungen weiter. Auf Ziffer 9.4.2.1. wird ausdrücklich hingewiesen.
4.3.2. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmittei- lung, werden die Änderungen mit Ablauf der Frist wirksamer Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des AuftragnehmersÄnderungsmitteilung besonders hingewiesen.
24.4. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartDie Zahlung wird binnen vierzehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, erfolgen sofern die Zahlungen „pro rata“Parteien schriftlich nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart haben. Der vom Kunden an VEACT zu zahlende Endpreis ist der Preis im Sinne von Ziffer 4.1. zusätzlich der im jeweiligen Zeitpunkt gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
34.5. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Der Rechnungsbetrag ist auf das in der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtRechnung von VEACT angegebene Konto zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenEr muss spätestens am siebten Tag nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit (vgl. Ziffer 4.4.) auf dem Konto der VEACT gutgeschrieben sein.
44.6. Ist nichts anderes vereinbartEin Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, erfolgt soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungGeltendmachung eines Zurückbehal- tungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
54.7. Der Eigentumsübergang erfolgt Gerät der Kunde mit Lieferung des Auftragsgegenstandszwei jeweils fälligen Zahlungen in Verzug, kann VEACT Dienste sperren und die Erbringung etwaiger weiterer Leistungen bis zur Zahlung verweigern.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig4.8. Bei elektronischen Rechnungen muss Zahlungsverzug kann VEACT für jede unberechtigte Rücklastschrift Aufwendungsersatz in Höhe der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung Rücklastschrift vom Kreditinstitut tatsächlich angefallenen und von UnterlagenVEACT nachzuweisenden Kosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtendass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 14.1. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
4.2. Die in der Auftragsbestätigung genannte Gesamtsumme ist, vorbehaltlich einer Änderung des Liefer- und Montageumfangs nach Absendung der Auftragsbestätigung, als Kaufpreis vom Kunden zu zahlen. Bei Änderungen des Leistungsumfangs bzw. des Kaufpreises hat MaxSolar dies dem Kunden im Voraus schriftlich mitzuteilen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierbei nach § 309 Nr.1 und §310 BGB ausgeschlossen.
4.3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbartAuftragsbestätigung nichts ausdrücklich anders vereinbart worden ist, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich ist der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder gesamte Kaufpreis innerhalb von 14 vierzehn (14) Tagen unter Abzug von 3 % Skontoab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei MaxSolar. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug; dies gilt auch dann, wenn er den verspäteten Zahlungseingang nicht zu vertreten hat.
54.4. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist MaxSolar berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung ist MaxSolar berechtigt, Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen iHv. jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, jedoch mindestens 8 Prozent, sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB in Höhe von Euro 40,00. MaxSolar behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ist Teilzahlung vereinbart und befindet sich der Kunde mit einer Teilzahlung im Verzug, so ist MaxSolar ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung des zur Zahlung offenstehenden Teilbetrages.
4.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MaxSolar unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
4.6. Der Eigentumsübergang erfolgt Kunde kann nur mit Lieferung einer unbestrittenen, von MaxSolar ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung des AuftragsgegenstandsKunden demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten, von MaxSolar anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
64.7. Zahlungen Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen ErbringungKunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch der MaxSolar gefährden, kann MaxSolar noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen ausstehende Leistungen, bzw. LeistungenLieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden abhängig machen. Falls der Kunde die Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierungist MaxSolar zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt, bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 13.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Der in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- ausgewiesene Preis ist ein Festpreis und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmersversteht sich mangels abweichender Vereinbarung einschließlich sämtlicher Nebenkosten frei vereinbarter Bestimmungsort DDP INCOTERMS® 2020, einschließlich Verpackung, Versicherung etc. Im vereinbarten Preis sind sämtliche Lizenzrechte zur Nutzung der Waren, Unterlagen etc. enthalten.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
33.2. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten und ist in den Rechnungen stets des Auftragnehmers gesondert auszuweisen.
43.3. Ist nichts anderes vereinbartRechnungen können wir nur bearbeiten, erfolgt wenn diese - entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung - die Bezahlung dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Rechnung binnen 45 ist sofort nach erfolgter Lieferung unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen gesondert einzureichen. Monatsrechnungen sind ebenfalls bis spätestens zum 05. des der Lieferung folgenden Monats zu übersenden. Rechnungen werden innerhalb von 60 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skontonach vollständiger Lieferung und Leistung (einschl. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnungggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen, den deutschen, gesetzlichen Anforderungen entsprechenden üblichen Rechnungen zur Zahlung fällig.
53.4. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Eintritt des Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Auftragnehmer erforderlich ist.
3.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Wir können im Übrigen gegen sämtliche Forderungen, die uns oder einem anderen TRILUX-Unternehmen gegen den Auftragnehmer zustehen, aufrechnen.
3.6. Der Eigentumsübergang erfolgt Auftragnehmer darf seine Forderung nur mit Lieferung des Auftragsgegenstandsunserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten, oder von Dritten einziehen lassen.
63.7. Der Erfüllungsort für Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer Sitz des Auftraggebers anzugebenjeweiligen beauftragenden TRILUX-Unternehmens.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. (1) Alle in Angeboten /Mietvereinbarungen und Rechnungen angegeben Preise verstehen sich – sofern nichts anderes spezifiziert ist – in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders Darüber hinaus werden Kosten für Verpackung, Versand, Transport und Transportversicherung sowie etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben berechnet.
(2) Im Falle von Dienstleistungen/Werkleistungen werden Anfahrtskosten, Fahrzeiten, Hotelkosten und andere Spesen entsprechend der Reisekostenregelungen von Konzept-iX an den Kunden berechnet. Die Reisekostenregelung ist Bestandteil der Preisliste. Ausnahmen von dieser Regelung müssen vertraglich schriftlich geregelt sein.
(3) Für Dienstleistungen und Werkleistungen, deren Dauer einen Kalendermonat übersteigt, wird eine Zwischenabrechnung zum Ende eines Kalendermonats vereinbart, gelten sofern der einzelne Projektvertrag nichts anderes bestimmt.
(4) Sind keine Preise vereinbart, so erfolgt die in Berechnung auf Basis der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste von Konzept-iX.
(5) Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ausschließlich auf das Konto von Konzept-iX zu leisten. Es wird kein Skonto gewährt. Die Kosten, die Versand- und Verpackungskosten im Zusammenhang mit der Begleichung des vereinbarten Miet-/Kaufpreises anfallen, gehen zu Lasten des AuftragnehmersKunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Konzept-iX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Konzept-iX ist zudem berechtigt lt. §2 Abs.2 vom Vertrag zurückzutreten, bzw. außerordentlich zu kündigen. Überdies hat Konzept- iX das Recht die Dienstleistung ab Eintritt des Zahlungsverzuges des Kunden Vorläufig einzustellen.
2. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, erfolgen die Zahlungen „pro rata“Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen – soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind – aufzurechnen.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Preise, Zahlungsbedingungen. 19.1. Es gilt der Preis des akzeptierten Angebots.
9.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ab Erhalt ohne Abzug binnen 10 Kalendertagen fällig. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, so hat Simplex das Recht, Verzugszinsen lt. Gesetz geltend zu machen. Simplex behält sich bei Zahlungsverzug außerdem das Recht vor, die Abwicklung des Vertrags bis zur vollständigen Bezahlung zu pausieren. Des Weiteren kann Xxxxxxx nach angemessener, erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und kann die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung stellen.
9.3. Simplex akzeptiert als Zahlungsmethode aktuell lediglich SEPA-Überweisungen an das auf der Rechnung angegebene Konto. Sollte der Auftraggeber die Zahlung auf anderem Wege leisten, so behält sich Simplex die Verrechnung einer angemessenen Gebühr vor.
9.4. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20 Prozent der Gesamtsumme zu leisten, ausgenommen es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.
9.5. Treten während der Vertragserfüllung unvorhergesehene Umstände oder Komplikationen auf, die es Simplex unmöglich machen, den Auftrag zum vereinbarten Preis abzuwickeln, hat Simplex das Recht, einen angemessenen Aufschlag zu verrechnen. Der Auftraggeber kann diesem Aufschlag zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Xxxxx der Auftraggeber vom Vertrag zurück, hat Simplex das Recht, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen.
9.6. Sofern nicht anders vereinbartkeine anderslautenden Angaben vorhanden sind, gelten die verstehen sich alle angegebenen Preise in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- Schweiz und Verpackungskosten gehen zu Lasten des AuftragnehmersLiechtenstein in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Und in Deutschland und Österreich in Euro (€) ebenfalls inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
29.7. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter und vollstän- diger Erbringung der Leistung und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
5. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung des Auftragsgegenstands.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung Eigentum von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachtenSimplex.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen. 1. Sofern nicht anders vereinbart, 3.1 Es gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise; die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2im Angebot genannten Preise. Sind monatliche Teilzahlungen vereinbart, erfolgen die Zahlungen „pro rata“.
3. Die Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Zugang der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegtRechnung ohne Abzug zu bezahlen. Die Umsatzsteuer Gewährung von Rabatten und Skonti bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Regelmäßige Entgelte gelangen periodenweise zur Verrechnung. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus dem Vertrag. Mangels anderer Vereinbarungen ist in den Rechnungen stets gesondert auszuweisenAbrechnungszeitraum der Kalendermonat. ProtoSoft ist berechtigt, der Verrechnung der Entgelte einen vom Kalendermonat abweichenden Abrechnungszeitraum zu Grunde zu legen.
4. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt 3.2 Bei dienst- und werkvertraglichen Leistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die Bezahlung der Rechnung binnen 45 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto. Die Zahlungsfrist beginnt mit vertragsgerechter angefallenen Arbeits- und vollstän- diger Erbringung Reisezeiten sowie das verbrauchte Material zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungFahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
53.3 Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, ist ProtoSoft binnen zwei Wochen nach Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.
3.4 Die Aufrechnung oder automatische Minderung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ProtoSoft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz zu fordern. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Lieferung Kunde ist jedoch berechtigt, ProtoSoft nachzuweisen, dass ProtoSoft als Folge des AuftragsgegenstandsZahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Zahlungen des Auftraggebers gelten weder als Anerkennung einer vertragsgemäßen Erbringung, noch der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, noch als Anerkenntnis der ordnungs- gemäßen Fakturierung.
7. Eine elektronische Übermittlung von Rechnungen im EDI-Verfahren (Nachrichtentyp INVOIC) unter Verzicht auf Papierrechnungen ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei elektronischen Rechnungen muss der Auftragnehmer die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Daneben sind die geltenden Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen auch bei elektronischer Rechnung zu beachten.
8. In allen Rechnungen ist der Zeitpunkt der Lieferung sowie die Auftrags- und Materialnummer des Auftraggebers anzugeben.
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