Common use of Privat-Rechtsschutz Clause in Contracts

Privat-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich und den Ihres mitversicherten Lebenspartners (siehe § 15 Absatz 2). Sie haben im Privat-Rechtsschutz keinen Versicherungs- schutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbständige Tätigkeit unabhängig von der Umsatzhöhe. Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a), zum Beispiel nach einem Hundebiss, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d), zum Beispiel bei einer mangelhaft gelieferten Ware, – Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e), zum Beispiel bei Nichtanerkennung Ihrer Werbungs- kosten, – Sozial-Rechtsschutz (§ 2 f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, – Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb), zum Beispiel bei Auflagen als Hundebesitzer, – Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb), zum Beispiel in einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Diebstahls, – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j), zum Beispiel wegen unsachgemäßer Hausabfallbe- seitigung, – Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxx (§ 2 k), zum Beispiel wegen der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft, – Opfer-Rechtsschutz (§ 2 l), zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, – Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (§ 2 p), zum Beispiel beim Aufsetzen einer Patientenverfügung, Ihr Versicherungsschutz deckt auch rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Folgende Bedingungen müssen hierfür eingehalten werden: – Wir leisten je Fall bis zu 00.000 €. – Die Anlage darf maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) haben. – Sie muss sich auf dem Dach Ihres Ein-, Zweifamilien- hauses oder Reihenhauses oder auf der dazu gehören- den Garage oder Carport befinden. – Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein. – Die Immobilie muss von Ihnen bewohnt sein. – Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts. (Beispiel: Streit mit Miteigentümern). Zusätzlichen Versicherungsschutz bieten wir Senioren – mit dem eingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die betriebliche Altersversorgung, – bei der Beihilfe für Beamte und – im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäfti- gung. Als Senioren definieren wir folgende Personen: – Sie sind 50 Jahre alt oder älter, – erhalten eine Rente oder eine Pension und – haben allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 SGB IV).

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Privat-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich und den Ihres mitversicherten Lebenspartners (Lebensparners, siehe § 15 Absatz 2). Sie haben im Privat-Rechtsschutz keinen Versicherungs- schutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbständige selbstständige Tätigkeit. Sie sind überwiegend nicht selbständig beschäftigt, üben jedoch eine selbständige, nebenberufliche Tätigkeit unabhängig von der Umsatzhöhebis maximal 00.000 € Gesamtjahresbruttoumsatz aus? Dann besteht auch hierfür Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen (Einzelheiten finden Sie unter Vertragsbestimmungen 7.2.). Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (nach § 2 a), zum Beispiel nach einem Hundebiss, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nach § 2 d), zum Beispiel bei einer mangelhaft gelieferten Ware, – Steuer-Rechtsschutz (nach § 2 e), zum Beispiel bei Nichtanerkennung Ihrer Werbungs- kosten, – Sozial-Rechtsschutz (nach § 2 f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, – Verwaltungs-Rechtsschutz (nach § 2 g) bb), zum Beispiel bei Auflagen als Hundebesitzer, – Straf-Rechtsschutz (nach § 2 i) bb), zum Beispiel in einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Diebstahls, – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (nach § 2 j), zum Beispiel wegen unsachgemäßer Hausabfallbe- seitigungHausabfall- beseitigung, – Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx (nach § 2 k), zum Beispiel wegen der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft, – Opfer-Rechtsschutz (nach § 2 l), zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, – Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (nach § 2 p), zum Beispiel beim Aufsetzen einer Patientenverfügung, . Ihr Versicherungsschutz deckt auch rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaik-/Solar- thermie- oder Wärmepumpenanlage. Folgende Bedingungen müssen hierfür eingehalten werden: – Wir leisten je Fall bis zu 00.000 €. – Die Anlage darf maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) haben. – Sie muss sich auf dem Dach Ihres Ein-, Zweifamilien- hauses Zweifamilienhau- ses oder Reihenhauses oder auf der dazu gehören- den gehörenden Garage oder dem Carport befinden. – Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein. – Die Immobilie muss von Ihnen bewohnt sein. – Die Wärmepumpenanlage muss sich auf dem selbst- genutzten Grundstück befinden – Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts. (Beispiel: Streit mit Miteigentümern). Mitei- gentümern.) Zusätzlichen Versicherungsschutz bieten wir für arbeits- rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV. Für Senioren bieten wir zusätzlichen Versicherungsschutz – mit dem eingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten Strei- tigkeiten um die betriebliche Altersversorgung, – bei der Beihilfe für Beamte und – im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäfti- gung. Als Senioren definieren wir folgende Personen: – Sie sind 50 Jahre alt oder älter, – erhalten eine Rente oder eine Pension Pension. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: – Nutzer von Carsharingfahrzeugen und – haben allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 SGB IV)Eigentümer, – Halter, – Erwerber/Veräußerer, – Leasingnehmer, – Mieter, – Fahrer von versicherungspflichtigen Motorfahrzeugen zu Lande oder jeglichen Motorfahrzeugen zu Wasser, in der Luft sowie Anhängern.

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Privat-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich und den Ihres mitversicherten Lebenspartners (Lebensparners, siehe § 15 Absatz 2). Sie haben im Privat-Rechtsschutz keinen Versicherungs- schutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbständige selbstständige Tätigkeit. Es besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit unabhängig von der Umsatzhöhe– bei überwie- gend nichtselbstständiger Beschäftigung – bis maximal 00.000 € Gesamtjahresbruttoumsatz (Einzelheiten finden Sie unter Tarifbestimmungen 7.2.). Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (nach § 2 a), zum Beispiel nach einem Hundebiss, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nach § 2 d), zum Beispiel bei einer mangelhaft gelieferten Ware, – Steuer-Rechtsschutz (nach § 2 e), zum Beispiel bei Nichtanerkennung Ihrer Werbungs- kostenWerbungskosten, – Sozial-Rechtsschutz (nach § 2 f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, – Verwaltungs-Rechtsschutz (nach § 2 g) bb), zum Beispiel bei Auflagen als Hundebesitzer, – Straf-Rechtsschutz (nach § 2 i) bb), zum Beispiel in einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Diebstahls, – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (nach § 2 j), zum Beispiel wegen unsachgemäßer Hausabfallbe- seitigung, – Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxx (nach § 2 k), zum Beispiel wegen der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft, – Opfer-Rechtsschutz (nach § 2 l), zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, – Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (nach § 2 p), zum Beispiel beim Aufsetzen einer Patientenverfügung, . Ihr Versicherungsschutz deckt auch rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaik-/Solar- thermie- oder Wärmepumpenanlage. Folgende Bedingungen müssen hierfür eingehalten werden: – Wir leisten je Fall bis zu 00.000 €. – Die Anlage darf maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) haben. – Sie muss sich auf dem Dach Ihres Ein-, Zweifamilien- hauses oder Reihenhauses oder auf der dazu gehören- den Garage oder dem Carport befinden. – Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein. – Die Immobilie muss von Ihnen bewohnt sein. – Die Wärmepumpenanlage muss sich auf dem selbst- genutzten Grundstück befinden – Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts. (Beispiel: Streit mit Miteigentümern). .) Zusätzlichen Versicherungsschutz bieten wir für arbeits- rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV. Für Senioren bieten wir zusätzlichen Versicherungsschutz – mit dem eingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die betriebliche Altersversorgung, – bei der Beihilfe für Beamte und – im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäfti- gung. Als Senioren definieren wir folgende Personen: – Sie sind 50 Jahre alt oder älter, – erhalten eine Rente oder eine Pension und – haben allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 SGB IV)Pension.

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Privat-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich und den Ihres mitversicherten Lebenspartners (Lebensparners, siehe § 15 Absatz 2). Sie haben im Privat-Rechtsschutz keinen Versicherungs- schutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbständige selbstständige Tätigkeit unabhängig von der Umsatzhöhe. Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (nach § 2 a), zum Beispiel nach einem Hundebiss, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nach § 2 d), zum Beispiel bei einer mangelhaft gelieferten Ware, – Steuer-Rechtsschutz (nach § 2 e), zum Beispiel bei Nichtanerkennung Ihrer Werbungs- kostenWerbungskosten, – Sozial-Rechtsschutz (nach § 2 f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, – Verwaltungs-Rechtsschutz (nach § 2 g) bb), zum Beispiel bei Auflagen als Hundebesitzer, – Straf-Rechtsschutz (nach § 2 i) bb), zum Beispiel in einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Diebstahls, – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (nach § 2 j), zum Beispiel wegen unsachgemäßer Hausabfallbe- seitigung, – Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxx (nach § 2 k), zum Beispiel wegen der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft, – Opfer-Rechtsschutz (nach § 2 l), zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, – Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (nach § 2 p), zum Beispiel beim Aufsetzen einer Patientenverfügung, Ihr Versicherungsschutz deckt auch rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Folgende Bedingungen müssen hierfür eingehalten werden: – Wir leisten je Fall bis zu 00.000 €. – Die Anlage darf maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) haben. – Sie muss sich auf dem Dach Ihres Ein-, Zweifamilien- hauses oder Reihenhauses oder auf der dazu gehören- den Garage oder dem Carport befinden. – Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein. – Die Immobilie muss von Ihnen bewohnt sein. – Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts. (Beispiel: Streit mit Miteigentümern). .) Zusätzlichen Versicherungsschutz bieten wir Senioren – mit dem eingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die betriebliche Altersversorgung, – bei der Beihilfe für Beamte und – im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäfti- gungBeschäftigung. Als Senioren definieren wir folgende Personen: – Sie sind 50 Jahre alt oder älter, – erhalten eine Rente oder eine Pension und – haben allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 SGB IV).

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Privat-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich und den Ihres mitversicherten Lebenspartners (Lebensparners, siehe § 15 Absatz 2). Sie haben im Privat-Rechtsschutz keinen Versicherungs- schutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbständige selbstständige Tätigkeit. Sie sind überwiegend nicht selbständig beschäftigt, üben jedoch eine selbständige, nebenberufliche Tätigkeit unabhängig von der Umsatzhöhebis maximal 00.000 € Gesamtjahresbruttoumsatz aus? Dann besteht auch hierfür Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen (Einzelheiten finden Sie unter Vertragsbestimmungen 7.2.). Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (nach § 2 a), zum Beispiel nach einem Hundebiss, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nach § 2 d), zum Beispiel bei einer mangelhaft gelieferten Ware, – Steuer-Rechtsschutz (nach § 2 e), zum Beispiel bei Nichtanerkennung Ihrer Werbungs- kosten, – Sozial-Rechtsschutz (nach § 2 f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, – Verwaltungs-Rechtsschutz (nach § 2 g) bb), zum Beispiel bei Auflagen als Hundebesitzer, – Straf-Rechtsschutz (nach § 2 i) bb), zum Beispiel in einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Diebstahls, – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (nach § 2 j), zum Beispiel wegen unsachgemäßer Hausabfallbe- seitigungHausabfall- beseitigung, – Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx (nach § 2 k), zum Beispiel wegen der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft, – Opfer-Rechtsschutz (nach § 2 l), zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, – Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (nach § 2 p), zum Beispiel beim Aufsetzen einer Patientenverfügung, . Ihr Versicherungsschutz deckt auch rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaik-/Solar- thermie- oder Wärmepumpenanlage. Folgende Bedingungen müssen hierfür eingehalten werden: – Wir leisten je Fall bis zu 00.000 €. – Die Anlage darf maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) haben. – Sie muss sich auf dem Dach Ihres Ein-, Zweifamilien- hauses oder Reihenhauses oder auf der dazu gehören- den Garage oder dem Carport befinden. – Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein. – Die Immobilie muss von Ihnen bewohnt sein. – Die Wärmepumpenanlage muss sich auf dem selbst- genutzten Grundstück befinden – Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts. (Beispiel: Streit mit Miteigentümern). .) Zusätzlichen Versicherungsschutz bieten wir für arbeits- rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV. Für Senioren bieten wir zusätzlichen Versicherungsschutz – mit dem eingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die betriebliche Altersversorgung, – bei der Beihilfe für Beamte und – im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäfti- gung. Als Senioren definieren wir folgende Personen: – Sie sind 50 Jahre alt oder älter, – erhalten eine Rente oder eine Pension Pension. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: – Nutzer von Carsharingfahrzeugen und – haben allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 SGB IV)Eigentümer, – Halter, – Erwerber/Veräußerer, – Leasingnehmer, – Mieter, – Fahrer von versicherungspflichtigen Motorfahrzeugen zu Lande oder jeglichen Motorfahrzeugen zu Wasser, in der Luft sowie Anhängern.

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Privat-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich und den Ihres mitversicherten Lebenspartners (Lebensparners, siehe § 15 Absatz 2). Sie haben im Privat-Rechtsschutz keinen Versicherungs- schutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen: – eine gewerbliche Tätigkeit, – eine freiberufliche Tätigkeit, – eine sonstige selbständige selbstständige Tätigkeit. Es besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit unabhängig von der Umsatzhöhe– bei überwie- gend nichtselbstständiger Beschäftigung – bis maximal 00.000 € Gesamtjahresbruttoumsatz (Einzelheiten finden Sie unter Vertragsbestimmungen 7.2.). Ihr Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (nach § 2 a), zum Beispiel nach einem Hundebiss, – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nach § 2 d), zum Beispiel bei einer mangelhaft gelieferten Ware, – Steuer-Rechtsschutz (nach § 2 e), zum Beispiel bei Nichtanerkennung Ihrer Werbungs- kostenWerbungskosten, – Sozial-Rechtsschutz (nach § 2 f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall, – Verwaltungs-Rechtsschutz (nach § 2 g) bb), zum Beispiel bei Auflagen als Hundebesitzer, – Straf-Rechtsschutz (nach § 2 i) bb), zum Beispiel in einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Diebstahls, – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (nach § 2 j), zum Beispiel wegen unsachgemäßer Hausabfallbe- seitigungHausabfall- beseitigung, – Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxx (nach § 2 k), zum Beispiel wegen der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft, – Opfer-Rechtsschutz (nach § 2 l), zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, – Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (nach § 2 p), zum Beispiel beim Aufsetzen einer Patientenverfügung, . Ihr Versicherungsschutz deckt auch rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaik-/Solar- thermie- oder Wärmepumpenanlage. Folgende Bedingungen müssen hierfür eingehalten werden: – Wir leisten je Fall bis zu 00.000 €. – Die Anlage darf maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) haben. – Sie muss sich auf dem Dach Ihres Ein-, Zweifamilien- hauses oder Reihenhauses oder auf der dazu gehören- den Garage oder dem Carport befinden. – Die Immobilie muss Ihr Eigentum sein. – Die Immobilie muss von Ihnen bewohnt sein. – Die Wärmepumpenanlage muss sich auf dem selbst- genutzten Grundstück befinden – Sie haben keinen Versicherungsschutz für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts. (Beispiel: Streit mit Miteigentümern). .) Zusätzlichen Versicherungsschutz bieten wir für arbeits- rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV. Für Senioren bieten wir zusätzlichen Versicherungsschutz – mit dem eingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die betriebliche Altersversorgung, – bei der Beihilfe für Beamte und – im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäfti- gung. Als Senioren definieren wir folgende Personen: – Sie sind 50 Jahre alt oder älter, – erhalten eine Rente oder eine Pension und – haben allenfalls eine geringfügige Beschäftigung (nach § 8 SGB IV)Pension.

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