Promotion Musterklauseln

Promotion. Eligible Partners will be awarded Intel® Partner Alliance Points on the purchase of ASUS* Motherboards manufactured by ASUS* GLOBAL Pte. Ltd (ASUS*). (“Qualifying Product”) as listed below and purchased from participating ASUS* Authorised Distributors (“Participating Suppliers”) after the date these terms and conditions are first accepted. PRIME Z790-P WIFI-CSM 100 PRIME Z790-P-CSM 100 PRO B760M-C-CSM 60 PRO B760M-CT-CSM 60 EX-B760M-V5 D4-CSM 60 PRIME B760M-A-CSM 60 PRIME B760M-A D4-CSM 60 PRIME Z690-P D4-CSM 100 PRO Q670M-C-CSM 100 PRO B660M-C-CSM 60 PRO B660M-C D4-CSM 60 PRO B660M-C D4-CSM-SI 60 PRIME B660M-A D4-CSM 60 PRO H610M-C-CSM 40 PRO H610M-C D4-CSM 40 PRO H610M-CT D4-CSM 40 PRO H610M-CT2 D4-CSM 40 PRIME H610M-A-CSM 40 PRIME H610M-A D4-CSM 40 PRIME H610M-E-CSM 40 PRIME H610M-E D4-CSM 40 PRIME H610I-PLUS-CSM 40 PRIME H610I-PLUS D4-CSM 40 PRO H610T-CSM 40 PRO H610T D4-CSM 40 PRO Q570M-C/CSM 100 PRO H510M-C/CSM 40 PRIME H510T2/CSM-SI 40 PRIME N100I-D D4-CSM 40 PRO WS W790E-SAGE SE 50 PRO WS W790-ACE 50 WS C621E SAGE 50 WS C621E SAGE(BMC) 50 WS X299 PRO 50 WS X299 PRO/SE 50 PRO WS X299 SAGE II 50 WS X299 SAGE/10G 50 WS C422 PRO/SE 50 WS C422 SAGE/10G 50 WS C246 PRO 50 WS C246M PRO 50 WS C246M PRO/SE 50 PRO WS W680-ACE IPMI 50 PRO WS W680-ACE 50 PRO WS W680M-ACE SE 50 PROART Z790-CREATOR WIFI 50 PROART B760-CREATOR WIFI 50 PROART B760-CREATOR 50 PROART B760-CREATOR D4 50 PROART Z690-CREATOR WIFI 50 PROART B660-CREATOR D4 50 PROART Z490-CREATOR 10G 50
Promotion. Erarbeiten von Konzepten für unternehmens- und produktbezogene Promotionsaktivitäten, ggf in Zu- sammenarbeit mit Agenturen oder Freelancern. Steuern und Überwachen der eingesetzten externen Dienstleister und Sicherstellen der Einhaltung von Kosten und Terminen. Steuern und Überwachen der anforderungsgerechten Umsetzung der Konzepte in- klusive der Herstellung der Promotionmaterialien.
Promotion. Die Befristungsdauer richtet sich nach der durchschnittlich erforderlichen Promotionszeit und beträgt drei Jahre, so- fern keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind. Das Promotionsende (Qualifizierungsziel) muss klar defi- niert sein und ergibt sich aus der jeweiligen Promotions- ordnung. Hier ist nicht auf die Veröffentlichung der Disser- tation abzustellen; sondern maßgeblich ist vielmehr die erfolgreich abgeschlossene letzte Prüfung im Rahmen des Promotionsverfahrens (Disputation). Die Befristung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG. Bei ggf. bereits zurückgelegten Zeiten der Arbeit an der Promotion, z.B. aus einer früheren Beschäftigung oder aus einer Stipendienzeit, ist eine individuelle Prognose zu er- stellen. Es ist eine Beschäftigung mit mindestens 50% der regel- mäßigen Arbeitszeit vorzusehen. Im Fachbereich Rechtswissenschaften können ausnahmsweise Stellen mit 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeschrieben werden, sofern die Beschäftigung zeitgleich neben einem juristischen Referendariat ermöglicht werden soll. Wenn die Promotion zum prognostizierten Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden kann, soll eine Verlängerung mit dem Ziel des Abschlusses möglich sein. Um Missbrauch zu verhindern, sind maximal zwei Verlängerungen des Be- schäftigungsverhältnisses zulässig. Die Verlängerung be- darf jeweils einer neuen individuellen Prognose. Die Ver- längerung soll sechs Monate nicht unterschreiten. Verlängerungen nach § 2 Abs. 5 WissZeitVG sind unbe- nommen.
Promotion. Der Musiker verpflichtet sich, dem Veranstalter Material für die Öffentlichkeitsarbeit ko- stenlos und ohne Eingriff in Rechte Dritter bis spätestens zur Verfügung zu stellen. Konkret erhält der Veranstalter vom Musiker folgendes Material: ....................... s/w-Foto(s) ....................X Xxxxxxxx(s) ....................Z Video(s) ....................... Biografie(n) ....................... eigens für die Tour angefertigte(s) Foto(s) bis spätestens (Redaktionsschluss für die Anfertigung der Programmfolder) te Tournee technisch Verantwortlichen bereit zu stellen und nicht eine Vielzahl an einzelnen technischen Verantwortlichen, die erst vor Ort eingewiesen werden.
Promotion. Customer hereby grants Shutterstock a worldwide, non-exclusive, limited license to use Customer’s trademarks in Shutterstock’s promotional materials, including a public customer list. Shutterstock’s use of Customer’s trademarks shall at all times conform to Customer’s then-current trademark use policies as made available to Shutterstock and shall at all times inure to the benefit of Customer. Shutterstock further agrees that it will use commercially reasonable efforts to terminate any particular use of a Customer trademark no later than thirty (30) days from the date of receipt by Shutterstock of Customer’s email request to xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx. 16.
Promotion. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Veranstalter Material für die Öffentlichkeitsarbeit kostenlos und ohne Eingriff in Rechte Dritter bis spätestens............................... zur Verfü- gung zu stellen. Konkret erhält der Veranstalter folgendes Material: ........... s/w Fotos ........... Farbfotos ........... Video(s) ........... Biographien ........... eigens für Konzert/die Tour, in deren Rahmen das Konzert stattfindet, angefertigte Fotos bis spätestens (Redaktionsschluss) für die Anfertigung der Programmfolder
Promotion. XXXXXXXX informiert seine Gäste proaktiv über das Mehrwegsystem «reCIRCLE». XXXXXXXX setzt sich dafür ein, dass XXXXXXXX-Xxxxxx das reCIRCLE-Mehrwegsystem kennen und es benutzen. Es sieht davon ab, gleichzeitig andere, reCIRCLE konkurrenzierende Mehrwegsysteme einzusetzen / zu bewerben. XXXXXXXX indiziert die Zugehörigkeit zum «reCIRCLE» System gut sichtbar mittels der offiziellen reCIRCLE Kommunikationsmittel. Die Gäste müssen von aussen gut erkennen können, dass es sich um einen
Promotion. 5.1 Umfasst die Werbemaßnahme Promotionaktionen, so dürfen die Belange des Luftverkehrs weder gestört noch behindert werden.
Promotion a) Im Rahmen der Promotion für das Werk willigt der Autor in die Veröffentlichung seines Bildes ein.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.