Prämienrückerstattung. Der Versicherungsnehmer hat auf Antrag je Versicherungsjahr einen Anspruch auf Rückerstattung einer 1,5-fachen aktuellen Monatsprämie, sofern: - die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen hat, - der Versicherungsschutz in den letzten 12 Monaten ununterbrochen bestanden hat, - in diesem Zeitraum die versicherte Person leistungsfrei geblieben ist und - die Prämien fristgerecht gezahlt wurden.
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Prämienrückerstattung. Der Versicherungsnehmer hat auf Antrag je Versicherungsjahr einen Anspruch auf Rückerstattung einer 1,52-fachen aktuellen Monatsprämie, sofern: - die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen hat, - der Versicherungsschutz in den letzten 12 Monaten ununterbrochen bestanden hat, - in diesem Zeitraum die versicherte Person leistungsfrei geblieben ist und - die Prämien fristgerecht gezahlt wurden.
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Prämienrückerstattung. Der Versicherungsnehmer hat auf Antrag je Versicherungsjahr einen Anspruch auf Rückerstattung einer 1,5-fachen aktuellen Monatsprämie, sofern: - die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen hat, - der Versicherungsschutz in den letzten 12 Monaten ununterbrochen bestanden hat, - in diesem Zeitraum die versicherte Person leistungsfrei geblieben ist und - die Prämien fristgerecht gezahlt wurden.
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Prämienrückerstattung. Der Versicherungsnehmer hat auf Antrag je Versicherungsjahr einen Anspruch auf Rückerstattung einer 1,5-fachen aktuellen Monatsprämie, sofern: - die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen hat, - der Versicherungsschutz in den letzten 12 Monaten ununterbrochen bestanden hat, - in diesem Zeitraum die versicherte Person leistungsfrei geblieben ist und - die Prämien fristgerecht gezahlt wurden.
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