Prämienrückerstattung. a) Wird der Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres aufgehoben, er- stattet die Zürich die bezahlte Prämie, welche auf die nicht abgelaufene Versicherungsperiode entfällt, zurück und fordert Raten, die später fällig werden, nicht mehr ein. b) Die Prämie für die laufende Versiche- rungsperiode bleibt jedoch ganz ge- schuldet, wenn der Versicherungs- nehmer den Vertrag im Teilschaden- fall innerhalb eines Jahres seit Ver- tragsabschluss kündigt.
Appears in 1 contract
Samples: Uvg Zusatzversicherung
Prämienrückerstattung. a) Wird der Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres vorzeitig aufgehoben, er- stattet erstattet Zurich die Zürich die bezahlte Prämie, welche auf Prämie für die nicht abgelaufene Versicherungsperiode entfällt, zurück und fordert Raten, die später fällig werden, nicht mehr ein.
b) Versicherungsdauer zurück. Die Verrechnung mit anderen Forderungen von Zurich aus diesem Vertrag bleibt vorbehalten. Die Prämie für die laufende Versiche- rungsperiode bleibt jedoch ganz ge- schuldetfür das ganze Versicherungsjahr geschuldet, wenn • der Versicherungs- nehmer Vertrag infolge Totalschadens aufgehoben wird, • der Versicherungsnehmer den Vertrag im Teilschaden- fall innerhalb eines Jahres seit Ver- tragsabschluss ersten Versicherungsjahr im Teilschadenfall kündigt.
Appears in 1 contract
Samples: Haushaltversicherung
Prämienrückerstattung. a) Wird der Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres Ver- sicherungsjahres aufgehoben, er- stattet die Zürich erstattet Zurich die bezahlte Prämie, welche auf die nicht abgelaufene Versicherungsperiode Versicherungs- periode entfällt, zurück und fordert Raten, die später fällig werden, nicht mehr ein.
b) Die Prämie für die laufende Versiche- rungsperiode bleibt jedoch ganz ge- schuldet, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer den Vertrag im Teilschaden- fall Teilschadenfall innerhalb eines Jahres seit Ver- tragsabschluss Vertragsabschluss kündigt.
Appears in 1 contract
Prämienrückerstattung. a) Wird der Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres Versi- cherungsjahres aufgehoben, er- stattet die Zürich erstattet Zurich die bezahlte Prämie, welche auf die nicht abgelaufene Versicherungsperiode Versicherungspe- riode entfällt, zurück und fordert Raten, die später fällig werden, nicht mehr ein.
b) Die Prämie für die laufende Versiche- rungsperiode bleibt jedoch ganz ge- schuldetgeschuldet, wenn der Versicherungs- nehmer xxxxxx den Vertrag im Teilschaden- fall Teilschadenfall innerhalb eines Jahres seit Ver- tragsabschluss Vertragsab- schluss kündigt.
Appears in 1 contract