Präsident der Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Präsident hauptamtlicher Vizepräsident
Präsident. Der Präsident repräsentiert die Gesellschaft.
Präsident. Ein Geschäftsleitungsmitglied amtet jeweils als Präsident. Die Amtsdauer beträgt drei Jah- re, wobei alternierend jeweils ein Geschäftsleitungsmitglied einer Vertragsgemeinde als Präsident ernennt wird, beginnend mit der Gemeinde Ilanz/Glion. Die beiden Vertreter der Gemeinde Ilanz/Glion bestimmen den Präsidenten aus ihren Reihen jeweils selbst. Der Präsident beruft von sich aus oder auf Antrag eines Geschäftsleitungsmitgliedes re- gelmässig Sitzungen ein, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Die Einladung hat unter An- gabe der Traktanden mindestens vierzehn Tage zuvor schriftlich zu erfolgen. Der Präsident leitet die Sitzungen der Geschäftsleitung und ernennt einen Protokollführer.
Präsident. Revisoren 8.4. Reitbahnkommissionsmitglied
Präsident vertritt den Verein und den Vorstand gegen aussen - Erstellung Medienkonzept (Internet, TV, Radio, Presse) - leitet die Hauptversammlung (inkl. a.o. HV) - legt Traktandenlisten fest und veranlasst Einladungen, - verfasst den Jahresbericht zu Handen der HV - fördert Entscheidungen und Anordnungen im Vereinsinteresse in Zusammenarbeit mit dem Vorstand - repräsentiert an öffentlichen Veranstaltungen - übermittelt Sanktionen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Verantwortlichen - besetzt die letzte Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten - fördert die Umsetzung der Vereinsbeschlüsse - hat jederzeitiges Einsitzrecht in alle Kommissionen - vertritt bei Möglichkeit den Verein bei besonderen Ereignissen von Mitgliedern wie Geburt, Hochzeit, Spitalaufenthalt usw., - vertritt den Verein an den Konferenzen im Bereich National- und Regionalliga - Verwaltet Fan-Artikel