Rücktritt / Stornierung Musterklauseln

Rücktritt / Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen.
Rücktritt / Stornierung. 4.1 Der Xxxx kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zurücktreten. Der Rücktritt soll bei dem Beherbergungsbetrieb unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Dem Xxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Rücktritt / Stornierung x. Rücktritt durch das Hotel:
Rücktritt / Stornierung. (1) Der Auftraggeber ist berechtigt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Prüser Event & Equipment GmbH & Co. KG zu leisten:
Rücktritt / Stornierung a) Die Vertragspartner können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erklären und wird erst zum Zeitpunkt des Einganges gültig. Hierzu ist Punkt 5 der AGB zu beachten.
Rücktritt / Stornierung. 21.1 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für die getroffenen Leistungen einschließ- lich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendungen verlan- gen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durch- führung des Vertrages beauftragt hat. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für die Kündigung, kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- ten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf anteilige Vergütung geltend machen. Die pauschalierten Kosten bei vorzeitiger Kündigung betragen denn: • bis 25 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 0 % der vereinbarten Vergütung • bis 15 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Vergütung • bis 13 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung • bis 8 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 60 % der vereinbarten Vergütung • bis 6 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Vergütung • ab 4 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung • danach 100 % der vereinbarten Vergütung.
Rücktritt / Stornierung. Sie können jederzeit vor der Anreise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten: • Bis 45 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 30 % des Mietbetrages. • Ab 44 bis 30 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 50 % des Mietbetrags. • Ab 29 bis 14 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 75 % des Mietbetrags. • Ab 14 bis 7 Tage vor Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 85 % des Mietbetrages • Ab 6 Tage vor der Anreise, am Tage der Anreise sowie bei Nichtanreise entstehen Gebühren in Höhe von 95 % des Mietbetrags. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Ihnen bleibt es vorbehalten, dem Betreiber nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Pauschalen. Die Zahlung aller in dieser Ziffer genannten Gebühren ist so von Ihnen zu begleichen, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Bestätigung des Rücktritts auf dem Konto des Betreibers gutgeschrieben sind.
Rücktritt / Stornierung. Das Hotel Xxxxxx räumt dem Xxxx ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis drei Tage vor der Anreise kann der Xxxx ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Hotel Xxxxxx ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Hotel Monika schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat das Hotel Xxxxxx gegen den Xxxx einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Bei Nichtanreise, ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet das Hotel 100 % des vereinbarten Preises für die erste Nacht, 80 % vom vereinbarten Preis für die Folgenächte, im Fall eines Ausfalles. Das Hotel Xxxxxx wird bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht, oder nur zum Teil gelingen, wird der entstehende Ausfall berechnet. Abbestellung und Änderungen einer Reservierung mit größerem Übernachtungsvolumen (Logisnächten) sind für den Xxxx bzw. Besteller nur unter Einhaltung folgender Fristen möglich: 50 % der Übernachtungen 45 Tage vor Anreisetermin; 25 % der Übernachtungen 30 Tage vor Anreisetermin und 15 % der Übernachtungen 15 Tage vor Anreisetermin. Umfasst die vereinbarte Leistung mehr als 100 Übernachtungen, verlängert sich die Fristen um jeweils 30 Tage. Während Messezeiten bzw. Zeiträumen mit hohem Geschäftsaufkommen können gesondert vereinbarte Stornierungsbedingungen gelten. Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel Xxxxxx zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel Xxxxxx ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn: • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden • das Hotel Xxxxxx begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt. Das Hotel hat den Xxxx von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Rücktritt / Stornierung. Der Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag ist nur mit Zustimmung der Good2U UG möglich. Bei Umbuchung des Vertrags auf einen neuen Vertragsinhaber wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Hierbei sind die Punkte 3 und 4 der AGB zu beachten. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Dem Mieter bleibt ausdrücklich nachgelassen, nachzuweisen, dass der Vermieterin kein Schaden durch die Nichtanreise oder Stornierung entstanden ist oder dieser Schaden geringer ist, als die zu zahlende Stornierungsgebühr oder die einbehaltene Miete.
Rücktritt / Stornierung. Der Teilnehmer kann bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 100% des Teilnahmeentgelts Zurückerstattet. Bei einem Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme ab 8 Wochen vor der Veranstaltung werden 50% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben. Bei einem Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme ab 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 100% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird oder nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auch sonst nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. Xxxxxxxxxxx Zeitpunkt für den Rücktritt des Teilnehmers der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der ap35 GmbH.