Radioaktive Stoffe Musterklauseln

Radioaktive Stoffe. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der Messe München GmbH abzustimmen. Die Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung bei der zuständigen Behörde zu beantragen und mindestens sechs Wochen vor Messebeginn der Messe München GmbH vorzu- legen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände von dieser Genehmigung umfasst ist. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden.
Radioaktive Stoffe. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungsbedürftig gemäß § 3 der Verordnung über den Schutz von Schäden durch ionisierende Strahlen und mit der MESSE ESSEN GmbH abzustimmen. Die Genehmi- gung ist nach der Strahlenschutzverordnung bei der Bezirksregierung Düs- seldorf, Dezernat 55, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx, Fon +49.(0)211.475-0 zu beantragen und mindestens 6 Wochen vor Messe- beginn der MESSE ESSEN GmbH vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtige Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände rechtlich abgedeckt ist. Die jeweiligen Genehmigungsauflagen sind zu be- achten.

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