Raub. a) Raub liegt vor, wenn aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Xxxxxx auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl); bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungs- ortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll; cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschulde- ten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herz- infarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausge- schaltet ist.
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Samples: Hausratversicherung
Raub. a) Raub liegt vor, wenn
aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Xxxxxx versicher- ter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes Wi- derstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl);
bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb inner- halb desjenigen Versicherungs- ortesVersicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll;
cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschulde- ten verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herz- infarkt Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausge- schaltet ausgeschaltet ist.
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Raub. a) Raub liegt vor, wenn
aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Xxxxxx auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl);
bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungs- ortesVersicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll;
cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschulde- ten verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herz- infarkt Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausge- schaltet ausgeschaltet ist.
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Raub. a) Raub liegt vor, wenn
aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet ange- wendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Xxxxxx auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes Widerstan- des entwendet werden (einfacher DiebstahlDieb- stahl/Trickdiebstahl);
bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht ange- droht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungs- ortesVersicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll;
cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschulde- ten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht Ohn- macht oder Herz- infarkt Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausge- schaltet ausgeschaltet ist.
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Raub. a) Raub liegt vor, wenn
aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Xxxxxx auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl);
bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt heraus- gibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb inner- halb des Versicherungsortes – - bei mehreren Versicherungsorten Versiche- rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungs- ortesVersicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – - verübt werden soll;
cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen wegge- nommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar unmit- telbar vor der Weg- nahme Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge in- folge einer nicht verschulde- ten verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herz- infarkt beeinträchtigt Herzinfarkt beeinträch- tigt und dadurch seine Widerstandskraft ausge- schaltet ausgeschaltet ist.
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