Common use of Raub Clause in Contracts

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz Außenversicherungsschutz; in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben he- rausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsneh- mer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außenversiche- rungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters Tä- ters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versi- cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außenversi- cherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Ursa- chen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben Le- ben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Au- ßenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den FällenFäl- len, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme Weg- nahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz Außenversicherungsschutz; in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht ange- droht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme Weg- nahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht ange- droht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen began- gen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher häus- licher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außenversicherungs- schutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe Heraus- gabe gebracht werden.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versiche- rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außenversiche- rungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben Le- ben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außen- versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenwegneh- men lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt er- streckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe Heraus- gabe gebracht werden.

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Samples: www.bavariadirekt.de

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie de­ nen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außen­ versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Samples: www.wgv.de

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versiche­ rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außen­ versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mit­ wirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie versicherte der Versicherungsnehmer versicher- te Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen be- gangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz Außenversiche- rungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen Verlan- gen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe Her- ausgabe gebracht werden.

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Samples: www.k-m.info

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt ver- übt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Raub. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen Sie der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgeben herausgibt oder sich wegnehmen lassenlässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft Ge- meinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

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