Raub. 3.3.1 Raub liegt vor, wenn 3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss- ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- stahl); 3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche- rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll; 3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. 3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. 3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche- rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden. 3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb- stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange- stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Raub. 3.3.1 Raub liegt vor, wenn
3.3.1.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewuss- ten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- stahl);
3.3.1.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versiche- rungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll;
3.3.1.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache, wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist.wie
3.3.2 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
3.3.3 Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versiche- rungsortes, an dem die Tathandlungen nach 3.3.1 verübt wurden.
3.3.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Einbruchdieb- stahl oder Beraubung durch vorsätzliche Handlungen von Hausange- stellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen.
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