Common use of Raub Clause in Contracts

Raub. Raub liegt vor, wenn a) gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Ar- beitnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Wider- stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszu- schalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sa- chen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (z. B. durch einfacher Dieb- stahl/Trickdiebstahl); b) der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitneh- mer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegneh- men lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungs- ortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb des- jenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll; c) dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeit- nehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht ver- schuldeten sonstigen Ursache, wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dem Versicherungsnehmer stehen geeignete volljährige Personen gleich, denen er die Obhut über die versicher- ten Sachen vorübergehend überlassen hat oder die durch den Versicherungsnehmer mit der Bewachung der als Versicherungsort vereinbarten Räume beauftragt sind.

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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions

Raub. Raub liegt vor, wenn a) gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Ar- beitnehmer Gewalt angewendet angewen- det wird, um dessen Wider- stand Widerstand gegen die Wegnahme Weg- nahme versicherter Sachen auszu- schalten. auszuschalten; Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sa- chen Sachen ohne Überwindung Über- windung eines bewussten Widerstandes entwendet entwen- det werden (z. B. durch einfacher Dieb- stahlDiebstahl/Trickdiebstahl);, b) der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitneh- mer versicherte Sachen herausgibt her- ausgibt oder sich wegneh- men wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder und Leben angedroht ange- droht wird, die innerhalb des Versicherungs- ortes – Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb des- jenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung Dro- hung ausgesprochen wird – verübt werden soll;, c) dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeit- nehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme Wegnahme infolge eines Unfalls Unfalles oder infolge einer nicht ver- schuldeten verschulde- ten sonstigen Ursache, Ursache wie beispielsweise Ohnmacht Ohn- macht oder Herzinfarkt, Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dem , d) dem Versicherungsnehmer stehen geeignete volljährige Personen gleich, denen er die Obhut über die versicher- ten Sachen vorübergehend überlassen hat oder die durch den Versicherungsnehmer mit seiner Zustimmung in der Bewachung der als Versicherungsort vereinbarten Räume beauftragt Woh- nung anwesend sind.

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Samples: Hausratversicherung

Raub. Raub liegt vor, wenn a) gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Ar- beitnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Wider- stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszu- schalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sa- chen Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet ent- wendet werden (z. z.B. durch einfacher Dieb- Dieb-stahl/TrickdiebstahlTrick- diebstahl); b) der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitneh- mer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegneh- men wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungs- ortes Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb des- jenigen desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen ausge- sprochen wird – verübt werden soll; c) dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeit- nehmer Arbeitneh- mer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Weg- nahme Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht ver- schuldeten verschulde- ten sonstigen Ursache, wie beispielsweise Ohnmacht oder o- der Herzinfarkt, beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft Wider- standskraft ausgeschaltet ist. Dem Versicherungsnehmer stehen geeignete volljährige Personen gleich, denen er die Obhut über die versicher- ten Sachen vorübergehend überlassen hat oder die durch den Versicherungsnehmer mit der Bewachung der als Versicherungsort vereinbarten Räume beauftragt sind.

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Samples: Business Insurance Terms and Conditions