Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. In Deutschland erfolgt der Zahlungsausgleich innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Für ausländische Gesellschaften gelten 60 Tage netto. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Kontierung, Abladestelle, Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschläge und in elektronischer Form einzureichen. Für den elektronischen Versand der Rechnungen ist die jeweils für die Firma geltende Rechnungs E-Mail Adresse zu verwenden. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Lieferant ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten auch mit Forderungen aufzurechnen, die einem mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen. Wir sind weiterhin berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Lieferanten gegen ein mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenem Unternehmen zustehen.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind zweifach oder in elektronischer Form unter der Angabe der Auftrags- und der Bestellnummer einzureichen. Für die wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Verzögerungen ist der Auftragnehmer verantwortlich, ohne dass wir dies zu vertreten haben. Zahlungsansprüche des Auftragnehmers werden 30 Tage nach Zugang der vertragsgemäßen Rechnung fällig. Wir sind zum Abzug von 3 % Skonto berechtigt, soweit wir Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach vertragsgemäßem Rechnungseingang erfüllen. Zur Klarstellung: Es ist nicht erforderlich, dass die jeweilige Erfüllung vollständig oder sämtliche Erfüllungen innerhalb der Skontofrist erfolgen, Skonto wird jeweils auf den rechtzeitig innerhalb der Skontofrist erfüllten Teil einer Rechnung gewährt. Zahlungs- und Skontofristen laufen (außer bei gesondert schriftlich zu vereinbarenden Vorauszahlungen) ab vertragsgemäßen Rechnungseingang, jedoch nicht vor Abnahme der Maschinen und Anlagen. Für die Einhaltung der Skontofrist gem. vorstehender Ziffer 14.3 kommt es auf den Abschluss des Zahlungsvorgangs (Zeitpunkt der Anweisung der Zahlung) bei uns und nicht auf den Eingang der Zahlung beim Auftragnehmer an. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise gemäss Vertrag oder allgemeingültiger Preisliste auf xxx.xxxxxxx.xx sowie – bei nutzungsbasierter Vergütung – aufgrund der Aufzeichnungen von Nexanet zum Nutzungsumfang und - volumen des Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen für die Dienstleistungen von Nexanet im Voraus geschuldet.
8.2 Der Kunde erhält die Rechnung in Papierform oder elektronischer Form als PDF per E-Mail.
8.3 Einwände des Kunden gegen die Rechnungen müssen Nexanet innert 5 Arbeitstagen gemeldet werden, ansonsten die Rechnungen als genehmigt gelten. Die Rechnungen gelten auch dann als richtig, wenn die technischen Abklärungen von Nexanet nach einer Beanstandung keine Fehler ergeben.
8.4 Die Zahlung hat bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfolgen, ansonsten der Kunde ohne weiteres in Verzug gerät. Nach erfolgloser 1. Mahnung hat Nexanet das Recht, ihre Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung ohne Mitteilung an den Kunden zu sistieren, wobei die Vergütung trotz Sistierung weiterhin geschuldet ist. Ab der 2. Mahnung fallen zusätzlich Mahnspesen von CHF 50.00 pro jede weitere Mahnung an. Weitere Gebühren, insbesondere für die Betreibung, bleiben vorbehalten. Zusätzlich ist Nexanet berechtigt, die Dienstleistung fristlos zu kündigen.
8.5 Bei allen Rechnungen können mögliche Fehler und Irrtümer von Nexanet während 5 Jahren ab Fälligkeit der Rechnungen berichtigt werden.
8.6 Preis- und Leistungsänderungen sind jederzeit vorbehalten. Allfällige Änderungen werden dem Kunden frühzeitig kommuniziert. Sofern der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung auf das Ende eines Monats hin zu kündigen, andernfalls die Änderungen als genehmigt gelten.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 8.1 Rechnungen sind unmittelbar nach Lieferung bzw. Leistungs- erbringung mit separater Post, ohne Duplikat und für jeden Auftrag gesondert an Konica Minolta zu versenden.
8.2 Die Rechnung muss Art, Umfang und Menge der Lieferung bzw. Leistung genau bezeichnen, die von Konica Minolta ver- gebene Bestell- und ggf. Artikelnummer sowie alle gesetzli- chen, insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben enthalten.
8.3 Die Zahlung von Konica Minolta erfolgt innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungseingang.
8.4 Zahlungen durch Konica Minolta sind keine Bestätigung einer vertragsgemäßen Lieferung oder Leistung und dürfen auch nicht als solche ausgelegt werden.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 12.1 Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss des Auftrages.
12.2 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsstellung.
12.3 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsschlussbetrag zuzüglich MwSt. und ohne Abzüge wie Rabatte, Skonti etc. zu begleichen. Schriftlich vereinbarte, besondere Zahlungskonditionen, wie z.B. Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und in Abzug gebracht.
12.4 Mit der Schlussrechnung wird die gesamte Auftragssumme abgerechnet und fällig.
12.5 Der Kunde kann innert 20 Tagen seit Rechnungsversand, schriftlich begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Ohne Einwand gilt sie als genehmigt.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 9.1. Rechnungen sind getrennt von der Warensendung zweifach unter der Angabe der Auftrags- und Bestellnummer einzureichen. Für die wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Verzögerungen ist der Verkäufer verantwortlich, ohne dass wir dies zu vertreten haben.
9.2. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen für den Rechnungseingang vom 01. bis 15. des Monats am 30. des Kalendermonats, für den Rechnungseingang vom 16. bis zum Monatsende am 15. des Folgemonats abzüglich 3 % Skonto.
9.3. Zahlungsfristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei abnahmebedürftigen Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Begleitpapiere, Prüfbescheinigungen (z. B. Werkszeugnisse) oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an uns.
9.4. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Abschluss des Zahlungsvorgangs bei uns und nicht auf den Eingang der Zahlung beim Verkäufer an.
9.5. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise gemäss Vertrag oder allgemeingültiger Preislisten sowie aufgrund der Aufzeichnungen von Xxxxxx. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Gebühren der Dienstleistungen von Selcom im Voraus geschuldet.
8.2 Der Kunde erhält die Rechnung in schriftlicher oder elektronischer Form als PDF per E-Mail.
8.3 Einwände des Kunden gegen die Rechnungen müssen Selcom innert 5 Arbeitstagen gemeldet werden, ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt. Die Rechnungen gelten auch dann als richtig, wenn die technischen Abklärungen von Selcom nach einer Beanstandung keine Fehler ergeben.
8.4 Die Zahlung hat bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfolgen, ansonsten der Kunde ohne weiteres in Verzug gerät. Nach erfolgloser 1. Mahnung hat Selcom das Recht, ihre Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung ohne Mitteilung an den Kunden zu sistieren, wobei die Vergütung trotz Sistierung weiterhin geschuldet ist. Ab der 2. Mahnung fallen zusätzlich Mahnspesen von CHF 50.00 pro jede weitere Mahnung an. Weitere Gebühren, insbesondere für die Betreibung, bleiben vorbehalten. Zusätzlich ist Selcom berechtigt, die Dienstleistung fristlos zu kündigen.
8.5 Bei allen Rechnungen können mögliche Fehler und Irrtümer von Selcom während 5 Jahren ab Fälligkeit der Rechnungen berichtigt werden.
8.6 Preis- und Leistungsänderungen sind jederzeit vorbehalten. Allfällige Änderungen werden dem Kunden frühzeitig kommuniziert. Sofern der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen seit Mitteilung der Änderung auf ein Monatsende hin zu kündigen, andernfalls die Änderungen als genehmigt gelten.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 15.1. Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist CONVEMA be- rechtigt, Leistungen, Honorar und Auslagen je nach Anfall mo- natlich im Nachhinein in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
15.2. Die CONVEMA ist berechtigt, für Leistungen außerhalb des Unternehmensstandortes Reisekosten und Spesen gesondert in Rechnung zu stellen.
15.3. Rechnungen der CONVEMA sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sofort zur Zahlung fällig.
15.4. Ist der Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist CONVEMA berechtigt, die Arbeit einzustellen, bis die Forderung erfüllt ist. Die CONVEMA ist berechtigt, ausste- hende Rechnungsbeträge bei Verzug mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
15.5. Die CONVEMA ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit bei nicht einkalkulierten Kostensteigerungen (z.B. Preiserhöhungen der Subunternehmen, etc.) Vertragsverhandlungen mit dem Ziel einer situationsadäquaten Preisanpassung zu verlangen.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, den jeweils in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist OST ohne weitere Mitteilung berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. auf dem Rechnungsbetrag zu erheben. Nach Versand einer Mahnung per E-Mail oder Post ist OST überdies berech- tigt, den Zugang des Kunden zur Datenbank zu sperren.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 1. Die Rechnung ist dem Auftraggeber nach Versand / Leistungserfolg unter Angabe aller Bestellungsdaten zuzusenden. Teilrechnungen sind nur möglich, soweit Teillieferungen vereinbart waren.
2. Zahlung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach 14 Tagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Tagen rein netto. Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang, frühestens jedoch mit Abnahme der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart.
3. Bei Mängelrügen ist der Auftraggeber befugt, einen angemessenen Einbehalt bis zur vollständigen Klärung vorzunehmen und auch noch nach dieser Zeit für den einbehaltenen Betrag gem. Nr. 2 Skonto abzuziehen.