Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind zweifach oder in elektronischer Form unter der Angabe der Auftrags- und der Bestellnummer einzureichen. Für die wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Verzögerungen ist der Auftragnehmer verantwortlich, ohne dass wir dies zu vertreten haben. Zahlungsansprüche des Auftragnehmers werden 30 Tage nach Zugang der vertragsgemäßen Rechnung fällig. Wir sind zum Abzug von 3 % Skonto berechtigt, soweit wir Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach vertragsgemäßem Rechnungseingang erfüllen. Zur Klarstellung: Es ist nicht erforderlich, dass die jeweilige Erfüllung vollständig oder sämtliche Erfüllungen innerhalb der Skontofrist erfolgen, Skonto wird jeweils auf den rechtzeitig innerhalb der Skontofrist erfüllten Teil einer Rechnung gewährt. Zahlungs- und Skontofristen laufen (außer bei gesondert schriftlich zu vereinbarenden Vorauszahlungen) ab vertragsgemäßen Rechnungseingang, jedoch nicht vor Abnahme der Maschinen und Anlagen. Für die Einhaltung der Skontofrist gem. vorstehender Ziffer 14.3 kommt es auf den Abschluss des Zahlungsvorgangs (Zeitpunkt der Anweisung der Zahlung) bei uns und nicht auf den Eingang der Zahlung beim Auftragnehmer an. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. In Deutschland erfolgt der Zahlungsausgleich innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Für ausländische Gesellschaften gelten 60 Tage netto. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Kontierung, Abladestelle, Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschläge und in elektronischer Form einzureichen. Für den elektronischen Versand der Rechnungen ist die jeweils für die Firma geltende Rechnungs E-Mail Adresse zu verwenden. Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Lieferant ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder sein Gegenanspruch rechtskräftig ist. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten auch mit Forderungen aufzurechnen, die einem mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen. Wir sind weiterhin berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Lieferanten gegen ein mit uns i. S. v. § 15 AktG verbundenem Unternehmen zustehen.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 7.1 Rechnungen sind unmittelbar nach Lieferung bzw. Leistungserbringung mit separater Post, ohne Duplikat und für jeden Auftrag gesondert an Konica Minolta zu versenden.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 15.1 Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss des Auftrages bzw. nach Abnahme des Werkes.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 10.1 Falls nicht von der CE anders verlangt, hat der AN Rechnungen in 1facher Ausfertigung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen auszustellen und getrennt von der Ware an die CE zu übermitteln. Jeder Lieferung/Leistung ist ein Originallieferschein beizufügen. Rechnungen und Lieferscheine müssen die Angaben enthalten, die eine ordnungsgemässe Buchung ermöglichen. Dies sind insbesondere Bestellnummer und Datum, unsere Material bzw. Auftragsnummer, Anzahl der zu einer Sendung gehörenden Einheiten, Gewichte usw.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise gemäss Vertrag oder allgemeingültiger Preisliste auf xxx.xxxxxxx.xx sowie – bei nutzungsbasierter Vergütung – aufgrund der Aufzeichnungen von Nexanet zum Nutzungsumfang und - volumen des Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen für die Dienstleistungen von Nexanet im Voraus geschuldet.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 15.1. Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist CONVEMA be- rechtigt, Leistungen, Honorar und Auslagen je nach Anfall mo- natlich im Nachhinein in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart wird bei Vorlage der Bohrgenehmigung bzw. vor Baubeginn eine Abschlagszahlung von 1/3 des Auftragswertes fällig, eine weitere 1/3-Abschlagszahlung bei Fertigstellung der Wärmequelle. Mit den Horizontalanbindungen wird erst nach Zahlungseingang der beiden Abschlagszahlungen begonnen. Der letzte Teilbetrag wird nach Abschluss des Auftrages fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Dokumentation an die zuständige Behörde verschickt. Etwaiger Reparaturaufwand, der nicht aus einem Mangel unserer Leistung resultiert oder nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entstand, wird wie folgt in Rechnung gestellt: 62,00 €/h für den Monteur bzw. 39,00 €/h für den Helfer (zusätzlich An- und Abfahrt), Kilometerpauschale: 1,50 €/km, plus die am Tage der Leistungserbringung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im offenen Call-by-Call-Service über den Anschlussnetz- betreiber des Kunden, beispielhaft die Telekom Deutschland GmbH, und im geschlossenen Call-by-Call über Tele2.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen. 1. Die Rechnung ist dem Auftraggeber nach Versand / Leistungserfolg unter Angabe aller Bestellungsdaten zuzusenden. Teilrechnungen sind nur möglich, soweit Teillieferungen vereinbart waren.