Common use of Recht und Vertragssprache Clause in Contracts

Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen in Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Fax +00 00 00000-0000 xxxx@xxxxxxxxx.xx Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse, die im Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir unsere Erklärungen an folgende Personen schi- cken: • eine von Ihnen bevollmächtigte Person, • den Begünstigten oder den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn kein Be- günstigter vorhanden ist oder wir seinen Aufenthaltsort nicht ermitteln können. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen min- destens in Textform erfolgen. Sonst gelten die Erklärungen als nicht empfangen. In einigen Fäl- len ist Schriftform erforderlich. Ihre Erklärungen richten Sie bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sieMitteilungen werden wirksam, sobald wir sie unter folgender Adresse empfangen haben: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Fax +00 00 00000-0000 xxxx@xxxxxxxxx.xx Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse, die im Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir unsere Erklärungen an folgende Personen schi- cken: • eine von Ihnen bevollmächtigte Person, • den Begünstigten oder den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn kein Be- günstigter vorhanden ist oder wir seinen Aufenthaltsort nicht ermitteln können. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen in Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Fax +00 00 00000-0000 xxxx@xxxxxxxxx.xx Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse, die im Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir unsere un- sere Erklärungen an folgende Personen schi- ckenschicken: • eine von Ihnen bevollmächtigte Person, • den Begünstigten oder den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn kein Be- günstigter vorhanden ist oder wir seinen Aufenthaltsort nicht ermitteln können. In der betrieblichen Altersvorsorge hat der Ge- setzgeber dem Arbeitgeber, also dem Versiche- rungsnehmer, Meldepflichten auferlegt. Unter be- stimmten Voraussetzungen sind wir verpflichtet, den Arbeitnehmer, also die Versicherte Person, über Details der Versicherung zu informieren. Deshalb sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, uns die Adressdaten der Versicherten Person mitzu- teilen. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen zuge- gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten er- halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender Gewerbe- treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen min- destens in Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie: sie Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Fax +00 00 00000-0000 xxxx@xxxxxxxxx.xx Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse, die im Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir unsere un- sere Erklärungen an folgende Personen schi- ckenschicken: • eine von Ihnen bevollmächtigte Person, • den die Begünstigten oder den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn kein Be- günstigter vorhanden ist oder wir seinen Aufenthaltsort nicht ermitteln können. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen zuge- gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten er- halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender Gewerbe- treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen min- destens in Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie: sie Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Fax +00 00 00000-0000 xxxx@xxxxxxxxx.xx Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse, die im Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn die Versicherte Person stirbtSie sterben, dürfen wir unsere Erklärungen an folgende Personen schi- ckenschicken: • eine von Ihnen bevollmächtigte Person, • den Begünstigten die berechtigten Hinterbliebenen oder den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn kein Be- günstigter berechtigter Hinterbliebener vorhanden ist oder wir seinen Aufenthaltsort Aufenthalts- ort nicht ermitteln können. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen zuge- gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten er- halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender Gewerbe- treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.

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