Common use of Rechte an Erfindungen Clause in Contracts

Rechte an Erfindungen. Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer so zu stellen, dass er eine bei der Durchführung der Leistungen entstandene Erfindung dauerhaft kostenfrei nutzen kann. Dazu räumt der Auftrag- nehmer dem Auftraggeber hiermit ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, dauerhaftes, räumliches Nutzungsrecht ein, die Erfindung bzw. den Anteil des Auftragnehmers an der gemein- schaftlichen Erfindung zu nutzen, soweit dies zur Nutzung der vom Auftragnehmer für den Auftrag- geber erstellten Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfälti- gung. Die Herstellung von Kopien der Erfindung sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der Leistungen erforderlich ist. Diese Nutzungsrechte können durch Konzern- unternehmen der Daimler AG (§§ 15 ff. AktG) oder durch Dritte allein für Zwecke des Auftraggebers und der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Dies gilt auch für das Recht des Auftraggebers zur Übertragung der Nutzungsrechte an Konzernun- ternehmen und an Dritte.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It Beratungsleistungen

Rechte an Erfindungen. Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer so zu stellen, dass er eine bei der Durchführung der Leistungen entstandene Erfindung dauerhaft kostenfrei nutzen kann. Dazu räumt der Auftrag- nehmer Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein nicht ausschließliches, abgegoltenes, unwiderrufliches, dauerhaftes, räumliches räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Erfindung bzw. den Anteil des Auftragnehmers an der gemein- schaftlichen gemeinschaftlichen Erfindung zu nutzen, soweit dies zur Nutzung der vom Auftragnehmer für den Auftrag- geber Auftraggeber erstellten Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfälti- gungVervielfältigung. Die Herstellung von Kopien der Erfindung sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der Leistungen erforderlich ist. Diese Nutzungsrechte können durch Konzern- unternehmen Konzernunternehmen der Daimler AG cellcentric (§§ 15 ff. AktG) oder durch Dritte allein für Zwecke des Auftraggebers und der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Dies gilt auch für das Recht des Auftraggebers zur Übertragung der Nutzungsrechte an Konzernun- ternehmen Konzernunternehmen und an Dritte.

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Samples: Individual Software Development Agreement

Rechte an Erfindungen. Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer so zu stellen, dass er eine bei der Durchführung der Leistungen entstandene Erfindung dauerhaft kostenfrei nutzen kann. Dazu räumt der Auftrag- nehmer Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, dauerhaftes, räumliches Nutzungsrecht ein, die Erfindung bzw. den Anteil des Auftragnehmers an der gemein- schaftlichen gemeinschaftlichen Erfindung zu nutzen, soweit dies zur Nutzung der vom Auftragnehmer für den Auftrag- geber Auftraggeber erstellten Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfälti- gungVervielfältigung. Die Herstellung von Kopien der Erfindung sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der Leistungen erforderlich ist. Diese Nutzungsrechte können durch Konzern- unternehmen der Daimler AG (§nach § 15 ff. AktG) AktG verbundene Konzernunternehmen oder durch Dritte allein für Zwecke des Auftraggebers und der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Dies gilt auch für das Recht des Auftraggebers zur Übertragung der Nutzungsrechte an Konzernun- ternehmen Konzernunternehmen und an Dritte.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für It Leistungen

Rechte an Erfindungen. Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer so zu stellen, dass er eine bei der Durchführung der Leistungen entstandene Erfindung dauerhaft kostenfrei nutzen kann. Dazu räumt der Auftrag- nehmer Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit ein nicht ausschließlichesaus- schließliches, abgegoltenes, unwiderrufliches, dauerhaftes, räumliches räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Erfindung bzw. den Anteil des Auftragnehmers an der gemein- schaftlichen gemeinschaftli- chen Erfindung zu nutzen, soweit dies zur Nutzung der vom Auftragnehmer für den Auftrag- geber Auftraggeber erstellten Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfälti- gungVervielfältigung. Die Herstellung von Kopien der Erfindung sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der Leistungen erforderlich ist. Diese Nutzungsrechte Nut- zungsrechte können durch Konzern- unternehmen Konzernunternehmen der Daimler Merce- des-Benz Group AG (§§ 15 ff. AktG) oder durch Dritte allein für Zwecke des Auftraggebers und der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Dies gilt auch für das Recht des Auftraggebers Auftrag- gebers zur Übertragung der Nutzungsrechte an Konzernun- ternehmen und an Dritte.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für It

Rechte an Erfindungen. Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer so zu stellen, dass er eine bei der Durchführung der Leistungen entstandene Erfindung dauerhaft kostenfrei nutzen kann. Dazu räumt der Auftrag- nehmer xxxxxx dem Auftraggeber hiermit ein nicht ausschließlichesaus- schließliches, abgegoltenes, unwiderrufliches, dauerhaftesdau- erhaftes, räumliches räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Erfindung bzw. den Anteil des Auftragnehmers Auftragneh- mers an der gemein- schaftlichen gemeinschaftlichen Erfindung zu nutzen, soweit dies zur Nutzung der vom Auftragnehmer Auftrag- nehmer für den Auftrag- geber Auftraggeber erstellten Leistungen Leistun- gen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfälti- gungVervielfältigung. Die Herstellung von Kopien der Erfindung sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung Nut- zung der Leistungen erforderlich ist. Diese Nutzungsrechte Nut- zungsrechte können durch Konzern- unternehmen Konzernunternehmen der Daimler AG (§§ 15 ff. AktG) oder durch Dritte allein für Zwecke des Auftraggebers und der Konzernunternehmen Kon- zernunternehmen ausgeübt werden. Dies gilt auch für das Recht des Auftraggebers zur Übertragung Über- tragung der Nutzungsrechte an Konzernun- ternehmen Konzernunterneh- men und an Dritte.

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Samples: Individual Software Development Agreement