Common use of Rechteeinräumung Clause in Contracts

Rechteeinräumung. 10.1. Sie übertragen uns mit ihrer Entstehung alle Recht an für uns erstellten und gelieferten Designs und Software. Soweit diese Rechte nicht übertragbar sind sowie bezüglich aller übrigen urheberrechtlich oder sonst gesetzlich geschützten Werken aus der Durchführung der Lieferung und zur Verfügung gestellten Materialien räumen Sie uns mit Entstehung die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt und unwiderruflich ein, soweit diese für die bestimmungsgemäße Benutzung, Weiterverarbeitung sowie Veräußerung benötigt werden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere die Rechte zur vollständigen oder teilweisen, dauerhaften oder vorübergehenden Veröffentlichung oder Vervielfältigung sowie zur Verbreitung, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, und zur sonstigen Weitergabe an Dritte z. B. für evtl. Folgeaufträge, zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung oder Umgestaltung und zur Unterlizenzierung. Umfasst von der Rechtseinräumung an uns sind Nutzungsrechte für sämtliche bekannten Nutzungsarten sowie auch Nutzungsarten, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind.

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Rechteeinräumung. 10.1Die Bildrechte verbleiben bei den teilnehmenden Personen des Fotoprojektes. Sie übertragen uns mit ihrer Entstehung alle Recht Die teilnehmende Person räumt dem Veranstalter die nachfolgenden räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern ein: • Nutzungsrecht zur Bearbeitung der eingesandten Bilder für uns erstellten das Fotoprojekt • Nutzungsrecht, die Bilder zu vervielfältigen und gelieferten Designs zu verbreiten • Nutzungsrecht, die Bilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, unabhängig davon in welchen Medien, also u.a. Print, Online und Software. Soweit diese Rechte nicht übertragbar sind sowie bezüglich aller übrigen urheberrechtlich oder sonst gesetzlich geschützten Werken aus der Durchführung der Lieferung und zur Verfügung gestellten Materialien räumen Sie uns mit Entstehung Social Media Portale wie z.B. Facebook zu veröffentlichen • Nutzungsrecht, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt und unwiderruflich ein, soweit diese Bilder für die bestimmungsgemäße BenutzungOnline Portale und alle weiteren digitalen Produkte des Veranstalters, Weiterverarbeitung sowie Veräußerung benötigt werden. Die Nutzungs- z.B. als Teaser oder Download für Dritte, zu nutzen und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere die Rechte zur vollständigen oder teilweisen, dauerhaften oder vorübergehenden Veröffentlichung oder Vervielfältigung sowie zur Verbreitung, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, und zur sonstigen Weitergabe an Dritte z. B. für evtl. Folgeaufträge, zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung oder Umgestaltung und zur Unterlizenzierung. Umfasst von der Rechtseinräumung an uns sind Nutzungsrechte für sämtliche bekannten Nutzungsarten sowie auch Nutzungsartenbereitzustellen • Nutzungsrecht, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sindeingereichten Bilder im Rahmen einer Foto-Ausstellung in den Räumlichkeiten des Veranstalters auszustellen. Es besteht keine Prüfungspflicht des Veranstalters für die eingereichten Bilder der teilnehmenden Person für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung. Für die Nutzung der eingereichten Bilder kann die teilnehmende Person gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf ein Nutzungsentgelt geltend machen.

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