Common use of Rechtliche Grundlagen Clause in Contracts

Rechtliche Grundlagen. Die PVT AG mit Sitz in Aßlar, Deutschland, ist das Mutterunternehmen im Pfeiffer Vacuum Kon- zern. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und beim Amtsgericht Wetzlar unter der Nummer HRB 44 in das Handelsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aktien der Gesellschaft sind unter der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassen. Die Aktien der PVT AG werden zudem im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“) der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., sowie Gettex, dem elektronischen Handelssystem der Börse München, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025.

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Rechtliche Grundlagen. Die PVT AG mit Sitz Mit der Anmeldung zum Studium anerkennen die Studierenden die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich. Ferner werden die Rahmen- und Studienordnungen sowie weitere Reglemente und Weisungen akzeptiert. Sämtliche Reglemente und Ordnungen sind zu finden unter xxx.xxxx.xx/xx/xxxx/xxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxxxxx. Für den konsekutiven Master gelten zusätzliche Aufnahmeregelungen (siehe „Organisatorisches, Zulassung, Dokumente“ für den MSc in AßlarBusiness Administration). Zusätzliche Bestimmungen für das praxisintegrierte Bachelor-Studium (PiBS) sind der entsprechenden Studienordnung zu entnehmen. Studierende, Deutschlanddie neu in einen BSc- oder MSc-Studiengang eintreten, ist müssen zu Studienbeginn das Mutterunternehmen vollständig ausgefüllte Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons und die entsprechenden Beilagen im Pfeiffer Vacuum Kon- zernOriginal per Post einreichen. Alle Studierenden reichen auch auf digitalem Weg die im Anmeldeverfahren erwähnten Dokumente ein. Diese dienen zur Feststellung der Zulassung zum Studium. Insbesondere die Einreichung eines Passfotos und die Kopie einer ID sind zwingend zur Verifizierung der Person bei Prüfungen. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem FFHS behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Allgemeinen Vertrags- und beim Amtsgericht Wetzlar unter Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen der Nummer HRB 44 in AGB stellt die FFHS den Studierenden die angepasste Version per E-Mail auf das Handelsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem KalenderjahrE-Mailkonto der Studierenden zu. Die Aktien jeweils gültige Version wird auf der Gesellschaft sind unter Website der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 im regulierten Markt FFHS (Prime Standardxxx.xxxx.xx) der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassenpubliziert. Mit Bezug auf sämtliche weitere Reglemente und Weisungen (Rahmenordnung, Studienordnungen, Prüfungsreglement etc.) behält sich die FFHS ebenfalls das Recht vor, diese jederzeit abzuändern. Die Aktien jeweils gültigen Dokumente werden auf der PVT AG werden zudem iWebsite der FFHS (xxx.xxxx.xx) publiziert. Im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“) der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., sowie Gettex, dem elektronischen Handelssystem der Börse München, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat Falle neuer Studienangebote gelten die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025nachfolgenden AGB sinngemäss.

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Rechtliche Grundlagen. Die PVT AG mit Sitz in Aßlar, Deutschland, Nach § 2 Abs. 3 FördbankG ist das Mutterunternehmen bei Auftragserteilung die Deckung der Aufwendungen der Bank einvernehmlich zwischen den Beteiligten festzusetzen. Eine weitergehende Definition des Begriffs „Aufwandsdeckung“ bzw. des häufig synonym verwendeten Begriffs des „Auf- wandsersatzes“ findet sich weder im Pfeiffer Vacuum Kon- zernFördbankG noch in der Gesetzesbegründung. Der Be- griff „Aufwand“ ist handelsrechtlich bestimmt8. Das SMF und die SAB haben in der Stellungnahme zum Jahresberichtsbeitrag Nr. 16/20119 die Auffassung vertreten, dass nach FördbankG die Aufwendungen einvernehmlich festzule- gen seien, was lt. Gesetzesbegründung (LT-Drs. 3/7427) die Leistung eines „angemessenen Entgelts“ zulasse. Eine reine Kostenersatzregelung böte keine Anreize zur Kosteneffizienz und sei daher unzweckmäßig; vielmehr sei die Bank nach § 7 FördbankG verpflichtet, „ihre Geschäfte unter Beachtung des öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen und wirtschaftli- chen Grundsätzen zu führen“. Das SMF und die SAB haben die Auffassung vertreten, dass eine Beschränkung auf eine reine Aufwandsersatzregelung dem FördbankG nicht zu ent- nehmen sei.10 Aus Sicht des SRH setzt die vom FördbankG geforderte einvernehmliche Festsetzung der Aufwandsdeckung grundsätzlich die notwendige Transparenz über die Kalkulationsgrundla- gen voraus, da angesichts der Monopolstellung der SAB ein Marktpreis im Sinne des Preis- rechts nicht feststellbar ist. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft Fachressorts sind nach deutschem Recht und beim Amtsgericht Wetzlar unter § 7 SäHO verpflichtet, die Kalkulation der Nummer HRB 44 in das Handelsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aktien der Gesellschaft sind unter der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 SAB im regulierten Markt (Prime Standard) Hinblick auf ihre Angemessenheit und Notwendigkeit zu prüfen. Eine solche Prü- fung ist ebenfalls nur auf der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassen. Die Aktien Basis einer ausreichenden Transparenz der PVT AG werden zudem im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“) der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., sowie Gettex, dem elektronischen Handelssystem der Börse München, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025.Kalkulationsgrund-

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Rechtliche Grundlagen. Die PVT AG mit Sitz in Aßlar, Deutschland, ist das Mutterunternehmen Alle einheimischen Fledermausarten werden im Pfeiffer Vacuum Kon- zernAnhang II der Bonner Konvention („Überein- kommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten“) als „wandernde Arten, für die Abkommen zu schließen sind“ aufgelistet. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht Demnach sind internationale Übereinkünfte für ihre Erhaltung, Hege und beim Amtsgericht Wetzlar unter Nutzung erforderlich. In Deutschland gilt seit dem 21.01.1993 au- ßerdem das „Abkommen zur Erhaltung der Nummer HRB 44 Fledermäuse in Europa“ (EUROBATS). Dieses Abkommen verbietet das Handelsregister eingetragenFangen, Halten oder Töten von Fledermäusen. Das Geschäftsjahr entspricht dem KalenderjahrDes Weiteren geht das Abkommen auf den Schutz der Lebensstätten und Lebensräume ein und fordert Maß- nahmen zur Erhaltung und Pflege der Fledermauspopulationen. Die Aktien Weitere Themen betreffen die Forschung und die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Europäischen Schutz genießen Fledermäuse durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) 92/43/EWG der Gesellschaft sind unter der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 Europäischen Gemeinschaft. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten werden im regulierten Markt Anhang IV (Prime Standardstreng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassenFFH-Richtlinie aufgeführt. Die Aktien Des Weiteren finden sich 13 der PVT AG werden zudem Arten im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen BerlinAnhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) der Deutsche Börse AGFFH-Richtlinie, Frankfurt a. M.wo- von sieben Arten für Deutschland gemeldet sind. Alle in Deutschland vorkommenden Fle- dermausarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) als besonders ge- schützte Arten eingestuft und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng ge- schützt. Demnach ist es verboten „… ihnen nachzustellen, sowie Gettexsie zu fangen, dem elektronischen Handelssystem zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Börse MünchenNatur zu entnehmen, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis beschädigen oder zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen zerstören“ (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 44 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt1) sowie „Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ (§ 44 Abs. Diese Ermächtigung erstreckt 1 Nr. 3). Weiterhin ist es verboten „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten […] während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“ (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % § 44 Abs. 1 Nr. 2). Im Falle der Fledermäuse betrifft dies alle außerhalb und innerhalb des Grundkapitals zum Zeitpunkt Siedlungsbereiches befindlichen Aufenthaltsorte, ihre Xxxxxx-, Wochenstuben-, Zwischen-, Paarungs-, Schwärm- und Winterquartiere sowie erhebliche Störungen während der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025Wande- rungszeiten.

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Rechtliche Grundlagen. Die PVT AG mit Sitz in AßlarAnrechnung von Zahlungen, DeutschlandRückerstattungs- oder Verrechnungssteuergutschriften hat direkte Auswir- kungen auf die Höhe der Verzugs- oder Vergütungszinsen. Es bestehen für die Anrechnung folgende Rege- lungen: Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen von natürlichen Personen sowie der Steuerrückbehalt USA werden als Vorauszahlung an das der Fälligkeit der steuerbaren Leistung folgende Steuerjahr angerechnet. Der Vergütungszins wird dabei ab Eingang der Steuererklärung, ist das Mutterunternehmen frühestens aber ab 1. April des der Fälligkeit der steuerbaren Leistung folgenden Steuerjahres gewährt. Konkret heisst dies: Ausschüttung einer Dividende von CHF 100'000 im Pfeiffer Vacuum Kon- zern2014, Geltendmachung der Ver- rechnungssteuer von CHF 35'000 mit dem Wertschriftenverzeichnis/Steuern 2014 im Jahre 2015 und - bei Gutheissung des Rückerstattungsanspruches - Anrechnung an die mutmassliche Steuerschuld des Steuer- jahres 2015. Verlegt der Pflichtige im Folgejahr - d.h. 2015 den Wohnsitz in einen anderen Kanton - wird ein bereits als Vorauszahlung für 2015 angerechnetes Guthaben zuerst auf noch offene Steuerforderungen umgebucht und ein danach verbleibender Rest ausbezahlt. Der Betrag der pauschalen Steueranrechnung wird den Berechtigten mit Valuta Verfügungsdatum an die nächstfällige Staatssteuer angerechnet; bei gemeinsamem Bezug der Staatssteuer mit der Gemeindesteuer erfolgt die Anrechnung an die nächstfällige Xxxxxx- und Gemeindesteuer. Alle Steuerrechnungen, Zahlungseinladungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen enthalten vorge- druckte Einzahlungsscheine mit Referenznummer (ESR). Dies erlaubt eine rationelle, maschinelle Verarbei- tung der Zahlungen. Deshalb ist für die Anrechnung von Zahlungen an eine bestimmte offene Steuer der verwendete ESR von Bedeutung. Auf dem Empfangsschein des ESR sind Sachgebiet (Staat, Bund) und Steuerjahr aufgedruckt. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht Zahlung wird ausschliesslich aufgrund der mit ESR übermittelten Informationen (Steuerart und beim Amtsgericht Wetzlar unter der Nummer HRB 44 in das Handelsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem KalenderjahrSteuerjahr) gutgeschrieben. Die Aktien vorgedruckten Einzahlungsscheine weisen in der Gesellschaft Regel kei- ne Betragsvorgabe auf, Ausnahme sind unter der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassen. Die Aktien der PVT AG werden zudem im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“) der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., sowie Gettex, dem elektronischen Handelssystem der Börse München, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft Einzahlungsscheine bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025Zahlungsabkommen.

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Rechtliche Grundlagen. Betreiber des Schulbiologiezentrums „NaturErlebnisPark“ und Rechtsträger für alle vertraglichen Verpflichtungen (Pachtverträge, Haftungen, Anstellungsverhältnisse etc) ist der Verein für Stadtökologie und Umweltpädagogik, der eigens für dieses Vorhaben im Jahr 1996 gegründet worden ist. Durch die angespannte finanzielle Situation der Stadt Graz musste die ursprünglich in einem Fördervertrag vereinbarte Vertragssumme von 137.555,- Euro im Jahr 2007 auf 110.000,- Euro gekürzt werden. Die PVT AG 137.555,- Euro entsprechen der wertgesi- cherten Summe von 116.277,- Euro aus dem Jahr 1998. (die Wertsicherung erfolgt auf Basis VPI 1996, Basis Monat Jänner 1998, wobei Schwankungen unter 5% un- berücksichtigt bleiben). Bei allen bisherigen Vertragsverlängerungen ist ebenfalls eine Indexanpassung erfolgt, da auch alle vertraglichen Verpflichtungen (insbeson- dere die Pacht, Betriebskosten) laufend indexangepasst wurden. Finanzierung durch die Stadt Graz ba- sierend auf ursprünglichem Konzept Finanzierung durch die Stadt Graz nach Einsparung 1998 in Eu- ro 2006 in Euro 2007 in Euro 2007 in Euro Xxxxx, Xxxxx 34.200,- 37.475,- 38.142,- 37.475,- Personalkosten Pflege, Be- triebsleitung 39.577,- 49.140,- 51.880,- 45.525,- Honorare 16.000,- 10.000,- 12.000,- 6.000,- Betriebskosten 26.500,- 30.000,- 35.533,- 21.000,- bzw. A10/5-00735/2002-17 wurde der Abschluss der letztgültigen Förder- ver-einbarung genehmigt und an folgende Bedingungen geknüpft: Neben der Einhaltung der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass ...“ eine Neuregelung über den Weiterbestand des Schulbiologiezentrums und des NaturErlebnisParks spätestens bis Ende Mai 2007 von Seiten des Vereins getroffen werden muss, da andernfalls mangels lang- fristiger Subventionszusage der Stadt Graz rechtzeitig eine vertragliche Auflösung des Pachtvertrages mit Sitz dem Liegenschaftseigentümer (Fam. Riel) per Ende des Jah- res 2007 zu veranlassen wäre.“ Ausarbeitung von Konzepten zur längerfristigen Sicherung des Schulbiologie- zentrums „NaturErlebnisPark“ Mit Beginn des heurigen Jahres wurden intensive Bemühungen seitens der Mitglie- der des Vereins für Stadtökologie und Umweltpädagogik und der Abteilung für Grün- raum und Gewässer unternommen, den Weiterbestand in Aßlareiner kostengünstigeren Variante als bisher sowohl am bisherigen, Deutschlandals auch an möglichen geeigneten Alterna- tivstandorten zu gewährleisten und die Finanzierungsbasis vonseiten der Stadt Graz durch zusätzliche Subventionsgeber und Projektgelder weiter deutlich zu reduzieren. Mit der Familie Xxxx wurden bereits begonnene Gespräche aus dem Vorjahr weiter- geführt. Mehrere Liegenschaften, unter anderem: ABZ Andritz, Kindervilla, Vinke Stein- brüche, Karolinenhof, Bürogebäude Naintscher Mineralwerke/Oberandritz, Grazer Ökohof und Alpengarten Rannach (Stategg) wurden als Alternative zum derzeitigen Schulungsstandort bereits besichtigt und überprüft und zum Teil in Kooperation mit der GBG vorbegutachtet. Es konnte bislang jedoch noch kein geeignetes Objekt ge- funden werden, welches ohne finanziellen Mehraufwand als neuer Standort des Schulbiologiezentrums geeignet wäre. Eine zur Zeit weiterhin in Diskussion stehende Variante ist das Mutterunternehmen ehemalige Büroge- bäude der Naintscher Mineralwerke in der Statteggerstrasse, welches von der GBG bezüglich eines möglichen Ankaufes und bezüglich einer geeigneten Projektentwick- lung nach wie vor geprüft wird. Davon abgesehen ergeben sich aus den unterschiedlichen, diskutierten Varianten und geführten Gesprächen folgende Varianten für ein längerfristiges Bestehen des Schulbiologiezentrums „NaturErlebnisPark“: • Variante I: Der Standort wird beibehalten und wird durch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. • Variante II: Der Standort wird beibehalten, jedoch mit einer Reduktion der Standortkosten. • Variante III: Für das Schulbiologiezentrum wird ein neuer Standort gesucht. In diesem Falle könnten für die Grazer Bevölkerung alle Funktionen des Schulbiolo- giezentrums „NaturErlebnisPark“ in Andritz weiterhin erhalten bleiben. Das sind: • Angebot von naturwissenschaftlichen Bildungsprogrammen • Aufrechterhaltung der Infrastruktur (laufende Pflege und Instandhaltung der Anla- gen durch Anpachtung des ca. 5,5 ha großen Areals und des Gebäudes) • Betreuung des Naturschutzgebietes Rielteich unter Beachtung der naturschutz- rechtlichen Rahmenbedingungen und Auflagen • Gewährung von freiem Zutritt in die Parkanlage und unentgeltliche Nutzung der Parkeinrichtungen zur Naherholung für die Grazer Bevölkerung • Entgeltliche Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und des Inventars im Pfeiffer Vacuum Kon- zernNa- turErlebnisHaus für Veranstaltungen anderer Vereine und Institutionen. Der „Verein für Stadtökologie und Umweltpädagogik“ ist bestrebt, längerfristige Ko- operationen mit dem Land Steiermark bzw. mit Ministerien des Bundes zu vereinba- ren, um die Basisfinanzierung und das Bestehen des Schulbiologiezentrums mittel- bis langfristig zu sichern. Erste Verhandlungsschritte dazu sind bereits eingeleitet worden, bedürfen allerdings noch Zeit, um zu zielführenden Ergebnissen zu gelan- gen. Bei einer möglichen Reduktion der Freiflächen wäre der Zugang für Naherholungs- suchende auf einen reduzierten Freiflächenteil beschränkt. Als Ausgleich dafür könn- ten jedoch Aktivitäten am angrenzenden Rückhaltebecken „Eichengrund“ des Gabri- achbaches stattfinden. Zwei Möglichkeiten wurden für die Reduktion der standortbe- dingten Kosten angedacht und entsprechende Schritte dafür eingeleitet: Die Reduktion der Freifläche kann nur mit dem Einverständnis der Familie Xxxx erfol- gen, da der bestehende Pachtvertrag mit dem „Verein für Stadtökologie und Umwelt- pädagogik“ bereits mit Ende Mai 2007 gekündigt wurde, bislang die Familie Xxxx einer „Teillösung“ nicht zugestimmt haben. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht nunmehr zu führenden Verhandlungen zwi- schen der Stadt Graz und beim Amtsgericht Wetzlar der Familie Xxxx sollen zu einer „Gesamtlösung“ (also unter Miteinbeziehung möglicher Flächeninanspruchnahmen für die Umsetzung des Sachprogrammes Grazer Bäche am Andritz- und Schöckelbach) führen. Dadurch könnte die laufende finanzielle Belastung, die sich durch die Pachtzahlun- gen ergibt, reduziert werden. Außerdem kann durch die Übernahme des Areals ins städtische Eigentum der Nummer HRB 44 Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Stadt Graz erwei- tert werden. Im Vorfeld wurde zunächst abgeklärt, ob und in welcher Form der Er- werb des Grundstücks durch die Stadt Graz bzw. die GBG gewünscht wird bzw. sinnvoll erscheint. Bei der jetzigen Grundstückseigentümerin wurde das Handelsregister eingetragenThema "Ankauf" bereits unver- bindlich angesprochen. Das Geschäftsjahr entspricht dem KalenderjahrSie hat sich Xxxxxxxxxx erbeten und bisher noch keine ein- deutige Entscheidung getroffen. Mit dieser Variante würden für die Grazer Bevölkerung wesentliche Funktionen am bisherigen Standort verloren gehen, da ein Zutritt zu den Freiflächen nicht mehr ge- währleistet wäre. Trotz intensiver bisheriger Bemühungen konnte bis Ende Mai 2007 aufgrund der nicht ausreichenden Zeit keine endgültige Neuregelung für den Fortbestand des Schulbiologiezentrums getroffen werden und musste daher der bisherige Pachtver- trag gekündigt werden. Der „Verein für Stadtökologie und Umweltpädagogik hat mit Schreiben vom 4. Mai. 2007 um Verlängerung der Fördervereinbarung ersucht und dazu entsprechende Unterlagen vorgelegt, in welchen die bisherigen und zukünftigen Finanzierungs- varianten und Bemühungen für den Fortbestand der Einrichtung „NaturErlebnisPark“ aufgelistet sind. Die Aktien vom Verein beantragte Fördersumme für 2008 wurde mit € 110.000,--.- beziffert. Um die angeführten Varianten seriös weiterzuverhandeln wird eine Verlängerung der Gesellschaft sind unter Fördervereinbarung um ein weiteres Jahr durch die für die fachliche Abwicklung der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 Subvention und für die Kontrolle des vereinbarten Leistungsspektrums zuständige Mag.Abt. 10/5 - Abteilung Grünraum und Gewässer befürwortet. Aufgrund intensiver Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin, welche auch Auswirkungen auf die Höhe des Pachtzinses haben sollen, wird vorgeschlagen die Subvention um den Pachtanteil von rd. € 38.000,-- zu kürzen, sodass eine Fördersumme von € 72.000,-- zur Genehmigung vorgelegt wird. Der Verein hat laut Mitteilung Ende Mai 2007 das Vertragsverhältnis mit der Familie Xxxx per Jahresende 2007 gekündigt. Zur Ausverhandlung einer der vorgeschlagenen Varianten ist ein Verhandlungsteam, bestehend aus je einem VertreterIn der GBG, des A 10/5, des A 14 – Stadtplanungs- amtes (und sonstiger, allenfalls notwendiger Ämter) sowie des Vereines „Stadtökolo- gie und Umweltpädagogik“ zu entsenden, ein/e VertreterIn der Finanzdirektion ist beratend beizuziehen, mit dem Ziel, bis spä- testens im regulierten Markt (Prime Standard) Xxxxxx des heurigen Jahres am Standort eine entsprechende Lösung aus zu verhandeln oder einen alternativen Weiterbetrieb unter neuen Voraussetzungen zustande zu bringen. Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellen der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassenVoranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumpla- nung den der Gemeinderat wolle gem. Die Aktien der PVT AG werden zudem im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“) der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., sowie Gettex, dem elektronischen Handelssystem der Börse München, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 1 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags 3 der Subventionsordnung der Landeshaupt- stadt Graz, in der Fassung des Gemeinderasbeschlusses vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025.29.6.2006 beschlie- ßen:

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Rechtliche Grundlagen. Die PVT AG mit Sitz in Aßlarrechtliche Grundlage für die Anstellung der Lehrpersonen der Volksschulen von Appenzell Ausserrhoden bilden das Schulgesetz (bGS 411.0), Deutschlanddie Schulverordnung (bGS 411.1) und die AVO Volksschule. Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge ist die Verordnung über die Pensionskasse von Appenzell Ausserrhoden (142.213) massgebend. In einigen Fällen stellt sich die Frage, ist ob ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll oder aber mehrere. • Zeitintensive Aufgaben, die über den Berufsauftrag hinausgehen, können auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung separat entschädigt werden. Die Schulkommission entscheidet auf Antrag der Schulleitung. (Art. 18 Abs. 5 AVO Volksschule). Gegenstand einer Zusatzvereinbarung können nur Aufgaben sein, die nicht Teil des Berufsauftrages sind oder aber Tätigkeiten, deren zeitliche Beanspruchung deutlich über das Mutterunternehmen Mass des Norm-Berufsauftrages hinausgeht (z.B. Schulleitung, Informatikverantwortliche(r), Leiterinnen und Leiter von Projekten oder Mitarbeit im Pfeiffer Vacuum Kon- zernRahmen der Tagesstrukturen). Das Departement Bildung und Kultur empfiehlt, für die Lehrtätigkeit und die besonderen Aufgaben verschiedene Verträge abzuschliessen. Die PVT AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und beim Amtsgericht Wetzlar unter der Nummer HRB 44 in das Handelsregister eingetragenbeiden Verträge können aneinander gekoppelt werden. Das Geschäftsjahr entspricht heisst, dass der eine Vertrag nur zusam- men mit dem Kalenderjahranderen Vertrag gekündigt werden kann. • Im Rahmen einer integrativen Schulung mit Verstärkten Massnahmen (IVM) fallen unter Umständen für Fachpersonen der Schulischen Heilpädagogik, andere Fachpersonen oder einzelne Lehrpersonen befris- tete Zusatzpensen an (vgl. Kap. B.4) • Es gibt Lehrpersonen, welche sowohl auf der Primar- als auch auf der Sekundarstufe Unterricht erteilen (z. B. in den Fachbereichen Gestalten, Bewegung und Sport und Musik). Hier stehen zwei Optionen offen: - Abschluss von einem Arbeitsvertrag für alle Zyklen. Diese Lösung ist vor allem dann angezeigt, wenn eine Lehrperson nur für eine Stufe eine Lehrberechtigung hat. Die Aktien der Gesellschaft sind unter der ISIN DE0006916604 / WKN 691660 Einstufung und Besoldung richtet sich dann nur nach dieser Stufe (Art. 22 Abs. 8 AVO Volksschule). Hat eine Lehrperson für die Primar- und die Sekundarstufe Lehrdiplome, wird ihr im regulierten Markt jeweiligen Umfang die Besoldung der be treffenden Stufe ausgerichtet. Dann müssen bei der Einstufung (Prime StandardKap. B.6) und der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel zugelassenBesoldung (Kap. B.7) beide Einstufungen und Besoldungen genannt werden. - Abschluss von je einem separaten Arbeitsvertrag für jede Stufe. Diese Lösung ist vor allem dann an- gezeigt, wenn eine Lehrperson auf der Primar- und Sekundarstufe unterrichtet und über beide Lehr- berechtigungen verfügt. Die Aktien der PVT AG werden zudem im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange und LS Exchange gehandelt. Sie Verträge können außerdem im elektronischen Handelssystem (Exchange Electronic Trading System, „XETRA“) der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M., sowie Gettex, dem elektronischen Handelssystem der Börse München, sowie Quotrix, dem elektronischen Handelssystem der Börse Düsseldorf gehandelt wer- den. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Streubesitz rund 36,34 %. Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 25.261.207,04 und besteht zum Ende der Bewertungsarbeiten unverändert aus 9.867.659 ausgegebenen und im Um- lauf befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 ist der Vorstand der PVT AG bis zum 23. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 12.630.602,24 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.933.829 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder in Teilbeträgen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Gemäß Be- schluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 ist der Vorstand ferner bis zum 22. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Options- oder Wandlungspflichten, Genussrechten und Ge- winnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamt- nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 zu begeben und den Inhabern Options- bzw. Wand- lungsrechte auf bis zu 2.466.914 Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insge- samt bis zu EUR 6.315.299,84 zu gewähren; zur Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft bei Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugleich eine bedingte Kapitalerhöhung beschlossen (Bedingtes Kapital 2019). Auf der Hauptver- sammlung am 20. Mai 2020 haben die Aktionäre den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ent- sprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf einen Rück- kauf eines anteiligen Betrags vom Grundkapital von bis zu EUR 2.526.120,70 (986.766 Aktien ent- sprechend 10,0 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung), bedarf zur Ausübung der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist gültig bis zum 19. Mai 2025aneinander gekoppelt werden.

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