Unternehmensgegenstand Musterklauseln

Unternehmensgegenstand. Gegenstand des Publikums-AIF ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Spezial-AIFs und Objekt- gesellschaften, die in Photovoltaikanlagen investieren, gemäß den vom Publikums-AIF erstellten Anlagebedingungen als ge- meinschaftliche Kapitalanlage zum Nutzen ihrer Gesellschafter. Der Publikums-AIF ist berechtigt, zu diesem Zweck auch Geld in Bankguthaben gem. § 195 KAGB anzulegen und zu verwalten. Der Publikums-AIF ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Kapitalanlagegesetzbu- ches (KAGB), zulässig sind. Der Unternehmensgegenstand ist auf Tätigkeiten beschränkt, die eine Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Publikums-AIF ausüben darf.
Unternehmensgegenstand. Gegenstand der DZ BANK gemäß ihrer Satzung ist, dass sie als Zentralkreditinstitut der Förderung des gesamten Genossenschaftswesens dient. Wesentlicher Bestandteil ihrer gesetzlichen Förderaufgabe ist die Förderung der genossenschaftlichen Primärstufe. Die genossenschaftliche Primärstufe besteht aus den Genossenschaftsbanken in Deutschland (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda- Banken, PSD Banken und genossenschaftliche Spezialinstitute). Die DZ BANK wirkt bei der Förderung der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft mit. Verpflichtende Leitlinie der Geschäftspolitik ist die wirtschaftliche Förderung der unmittelbaren und mittelbaren Aktionäre. Dem entspricht die Verpflichtung der Aktionäre, die DZ BANK in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. Fusionen zwischen genossenschaftlichen Kreditinstituten der Primärstufe und der DZ BANK sind nicht zulässig. Die DZ BANK ist ein Unternehmen in genossenschaftlicher Tradition. Sie betreibt als Zentralkreditinstitut den Liquiditätsausgleich für die angeschlossenen Genossenschafts- banken und die Institute in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die DZ BANK betreibt bankübliche Geschäfte aller Art und ergänzende Geschäfte einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Sie kann ihren Gegenstand auch mittelbar verwirklichen. In Ausnahmefällen kann die DZ BANK zum Zweck der Förderung des Genossenschaftswesens und der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft bei der Kreditgewährung von den üblichen bankmäßigen Grundsätzen abweichen. Bei der Beurteilung der Vertretbarkeit der Kredite kann die genossenschaftliche Haftpflicht angemessen berücksichtigt werden.
Unternehmensgegenstand. Als Gegenstand des Unternehmens ist die beabsichtigte Tätigkeit eindeutig zu bezeichnen.
Unternehmensgegenstand. Die Nauderer Bergbahnen AG betreiben Liftanlagen und mehrere Restaurants im Skigebiet Nauders am Reschenpass. Details sieh auch oben unter „Gerbescheine bzw. Konzessionen“.
Unternehmensgegenstand. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist:
Unternehmensgegenstand. Der Unternehmensgegenstand der Emittentin ist − das Abschließen von Miet-, Pacht- und Managementverträgen, insbesondere von Hotels, − der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien, insbesondere von Hotelbetrieben, − das Halten und Verwalten von Beteiligungen, − die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen und Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie der Erwerb und die Pachtung von solchen Unternehmen, − der Betrieb aller zur Förderung der Unternehmensgegenstände notwendigen und nützlichen Geschäfte und Geschäftszweige.
Unternehmensgegenstand. 1.1 Die Majori ist eine national tätige Gesellschaft, die sich auf Unternehmensberatungen und Personaldienstleistungen im Hinblick auf die digitale Transformation spezialisiert. 1.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt dieser Dienstleistungsvertrag in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden vorliegenden Fassung bis zu seiner Auflösung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 1.3 Als Empfehlung versteht sich die Übermittlung personenbezogener Daten, welche dem Kunden eine Identifikation des Kandidaten erlaubt, sofern dieser Kandidat sich innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits selbst bei diesem Kunden vorgestellt hat bzw. in diesem Zeitraum anderweitig vorgestellt wurde. 1.4 Sollte ein Vertrag hinsichtlich eines Arbeitsverhältnisses zwischen Kunde und Kandidat nach Eingang der Empfehlung durch die Majori beim Kunden innerhalb der Laufzeit geschlossen werden, so nehmen alle beteiligten Parteien an, dass dieser Vertrag nur aufgrund der Empfehlung durch die Majori zustande gekommen ist. 1.5 Wird ein Kandidat innerhalb der Laufzeit vorgestellt, aber erst nach Beendigung der Laufzeit eingestellt, gilt der Zeitraum der Vorstellung.
Unternehmensgegenstand. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung der Emittentin der Erwerb, die Errich- tung, die Vermittlung, die Betreuung, die Bewirtschaftung, die Verwaltung, die Nutzung und die Verwertung, insbesondere durch Veräußerung, Vermietung (Leasing) oder Verpachtung, von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten und grundstücksglei- chen Rechten sowie Projektentwicklungen als Bauherr oder Bauträger in Deutschland und im Ausland, der Erwerb, der Besitz, der Betrieb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteili- gungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, der Betreuung, der Bewirtschaftung, der Verwaltung, des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen und/oder der Projektentwicklung als Bauherr oder Bauträger in Deutschland und/oder im Ausland betätigen, einschließlich der Beteiligung an Immobilien- fonds, die Vermietung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände, die Entwicklung, das Ma- nagement und die Konzeption von Immobilien- und Unternehmensveranlagungen für Investo- ren, die Bauträgertätigkeit sowie die Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung sowie sonstiger genehmigungsbedürftiger Beratungstätigkeiten, insbeson- dere die umfassende Beratung und Unterstützung von dritten Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung und dem Management und der Vermietung und Verwertung von unmittelbaren und mittelbaren Immobilien-Investments. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteili- gungsunternehmen verwirklichen. Das Unternehmen kann Dienstleistungen aufgrund von Ge- schäftsbesorgungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen durch Dritte erfüllen lassen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweig- niederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen gleich welcher Rechtsform auszugliedern. Die Emittentin übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen...
Unternehmensgegenstand. Gemäß § 1 Abs. 3–5 des Gesellschaftsvertrags der Emitten­ tin hat sie folgenden Unternehmenszweck:
Unternehmensgegenstand. Seit fünfunddreißig Jahren baut der Wieser Verlag Brücken zwischen den europäischen Ländern. Rund 1.300 Titel sind in dieser Zeit im Verlag erschienen, über einemillionzweihunderttausend Bücher haben wir gedruckt – davon viele zum ersten Mal in deutscher Sprache. Das Wichtigste bei unserer Arbeit war immer, Grenzen zu überwinden: politische Grenzen, aber auch jene im Kopf. Diesem Grundsatz wollen wir auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten treu bleiben. "Der Geschmack Europas" erkundet die kulinarischen Kulturen unseres Kontinents – ein Streifzug durch europäische Regionen und ihre Küchen, der geschichtliche, landschaftliche, geografische und kulturelle Hintergründe einfließen lässt.