Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren bei der Bundesnetzagentur gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig regel- mäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung Leistungsbe- schreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene ange- messene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich tatsächliche vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und DownloadDown- load-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich tatsächliche vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a 68 TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft FUT in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung Leistungs-beschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich tatsächliche vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und DownloadDown- load-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfah- ren Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Lei- stungsbeschreibung Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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