Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschrei- bung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfah- ren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung Lei- stungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschrei- bung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfah- ren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene ange- messene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich tatsächliche vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a 68 TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft FUT in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung Leistungs-beschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich tatsächliche vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere insbe- sondere Up- und Download-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren Schlich- tungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft TELECO in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet/Telefonie
Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich tatsächliche vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und DownloadDown- load-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsbehelfe. Weicht die tatsächlich vereinbarte Leistung kontinuierlich oder regel- mäßig regelmäßig wiederkehrend von den in der jeweils anwendbaren Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung angegebenen Leistung (insbesondere Up- und Download-Ge- schwindigkeitenGeschwindigkeiten) ab, hat der Kunde das Recht, ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gemäß § 47a TKG einzuleiten, indem er dort einen entsprechenden Antrag stellt. Daneben kann der Kunde der Gesellschaft in solchen Fällen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben erbracht, kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen