Common use of Rechtsgewährleistung Clause in Contracts

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet, dass ihre Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wird. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnte, kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet, dass ihre Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wird. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin Leistungser- bringerin werden könnte, kann die Leistungserbringe- rin Leistungserbringerin dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung Verletzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen vertragli- chen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem ver- nünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen zurückneh- men und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenzurückerstatten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet11.4.1 Aveniq leistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihren Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in der Schweiz Dritter ver- letzt. 18.2 11.4.2 Sobald der Kunde von einer möglichen Schutzrechtsverletzung Kenntnis erhält, wird er Aveniq darüber informieren. Der Kunde wird Aveniq im Rahmen des anwendbaren Prozessrechts die selbständige Verteidigung gegen den Anspruch und dessen Erledigung überlassen, ihr alle zur Verfü- gung stehenden Informationen bereitstellen und ihr jegliche Unterstützung und Vollmacht zur Verteidi- gung gegen einen derartigen Anspruch gewähren sowie solche Rechtsstreitigkeiten nicht ohne vorhe- riges Einverständnis der Aveniq auf dem Ver- gleichsweg regeln. 11.4.3 Die Leistungserbringerin verteidigt Haftung von Aveniq für Ansprüche Dritter infolge verletzter Rechtsgewährleistungs- pflichten ist auf Ansprüche beschränkt, welche sich aus rechtlich durchsetzbaren Gerichts- oder Schiedsgerichtsurteilen ergeben, vergleichsweise durch den Kunden mit Zustimmung von Aveniq er- ledigt wurden oder deren Bestand durch Aveniq an- erkannt wurde. Aveniq wird den Kunden auch für seine aus den vorgenannten Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren entstehenden angemes- senen Anwaltskosten entschädigen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde Aveniq unverzüglich die Geltendmachung eines derartigen Anspruchs mit- teilt, ihr die Befugnis zur selbständigen Verteidi- gung gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen den Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtesund dessen Erledigung erteilt, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird auf seine Kosten alle zur Verfügung stehen- den Informationen bereitstellt und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses jegliche Un- terstützung und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit Vollmachten zur Verteidigung ge- gen einen derartigen Anspruch gewährt sowie sol- che Rechtsstreitigkeiten nicht ohne vorheriges Ein- verständnis der Aveniq auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wirddem Vergleichsweg ge- regelt hat. 18.3 Sofern 11.4.4 Falls die Drittpartei ein Produkt bzw. eine Leistung Verbot gegen den Kunden erwirkt hat oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist zu erwirken droht, ge- wisse oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könntealle Leistungen zu beziehen oder zu nutzen, kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden wird Aveniq nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffenXxxx: a) die Leistungen durch andere, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes nicht verletzende Leistungen ersetzen, welches ; oder b) die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt Leistungen so abändernanpassen, dass es sie keine Immaterialgüterrechte Rechte Dritter mehr verletztverletzen, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruhtimmer vorausgesetzt, dass das Arbeitsresultat vom die vertragswesentli- chen Funktionalitäten der Leistungen gewahrt wer- den und ein solcher Ersatz oder eine Anpassung ohne signifikante Beeinträchtigung der betriebli- chen Prozesse des Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber 11.4.5 Kann weder ein Ersatz noch eine Anpas- sung bewirkt werden, kann der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zuKunde die entspre- chende Leistung oder Teilleistung ausserordentlich kündigen. 11.4.6 Aveniq haftet nicht für Verletzungshand- lungen oder –ansprüche, die zurückzuführen sind auf die Benutzung einer Informatikanlage in Ver- bindung mit weiteren Anlagen, Software oder Da- ten, die nicht von Aveniq zur Verfügung gestellt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1. Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in Dritter verletzt. Die Leistungsbezügerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren der Schweiz ver- letztLeistungserbringerin zur Verfügung ge- stellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt. 18.2 12.2. Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines SchutzrechtesLeistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Leis- tungserbringerin schriftlich und ohne Verzug bekannt und überträgt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen die Er- greifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter diesen Vo- raussetzungen führt Voraussetzungen übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre die der Leistungsbezügerin im Zusam- menhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, An- walts- und sonstigen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleis- tungen, unter der Dritten zugesprochen wirdVoraussetzung, dass die Schutzrechtsver- letzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbringerin durch die Leistungsbezügerin zu- rückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw12.3. Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist eingereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffenverschaf- fen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leistungen anpas- sen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkei- ten nicht bestehen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergütung für die nicht nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist Leistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts). Ist der Leistungsbezügerin die Nutzung der von den vorstehenden Verpflich- tungen enthobenSchutzrechten Dritter nicht betroffenen restlichen Leistungen nicht zumutbar, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass kann sie die Rückerstattung für alle Leistungen verlangen und das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber Vertragsverhältnis insgesamt beenden. Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zufür allfällige Schäden gemäss Ziff. 17.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet11.1 Stämpfli sorgt dafür, dass sie und ihre Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Subunternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keinerlei Rechte Dritter verletzt. Sollte der Kunde trotzdem wegen Verletzung von schweizerischen oder in der Schweiz ver- letztanerkannten Patenten, Urheberrechten oder anderen immateriellen Rechten durch Besitz und/oder Benützung der von Stämpfli hergestellten Leistungen ins Recht gefasst werden, so ist der Kunde verpflichtet, Stämpfli hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Xxxxxxxx hat das Recht, die Prozessführung auf eigene Kosten zu übernehmen und/oder auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben. Die Parteien sind diesfalls gegenseitig verpflichtet, einander sämtliche Informationen, die der Abwehr der Ansprüche dienen können, auf erstes Verlangen kostenlos zu gewähren. 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen 11.2 Wird der Kunde durch gerichtliche oder sonstige behördliche Anordnung – auch in Verfahren, in denen Stämpfli nicht selbst Prozesspartei ist – wegen behaupteter oder bestehender Rechte Dritter die uneingeschränkte Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtesder von Stämpfli erarbeiteten Leistungen untersagt, so haftet Stämpfli nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige entgeltliche Ansprüche, die sich aus der eingeschränkten oder unmöglichen Nutzung ergeben. 11.3 Für Klageanerkennung, Rückzug allfälliger Widerklagen, gerichtlichen und aussergerichtlichen Vergleich hat die gegenüber dem Dritten auftretende Partei (Stämpfli oder der Kunde) die Zustimmung der anderen Vertragspartei schriftlich einzuholen, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird diese wenigstens indirekt betroffen ist. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn die Fortführung der Streitigkeit mit dem Dritten der beendigungswilligen Vertragspartei in Anbetracht aller Umstände nach Treu und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wirdGlauben nicht zugemutet werden kann. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung 11.4 Die Haftung von gewerbli- chen Schutzrechten Stämpfli unter dem Titel «Rechtsgewährleistung» beschränkt sich auf die unter diesem Titel erwähnten Pflichten und ist oder nach Meinung auf maximal 15 Prozent des konkret von der Leis- tungserbringerin werden könnteRechtsgewährleistung betroffenen Auftragsvolumens begrenzt. Eine weitergehende Haftung, kann die Leistungserbringe- rin dem insbesondere eine solche für Folgeschäden beim Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffenselbst oder bei Dritten, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenist ausgeschlossen. 18.4 Die Leistungserbringerin 11.5 Stämpfli ist von den vorstehenden Verpflich- tungen Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf darauf beruht, dass das Arbeitsresultat Resultat der erbrachten Leistungen vom Kunden oder durch von Stämpfli nicht beauftragten Dritten geändert wurde, wurde oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1. Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in Dritter verletzt. Die Leistungsbezügerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren der Schweiz ver- letztLeistungserbringerin zur Verfügung ge- stellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt. 18.2 12.2. Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines SchutzrechtesLeistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Leis- tungserbringerin schriftlich und ohne Verzug bekannt und über- trägt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche gerichtli- che oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter Un- ter diesen Vo- raussetzungen führt Voraussetzungen übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Leistungserbringe- rin die der Leistungsbezügerin im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, unter der Dritten zugesprochen wirdVo- raussetzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbrin- gerin durch die Leistungsbezügerin zurückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw12.3. Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist eingereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforde- rungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht bestehen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergü- tung für die nicht nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist Leistung) o- der die übliche Nutzung (des Produkts). Ist der Leistungsbezü- gerin die Nutzung der von den vorstehenden Verpflich- tungen enthobenSchutzrechten Dritter nicht be- troffenen restlichen Leistungen nicht zumutbar, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass kann sie die Rückerstattung für alle Leistungen verlangen und das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber Ver- tragsverhältnis insgesamt beenden. Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zufür allfällige Schäden ge- mäss Ziff. 17.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet(a) Wird der Kunde bei der vertragskonformen Nutzung der Leistung von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Immaterial- güterrechten (die «SCHUTZRECHTSVERLETZUNG») rechtlich in An- spruch genommen, dass ihre Leistungen hat er Anspruch auf Rechtsgewährleistung ge- mäss dieser Ziffer, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) keine Dritten zustehenden Schutzrechte in Änderung der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt Leistung durch den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung oder von ihm beauftragte Dritte; (ii) unverzügliche schriftliche Meldung des Arbeitsresultates erhobenen behaupteten An- spruchs an ZÜHLKE; (iii) Befolgung der Anweisungen von ZÜHLKE bei der Abwehr des Drittanspruchs und Unterlassung von Verhandlungen oder Zusagen gegenüber dem Dritten ohne Zustimmung von ZÜHLKE; (b) Diese Ziffer gilt nicht für Patentverletzungen. ZÜHLKE führt keine Patentrecherchen durch und ist für Patentverletzungen nicht haft- bar. (c) Der Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtesauf Rechtsgewährleistung entfällt, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen eine SCHUTZRECHTSVERLETZUNG für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtZÜHLKE auch bei pflichtgemässer Sorg- falt nicht erkennbar war. (d) Die Rechtsgewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung. (e) ZÜHLKE kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Rechts- streit auf ihre Kosten mit dem Dritten auszutragen oder den Anspruch des Dritten anzuerkennen und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxentweder dem Kunden das Recht zum weite- ren Gebrauch der Leistungen verschaffen, indem diese ersetzt o- der Dritten zugesprochen wirdso abgeändert werden, dass die SCHUTZRECHTSVERLETZUNG nicht mehr besteht, oder die Leistungen zurückzunehmen und dem Kunden die dafür geleistete Vergütung zurückzuerstatten. 18.3 Sofern ein Produkt bzw(f) Entscheidet sich ZÜHLKE für die Führung des Rechtsstreits über- lässt der Kunde ZÜHLKE die Prozessführung sowie die Verhandlun- gen über eine einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnte, kann Zu- dem stellt er ZÜHLKE die Leistungserbringe- rin dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen notwendigen Informationen zur Verfügung und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenunterstützt ZÜHLKE in zumutbarer Weise. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Agb Wartung Soft /Hardware

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1 Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden anerkannten Schutzrechte in Dritter verletzt. 12.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene K osten und Ge- fahr ab. Die Leistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtesschriftlich und ohne Verzug bekannt und überträgt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter diesen Vo- raussetzungen führt Voraussetzungen übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre die der Leistungsbezügerin im Zusam- menhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, An- walts- und sonstigen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistun- gen, unter der Dritten zugesprochen wirdVoraussetzung, dass die Schutzrechtsverlet- zung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbringerin durch die Leistungsbezügerin zu- rückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. 12.3 Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist eingereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffenverschaf- fen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforde- rungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht bestehen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergütung für die Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässi- gen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung be- zogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, Leistung) oder dass dessen die übliche Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber (des Produkts). Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zufür allfällige Schäden gemäss Ziff. 17.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1. Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden anerkann- ten Schutzrechte in Dritter verletzt. Vorbehalten bleibt Ziff. 12.4. 12.2. Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene Kosten und Ge- fahr ab. Die Leistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtesschriftlich und ohne Verzug be- kannt und überträgt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses Pro- zesses und aller Verhandlungen die Ergreifung von entsprechenden angemes- senen Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche ausserge- richtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter diesen Vo- raussetzungen führt übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre die der Leistungsbezügerin im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonsti- gen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergü- tungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, un- ter der Dritten zugesprochen wirdVoraussetzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbringerin durch die Leistungsbezügerin zurückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw12.3. Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist ein- gereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer ih- rer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leis- tungen anpassen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht bestehen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungser- bringerin die bezahlte Vergütung für die Leistung rücker- statten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenLeistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts). Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungserbringerin für allfällige Schäden gemäss Ziff. 17. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, 12.4. Ansprüche auf Gewährleistung oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgtgemäss dieser Ziff. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1 Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in Dritter verletzt. Die Leistungsbezügerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren der Schweiz ver- letztLeistungserbringerin zur Verfügung ge- stellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt. 18.2 12.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene K osten und Gefahr ab. Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines SchutzrechtesLeistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Leis- tungserbringerin schriftlich und ohne Verzug bekannt und über- trägt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche gerichtli- che oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter Un- ter diesen Vo- raussetzungen führt Voraussetzungen übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Leistungserbringe- rin die der Leistungsbezügerin im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, unter der Dritten zugesprochen wirdVoraus- setzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine ver- tragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbringerin durch die Leistungsbezügerin zurückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. 12.3 Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist eingereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht beste- hen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergütung für die nicht nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteil- mässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist Leistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts). Ist der Leistungsbezügerin die Nutzung der von den vorstehenden Verpflich- tungen enthobenSchutzrechten Dritter nicht betroffenen restlichen Leistungen nicht zumutbar, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass kann sie die Rückerstattung für alle Leistungen verlangen und das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgtVertragsverhältnis insgesamt be- enden. Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungser- bringerin für allfällige Schäden gemäss Ziff. 17. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1 Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden anerkannten Schutzrechte in Dritter verletzt. 12.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Leistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtesschriftlich und ohne Verzug bekannt und überträgt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter diesen Vo- raussetzungen führt Voraussetzungen übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre die der Leistungsbezügerin im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, unter der Dritten zugesprochen wirdVoraussetzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbringerin durch die Leistungsbezügerin zurückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. 12.3 Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist eingereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht bestehen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergütung für die Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von den vorstehenden Verpflich- tungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, Leistung) oder dass dessen die übliche Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber (des Produkts). Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zufür allfällige Schäden gemäss Ziff. 17.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet8.1 Heyde leistet Gewähr dafür, dass ihre Leistungen sie mit ihren Produkten und Leis- tungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wirdDritter verletzt. 18.3 8.2 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand Gegen- stand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten gewerblichen Schutzrech- ten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin Heyde werden könnte, kann die Leistungserbringe- rin Heyde dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung Verletzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen vertraglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletztver- letzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich wirtschaft- lich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, (i) bei Kaufverträgen o- der Lizenzerteilungen gegen Einmalzahlung das Produkt zurück- nehmen zurückneh- men und den Kaufpreis die Vergütung abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenzurückerstatten bzw. (ii) bei Dau- erverträgen diese mit sofortiger Wirkung kündigen und über den Kündigungszeitpunkt hinaus im Voraus bezahlte Vergütungen rückerstatten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von 8.3 Sollten Dritte gegen den vorstehenden Verpflich- tungen enthobenKunden wegen Verletzung angeblich ihnen gehörender Schutzrechte Ansprüche geltend machen, wird Heyde auf eigene Kosten die Verteidigung führen und allfällige dem Kunden durch rechtskräftiges Gerichtsurteil auferlegte Kosten und Schaden- ersatzleistungen übernehmen, wenn der Kunde (i) Heyde sofort schriftlich über den erhobenen Anspruch unterrichtet und (ii) Heyde zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Ver- gleiches, ermächtigt und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang unterstützt und (iii) sich der Anspruch des Dritten darauf stützt, der bestimmungsgemässe Gebrauch des unveränderten Pro- duktes bzw. der Leistung verletze ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, in der Schweiz bestehendes Schutzrecht oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgtstelle unlauteren Wettbewerb dar. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin AEK gewährleistet, dass ihre Leistungen keine Dritten zustehenden zu- stehenden Schutzrechte in der Schweiz ver- letztverletzt 18.2 Die Leistungserbringerin AEK verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung Verletzung eines SchutzrechtesSchutzrech- tes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich schrift- lich benachrichtigt wird und ihr die aus- schliessliche ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites Rechts- streites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen Voraussetzungen führt die Leistungserbringerin AEK den Rechts- streit Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch XxxxxxxxxxxxxSchadenersatz, der Dritten zugesprochen wird. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin AEK werden könnte, kann die Leistungserbringe- rin AEK dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung Haf- tung wegen Ver- letzung Verletzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzenbenut- zen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen vertraglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletztver- letzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenAbschrei- bung zurückerstatten. 18.4 Die Leistungserbringerin AEK ist von den vorstehenden Verpflich- tungen Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen Ein- satzbedingungen erfolgt. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin AEK keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: General Terms and Conditions

Rechtsgewährleistung. 18.1 12.1 Die Leistungserbringerin gewährleistetleistet Gewähr dafür, dass ihre sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in Dritter verletzt. Die Leistungsbezügerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren der Schweiz ver- letztLeistungserbringerin zur Verfügung ge- stellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt. 18.2 12.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Leistungserbringerin auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines SchutzrechtesLeistungsbezügerin gibt solche Forderungen der Leis- tungserbringerin schriftlich und ohne Verzug bekannt und über- trägt ihr, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche gerichtli- che oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässtRechtsstreits. Unter Un- ter diesen Vo- raussetzungen führt Voraussetzungen übernimmt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Leistungserbringe- rin die der Leistungsbezügerin im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxxauferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, unter der Dritten zugesprochen wirdVoraus- setzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine ver- tragswidrige Nutzung der Leistungen der Leistungserbringerin durch die Leistungsbezügerin zurückzuführen ist. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. 12.3 Wird eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist eingereicht oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnteeine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden Leistungserbringerin, auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx entweder der Leistungsbezügerin das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte Verletzung von Schutzrechten zu benutzen, das Produkt benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch ein anderes andere ersetzen, welches welche die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfülltvertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht beste- hen, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergütung für die nicht nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteil- mässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist Leistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts). Ist der Leistungsbezügerin die Nutzung der von den vorstehenden Verpflich- tungen enthobenSchutzrechten Dritter nicht betroffenen restlichen Leistungen nicht zumutbar, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass kann sie die Rückerstattung für alle Leistungen verlangen und das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgtVertragsverhältnis insgesamt be- enden. Vorbehalten bleibt ferner die Haftung der Leistungser- bringerin für allfällige Schäden gemäss Ziff. 17. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet8.1 Heyde leistet Gewähr dafür, dass ihre Leistungen sie mit ihren Produkten und Leis- tungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung eines Schutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wirdDritter verletzt. 18.3 8.2 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand Gegen- stand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen gewerblichen Schutzrechten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin Heyde werden könnte, kann die Leistungserbringe- rin Heyde dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffenverschaffen, den Gegenstand Ge- genstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung Verletzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen vertraglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt Pro- dukt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem ver- nünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- tenzurückerstatten. 18.4 Die Leistungserbringerin ist von 8.3 Sollten Dritte gegen den vorstehenden Verpflich- tungen enthobenKunden wegen Verletzung angeblich ihnen gehörender Schutzrechte Ansprüche geltend machen, wird Heyde auf eigene Kosten die Verteidigung führen und allfällige dem Kunden durch rechtskräftiges Gerichtsurteil auferlegte Kosten und Schaden- ersatzleistungen übernehmen, wenn der Kunde (i) Heyde sofort schriftlich über den erhobenen Anspruch unterrichtet und (ii) Heyde zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Ver- gleiches, ermächtigt und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang unterstützt und (iii) sich der Anspruch des Dritten darauf stützt, der bestimmungsgemässe Gebrauch des unveränderten Pro- duktes bzw. der Leistung verletze ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, in der Schweiz bestehendes Schutzrecht oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgtstelle unlauteren Wettbewerb dar. 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet, dass ihre 7.5.1 Bei der Ausführung ihrer Leistungen keine Dritten zustehenden werden die Parteien Schutzrechte Dritter nicht wis- sentlich verletzen. 7.5.2 Sollten Dritte gegen den Kunden in Zusam- menhang mit der vertragsgemässen Nutzung des Produktes oder des Konzepts Ansprüche geltend machen wegen Verletzung angeblich ihnen gehörender Schutzrechte in der Schweiz ver- letzt 18.2 Die Leistungserbringerin verteidigt Schweiz, ist der Kunde verpflichtet, onmit so- fort schriftlich über den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verlet- zung zu unterrichten, ihn zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines SchutzrechtesVergleiches, sofern sie zu ermächtigen und ihn dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen. Diesfalls übernimmt onmit auf eigene Kosten die Verteidigung und allfällige dem Kunden durch rechtskräftiges Gerichts- urteil auferlegte Kosten und Schadenersatz- leistungen. 7.5.3 Wenn sich nach Auffassung onmit ergibt, dass das Produkt oder das Konzept Schutzrechte Dritter in der Schweiz verletzt oder verletzen könnte, wird onmit nach seiner Xxxx entweder auf eigene Kosten Abänderungen vornehmen, um die mögliche Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder Verhandlungen aufnehmen, um vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird besser berechtigten Dritten die ent- sprechenden Rechte zu erwerben. Sofern diese Massnahmen mit angemessenem und ihr zu- mutbarem Aufwand nicht zum Ziele führen, entfallen die eingeräumten Schutz- und Nut- zungsrechte. Der Kunde hat diesfalls aus- schliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen schliesslich Anspruchs auf Rückerstattung der erfolgten Zahlungen, unter Abzug einer ange- messenen Vergütung für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Vo- raussetzungen führt die Leistungserbringerin den Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch Xxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen wirdzwischenzeitliche Nutzung. 18.3 Sofern ein Produkt bzw. eine Leistung oder ein Teil davon Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von gewerbli- chen Schutzrechten ist oder nach Meinung von der Leis- tungserbringerin werden könnte, kann die Leistungserbringe- rin dem Kunden nach ihrer Xxxx entweder das Recht ver- schaffen, den Gegenstand frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung gewerblicher Schutzrechte zu benutzen, das Produkt durch ein anderes ersetzen, welches die wesentlichen ver- traglichen Eigenschaften erfüllt, das Produkt so abändern, dass es keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt, oder, falls keine der vorstehenden Möglichkeiten mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand realisierbar sind, das Produkt zurück- nehmen und den Kaufpreis abzüglich der Amortisation auf Basis einer fünfjährigen linearen Abschreibung zurückerstat- ten. 18.4 Die Leistungserbringerin 7.5.4 onmit ist von den vorstehenden Verpflich- tungen Verpflichtun- gen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch da- rauf An- spruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat Produkt oder das Konzept vom Kunden oder durch onmit nicht beauftragte Dritte geändert wurdewurden, oder dass dessen deren Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt. 18.5 7.5.5 Dem Kunden stehen gegenüber der Leistungserbringerin onmit keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.

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