Rechtsgewährleistung. 19.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen. 19.2 AEK verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich benachrichtigt wird und ihr die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechts- streites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen führt die AEK den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, der Dritten zugesprochen wird. 19.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letzt, hat die AEK das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben. 19.4 AEK ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Ein- satzbedingungen erfolgt. 19.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsgewährleistung. 19.1 18.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK gewerbliche ISP gewerbli- che Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzenverlet- zen.
19.2 AEK 18.2 ISP verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang Zusam- menhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tesSchutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich benachrichtigt schriftlich benach- richtigt wird und ihr die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen Verhandlun- gen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung Er- ledigung des Rechts- streites Rechtsstreites überlässt. Unter diesen die- sen Voraussetzungen führt die AEK ISP den Rechtsstreit Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch SchadenersatzScha- denersatz, der Dritten zugesprochen wird.
19.3 18.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letztverletzt, hat die AEK ISP das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmenvorzuneh- men, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
19.4 AEK 18.4 ISP ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthobenent- hoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert ge- ändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen an- deren als den spezifizierten Ein- satzbedingungen Einsatzbedingungen erfolgt.
19.5 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK ISP keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechtsgewährleistung. 19.1 18.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK gewerbliche AEKBT gewerbli- che Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen.
19.2 AEK 18.2 AEKBT verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang Zusam- menhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates Ar- beitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tesSchutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich schriftlich benachrichtigt wird und ihr die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche ausserge- richtliche Erledigung des Rechts- streites Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen führt die AEK AEKBT den Rechtsstreit Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch SchadenersatzXxxxxxxxx- satz, der Dritten zugesprochen wird.
19.3 18.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letztverletzt, hat die AEK AEKBT das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
19.4 AEK 18.4 AEKBT ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthobenentho- ben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder o- der dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Ein- satzbedingungen spezifi- zierten Einsatzbedingungen erfolgt.
19.5 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK AEKBT keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
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Rechtsgewährleistung. 19.1 Bei 12.1 Falls ein Dritter wegen einer behaupteten Schutzrechtsverlet- zung gegen den Kunden einen Anspruch geltend macht, ist Xxxxxx Xxxx vom Kunden umgehend zu informieren und in die Lage zu versetzen, den Kunden bei der Erbringung der Services wird AEK gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzenAbwehr des Drittan- spruchs in geeigneter Weise zu unterstützen. Eine Verletzung dieser Pflicht durch den Kunden führt zum Verlust eines even- tuellen Anspruchs gegen Xxxxxx Xxxx.
19.2 AEK verteidigt 12.2 Falls nach Ermessen der Xxxxxx Xxxx der Gebrauch der Ser- vices durch den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Schutzrechte eines Dritten verletzt oder zu verletzen geeignet ist, ist Xxxxxx Xxxx nach eigener Xxxx berechtigt, dem Kunden das erforderliche Recht zur Nutzung der Leistung zu verschaffen oder die Leistung recht- verletzungsfrei zu gestalten. Ist dies zu wirtschaftlich ange- messenen Bedingungen nicht möglich, wird Xxxxxx Xxxx die Services unter Auflösung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tes, sofern sie Vertrags und Erstattung der da- für vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich benachrichtigt wird und ihr die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechts- streites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen führt die AEK den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, in der Dritten zugesprochen wirdZukunft liegende Nutzung bereits geleisteten Vergütung einstellen.
19.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil 12.3 Der Anspruch des Kunden auf Rechtsgewährleistung ist ver- wirkt oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letztentsteht nicht, hat falls die AEK das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
19.4 AEK ist Verletzung von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch Schutzrech- ten von Dritten darauf beruhtzurückzuführen ist, dass das Arbeitsresultat vom Kunden der Kunde die Services geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Ein- satzbedingungen erfolgtvertraglich vor- gesehenen Bedingungen gebraucht hat.
19.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
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Samples: Service Agreement
Rechtsgewährleistung. 19.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK ISP gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen.
19.2 AEK ISP verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich benachrichtigt wird und ihr die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechts- streites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen führt die AEK ISP den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, der Dritten zugesprochen wird.
19.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letzt, hat die AEK ISP das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
19.4 AEK ISP ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Ein- satzbedingungen erfolgt.
19.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK ISP keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechtsgewährleistung. 19.1 18.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK gewerbliche gewerb- liche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzenverlet- zen.
19.2 18.2 AEK verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang Zu- sammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung Nut- zung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tesSchutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich benachrichtigt schriftlich be- nachrichtigt wird und ihr die ausschliessliche Führung Füh- rung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen Verhand- lungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechts- streites Rechtsstreites überlässt. Unter diesen die- sen Voraussetzungen führt die AEK den Rechtsstreit Rechts- streit auf ihre Kosten und übernimmt auch SchadenersatzScha- denersatz, der Dritten zugesprochen wird.
19.3 18.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letztverletzt, hat die AEK das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmenvorzuneh- men, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
19.4 18.4 AEK ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthobenent- hoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert ge- ändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen an- deren als den spezifizierten Ein- satzbedingungen Einsatzbedingungen erfolgt.
19.5 18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche An- sprüche zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechtsgewährleistung. 19.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK AEKBT gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen.
19.2 AEK AEKBT verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang Zusammen- hang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates Arbeitsre- sultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrech- tesSchutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schrift- lich Ta- gen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die ausschliessliche ausschliessli- che Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen Verhand- lungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung Erledi- gung des Rechts- streites Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen Vorausset- zungen führt die AEK AEKBT den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch SchadenersatzXxxxxxxxxxxxx, der Dritten zugesprochen zugespro- chen wird.
19.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen des Unternehmers Schutzrechte Dritter ver- letzt, hat die AEK AEKBT das Recht, auf eigene Kosten Änderungen Änderun- gen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen besei- tigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
19.4 AEK AEKBT ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Ein- satzbedingungen erfolgt.
19.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEK AEKBT keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
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Samples: General Terms and Conditions