Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Sales Contracts, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossenKaufrechtes. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Architektenleistungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren verein- baren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung Entschei- dung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Sales Contracts
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossenausge- schlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt XIX. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt XIX. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, Es ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens des Verkäufers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt. XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische GerichtsbarkeitGerichtsbar- keit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbraucher- geschäften.
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Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossenausgeschlos- sen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens an un- serem Firmensitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches ausschließlich Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein VerbrauchergeschäftZur Entscheidung aller, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das am an unserem jeweiligen Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. 1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens des Auftraggebers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren verein- baren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung Entschei- dung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht Ge- richt ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossenausge- schlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische in- ländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Samples: Gerätemietvertrag
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossenausge- schlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische in- ländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt XV letz- ter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen
Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist is t Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten Streitigkeiten, das am Sitz unseres Unternehmens für den Unternehmenssitz des Verkäufers, sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen