Common use of Rechtswahl, Gerichtsstand Clause in Contracts

Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisse, die mit dem Vertrag in enger Verbindung stehen. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reichweite der Rechtswahl nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- dervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten unser Geschäftssitz in Eisenhüttenstadt, Deutschland (Amts- bzw. Landgericht). Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unter- nehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch be- rechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziff. 4(2) bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Für diese AEB AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss internationalen Ausschluss in- ternationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisseSchuldverhältnisse, die mit dem Vertrag in enger Verbindung stehen. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reichweite der Rechtswahl nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvor- behalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. (2) Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. HandelsgesetzbuchsKäufer Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- dervermögenSondervermögen, ist ausschließlicher aus- schließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten Streitigkeiten unser Geschäftssitz Geschäfts- sitz in Eisenhüttenstadt, Deutschland (Amts- bzw. Landgericht). Entsprechendes Ent- sprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unter- nehmer Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch be- rechtigtberechtigt, Klage am Erfüllungsort Erfüllungs- ort der Lieferverpflichtung gemäß Ziff. 4(2Ziffer 4(1) bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Für diese AEB AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den uns und dem Verkäufer Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss Ausschluss internationalen EinheitsrechtsEin- heitsrechts, insbesondere des UN- UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisseaußer- vertragliche Schuldverhältnisse, die mit dem Vertrag in enger Verbindung stehen. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reichweite der Rechtswahl nach den gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften. (2) Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. HandelsgesetzbuchsKäufer Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- Son-dervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler internationa- ler Gerichts- stand Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten unser Geschäftssitz in EisenhüttenstadtMünchen, Deutschland (Amts- bzw. Landgericht). Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unter- nehmer Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch je- doch in allen Fällen auch be- rechtigtberechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziff. 4(2Ziffer 2(1) bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere insbe- sondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) 15.1 Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer unterliegt materiellem österreichischem Recht. 15.2 Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisse, die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in enger Verbindung stehen. Im Übrigen bestimmen sich Umfang unter Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Reichweite der Rechtswahl nach den gesetzlichen VorschriftenLieferbedingungen begründeten Vertrag, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien Innere Stadt zuständigen Gerichtes vereinbart. 15.3 Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Käufer seinen Sitz oder Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ferner für sämtliche Streitigkeiten aus späteren, auf die Kaufsache sich beziehenden Werkverträgen zwischen den Vertragsteilen (2) Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- dervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten unser Geschäftssitz in Eisenhüttenstadt, Deutschland (Amts- bzw. LandgerichtReparaturen und dgl.). Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unter- nehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch be- rechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziff. 4(2) bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Rechtswahl, Gerichtsstand. 12.1 Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (1) Für diese AEB CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss internationalen Einheitsrechts, zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des UN- Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisseStaates, die in dem Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 12.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 12.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Vertrag in enger Verbindung stehenInland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reichweite der Rechtswahl nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- dervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten unser Geschäftssitz in Eisenhüttenstadt, Deutschland (Amts- bzw. Landgericht). Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unter- nehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch be- rechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziff. 4(2) bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand gilt bei Ansprüchen des Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührtgegenüber dem Käufer der Wohnsitz des Käufers als Gerichtsstand.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Für diese AEB AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer den Par- teien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisseaußervertragli- che Schuldverhältnisse, die mit dem Vertrag in enger Verbindung Verbin- dung stehen. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reichweite Reich- weite der Rechtswahl nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, so- weit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deut- schen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. (2) Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. HandelsgesetzbuchsKäufer Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen xxxxxxxx- xxxx Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- dervermögenSondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten Streitigkei- ten unser Geschäftssitz in EisenhüttenstadtLübeck, Deutschland (Amts- bzw. Landgericht). Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Käufer Unter- nehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch be- rechtigtberechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung Lieferverpflich- tung gemäß Ziff. 4(2Ziffer 4(1) bzw. einer vorrangigen Individualabrede Individualab- rede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers Käufers zu erhebener- heben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Rechtswahl, Gerichtsstand. (1) Für diese AEB und die Vertragsbeziehung 17.1 Die Beziehungen zwischen uns und den Vertragsparteien regeln sich nach dem Verkäufer gilt das Recht in der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechtsgeltenden Recht. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuld- verhältnisse, die mit dem Vertrag in enger Verbindung stehenVertragssprache ist deutsch. Im Übrigen bestimmen sich Umfang und Reichweite Die Bestimmungen des Übereinkommens der Rechtswahl nach Vereinten Nationen über Verträge über den gesetzlichen Vorschrifteninternationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. (2) 17.2 Ist der Verkäufer Kaufmann i.S.d. HandelsgesetzbuchsKunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Son- dervermögenSondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand Gerichtsstand für alle sich Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten unser diesem Vertrag der Geschäftssitz in Eisenhüttenstadt, Deutschland (Amts- bzwder Verkäuferin. Landgericht). Entsprechendes Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer Unter- nehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch be- rechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziff. 4(2) bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erhebenin Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Vorrangige gesetzliche VorschriftenDie Befugnis, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeitenauch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleiben bleibt hiervon unberührt.

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