Rechtswahl, Gerichtsstand. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem VERTAG ist ausschließlich das Recht am Sitz der GESELLSCHAFT anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist am Sitz der GESELLSCHAFT.
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Rechtswahl, Gerichtsstand. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem VERTAG ist ausschließlich das Recht am Sitz der GESELLSCHAFT anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” ("Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf") wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG ist am Sitz der GESELLSCHAFT.
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