Common use of Rechtswahl, Gerichtsstand Clause in Contracts

Rechtswahl, Gerichtsstand. Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN- Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart, wobei die PSt aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

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Samples: pst-gmbh.at

Rechtswahl, Gerichtsstand. Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung Rechtsbezie- hung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN- UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossenausge- schlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen zuständi- gen Gerichtes in Innsbruck Wien vereinbart, wobei die PSt TPA KKS GmbH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

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Samples: www.tuv.at

Rechtswahl, Gerichtsstand. Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung Rechtsbezie- hung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN- UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossenausge- schlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart, wobei die PSt INGE- XXXXXXXXX XXXXX GMBH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand Ge- richtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

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Samples: www.moser-wasser.at

Rechtswahl, Gerichtsstand. Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN- Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck Wien vereinbart, wobei die PSt TPA KKS GmbH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

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Samples: www.tpa-kks.at