Rechtswirksamkeit. Soweit sich eine der Bestimmungen dieses Vertrages als nichtig oder aus einem ande- ren Grund als rechtsunwirksam erweisen sollte oder nicht Vertragsbestandteil gewor- den ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. § 306 BGB findet Anwendung.
Appears in 2 contracts
Samples: Rahmenvereinbarung Uniondepot Komfort, Rahmenvereinbarung Uniondepot Komfort
Rechtswirksamkeit. Soweit sich eine der Bestimmungen dieses Vertrages Vertrags als nichtig oder aus einem ande- ren anderen Grund als rechtsunwirksam erweisen sollte oder nicht Vertragsbestandteil gewor- den geworden ist, wird die Gültigkeit Gültig keit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. § 306 BGB findet Anwendung.
Appears in 2 contracts
Samples: Rahmenvereinbarung Uniondepot Komfort, www.voba-rll.de
Rechtswirksamkeit. Soweit sich eine der Bestimmungen dieses Vertrages Vertrags als nichtig oder aus einem ande- ren anderen Grund als rechtsunwirksam erweisen sollte oder nicht Vertragsbestandteil gewor- den geworden ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. § 306 BGB findet Anwendung.. 05.22 UDK NK
Appears in 1 contract
Samples: www.volksbank-hochrhein.de