Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. Ist die Einziehung des Beitrags Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer im Falle der Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Im Übrigen sind die Regelungen über die Rechtsfolgen gemäß Punkt 3.5. und 3.6. sinngemäß anzuwenden.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. Ist die Einziehung des Beitrags Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprichtwider- sprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers unserer Zah- lungsaufforderung erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitigmuss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, wenn dass der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widersprichtkann. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen einge- zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich unver- züglich nach einer in Textform abgegebenen schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgter- folgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.verlangen.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitigmuss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, wenn dass der Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt zu dem Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widersprichtkann. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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