Reise. Eine Reise ist jede Abwesenheit der versicherten Person von ihrem Wohnsitz mit mindestens einer Übernachtung (hier ist der Nachweis der Übernachtung zu erbringen und der Schadenort darf nicht der Wohnsitz/Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person/en sein) bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken dienen, besteht Versicherungsschutz für maximal zehn Tage.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung
Reise. Eine Reise ist jede Abwesenheit der versicherten Person von ihrem Wohnsitz mit mindestens einer Übernachtung (hier ist der Nachweis der Übernachtung zu erbringen und der Schadenort darf nicht der Wohnsitz/Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person/en sein) bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend acht 15 Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken dienen, besteht Versicherungsschutz für maximal zehn 14 Tage.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Aktiver Go! Die Unfallversicherung Plus (Auvbp 2021), Allgemeine Bedingungen Für Aktiver Go! Die Unfallversicherung Basis (Auvb 2021)