Common use of Reiseaufwandsentschädigung Clause in Contracts

Reiseaufwandsentschädigung. Für die Bestreitung des mit einer Dienstreise bzw Be- triebsfahrt verbundenen persönlichen Mehraufwan- des erhält der Angestellte für jeden vollen Kalender- tag (0 bis 24 Uhr) die volle Reiseaufwandsentschädi- gung. Sie besteht aus dem Taggeld und dem Über- nachtungsgeld. Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Reise verbundenen persönlichen Aufwendungen einschließlich der Trink- gelder für persönliche Bedienung. Das Übernachtungsgeld dient zur Deckung der Unter- kunftszahlung bzw bei angeordneten Fahrten wäh- rend der Nacht für den anfallenden Mehraufwand. Unvermeidliche Mehrauslagen für Übernachtung werden gegen Vorlage der Quartiersrechnung geson- dert vergütet. Für Nächtigungen in Hotels oder Xxxx- höfen wird bei Vorlage der Rechnung zusätzlich eine Trinkgeldvergütung von mindestens € 2,896 pro Näch- tigung gewährt. Wenn ein Quartier kostenlos beigestellt oder Schlaf- wagenbenützung genehmigt wird, so werden pro Nacht mindestens € 9,873 vergütet. Wenn bei Nachtfahrten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, die mindestens 3 Stunden dauern, ein Schlafwagen nicht benützt wird, gebührt als Entschädigung das Übernachtungsgeld. Das Übernachtungsgeld kann für eine Nacht nur einmal gewährt werden.

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Samples: www.gpa.at, www.gpa.at

Reiseaufwandsentschädigung. Für die Bestreitung des mit einer Dienstreise bzw Be- triebsfahrt verbundenen persönlichen Mehraufwan- des erhält der Angestellte für jeden vollen Kalender- tag (0 bis 24 Uhr) die volle Reiseaufwandsentschädi- gung. Sie besteht aus dem Taggeld und dem Über- nachtungsgeld. Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Reise verbundenen persönlichen Aufwendungen einschließlich der Trink- gelder für persönliche Bedienung. Das Übernachtungsgeld dient zur Deckung der Unter- kunftszahlung bzw bei angeordneten Fahrten wäh- rend der Nacht für den anfallenden Mehraufwand. Unvermeidliche Mehrauslagen für Übernachtung werden gegen Vorlage der Quartiersrechnung geson- dert vergütet. Für Nächtigungen in Hotels oder Xxxx- höfen wird bei Vorlage der Rechnung zusätzlich eine Trinkgeldvergütung von mindestens € 2,896 2,667 pro Näch- tigung gewährt. Wenn ein Quartier kostenlos beigestellt oder Schlaf- wagenbenützung genehmigt wird, so werden pro Nacht mindestens € 9,873 9,091 vergütet. Wenn bei Nachtfahrten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, die mindestens 3 Stunden dauern, ein Schlafwagen nicht benützt wird, gebührt als Entschädigung das Übernachtungsgeld. Das Übernachtungsgeld kann für eine Nacht nur einmal gewährt werden.

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Samples: www.gpa.at

Reiseaufwandsentschädigung. Für die Bestreitung des mit einer Dienstreise bzw Be- triebsfahrt bzw. Betriebsfahrt verbundenen persönlichen Mehraufwan- des Mehr- aufwandes erhält der Angestellte für jeden vollen Kalender- tag Kalendertag (0 bis 24 Uhr) die volle Reiseaufwandsentschädi- gungReiseauf- wandsentschädigung. Sie besteht aus dem Taggeld und dem Über- nachtungsgeldÜbernachtungsgeld. Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Reise verbundenen ver- bundenen persönlichen Aufwendungen einschließlich der Trink- gelder Trinkgelder für persönliche Bedienung. Das Übernachtungsgeld dient zur Deckung der Unter- kunftszahlung bzw Unterkunftszahlung bzw. bei angeordneten Fahrten wäh- rend während der Nacht für den anfallenden Mehraufwand. Unvermeidliche Mehrauslagen für Übernachtung Über- nachtung werden gegen Vorlage der Quartiersrechnung geson- dert gesondert vergütet. Für Nächtigungen in Hotels oder Xxxx- höfen Gasthöfen wird bei Vorlage der Rechnung zusätzlich eine Trinkgeldvergütung von mindestens min- destens 2,896 2,46 pro Näch- tigung Nächtigung gewährt. Wenn ein Quartier kostenlos beigestellt oder Schlaf- wagenbenützung Schlafwagenbenützung genehmigt wird, so werden pro Nacht mindestens € 9,873 8,383 vergütet. Wenn bei Nachtfahrten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, die mindestens 3 Stunden dauern, ein Schlafwagen Schlaf- wagen nicht benützt wird, gebührt als Entschädigung das Übernachtungsgeld. Das Übernachtungsgeld Über- nachtungsgeld kann für eine Nacht nur einmal gewährt werden.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte

Reiseaufwandsentschädigung. Für die Bestreitung des mit einer Dienstreise bzw Be- triebsfahrt verbundenen persönlichen Mehraufwan- des erhält der Angestellte für jeden vollen Kalender- tag Kalendertag (0 bis 24 Uhr) die volle Reiseaufwandsentschädi- gungReiseaufwandsentschädigung. Sie besteht aus dem Taggeld und dem Über- nachtungsgeldÜbernach- tungsgeld. Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Reise verbundenen persönlichen Aufwendungen einschließlich der Trink- gelder für persönliche Bedienung. Das Übernachtungsgeld dient zur Deckung der Unter- kunftszahlung bzw bei angeordneten Fahrten wäh- rend der Nacht für den anfallenden Mehraufwand. Unvermeidliche Un- vermeidliche Mehrauslagen für Übernachtung werden gegen Vorlage der Quartiersrechnung geson- dert vergütetgesondert ver- gütet. Für Nächtigungen in Hotels oder Xxxx- höfen Gasthöfen wird bei Vorlage der Rechnung zusätzlich eine Trinkgeldvergütung Trinkgeld- vergütung von mindestens € 2,896 2,587 pro Näch- tigung Nächtigung gewährt. Wenn ein Quartier kostenlos beigestellt oder Schlaf- wagenbenützung genehmigt wird, so werden pro Nacht mindestens € 9,873 8,818 vergütet. Wenn bei Nachtfahrten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, die mindestens 3 Stunden dauern, ein der Schlafwagen nicht benützt wird, gebührt als Entschädigung das Übernachtungsgeld. Das Übernachtungsgeld kann für eine Nacht nur einmal gewährt werden.

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Samples: www.gpa.at

Reiseaufwandsentschädigung. Für die Bestreitung des mit einer Dienstreise bzw Be- triebsfahrt bzw. Betriebsfahrt verbundenen persönlichen Mehraufwan- des Mehr- aufwandes erhält der Angestellte für jeden vollen Kalender- tag Kalendertag (0 bis 24 Uhr) die volle Reiseaufwandsentschädi- gungReiseauf- wandsentschädigung. Sie besteht aus dem Taggeld und dem Über- nachtungsgeldÜbernachtungsgeld. Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Reise verbundenen ver- bundenen persönlichen Aufwendungen einschließlich der Trink- gelder Trinkgelder für persönliche Bedienung. Das Übernachtungsgeld dient zur Deckung der Unter- kunftszahlung bzw Unterkunftszahlung bzw. bei angeordneten Fahrten wäh- rend während der Nacht für den anfallenden Mehraufwand. Unvermeidliche Mehrauslagen für Übernachtung Über- nachtung werden gegen Vorlage der Quartiersrechnung geson- dert gesondert vergütet. Für Nächtigungen in Hotels oder Xxxx- höfen Gasthöfen wird bei Vorlage der Rechnung zusätzlich eine Trinkgeldvergütung von mindestens min- destens 2,896 2,667 pro Näch- tigung Nächtigung gewährt. Wenn ein Quartier kostenlos beigestellt oder Schlaf- wagenbenützung Schlafwagenbenützung genehmigt wird, so werden pro Nacht mindestens € 9,873 9,091 vergütet. Wenn bei Nachtfahrten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, die mindestens 3 Stunden dauern, ein Schlafwagen nicht benützt wird, gebührt als Entschädigung das Übernachtungsgeld. Das Übernachtungsgeld Über- nachtungsgeld kann für eine Nacht nur einmal gewährt werden.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte