Common use of Reparaturen Clause in Contracts

Reparaturen. 1. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage (siehe RMA-Verfahren auf der Website) stimmt der Kunde diesen AGB zu. 2. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage stimmt der Kunde zu, dass die Gebühr für den Kostenvoranschlag belastet wird, auch wenn der Kunde letztendlich den bereitgestellten Kostenvoranschlag nicht annimmt. 3. Alle Lieferzeiten und Liefertermine, die in Bezug auf Reparatur- und/oder Wartungsleistungen mitgeteilt werden, dienen lediglich der Orientierung. 4. AED ist nicht verantwortlich für vom Kunden unverpacktes oder unsachgemäß verpacktes Material und haftet dement- sprechend nicht für potenzielle Schäden, die hieraus resultieren. Wenn der Kunde nicht die Originalverpackung des Materials verwendet, trägt der Kunde die Gefahr einer hieraus resultierenden Beschädigung bei Rücksendung. 5. Wenn sich nach Eingang des Xxxxxx zur Reparatur und/oder Wartung herausstellt, dass es weitere verdeckte Mängel oder nicht vom Kunden gemeldete Mängel gibt, erstellt AED einen neuen Kostenvoranschlag und unterbreitet ihn dem Kunden zur Genehmigung. 6. In Bezug auf jeden Reparatur-, Einstellungs- oder Wartungsauftrag ist der Kunde für alle Daten verantwortlich, die auf dem Gerät evtl. gespeichert sind. AED kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten verantwortlich gemacht werden. 7. Xxxxxxx, das nicht auf der RMA-Anfrage angegeben ist, kann von AED nicht angefordert werden. 8. AED versichert das ihr durch den Kunden zur Reparatur und/oder Wartung anvertraute Material gegen Brand und Dieb- stahl für die Zeit in ihrem Besitz. 9. Bei Geräten in Garantie gelten die Bedingungen der Herstellergarantie. Alle Kosten für durch AED durchgeführte Repara- turen und Wartungsarbeiten, die nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, werden dem Kunden von AED berech- net. Geräte, deren Reparatur durch die Garantie gedeckt ist, werden dem Kunden nach Reparatur auf Kosten von AED zurückgegeben. 10. Die bedingungslose Abnahme des reparierten Materials beziehungsweise Gerätes durch den Kunden schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde informiert XXX nach dessen Entdeckung unverzüglich schriftlich über den Mangel. 11. Wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 1 Monate nach Reparatur und/oder dem entsprechenden Kostenvoran- schlag abholt, ist AED berechtigt, das Gerät gemäß den §§ 1233-1240 BGB zu verkaufen, um seine Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. 12. Die von AED durchgeführten Reparaturen haben eine 3-monatige Garantiezeit in Bezug auf die von AED verwendeten Teile und die von ihr geleistete Arbeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reparaturen. 1Der Leistungserbringer erhält Kenntnis von einer Reparaturbedürftigkeit des von ihm zur Ver- sorgung eingesetzten Hilfsmittels entweder unmittelbar durch den Versicherten oder durch die KKH. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage (siehe RMA-Verfahren auf der Website) stimmt der Kunde diesen AGB zu. 2. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage stimmt der Kunde zuEr stellt sicher, dass die Gebühr für erforderlichen Reparaturen im Regelfall xxxxxxxx0 binnen 24 Stun- den Kostenvoranschlag belastet wirdnach Eingang der Meldung des Reparaturfalls durchgeführt werden. Sofern eine Repa- ratur an einem Samstag angeboten wird und der Versicherte dies wünscht, kann eine Repa- ratur auch wenn samstags erfolgen. Für Hilfsmittel und Zubehör im Kaufverfahren hat der Kunde letztendlich den bereitgestellten Kostenvoranschlag nicht annimmt. 3. Alle Lieferzeiten und LiefertermineLeistungserbringer alle erforderlichen Reparaturen, die in Bezug auf Reparatur- unter die Sachmängelgewährleistung und/oder Wartungsleistungen mitgeteilt werdendie Herstellergarantie fallen, dienen lediglich und die während der Orientierung. 4. AED ist nicht verantwortlich für vom Kunden unverpacktes oder unsachgemäß verpacktes Material und haftet dement- sprechend nicht für potenzielle Schäden, die hieraus resultieren. Wenn Dauer der Kunde nicht die Originalverpackung des Materials verwendet, trägt der Kunde die Gefahr einer hieraus resultierenden Beschädigung bei Rücksendung. 5. Wenn sich nach Eingang des Xxxxxx zur Reparatur gesetzlichen Gewährleistungsfrist und/oder Wartung herausstelltder Garantiezeit anfallen, kostenfrei durchzuführen. Für alle Reparaturen, die außerhalb von Gewährleistung oder Garantie erforderlich sind, ist ein Kostenvoranschlag (KVA) einzureichen. Reparaturkosten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und sind nach § 127 Abs. 3 SGB V zu veranschlagen. Der Leistungserbringer führt im Rahmen der Pauschalen alle erforderlichen Reparaturen an dem von ihm gelieferten Hilfsmittel und an dem von ihm gelieferten Zubehör kostenfrei durch, sofern die Reparaturbedürftigkeit nicht nachweislich vom Versicherten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Besteht der Verdacht der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Hilfsmittels, so ist die KKH darüber in Kenntnis zu setzen und die weitere Vorgehensweise gemeinsam abzustimmen. Sollte die Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels unwirtschaftlich sein, so nimmt der Leis- tungserbringer eine kostenfreie Umversorgung vor, sofern eine Pauschale vereinbart ist. Dem Versicherten ist ein gleichwertiges vertragsgegenständliches Hilfsmittel derselben 7- stelligen Produktart (wie zuvor genehmigt) zur Verfügung zu stellen. Stellt der Leistungserbringer im Rahmen einer Reparatur fest, dass es weitere verdeckte Mängel oder weiteres nicht vom Kunden gemeldete Mängel gibtvon der Pauschale umfasstes Sonderzubehör (Inkontinenzschutzbezug), erstellt AED einen neuen welches in diesem Vertrag 8 Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage geregelt ist, erforderlich ist, so ist dafür ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage der Ver- tragspreise für Sonderzubehör einzureichen, und unterbreitet ihn dem Kunden zur nur nach Genehmigung. 6/Kostenübernahme- erklärung der KKH zu versorgen. In Bezug auf jeden Reparatur-, Einstellungs- oder Wartungsauftrag ist der Kunde für alle Daten verantwortlichDie KKH behält sich jedoch vor, die auf dem Gerät evtl. gespeichert sind. AED kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten verantwortlich gemacht werden. 7. Xxxxxxx, das nicht auf der RMA-Anfrage angegeben ist, kann von AED nicht angefordert werden. 8. AED versichert das ihr durch den Kunden zur Reparatur und/oder Wartung anvertraute Material gegen Brand medizinische Notwen- digkeit zu überprüfen und Dieb- stahl für die Zeit in ihrem Besitz. 9. Bei Geräten in Garantie gelten die Bedingungen der Herstellergarantie. Alle Kosten für durch AED durchgeführte Repara- turen und Wartungsarbeiten, die nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, werden dem Kunden von AED berech- net. Geräte, deren Reparatur durch die Garantie gedeckt ist, werden dem Kunden nach Reparatur auf Kosten von AED zurückgegeben. 10. Die bedingungslose Abnahme des reparierten Materials beziehungsweise Gerätes durch den Kunden schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde informiert XXX nach dessen Entdeckung unverzüglich schriftlich über den MangelEinzelfall eine medizinische Verordnung anzufordern. 11. Wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 1 Monate nach Reparatur und/oder dem entsprechenden Kostenvoran- schlag abholt, ist AED berechtigt, das Gerät gemäß den §§ 1233-1240 BGB zu verkaufen, um seine Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. 12. Die von AED durchgeführten Reparaturen haben eine 3-monatige Garantiezeit in Bezug auf die von AED verwendeten Teile und die von ihr geleistete Arbeit.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus

Reparaturen. 1. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage Die gegenständlichen Lieferbedingungen gelten sinngemäß auch für Reparaturen und gelten die Ergänzungen für Montagen (siehe RMA-Verfahren auf Art 17) sinngemäß auch als Ergänzungen für Reparaturen. Zusätzlich gilt Folgendes: 18.1. Ist der Website) stimmt Reparaturgegenstand nicht von Komptech geliefert, so hat der Kunde diesen AGB zuauf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern Komptech kein Verschulden trifft, stellt der Kunde Komptech von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei. 218.2. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage stimmt der Der Kunde zuhat Komptech über Kontaminierungen, dass die Gebühr für eventuelle gesundheitsgefährdende Rückstände in den Kostenvoranschlag belastet wird, auch wenn der Kunde letztendlich den bereitgestellten Kostenvoranschlag nicht annimmtzu reparierenden Gegenständen sowie Transportrisiken und sonstige zu ergreifende reparaturrelevante Maßnahmen rechtzeitig schriftlich zu informieren. 318.3. Alle Lieferzeiten Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und Lieferterminezu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von Komptech nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. 18.4. In Kostenvoranschlägen werden lediglich Richtpreise angegeben, die in Bezug auf Reparatur- und/oder Wartungsleistungen mitgeteilt werden, dienen lediglich Verrechnung der Orientierung. 4Reparatur erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. AED ist nicht verantwortlich für vom Kunden unverpacktes oder unsachgemäß verpacktes Material und haftet dement- sprechend nicht für potenzielle Schäden, die hieraus resultieren. Wenn der Kunde nicht die Originalverpackung des Materials verwendet, trägt der Kunde die Gefahr einer hieraus resultierenden Beschädigung bei Rücksendung. 5. Wenn sich nach Eingang des Xxxxxx zur Reparatur und/oder Wartung herausstellt, dass es weitere verdeckte Mängel oder nicht vom Kunden gemeldete Mängel gibt, erstellt AED einen neuen Kostenvoranschlag und unterbreitet ihn dem Kunden zur Genehmigung. 6. In Bezug auf jeden Reparatur-, Einstellungs- oder Wartungsauftrag ist der Kunde für alle Daten verantwortlich, die auf dem Gerät evtl. gespeichert sind. AED kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten verantwortlich gemacht Verbindliche Preisansätze müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. 718.5. Xxxxxxx, das nicht auf der RMA-Anfrage angegeben Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter An- und Abtransport des Reparaturgegenstandes durch Komptech – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten bei Komptech angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei Komptech durch den Kunden wieder abgeholt. Der Kunde trägt die Transportgefahr 18.6. Während der Reparaturzeit im Werk von Komptech besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes für den Reparaturgegenstand z.B. hinsichtlich Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden kann von AED nicht angefordert Versicherungsschutz für diese Gefahren besorgt werden. 818.7. AED versichert das ihr durch den Bei Verzug des Kunden zur Reparatur und/oder Wartung anvertraute Material gegen Brand und Dieb- stahl mit der Abnahme kann Komptech für die Zeit Lagerung in ihrem BesitzWerk Lagergeld berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach Ermessen von Komptech auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung gehen zu Lasten des Kunden, soweit sich dieser im Annahmeverzug befindet. 918.8. Bei Geräten in Garantie gelten die Bedingungen der Herstellergarantie. Alle Kosten für durch AED durchgeführte Repara- turen Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und Wartungsarbeitensind nicht verbindlich, die sofern nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, werden dem Kunden von AED berech- net. Geräte, deren Reparatur durch die Garantie gedeckt ist, werden dem Kunden nach Reparatur auf Kosten von AED zurückgegebenim Einzelfall gesondertes vereinbart wird. 1018.9. Die bedingungslose Abnahme Komptech steht wegen ihrer Forderung aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des reparierten Materials beziehungsweise Gerätes durch den Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Kunden schließt alle seine Rechte zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln ausaus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde informiert XXX nach dessen Entdeckung unverzüglich schriftlich über den Mangelsoweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. 11. Wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 1 Monate nach Reparatur und/oder dem entsprechenden Kostenvoran- schlag abholt, ist AED berechtigt, das Gerät gemäß den §§ 1233-1240 BGB zu verkaufen, um seine Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. 12. Die von AED durchgeführten Reparaturen haben eine 3-monatige Garantiezeit in Bezug auf die von AED verwendeten Teile und die von ihr geleistete Arbeit.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Reparaturen. 1Der Leistungserbringer erhält Kenntnis von einer Reparaturbedürftigkeit des von ihm zur Ver- sorgung eingesetzten Hilfsmittels entweder unmittelbar durch den Versicherten oder durch die KKH. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage (siehe RMA-Verfahren auf der Website) stimmt der Kunde diesen AGB zu. 2. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage stimmt der Kunde zuEr stellt sicher, dass die Gebühr für erforderlichen Reparaturen im Regelfall xxxxxxxx0 binnen 24 Stun- den Kostenvoranschlag belastet wirdnach Eingang der Meldung des Reparaturfalls durchgeführt werden. Sofern eine Repa- ratur an einem Samstag angeboten wird und der Versicherte dies wünscht, kann eine Repa- ratur auch wenn samstags erfolgen. Für Hilfsmittel und Zubehör im Kaufverfahren hat der Kunde letztendlich den bereitgestellten Kostenvoranschlag nicht annimmt. 3. Alle Lieferzeiten und LiefertermineLeistungserbringer alle erforderlichen Reparaturen, die in Bezug auf Reparatur- unter die Sachmängelgewährleistung und/oder Wartungsleistungen mitgeteilt werdendie Herstellergarantie fallen, dienen lediglich und die während der Orientierung. 4. AED ist nicht verantwortlich für vom Kunden unverpacktes oder unsachgemäß verpacktes Material und haftet dement- sprechend nicht für potenzielle Schäden, die hieraus resultieren. Wenn Dauer der Kunde nicht die Originalverpackung des Materials verwendet, trägt der Kunde die Gefahr einer hieraus resultierenden Beschädigung bei Rücksendung. 5. Wenn sich nach Eingang des Xxxxxx zur Reparatur gesetzlichen Gewährleistungsfrist und/oder Wartung herausstelltder Garantiezeit anfallen, kostenfrei durchzuführen. Für alle Reparaturen, die außerhalb von Gewährleistung oder Garantie erforderlich sind, ist ein Kostenvoranschlag (KVA) einzureichen. Reparaturkosten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und sind nach § 127 Abs. 3 SGB V zu veranschlagen. Der Leistungserbringer führt im Rahmen der Pauschalen alle erforderlichen Reparaturen an dem von ihm gelieferten Hilfsmittel und an dem von ihm gelieferten Zubehör kostenfrei durch, sofern die Reparaturbedürftigkeit nicht nachweislich vom Versicherten vorsätzlich o- der grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Besteht der Verdacht der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Hilfsmittels, so ist die KKH darüber in Kenntnis zu setzen und die weitere Vorgehensweise gemeinsam abzustimmen. Sollte die Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels unwirtschaftlich sein, so nimmt der Leis- tungserbringer eine kostenfreie Umversorgung vor, sofern eine Pauschale vereinbart ist. Dem Versicherten ist ein gleichwertiges vertragsgegenständliches Hilfsmittel derselben 7- stelligen Produktart (wie zuvor genehmigt) zur Verfügung zu stellen. Stellt der Leistungserbringer im Rahmen einer Reparatur fest, dass es weitere verdeckte Mängel oder weiteres nicht vom Kunden gemeldete Mängel gibtvon der Pauschale umfasstes Sonderzubehör (Inkontinenzschutzbezug), erstellt AED einen neuen welches in diesem Vertrag geregelt ist, erforderlich ist, so ist dafür ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage der Ver- tragspreise für Sonderzubehör einzureichen, und unterbreitet ihn dem Kunden zur nur nach Genehmigung. 6/Kostenübernahme- erklärung der KKH zu versorgen. In Bezug auf jeden Reparatur-, Einstellungs- oder Wartungsauftrag ist der Kunde für alle Daten verantwortlichDie KKH behält sich jedoch vor, die auf dem Gerät evtl. gespeichert sind. AED kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten verantwortlich gemacht werden. 7. Xxxxxxx, das nicht auf der RMA-Anfrage angegeben ist, kann von AED nicht angefordert werden. 8. AED versichert das ihr durch den Kunden zur Reparatur und/oder Wartung anvertraute Material gegen Brand medizinische Notwen- digkeit zu überprüfen und Dieb- stahl für die Zeit in ihrem Besitz. 9. Bei Geräten in Garantie gelten die Bedingungen der Herstellergarantie. Alle Kosten für durch AED durchgeführte Repara- turen und Wartungsarbeiten, die nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, werden dem Kunden von AED berech- net. Geräte, deren Reparatur durch die Garantie gedeckt ist, werden dem Kunden nach Reparatur auf Kosten von AED zurückgegeben. 10. Die bedingungslose Abnahme des reparierten Materials beziehungsweise Gerätes durch den Kunden schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde informiert XXX nach dessen Entdeckung unverzüglich schriftlich über den MangelEinzelfall eine medizinische Verordnung anzufordern. 11. Wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 1 Monate nach Reparatur und/oder dem entsprechenden Kostenvoran- schlag abholt, ist AED berechtigt, das Gerät gemäß den §§ 1233-1240 BGB zu verkaufen, um seine Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. 12. Die von AED durchgeführten Reparaturen haben eine 3-monatige Garantiezeit in Bezug auf die von AED verwendeten Teile und die von ihr geleistete Arbeit.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus (Sitzkissen Der Pg 11)

Reparaturen. 1Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 zzgl. Mit Mehrwertsteuer ohne weiteres, darüberhinausgehende Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Einreichung Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden. Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer RMA-Anfrage derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten (siehe RMA-Verfahren auf der Website) stimmt der Kunde diesen AGB zu. 2z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage stimmt der Kunde zuWird das Wohnmobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Gebühr für den Kostenvoranschlag belastet der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, auch wenn ist der Kunde letztendlich Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Als gleich- oder höherwertig wird ein gemäß Herstellerangaben für eine gleiche oder höhere Anzahl an Reisenden geeignetes Fahrzeug angesehen, welches mit der gleichen Fahrerlaubnis wie das gebuchte Fahrzeug bewegt werden darf. Stellt der Vermieter ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Ferner sind die durch ein geeignetes Ersatzfahrzeug entstehenden Folgekosten durch den bereitgestellten Kostenvoranschlag nicht annimmt. 3Mieter zu tragen. Alle Lieferzeiten Dies gilt insbesondere für höhere Stellplatz- oder Fährkosten. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und Lieferterminevom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die in Bezug auf Reparatur- und/Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins. Wird das Reisemobil durch das Verschulden des Mieters zerstört oder Wartungsleistungen mitgeteilt werden, dienen lediglich der Orientierung. 4. AED ist nicht verantwortlich für vom Kunden unverpacktes oder unsachgemäß verpacktes Material und haftet dement- sprechend nicht für potenzielle Schäden, die hieraus resultieren. Wenn der Kunde nicht die Originalverpackung des Materials verwendet, trägt der Kunde die Gefahr einer hieraus resultierenden Beschädigung bei Rücksendung. 5. Wenn sich nach Eingang des Xxxxxx zur Reparatur und/oder Wartung herausstelltabsehbar, dass es weitere verdeckte Mängel der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder nicht vom Kunden gemeldete Mängel gibt, erstellt AED einen neuen Kostenvoranschlag und unterbreitet ihn dem Kunden zur Genehmigung. 6. In Bezug auf jeden Reparatur-, Einstellungs- oder Wartungsauftrag ist der Kunde für alle Daten verantwortlich, die auf dem Gerät evtl. gespeichert sind. AED kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten verantwortlich gemacht werden. 7. Xxxxxxx, das nicht auf der RMA-Anfrage angegeben istentzogen sein wird, kann von AED nicht angefordert werdender Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug, kann er die anfallenden Transferkosten dem Mieter in Rechnung stellen. 8. AED versichert das ihr durch den Kunden zur Reparatur und/oder Wartung anvertraute Material gegen Brand und Dieb- stahl für die Zeit in ihrem Besitz. 9. Bei Geräten in Garantie gelten die Bedingungen der Herstellergarantie. Alle Kosten für durch AED durchgeführte Repara- turen und Wartungsarbeiten, die nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, werden dem Kunden von AED berech- net. Geräte, deren Reparatur durch die Garantie gedeckt ist, werden dem Kunden nach Reparatur auf Kosten von AED zurückgegeben. 10. Die bedingungslose Abnahme des reparierten Materials beziehungsweise Gerätes durch den Kunden schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde informiert XXX nach dessen Entdeckung unverzüglich schriftlich über den Mangel. 11. Wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 1 Monate nach Reparatur und/oder dem entsprechenden Kostenvoran- schlag abholt, ist AED berechtigt, das Gerät gemäß den §§ 1233-1240 BGB zu verkaufen, um seine Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. 12. Die von AED durchgeführten Reparaturen haben eine 3-monatige Garantiezeit in Bezug auf die von AED verwendeten Teile und die von ihr geleistete Arbeit.

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Samples: Vermietungsvertrag

Reparaturen. 1Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Reparaturen in der Werkstatt des Verkäufers (Auftragnehmers) sowie für Reparaturen, die beim Käufer (Auftraggeber) ausgeführt werden, soweit in den Sonderbedingungen für Reparaturen nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Mit Voranschläge über Kosten und Dauer einer Reparatur sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitungen sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von den Bedingungen des Auftragnehmers oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. Die Entsendung von Reparaturpersonal erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Das außerhalb des Betriebes des Auftragnehmers tätige Personal wird dem Auftraggeber zur Hilfeleistung überlassen.. Die Gefahr für Personen und Sachen trägt in solchen Fällen der Einreichung Auftraggeber. Dieser ist auch verpflichtet, im Bedarfsfall auf seine Kosten geeignete Hilfskräfte in ausreichender Zahl, geeignetes Material sowie die notwendige Energie zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat dem Reparaturpersona! die aufgewandte Arbeitszeit zu bescheinigen. Ist dieser oder sein Beauftragter bei Schluss der Reparatur nicht anwesend, so gelten die vom Reparaturpersonal getroffenen Feststellungen als verbindlich. Der Auftragnehmer ist auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Reparatur zeigen. Statt die Reparatur unmittelbar an dem jeweiligen Aggregat auszuführen, können auch ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch geliefert werden. Die Fertigstellung einer RMA-Anfrage (siehe RMA-Verfahren Reparatur hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Zusendung der Rechnung gilt als Benachrichtigung. Die Abnahme hat innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Mitteilung zu erfolgen. Ist die Reparatur nicht bei der Abnahme durch den Auftraggeber beanstandet worden oder ist die Abnahme nicht fristgemäß erfolgt, gilt der reparierte Gegenstand als ordnungsgemäß abgenommen. Für Reise-, Arbeits- und Wartezeiten sowie Reisespesen und Fahrtkosten wird der jeweils gültige Pauschalsatz berechnet. Der Eigentumsvorbehalt gem. Punkt 7 dieser Bedingungen erstreckt sich auch auf der Website) stimmt der Kunde diesen AGB zu. 2die eingebauten Aggregate und Ersatzteile. Mit der Einreichung einer RMA-Anfrage stimmt der Kunde zuDer Auftragnehmer kann an dem Reparaturgegenstand ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, dass die Gebühr für den Kostenvoranschlag belastet wirdbis alle fälligen Forderungen, auch wenn der Kunde letztendlich den bereitgestellten Kostenvoranschlag nicht annimmt. 3. Alle Lieferzeiten die aus früheren Lieferungen und LiefertermineLeistungen, die in Bezug auf Reparatur- und/oder Wartungsleistungen mitgeteilt werden, dienen lediglich der Orientierung. 4. AED ist nicht verantwortlich für vom Kunden unverpacktes oder unsachgemäß verpacktes Material und haftet dement- sprechend nicht für potenzielle Schäden, die hieraus resultieren. Wenn der Kunde nicht die Originalverpackung des Materials verwendet, trägt der Kunde die Gefahr einer hieraus resultierenden Beschädigung bei Rücksendung. 5. Wenn sich nach Eingang des Xxxxxx zur Reparatur und/oder Wartung herausstellt, dass es weitere verdeckte Mängel oder nicht vom Kunden gemeldete Mängel gibt, erstellt AED einen neuen Kostenvoranschlag und unterbreitet ihn dem Kunden zur Genehmigung. 6. In Bezug auf jeden Reparatur-, Einstellungs- oder Wartungsauftrag ist der Kunde für alle Daten verantwortlich, die auf dem Gerät evtl. gespeichert bezahlt sind. AED kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung Dem Auftragnehmer steht an dem Reparaturgegenstand ein Pfandrecht zu. Macht dieser von Daten verantwortlich gemacht werden. 7. Xxxxxxxseinem Recht zum Pfandverkauf Gebrauch, das nicht auf der RMA-Anfrage angegeben ist, kann von AED nicht angefordert werden. 8. AED versichert das ihr durch den Kunden zur Reparatur und/oder Wartung anvertraute Material gegen Brand und Dieb- stahl so genügt für die Zeit in ihrem BesitzPfandverkaufsandrohung die Absendung einer Benachrichtigung durch Einschreibebrief an die letzte bekannte Anschrift des Auftraggebers. 9. Bei Geräten in Garantie gelten die Bedingungen der Herstellergarantie. Alle Kosten für durch AED durchgeführte Repara- turen und Wartungsarbeiten, die nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, werden dem Kunden von AED berech- net. Geräte, deren Reparatur durch die Garantie gedeckt ist, werden dem Kunden nach Reparatur auf Kosten von AED zurückgegeben. 10. Die bedingungslose Abnahme des reparierten Materials beziehungsweise Gerätes durch den Kunden schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Abnahme bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde informiert XXX nach dessen Entdeckung unverzüglich schriftlich über den Mangel. 11. Wenn der Kunde das Gerät nicht innerhalb von 1 Monate nach Reparatur und/oder dem entsprechenden Kostenvoran- schlag abholt, ist AED berechtigt, das Gerät gemäß den §§ 1233-1240 BGB zu verkaufen, um seine Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. 12. Die von AED durchgeführten Reparaturen haben eine 3-monatige Garantiezeit in Bezug auf die von AED verwendeten Teile und die von ihr geleistete Arbeit.

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Samples: Sales Contracts