Reparaturen. Reparaturen während der Miete sollen, wenn immer möglich, von der nächstgelegenen Markenvertretung ausgeführt werden. Sollten die Reparaturkosten CHF 200.00 übersteigen, so ist die Vermieterin vorgängig zwecks Kostengutsprache anzufragen. Die Vermieterin erstattet die Reparaturkosten bei Vorliegen einer Kostengutsprache gegen Vorweisung der Quittung zurück. Ausgetauschte Teile müssen vom Mieter an die Vermieterin überbracht werden.
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Samples: Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen, Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen
Reparaturen. Reparaturen während der Miete sollen, wenn immer möglich, von der nächstgelegenen Markenvertretung ausgeführt werden. Sollten die Reparaturkosten CHF 200.00 200.-- übersteigen, so ist die Vermieterin vorgängig zwecks Kostengutsprache anzufragen. Die Vermieterin erstattet die Reparaturkosten bei Vorliegen einer Kostengutsprache gegen Vorweisung der Quittung zurück. Ausgenommen sind all diejenigen Fälle, in welchen der Mieter z.B. gestützt auf Ziff. 15.6 dieser AGB für die Kosten einzustehen hat. Ausgetauschte Teile müssen vom Mieter an die Vermieterin überbracht werden.
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Samples: Vermietvertrag, Vermietvertrag