Risiken. Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB haben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Risiken. Zentrale Angaben zu den zentralen Risi- ken, die der Emitten- tin eigen sind ● Die Emittentin unterliegt dem allgemeinen unternehmensspezi- fischen Risiko ungünstiger Geschäftsentwicklung. ● Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der Emittentin ihre Verpflichtungen nicht erfüllen (Kredit- und Ausfallsrisiko; Risiko infolge von Zahlungsausfällen). ● Es besteht das Risiko des Ertragsrückganges aus bestimmten Handelsgeschäften der Emittentin. ● Fehlerhafte interne Abläufe, externe Umstände und Abhängig- keiten von Management und Mitarbeitern stellen ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin dar (operationale Risiken). ● Bei Verletzung internationaler Finanzsanktionen durch die Emittentin können sich erhebliche Zahlungspflichten nachteilig auf deren Liquidität, Vermögenslage und Nettoergebnisse auswirken. ● Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin kann durch vertrag- liche Schlecht- oder Nichterfüllung ihrer Vertragspartner beein- trächtigt werden. ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt maßgeblich von den nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und deren Entwicklung ab (Marktrisiken; Abwertungserfordernisse infolge von Preis- und Zinsänderun- gen). ● Es besteht das Risiko eines erschwerten Zugangs zum Kapi- talmarkt mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. ● Es besteht das Betriebsergebnis der IKB haben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit Emit- tentin infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten großer Finanzin- stitutionen („systemische Risiken“). ● Wechselkursschwankungen können erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IKB auswirkenEmittentin sowie deren wirtschaftliche Aussichten haben (Währungsrisiko, Wechselkursschwankungen). ▪ IKB ist ● Die Emittentin unterliegt dem Risiko mangelnder Liquidität und nicht ausreichenden Eigenkapitals. ● Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetztmangelnden Refi- nanzierungsmöglichkeiten und steigenden Refinanzierungs- kosten der Emittentin. ▪ IKB ist ● Die Emittentin unterliegt dem Risiko einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation. ● Es besteht das Risiko von Gesetzesänderungen, regulatori- schen Änderungen, geänderten Beaufsichtigungsstrukturen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben mit nachteiligen Effekten für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin. ● Erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen können einen Rückgang des Kreditgeschäftes der Emittentin bewirken (Ver- teuerung von Kreditkosten; Anforderungen nach „Basel II“, „Basel III“ und „CRD IV Paket“). ● Künftige Unternehmensbeteiligungen der Emittentin können sich – vor allem bei Nichtrealisierung des hierbei angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs – nachteilig auf die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken (Akquisitions- risiko). ● Mit der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit der Emitten- tin sind die jeweiligen länderspezifischen Risiken verbunden (Länderrisiko). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt maßgeblich vom wirtschaftlichen Ergebnis der in der Bank Austria Gruppe zusammengefassten Unternehmen und Ge- sellschaften ab (Risiko im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds bestehenden Beteiligungen). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ist unter anderem abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa bis Zentrala- sien (Risiko im Zusammenhang mit CEE-Engagement). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wird von der wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone beeinflusst (Risiko im Zusammenhang mit der Eurokrise). ● Eine Verschlechterung der Risikoeinschätzung der Emittentin durch Ratingagenturen führt zu höheren Refinanzierungskos- ten für die Emittentin. ● Durch verstärkte staatliche Einflussnahmen besteht das Risiko ungewisser wirtschaftlicher Auswirkungen auf die Emittentin. ● Wirtschaftliche Probleme der UniCredit Gruppe können einen negativen Einfluss auf die Emittentin hinsichtlich erforderlicher Kapitalmaßnahmen, der Liquiditätssituation sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetztihres Ra- tings haben (Risiko der Konzernverflechtung). ▪ Rechte von Gläubigern ● Als Konzerngesellschaft der IKB könnten durch UniCredit Gruppe und als Toch- terunternehmen der UniCredit S.p.A. besteht für die Emittentin das Risiko, dass sich Maßnahmen nach mit dem Gesetz über das Kreditwesen Ziel einer Profitabi- litätsverbesserung der UniCredit S.p.A. oder sonstige innerhalb der UniCredit Gruppe getroffene Maßnahmen auf die Ge- schäftstätigkeit der Emittentin und auf deren Erträge erheblich nachteilig auswirken (KreditwesengesetzRisiko aufgrund der Stellung der Emitten- tin im Konzern), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Samples: Schuldverschreibung, Schuldverschreibung
Risiken. Auswirkungen auf Angabe zu den zentralen Risiken, die Geschäftstätigkeit die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das Risiko besteht, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht oder nicht zu akzeptablen Konditionen erhalten werden. ▪ Es besteht das Risiko, dass der FCR-Gruppe wegen Verletzung von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen, insbesondere der Bankenfinanzierungen und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzw. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das Betriebsergebnis Risiko, dass sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der IKB haben FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetztNotverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die Geschäftsentwicklung erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der IKB in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden Gewerbeimmobilien, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte dadurch zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wirdMietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen Es besteht ein Finanzierungs- und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetztbereits erworbene oder noch zu erwerbende Immobilienobjekte. Zudem besteht das Risiko der Kündigung von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetztDie FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Eine strengere Regulierung Die Unternehmen und/oder Personen, die mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die Geschäftstätigkeit der IKB auswirkendiese keinen Regress nehmen kann. ▪ IKB ist Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht aus, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken und alle relevanten Risiken für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzteinem möglichen künftigen schnellen Wachstum der FCR-Gruppe ergeben. Das Risikomanagementsystem der Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetztEs besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Rechte Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, dem Gesetz der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) Insolvenz der Gesellschaft und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen seinfür die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung im Hinblick auf die geplante Verwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des GewerbesteuergesetzesEmissionserlöses. ▪ Reputationsrisiken könnten Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die IKB nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigenKaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die IKB könnte nicht in FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage seinausgesetzt. ▪ Es besteht das Risiko, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnendass die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnte.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Risiken. Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der Immobilie nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassen. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- und das Betriebsergebnis Ertragslage der IKB haben könnenEmittentin haben. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beeinträchtigt Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtliche Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetztRechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetztLiquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung somit grundsätzlich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Finanzverwaltung zur Anwendung Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnenStammkapitals erfolgt.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Risiken. Auswirkungen Bei der umfassenden Anlageberatung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt: • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Geschäftstätigkeit Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen. • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um eine geeignete Empfehlung aussprechen zu können: Bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele (Eignungsprüfung) sowie die Bedürfnisse des Kunden. Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen oder Bedürfnissen machen, besteht das Risiko, dass ihn der Vermögensverwalter nicht geeignet beraten kann. • Informationsrisiko seitens des Kunden bzw. das Risiko, dass der Kunde über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Auch wenn der Vermögensverwalter das Portfolio bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt, trifft der Kunde die Anlageentscheide. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen für ihn geeignete Anlageempfehlungen nicht Folge leistet. • Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei der Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass der Kunde im Nachgang einer Beratung einen Kauf- oder Verkaufsauftrag zu spät erteilt, was zu Kursverlusten führen kann: Die vom Vermögensverwalter abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten und sind aufgrund der Marktabhängigkeit nur für einen kurzen Zeitraum gültig. • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche umfassende Anlageberatung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Anlageberatungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden. Ferner entstehen bei der umfassenden Anlageberatung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Die GFA hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Betriebsergebnis Prinzip der IKB haben könnenGleichbehandlung beachtet. ▪ Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher. Die IKB GFA ist Länderrisiken ausgesetztbestrebt, ihren Kunden Dienstleistungen und Anlagestrategien anzubieten, die ihrer finanziellen Situation, ihrer Risikotragfähigkeit und ihrer Risikobereitschaft angepasst sind. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werdenDies setzt voraus, dass das Eigenkapital wir mit der IKB nicht effektiv eingesetzt wirdfinanziellen Situation des Kunden sowie seinen finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen vertraut sind. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hatMacht ein Kunde diesbezüglich keine, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellenunvollständige oder falsche Angaben, können wir nicht gewährleisten, dass die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschenempfohlenen und angewandten Strategien oder individuellen Anlagen den Verhältnissen des Kunden angemessen sind. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken Daraus können sich unerwünschte Risiken oder Risikokonzentrationen ergeben, insbesondere im Hinblick auf rechtliche einseitige Anlagen oder eine unangemessene Mischung von Anlagen. Diese Risiken sind für uns aufgrund von Informationsdefiziten weder erfassbar, noch überschaubar, noch steuerbar. Wir erwarten von unseren Kunden, dass sie bei wesentlichen Änderungen ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse mit uns in einen Dialog treten, um zu überprüfen, ob vereinbarte Strategien und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- Einzelanlagen weiterhin für ihre persönlichen Verhältnisse geeignet und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnenangemessen sind.
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Samples: Kundeninformationsbroschüre
Risiken. Auswirkungen Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt: • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Geschäftstätigkeit Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen. • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann. • Xxxxxx als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden. Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Betriebsergebnis Prinzip der IKB haben könnenGleichbehandlung beachtet. ▪ Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher. Die IKB GFA ist Länderrisiken ausgesetztbestrebt, ihren Kunden Dienstleistungen und Anlagestrategien anzubieten, die ihrer finanziellen Situation, ihrer Risikotragfähigkeit und ihrer Risikobereitschaft angepasst sind. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werdenDies setzt voraus, dass das Eigenkapital wir mit der IKB nicht effektiv eingesetzt wirdfinanziellen Situation des Kunden sowie seinen finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen vertraut sind. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hatMacht ein Kunde diesbezüglich keine, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellenunvollständige oder falsche Angaben, können wir nicht gewährleisten, dass die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschenempfohlenen und angewandten Strategien oder individuellen Anlagen den Verhältnissen des Kunden angemessen sind. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken Daraus können sich unerwünschte Risiken oder Risikokonzentrationen ergeben, insbesondere im Hinblick auf rechtliche einseitige Anlagen oder eine unangemessene Mischung von Anlagen. Diese Risiken sind für uns aufgrund von Informationsdefiziten weder erfassbar, noch überschaubar, noch steuerbar. Wir erwarten von unseren Kunden, dass sie bei wesentlichen Änderungen ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse mit uns in einen Dialog treten, um zu überprüfen, ob vereinbarte Strategien und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- Einzelanlagen weiterhin für ihre persönlichen Verhältnisse geeignet und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnenangemessen sind.
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Samples: Kundeninformationsbroschüre
Risiken. Auswirkungen Wesentliche Risiken, die der Emittentin eigen sind ..... Risiken in Zusammenhang mit der Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise • Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Staatsschul- denkrise hatten auf die Geschäftstätigkeit Vermögens-, Finanz- und das Betriebsergebnis Ertragslage der IKB haben Emittentin in der Vergangenheit wesentliche negative Auswirkun- gen gehabt und es ist anzunehmen, dass sich bei einer erneuten Fi- nanz- und Wirtschaftskrise wieder wesentliche negative Folgen für die Emittentin ergeben können. ▪ • Eine Veränderung des makroökonomischen Umfelds, insbesondere eine Erhöhung des historisch niedrigen Marktzinsniveaus oder der Notenbankpolitik kann zu einem signifikanten Rückgang der Fair Value Bewertung von Immobilien der Gruppe führen. Risiken der Immobilienbranche und der von der Gruppe bearbei- teten Märkte • Die IKB Gruppe ist Länderrisiken zahlreichen allgemeinen Risiken der Veranlagung in Immobilien ausgesetzt. ▪ • Die Geschäftsentwicklung Gruppe unterliegt dem Vermietungs- und dem Mietausfallsri- siko sowie Risiken in Zusammenhang mit der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werdenVerlängerung von Liegenschaftsbestandsverträgen bezüglich Bauten auf fremdem Grund. • Die Gruppe ist dem Risiko mangelnder Liquidität ihres Immobili- envermögens ausgesetzt. • Die Gruppe steht in den von ihr bearbeiteten Märkten mit anderen Eigentümern, Betreibern und Entwicklern von gewerblichen Im- mobilien im Wettbewerb, der sich in Zukunft intensivieren kann. • Die Bewertung von Immobilien stellt auf Annahmen und Erwä- gungen ab, die laufenden Anpassungen unterliegen und ermessens- behaftet und damit ungewiss sind. Es ist daher möglich, dass das Eigenkapital der IKB Be- wertungen oder Bewertungsgutachten den tatsächlichen Wert einer Immobilie nicht effektiv eingesetzt wirdkorrekt wiedergeben. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts• Die Gruppe unterliegt einem Standortrisiko. ▪ • Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Gruppe unterliegt Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests der Erhal- tung und Renovierung von Immobilien. • Die Gruppe ist Umweltrisiken und dem Risiko von Natur- als auch von Menschen verursachten Katastrophen ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken • Verzögerungen mit dem Beginn oder dem Abschluss von Baupro- jekten können Nutzungsrechte und Baubewilligungen der Gruppe gefährden, Rückkaufsrechte auslösen und Bauarbeiten behindern oder aufhalten. • Shopping-Center und Fachmarktzentren, die auch im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetztPortfolio der Gruppe enthalten sind, haben und benötigen eine hohe Besucher- frequenz bzw. ▪ Rechte von Gläubigern eine ausreichende Kaufkraft der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)Bevölkerung, dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) wo- raus sich besondere Risiken ergeben. • Wirtschaftliche Unsicherheiten in den zentral- und dem Gesetz zur Sanierung osteuropäischen Staaten können erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Gruppe haben. • Kriminalität, Korruption und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht Geldwäsche in der Lage seinCEE-Region kann die Geschäftstätigkeit der Gruppe erheblich nachteilig beeinflussen. • Der noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprozess der Rechts- ordnungen in der CEE-Region ist für die Gruppe mit Rechtsunsi- cherheiten und Rechtsrisiken verbunden. • Die Gruppe unterliegt den Unsicherheiten der Steuersysteme der Märkte, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnendenen sie tätig ist.
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Samples: Basisprospekt
Risiken. Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin ei- gen sind - Risiko der Emittentin, durch mögliche Verschlechterungen des Geschäftsverlaufs des BKS Bank Konzerns Nachteile zu erlei- den - Risiko potenzieller Interessenkonflikte der Organmitglieder der Emittentin aufgrund ihrer Tätigkeit für Gesellschaften innerhalb und außerhalb des BKS Bank Konzerns - Risiko, dass Ausfälle, Unterbrechungen oder Sicherheitsmängel den laufenden Betrieb verschiedener Geschäftsfelder der Emit- tentin vorübergehend beeinträchtigen (IKT-Risiko) - Risiko der Emittentin, aufgrund eines intensiven Wettbewerbs bzw. einer verschärfenden Wettbewerbssituation Nachteile zu erleiden (Wettbewerbsrisiko) - Risiko, dass aufgrund ungünstiger Marktverhältnisse oder wirt- schaftlicher Bedingungen die Erlöse der Emittentin aus Handels- geschäften sinken (Risiko aus Handelsgeschäften) - Risiko der Emittentin, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus Handelsgeschäften nicht vereinbarungsgemäß erfüllen (Kontrahentenrisiko) - Risiko des Ausfalls von vereinbarten Zahlungen, die von einem Schuldner an die Emittentin zu erbringen sind (Kredit- und Aus- fallsrisiko) - Risiko, dass aufgrund von Änderungen der Marktpreise Verluste entstehen (Marktrisiko) - Risiko von Verlusten aufgrund des Versagens von internen Ver- fahren, Systemen und Prozessen, von Mitarbeitern oder des Ein- tretens von externen Ereignissen (Operationelles Risiko) - Risiko, dass die Emittentin aufgrund der unterschiedlichen Fris- tigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenwär- tigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht erfüllen kann (Liquiditätsrisiko) - Risiko, dass sich ungünstige Marktverhältnisse oder ungünstige wirtschaftliche Bedingungen negativ auf die gehaltenen Beteili- gungen auswirken (Beteiligungsrisiko) - Risiko der mangelnden Verfügbarkeit kostengünstiger Refinan- zierungsmöglichkeiten - Risiko, dass die Kernkapitalquote für ein unabsehbares Ereignis, das die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin be- trifft, nicht ausreichend ist - Risiko des Verlusts einer oder mehrerer Führungskräfte bzw. des nicht zeitgerechten Erkennens von wesentlichen Entwicklungen und Trends am Bankensektor (Personenrisiko) - Risiko, aufgrund der Geschäftstätigkeit der Emittentin außerhalb Österreichs und Risiko, dass die Emittentin ihre Geschäftsstra- tegien in einzelnen Ländern nicht realisieren kann - Risiko im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen auf- grund der Geschäftstätigkeit der Emittentin außerhalb Öster- reichs - Risiko, dass infolge einer Geldentwertung ein Vermögensscha- den bei der Emittentin eintritt (Inflationsrisiko) - Mögliche Fehleinschätzungen und Misserfolge im Laufe von Ak- quisitionen können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit Vermö- gens-, Finanz- und das Betriebsergebnis Ertragslage der IKB Emittentin haben können- Risiko der Beeinträchtigung der Emittentin aufgrund von Ände- rungen des Zinsniveaus am Geld- bzw. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung am Kapitalmarkt - Risiko der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werdenEmittentin, dass das Eigenkapital bei wiederholten und/oder schweren Verletzungen der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit rechtlichen Rahmenbedingungen die Konzes- sion der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken Emittentin beschränkt oder entzogen wird - Risiko im Hinblick auf rechtliche die Vorschreibung eines Mindestbetrags an Eigenmitteln und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten - Risiko im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetztMaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionsbestimmungen - Risiko eines erhöhten administrativen Aufwands, höherer Ver- waltungskosten und höherer Kapitalanforderungen aufgrund der Umsetzung von Basel III und des Single Resolution Mechanism - Risiko, dass sich das wirtschaftliche und politische Umfeld ändert oder eine Rezession eintritt, sowie dass aufgrund von Entwick- lungen der Weltwirtschaft und Finanzkrise die Nachfrage nach Dienstleistungen und Finanzprodukten der Emittentin sinkt - Risiko, dass aufgrund von Entwicklungen der Weltwirtschaft und Finanzkrise die Emittentin durch eine verstärkte Regulierung bzw. ▪ IKB einen Ausbau des staatlichen Einflusses Nachteile erleidet - Risiken aufgrund möglicher Änderungen der rechtlichen Rah- menbedingungen in den Ländern, in denen die Emittentin tätig ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein - Risiko zusätzlicher Steuern eines erhöhten Kostenaufwands aufgrund einer abweichenden Auffassung Änderung bzw. geänderten Auslegung rechtlicher Regelungen - Rechtsstreitigkeiten, Gerichts- und Verwaltungsverfahren oder Klagen können negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Fi- nanz- und Ertragslage der Finanzverwaltung zur Anwendung Emittentin oder des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.BKS Bank Kon- zerns haben
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Samples: Basisprospekt
Risiken. Auswirkungen auf Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die Geschäftstätigkeit dem Emittenten eigen sind. - Risiko aufgrund von Zahlungsausfällen und das Betriebsergebnis einer Verschlechterung der IKB haben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung Bonität der IKB könnte dadurch beeinträchtigt werdenEmittentin (Emittentenrisiko) - Risiko der Emittentin, durch mögliche Verschlechterungen des Geschäftsverlaufs des BTV-Konzerns Nachteile zu erleiden - Risiko potenzieller Interessenkonflikte der Emittentin - Risiko, dass das Eigenkapital Ausfälle, Unterbrechungen oder Sicherheitsmängel den laufenden Betrieb verschiedener Geschäftsfelder der IKB Emittentin vorübergehend beeinträchtigen (IT-Risiko) - Risiko der Emittentin aufgrund eines intensiven Wettbewerbs bzw. einer verschärfenden Wettbewerbssituation Nachteile zu erleiden (Wettbewerbsrisiko) - Risiko, dass aufgrund ungünstiger Marktverhältnisse oder wirtschaftlicher Bedingungen die Erlöse der Emittentin aus Handelsgeschäften sinken (Risiko aus Handelsgeschäften) - Risiko der Emittentin, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus Handelsgeschäften nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil vereinbarungsgemäß erfüllen (Kontrahentenrisiko) - Risiko des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken verbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hatAusfalls von vereinbarten Zahlungen, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Fundingeinem Schuldner an die Emittentin zu erbringen sind (Kreditrisiko) - Risiko, Rhinebridge dass aufgrund von Änderungen der Marktpreise Verluste entstehen (Marktrisiko) - Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen und Prozessen, Mitarbeitern oder infolge des Eintretens von externen Ereignissen (Operationelles Risiko) - Risiko, dass die Emittentin aufgrund der unterschiedlichen Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht erfüllen kann (Liquiditätsrisiko) - Risiko aufgrund von Wertverlusten aus den Beteiligungen der Emittentin (Beteiligungsrisiko) - Risiko der mangelnden Verfügbarkeit kostengünstiger Refinanzierungsmöglichkeiten - Risiko, dass die Kernkapitalquote bzw. die Havenrock-Gesellschaften Eigenmittelquote für ein unabsehbares Ereignis nicht ausreichend ist - Risiko des Verlusts einer oder mehrerer Führungskräfte bzw. des nicht zeitgerechten Erkennens von wesentlichen Entwicklungen und Trends am Bankensektor (jeweils ehemalige außerbilanzielle FinanzierungsvehikelPersonenrisiko) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist - Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist der Geschäftstätigkeit der Emittentin außerhalb Österreichs, insbesondere in Deutschland und der Schweiz – länderspezifische Risiken - Risiko im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds Wechselkursschwankungen aufgrund der Geschäftstätigkeit der Emittentin außerhalb Österreichs - Risiko, dass infolge einer Geldentwertung ein Vermögensschaden bei der Emittentin eintritt (Inflationsrisiko) - Risiko von Verlusten der Emittentin auf Grund von Akquisitionen - Risiko der Beeinträchtigung der Emittentin aufgrund von Änderungen des Zinsniveaus am Geld- bzw. am Kapitalmarkt - Risiko der Emittentin, dass bei wiederholten und/oder schweren Verletzungen der rechtlichen Rahmenbedingungen die Konzession der Emittentin beschränkt oder entzogen wird - Risiko eines erhöhten administrativen Aufwands und höherer Verwaltungs- und Refinanzierungskosten aufgrund von Basel III und des Single Resolution Mechanism - Risiko im Hinblick auf die Vorschreibung eines Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten - Risiko, dass sich das wirtschaftliche und politische Umfeld ändert oder eine Rezession eintritt, sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetztdass aufgrund von Entwicklungen der Weltwirtschaft und Finanzkrise die Nachfrage nach Dienstleistungen und Finanzprodukten der Emittentin sinkt - Risiko, dass aufgrund von Entwicklungen der Weltwirtschaft und Finanzkrise die Emittentin durch eine verstärkte Regulierung bzw. ▪ Rechte von Gläubigern einen Ausbau des staatlichen Einflusses Nachteile erleidet - Risiken aufgrund möglicher Änderungen der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein in denen die Emittentin tätig ist - Risiko zusätzlicher Steuern eines erhöhten Kostenaufwands aufgrund einer abweichenden Auffassung Änderung bzw. geänderten Auslegung rechtlicher Regelungen - Rechtsstreitigkeiten, Gerichts- und Verwaltungsverfahren oder Klagen können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Finanzverwaltung zur Anwendung Emittentin oder des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.BTV-Konzerns haben
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Samples: Basisprospekt