Common use of Risiken Clause in Contracts

Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der Immobilie nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassen. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgt.

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Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen RisikenRisi- ken, die der Emittentin Emitten- tin eigen sind Der Eintritt einzelner ● Die Emittentin unterliegt dem allgemeinen unternehmensspezi- fischen Risiko ungünstiger Geschäftsentwicklung. ● Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der Emittentin ihre Verpflichtungen nicht erfüllen (Kredit- und Ausfallsrisiko; Risiko infolge von Zahlungsausfällen). ● Es besteht das Risiko des Ertragsrückganges aus bestimmten Handelsgeschäften der Emittentin. ● Fehlerhafte interne Abläufe, externe Umstände und Abhängig- keiten von Management und Mitarbeitern stellen ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin dar (operationale Risiken). ● Bei Verletzung internationaler Finanzsanktionen durch die Emittentin können sich erhebliche Zahlungspflichten nachteilig auf deren Liquidität, Vermögenslage und Nettoergebnisse auswirken. ● Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin kann durch vertrag- liche Schlecht- oder Nichterfüllung ihrer Vertragspartner beein- trächtigt werden. ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt maßgeblich von den nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und deren Entwicklung ab (Marktrisiken; Abwertungserfordernisse infolge von Preis- und Zinsänderun- gen). ● Es besteht das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Risiko eines erschwerten Zugangs zum Kapi- talmarkt mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllenEmittentin. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der Immobilie nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassen. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum nachteiliger Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nenEmit- tentin infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten großer Finanzin- stitutionen („systemische Risiken“). Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen ● Wechselkursschwankungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können erheblich nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin habensowie deren wirtschaftliche Aussichten haben (Währungsrisiko, Wechselkursschwankungen). Auch kann ● Die Emittentin unterliegt dem Risiko mangelnder Liquidität und nicht ausgeschlossen werden, dass ausreichenden Eigenkapitals. ● Es bestehen Risiken im Rahmen Zusammenhang mit mangelnden Refi- nanzierungsmöglichkeiten und steigenden Refinanzierungs- kosten der Emittentin. ● Die Emittentin unterliegt dem Risiko einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung sich verschärfenden Wettbewerbssituation. ● Es besteht das Risiko von Gesetzesänderungen, regulatori- schen Änderungen, geänderten Beaufsichtigungsstrukturen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben mit nachteiligen Effekten für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Sach- Emittentin. ● Erhöhte Kapital- und Rechtslage Liquiditätsanforderungen können einen Rückgang des Kreditgeschäftes der Emittentin bewirken (Ver- teuerung von Kreditkosten; Anforderungen nach „Basel II“, „Basel III“ und „CRD IV Paket“). ● Künftige Unternehmensbeteiligungen der Emittentin können sich – vor allem bei Nichtrealisierung des hierbei angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs – nachteilig auf die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken (Akquisitions- risiko). ● Mit der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit der Emitten- tin sind die jeweiligen länderspezifischen Risiken verbunden (Länderrisiko). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt maßgeblich vom wirtschaftlichen Ergebnis der in der Bank Austria Gruppe zusammengefassten Unternehmen und Ge- sellschaften ab (Risiko im Zusammenhang mit bestehenden Beteiligungen). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ist unter anderem abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa bis Zentrala- sien (Risiko im Zusammenhang mit CEE-Engagement). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wird von der wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone beeinflusst (Risiko im Zusammenhang mit der Eurokrise). ● Eine Verschlechterung der Risikoeinschätzung der Emittentin durch Ratingagenturen führt zu höheren Refinanzierungskos- ten für die Steuerbehörden Emittentin. ● Durch verstärkte staatliche Einflussnahmen besteht das Risiko ungewisser wirtschaftlicher Auswirkungen auf die Emittentin. ● Wirtschaftliche Probleme der UniCredit Gruppe können einen negativen Einfluss auf die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hathinsichtlich erforderlicher Kapitalmaßnahmen, der Liquiditätssituation sowie ihres Ra- tings haben (Risiko der Konzernverflechtung). Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen ● Als Konzerngesellschaft der UniCredit Gruppe und als Toch- terunternehmen der UniCredit S.p.A. besteht für die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko, dass sich Maßnahmen mit dem Ziel einer Profitabi- litätsverbesserung der UniCredit S.p.A. oder sonstige innerhalb der UniCredit Gruppe getroffene Maßnahmen auf die Liquiditätslage Ge- schäftstätigkeit der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung und auf deren Erträge erheblich nachteilig auswirken (Risiko aufgrund der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens Stellung der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgtEmitten- tin im Konzern).

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Risiken. D.2 Zentrale Angaben Angabe zu den zentralen Risiken, die die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft der Emittentin eigen sind Der Eintritt einzelner oder FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der FolgeRisiko besteht, dass die Emittentin nicht, erforderlichen Finanzierungen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen nicht zu erfüllenakzeptablen Konditionen erhalten werden. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der Immobilie FCR-Gruppe wegen Verletzung von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen, insbesondere der Bankenfinanzierungen und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzw. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das Risiko, dass sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die vollständige Rückzahlung Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der Darlehensforderung ausreichtmit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten FCR AG und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Notverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden Gewerbeimmobilien, insbesondere die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder dafür erforderliche Anpassung der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreichtUnternehmensstrukturen, könnten misslingen. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die ur- sprüngliche Planung FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf bereits erworbene oder noch zu erwerbende Immobilienobjekte. Zudem besteht das Risiko der Kündigung von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personen, die mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht durchführbar herausstelltaus, sich um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken und alle relevanten Risiken für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht Beendigung von Beziehungen durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassenGeschäftspartner führen. Es könnten Änderungen an sich Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- haltenFCR-Gruppe ergeben. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs Das Risikomanagementsystem der Immobilie haben kön- nenEmittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werdenwirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz Gesellschaft und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmerein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, Architek- tenfür nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, Ingenieuredass sich Gesetzgebung, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse Verwaltungspraxis und/oder Streik können die Kosten Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die Errichtung FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Immobilien deutlich erhöhen Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gernder Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Be- trieb Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Immobilie Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von LeibTerroranschlägen, Lebendie verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wirdFinanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Versicherungen Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt. ▪ Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgtFCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnte.

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Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Wesentliche Risiken, die der Emittentin eigen sind Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener ..... Risiken in Zusammenhang mit der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die GeschäftstätigkeitFinanz-, die Vermögens-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise • Die globale Finanz- und Ertragslage Wirtschaftskrise sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der Immobilie nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassen. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum Auswirkungen Staatsschul- denkrise hatten auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Auch kann nicht ausgeschlossen werdenin der Vergangenheit wesentliche negative Auswirkun- gen gehabt und es ist anzunehmen, dass im Rahmen sich bei einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- erneuten Fi- nanz- und Rechtslage durch die Steuerbehörden Wirtschaftskrise wieder wesentliche negative Folgen für die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hatergeben können. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko• Eine Veränderung des makroökonomischen Umfelds, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin insbesondere eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgthistorisch niedrigen Marktzinsniveaus oder der Notenbankpolitik kann zu einem signifikanten Rückgang der Fair Value Bewertung von Immobilien der Gruppe führen. Risiken der Immobilienbranche und der von der Gruppe bearbei- teten Märkte • Die Gruppe ist zahlreichen allgemeinen Risiken der Veranlagung in Immobilien ausgesetzt. • Die Gruppe unterliegt dem Vermietungs- und dem Mietausfallsri- siko sowie Risiken in Zusammenhang mit der Verlängerung von Liegenschaftsbestandsverträgen bezüglich Bauten auf fremdem Grund. • Die Gruppe ist dem Risiko mangelnder Liquidität ihres Immobili- envermögens ausgesetzt. • Die Gruppe steht in den von ihr bearbeiteten Märkten mit anderen Eigentümern, Betreibern und Entwicklern von gewerblichen Im- mobilien im Wettbewerb, der sich in Zukunft intensivieren kann. • Die Bewertung von Immobilien stellt auf Annahmen und Erwä- gungen ab, die laufenden Anpassungen unterliegen und ermessens- behaftet und damit ungewiss sind. Es ist daher möglich, dass Be- wertungen oder Bewertungsgutachten den tatsächlichen Wert einer Immobilie nicht korrekt wiedergeben. • Die Gruppe unterliegt einem Standortrisiko. • Die Gruppe unterliegt Risiken im Zusammenhang mit der Erhal- tung und Renovierung von Immobilien. • Die Gruppe ist Umweltrisiken und dem Risiko von Natur- als auch von Menschen verursachten Katastrophen ausgesetzt. • Verzögerungen mit dem Beginn oder dem Abschluss von Baupro- jekten können Nutzungsrechte und Baubewilligungen der Gruppe gefährden, Rückkaufsrechte auslösen und Bauarbeiten behindern oder aufhalten. • Shopping-Center und Fachmarktzentren, die auch im Portfolio der Gruppe enthalten sind, haben und benötigen eine hohe Besucher- frequenz bzw. eine ausreichende Kaufkraft der Bevölkerung, wo- raus sich besondere Risiken ergeben. • Wirtschaftliche Unsicherheiten in den zentral- und osteuropäischen Staaten können erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Gruppe haben. • Kriminalität, Korruption und Geldwäsche in der CEE-Region kann die Geschäftstätigkeit der Gruppe erheblich nachteilig beeinflussen. • Der noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprozess der Rechts- ordnungen in der CEE-Region ist für die Gruppe mit Rechtsunsi- cherheiten und Rechtsrisiken verbunden. • Die Gruppe unterliegt den Unsicherheiten der Steuersysteme der Märkte, in denen sie tätig ist.

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Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. - Risiko aufgrund von Zahlungsausfällen und einer Verschlechterung der Bonität der Emittentin eigen sind Der Eintritt einzelner (Emittentenrisiko) - Risiko der Emittentin, durch mögliche Verschlechterungen des Geschäftsverlaufs des BTV-Konzerns Nachteile zu erleiden - Risiko potenzieller Interessenkonflikte der Emittentin - Risiko, dass Ausfälle, Unterbrechungen oder das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener Sicherheitsmängel den laufenden Betrieb verschiedener Geschäftsfelder der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Emittentin vorübergehend beeinträchtigen (IT-Risiko) - Risiko der Emittentin aufgrund eines intensiven Wettbewerbs bzw. einer verschärfenden Wettbewerbssituation Nachteile zu erleiden (Wettbewerbsrisiko) - Risiko, dass aufgrund ungünstiger Marktverhältnisse oder wirtschaftlicher Bedingungen die GeschäftstätigkeitErlöse der Emittentin aus Handelsgeschäften sinken (Risiko aus Handelsgeschäften) - Risiko der Emittentin, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus Handelsgeschäften nicht vereinbarungsgemäß erfüllen (Kontrahentenrisiko) - Risiko des Ausfalls von vereinbarten Zahlungen, die Vermögens-von einem Schuldner an die Emittentin zu erbringen sind (Kreditrisiko) - Risiko, Finanz- dass aufgrund von Änderungen der Marktpreise Verluste entstehen (Marktrisiko) - Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin habenProzessen, mit der FolgeMitarbeitern oder infolge des Eintretens von externen Ereignissen (Operationelles Risiko) - Risiko, dass die Emittentin nicht, aufgrund der unterschiedlichen Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenwärtigen oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht erfüllen kann (Liquiditätsrisiko) - Risiko aufgrund von Wertverlusten aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz Beteiligungen der Emittentin und damit zu einem Totalverlust (Beteiligungsrisiko) - Risiko der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der Immobilie nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das mangelnden Verfügbarkeit kostengünstiger Refinanzierungsmöglichkeiten - Risiko, dass die geplanten Sicherheiten Kernkapitalquote bzw. Eigenmittelquote für die Darle- hensforderung ein unabsehbares Ereignis nicht wirksam bestellt werden ausreichend ist - Risiko des Verlusts einer oder mehrerer Führungskräfte bzw. des nicht zeitgerechten Erkennens von wesentlichen Entwicklungen und Trends am Bankensektor (z.B. aufgrund von kollidie- renden DrittsicherheitenPersonenrisiko) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder - Risiken im Zusammenhang mit der Verwertungserlös für die Erfüllung Geschäftstätigkeit der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen Emittentin außerhalb Österreichs, insbesondere in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang Deutschland und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Schweiz – länderspezifische Risiken - Risiko im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen aufgrund der Geschäftstätigkeit der Emittentin außerhalb Österreichs - Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich infolge einer Geldentwertung ein Vermögensschaden bei der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassenEmittentin eintritt (Inflationsrisiko) - Risiko von Verlusten der Emittentin auf Grund von Akquisitionen - Risiko der Beeinträchtigung der Emittentin aufgrund von Änderungen des Zinsniveaus am Geld- bzw. Es könnten Änderungen an am Kapitalmarkt - Risiko der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das RisikoEmittentin, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz bei wiederholten und/oder Schlechtleistung schweren Verletzungen der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können rechtlichen Rahmenbedingungen die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei Konzession der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen beschränkt oder entzogen wird - Risiko eines erhöhten administrativen Aufwands und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen höherer Verwaltungs- und Refinanzierungskosten aufgrund von Basel III und des Single Resolution Mechanism - Risiko im Hinblick auf die Vorschreibung eines Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten - Risiko, dass sich das wirtschaftliche und politische Umfeld ändert oder eine Rezession eintritt, sowie dass aufgrund von Entwicklungen der Weltwirtschaft und Finanzkrise die Nachfrage nach Dienstleistungen und Finanzprodukten der Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeitsinkt - Risiko, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen Entwicklungen der Weltwirtschaft und Finanzkrise die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen istdurch eine verstärkte Regulierung bzw. Steuerliche einen Ausbau des staatlichen Einflusses Nachteile erleidet - Risiken Zukünftige aufgrund möglicher Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen die Emittentin tätig ist - Risiko eines erhöhten Kostenaufwands aufgrund einer Änderung bzw. geänderten Auslegung rechtlicher Regelungen - Rechtsstreitigkeiten, Gerichts- und -gerichte Verwaltungsverfahren oder Klagen können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin oder des BTV-Konzerns haben. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgt.

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Samples: btv.at

Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Bei der umfassenden Anlageberatung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, die welche in der Emittentin eigen sind Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt: • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Eintritt einzelner oder Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der FolgeRisiko, dass die Emittentin nichtFinanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen. • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um eine geeignete Empfehlung aussprechen zu können: Bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele (Eignungsprüfung) sowie die Bedürfnisse des Kunden. Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder nur eingeschränkt in der Lage istunzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- lenAnlagezielen oder Bedürfnissen machen, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös ihn der Immobilie Vermögensverwalter nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreichtgeeignet beraten kann. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht • Informationsrisiko seitens des Kunden bzw. das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder der Verwertungserlös für die Erfüllung Kunde über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Auch wenn der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als Vermögensverwalter das Portfolio bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt umfassenden Anlageberatung berücksichtigt, trifft der Kunde die Projektgesellschaften Anlageentscheide. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen für ihn geeignete Anlageempfehlungen nicht Folge leistet. • Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisikoder Auftragserteilung bzw. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich der Kunde im Nachgang einer Beratung einen Kauf- oder Verkaufsauftrag zu spät erteilt, was zu Kursverlusten führen kann: Die vom Vermögensverwalter abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten und sind aufgrund der Marktabhängigkeit nur für einen kurzen Zeitraum gültig. • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche umfassende Anlageberatung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Anlageberatungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die ur- sprüngliche Planung als Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht durchführbar herausstelltoder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, sich der Pla- nungszeitraum verlängertAnlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden. Ferner entstehen bei der umfassenden Anlageberatung Risiken, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassenfür welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich seinDie GFA hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- haltenbestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher. Solche Änderungen können zu Mehrkosten Die GFA ist bestrebt, ihren Kunden Dienstleistungen und zeitlichen Ver- zögerungen führenAnlagestrategien anzubieten, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen ihrer finanziellen Situation, ihrer Risikotragfähigkeit und den Zeitpunkt ihrer Risikobereitschaft angepasst sind. Dies setzt voraus, dass wir mit der finanziellen Situation des Verkaufs der Immobilie haben kön- nenKunden sowie seinen finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen vertraut sind. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das RisikoMacht ein Kunde diesbezüglich keine, unvollständige oder falsche Angaben, können wir nicht gewährleisten, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nichtempfohlenen und angewandten Strategien oder individuellen Anlagen den Verhältnissen des Kunden angemessen sind. Daraus können sich unerwünschte Risiken oder Risikokonzentrationen ergeben, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen insbesondere im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikteeinseitige Anlagen oder eine unangemessene Mischung von Anlagen. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen GesetzeDiese Risiken sind für uns aufgrund von Informationsdefiziten weder erfassbar, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werdennoch überschaubar, noch steuerbar. Es besteht grundsätzlich die MöglichkeitWir erwarten von unseren Kunden, dass aufgrund von gesetzgeberischensie bei wesentlichen Änderungen ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse mit uns in einen Dialog treten, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lungum zu überprüfen, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden ob vereinbarte Strategien und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- Einzelanlagen weiterhin für ihre persönlichen Verhältnisse geeignet und Ertragslage der Emittentin haben. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgtangemessen sind.

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Risiken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, die welche in der Emittentin eigen sind Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt: • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Eintritt einzelner oder Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin haben, mit der FolgeRisiko, dass die Emittentin nichtFinanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen. • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder nur eingeschränkt in der Lage istunzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu erfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann. • Xxxxxx als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden. Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher. Die GFA ist bestrebt, ihren Kunden Dienstleistungen und Anlagestrategien anzubieten, die ihrer finanziellen Situation, ihrer Risikotragfähigkeit und ihrer Risikobereitschaft angepasst sind. Dies setzt voraus, dass wir mit der finanziellen Situation des Kunden sowie seinen finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen vertraut sind. Macht ein Veräußerungserlös der Immobilie Kunde diesbezüglich keine, unvollständige oder falsche Angaben, können wir nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risikogewährleisten, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) empfohlenen und angewandten Strategien oder individuellen Anlagen den Verhältnissen des Kunden angemessen sind. Daraus können sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) unerwünschte Risiken oder der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und von nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßenRisikokonzentrationen ergeben, wie dem Umfang und der Dauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassen. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. überhaupt versichert werden können. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Altlasten Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Risiken aus der Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und dem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von vielen Faktoren abhän- gig, z.B. von der Vermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Er- folgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen insbesondere im Hinblick auf die Emittentin diverse Interes- senkonflikteeinseitige Anlagen oder eine unangemessene Mischung von Anlagen. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen GesetzeDiese Risiken sind für uns aufgrund von Informationsdefiziten weder erfassbar, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werdennoch überschaubar, noch steuerbar. Es besteht grundsätzlich die MöglichkeitWir erwarten von unseren Kunden, dass aufgrund von gesetzgeberischensie bei wesentlichen Änderungen ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse mit uns in einen Dialog treten, gerichtlichen oder behördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lungum zu überprüfen, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden ob vereinbarte Strategien und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/o- der die Vermögens-, Finanz- Einzelanlagen weiterhin für ihre persönlichen Verhältnisse geeignet und Ertragslage der Emittentin haben. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es besteht somit grundsätzlich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgtangemessen sind.

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