Common use of Risiken Clause in Contracts

Risiken. D.2 Angabe zu den zentralen Risiken, die die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das Risiko besteht, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht oder nicht zu akzeptablen Konditionen erhalten werden. ▪ Es besteht das Risiko, dass der FCR-Gruppe wegen Verletzung von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen, insbesondere der Bankenfinanzierungen und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzw. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das Risiko, dass sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Notverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden Gewerbeimmobilien, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf bereits erworbene oder noch zu erwerbende Immobilienobjekte. Zudem besteht das Risiko der Kündigung von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personen, die mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht aus, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken und alle relevanten Risiken für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum der FCR-Gruppe ergeben. Das Risikomanagementsystem der Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. ▪ Es besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnte.

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Risiken. D.2 Angabe Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken ver- schiedener der nachfolgenden Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten der Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft haben, mit der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das Risiko bestehtFolge, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht Emittentin nicht, oder nicht nur eingeschränkt in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuld- verschreibungen zu akzeptablen Konditionen erhalten werdenerfüllen. Im ungünstigsten Fall kann es zu ei- ner Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und ihre Fähigkeit die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfül- len, hängt ausschließlich von den Zinseinnahmen aus der Darlehensfor- derung sowie von der Rückzahlung der Darlehensforderung durch die Projektgesellschaft ab. Die Fähigkeit der Projektgesellschaft, ihre Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Darlehensforderung zu erfül- len, hängt wiederum von einem ausreichenden Veräußerungserlös der Immobilie oder einer ausreichenden Refinanzierung der Darlehensfor- derung ab. Risiken aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass ein Veräußerungserlös der FCRImmobilie nicht für die vollständige Rückzahlung der Darlehensforderung ausreicht. Risiko fehlender Sicherheiten aus dem Darlehensvertrag Es besteht das Risiko, dass die geplanten Sicherheiten für die Darle- hensforderung nicht wirksam bestellt werden (z.B. aufgrund von kollidie- renden Drittsicherheiten) oder sich die Sicherheiten als nicht insolvenz- fest herausstellen (z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen) oder der Verwertungserlös für die Erfüllung der Darlehensforderung nicht voll- ständig ausreicht. Risiken aus Immobilien-Gruppe wegen Verletzung Projektentwicklungen Investitionen in Immobilien-Projektentwicklungen unterscheiden sich von Auflagen anderen Investitionen in Immobilien. Anders als bei der Investition in Bestandsimmobilien trägt die Projektgesellschaften bei Projektent- wicklungen das volle Entwicklungsrisiko. Projektentwicklungen sind na- turgemäß zukunftsbezogen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungenvon nicht vorhersehbaren Einflussgrö- ßen, insbesondere der Bankenfinanzierungen wie dem Umfang und der jeweils ausgegebenen AnleihenDauer des Genehmigungsprozesses, dem erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen und von einem ausrei- chenden Verkaufserlös zum geplanten Veräußerungszeitpunkt abhän- gig. Bei Projektentwicklungen besteht das Risiko, dass sich die ur- sprüngliche Planung als nicht durchführbar herausstellt, sich der Pla- nungszeitraum verlängert, sich die Planungskosten erheblich erhöhen oder unvorhersehbare Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerun- gen und zeitlichen Verzögerungen nicht durch entsprechende Verkaufs- erlöse ausgleichen lassen. Es könnten Änderungen an der Projektpla- nung erforderlich sein, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu er- halten. Solche Änderungen können zu Mehrkosten und zeitlichen Ver- zögerungen führen, die entsprechenden Finanzierungen wiederum Auswirkungen auf die Verkaufspreis- erwartungen und den Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie haben kön- nen. Risiken fehlender behördlicher Genehmigungen Es besteht das Risiko, dass die notwendigen behördlichen Genehmi- gungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter zusätzlichen Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Erteilte Baugenehmigungen oder Zustim- mungen können widerrufen oder zurückgenommen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen versehen werden. Diese Risiken können dazu führen, dass eine Veräußerung der Immobilie nicht, nicht zu dem erwarteten Veräußerungserlös oder nicht im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Risiken aus der Errichtung der Immobilie Die Kosten für die Errichtung der Immobilie können höher als geplant ausfallen. Unvorhersehbare Ereignisse wie etwa eine fehlerhafte Pro- jektplanung, eine falsche Kostenkalkulation, nachträgliche Genehmi- gungserfordernisse, Einwände Dritter (z.B. Mieter, Nachbarn, Bürgerini- tiativen), eine Insolvenz und/oder Schlechtleistung der an der Bauaus- führung beteiligten Unternehmen (z.B. Generalunternehmer, Architek- ten, Ingenieure, Handwerker, Ausstatter), unentdeckte Altlasten auf dem Grundstück (z.B. Bodenverunreinigungen), dauerhaft schlechte Wetter- verhältnisse und/oder Streik können die Kosten für die Errichtung der Immobilien deutlich erhöhen und die geplante Bauzeit deutlich verlän- gern. Diese Kostenerhöhungen und Bauzeitverzögerungen sind für die Projektgesellschaften zum Datum des Prospekts nicht kalkulierbar. Risiken aus Marktentwicklung Immobilienanlagen sind Wertschwankungen ausgesetzt und durchlau- fen unterschiedliche Marktzyklen. Der Wert der Immobilie wird von ver- schiedenen externen Faktoren bestimmt, die weder die Emittentin noch die Projektgesellschaft beeinflussen kann. Eine negative Marktentwick- lung kann einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Immo- bilie und auf einen für die Immobilie erzielbaren Veräußerungserlös ha- ben. Risiken aus Standortentwicklung Der Standort der Immobilie kann sich aufgrund vielfältiger Umstände, z.B. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder Sozialstrukturen, Umweltbelastungen oder Lärm-/Geruchsimmissionen durch Dritte nega- tiv entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Attraktivität und die Werthaltigkeit der Immobilie und damit auf die Vermarktungs- und Ver- mietungssituation der Immobilie auswirken kann. Betreiberrisiko Es besteht das Risiko, dass es durch die Errichtung und/oder den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden Be- trieb der Immobilie zu unbeabsichtigten Verletzungen oder Beeinträchti- gungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommt und es der FCR-Gruppe danach die Projektgesellschaft für daraus resultierende Schäden außergericht- lich oder gerichtlich, haftbar gemacht wird. Versicherungen Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren vollumfänglich gegen sämtliche Schäden versichert wurden bzw. akzeptablen Konditionen aufzunehmenüberhaupt versichert werden können. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von BestandsflächenEs kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Versi- cherer im Versicherungsfall einen eingetretenen Schaden nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Altlasten Risiken aus dem Wettbewerb mit anderenAltlasten (z.B. Schadstoffe, teils sehr finanzstarken und etablierten WettbewerbernBodenverunreinigungen) kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG Pro- jektgesellschaft bestehende und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügenkünftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Notverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden Gewerbeimmobilien, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und was erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen verursachen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung Veräußerung der Immobilie Sofern der Projektgesellschaft keine Refinanzierung der Darlehensfor- derung zum Ende der Laufzeit gelingt, ist die Rückzahlung der Darle- hensforderung von der Veräußerung der Immobilie und Ausfällen von IT-Systemendem dabei zu erzielenden Veräußerungserlös abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe Der bei der Veräußerung der Immobilie erzielbare Veräußerungserlös ist von einigen wenigen Mietern abhängigvielen Faktoren abhän- gig, auf die z.B. von der wesentliche Teil des Ertrags entfälltVermietungssituation, von der Standortqualität, von der Nachfrage von Investoren, von markt- und objektspezifischen Entwick- lungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Umständen. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen. Die Rentabilität Er- folgsaussichten der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit die bei Unternehmen, die neu am Markt tätig sind, auftreten. Interessenkonflikte Wegen der Bewirtschaftung und Bestandshaltung (teilweise bestehenden) Personenidentität der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf bereits erworbene die Emittentin diverse Interes- senkonflikte. Allgemeine Gesetzgebung und Marktverhältnisse Zukünftige Änderungen der zum Datum des Prospekts geltenden natio- nalen und Europäischen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie deren Auslegung können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund von gesetzgeberischen, gerichtlichen oder noch zu erwerbende Immobilienobjektebehördlichen Maßnahmen die Emittentin zur Umstel- lung, Reduzierung oder auch zur Einstellung ihrer geschäftlichen Aktivi- täten gezwungen ist. Zudem besteht das Risiko Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Kündigung von zur Objektfinanzierung aufgenommenen DarlehenSteuergesetze sowie abweichende Geset- zesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht aus- geschlossen werden. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden Insoweit können nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personeno- der die Vermögens-, die mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- Finanz- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht aus, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken und alle relevanten Risiken für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum der FCR-Gruppe ergeben. Das Risikomanagementsystem Ertragslage der Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellenhaben. ▪ Es besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich im Rahmen einer Be- triebsprüfung aufgrund abweichender Beurteilung der Besteuerung Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlun- gen zu leisten hat. Liquiditätsrisiken Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Gesellschaft ändert Schuldverschreibun- gen setzen die Schaffung und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehenAufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei der Emittentin voraus. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt. ▪ Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnteLiquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zah- lung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht, nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Eigenkapitalausstattung Soweit die Emittentin für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit weiteres Eigenkapital benötigen sollte, bestehen seitens der Gesell- schafter der Emittentin keine vertraglichen Verpflichtungen, entspre- chende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolge ist nicht sichergestellt, dass in diesem Fall bei der Emittentin eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgt.

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Risiken. D.2 Angabe Zentrale Angaben zu den zentralen RisikenRisi- ken, die die der Emitten- tin eigen sind ● Die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das unterliegt dem allgemeinen unternehmensspezi- fischen Risiko besteht, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht oder nicht zu akzeptablen Konditionen erhalten werdenungünstiger Geschäftsentwicklung. Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der FCR-Gruppe wegen Verletzung Emittentin ihre Verpflichtungen nicht erfüllen (Kredit- und Ausfallsrisiko; Risiko infolge von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen, insbesondere der Bankenfinanzierungen und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzwZahlungsausfällen). akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das RisikoRisiko des Ertragsrückganges aus bestimmten Handelsgeschäften der Emittentin. ● Fehlerhafte interne Abläufe, dass sie externe Umstände und Abhängig- keiten von Management und Mitarbeitern stellen ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin dar (operationale Risiken). ● Bei Verletzung internationaler Finanzsanktionen durch die Emittentin können sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kannerhebliche Zahlungspflichten nachteilig auf deren Liquidität, Vermögenslage und Nettoergebnisse auswirken. ● Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin kann durch vertrag- liche Schlecht- oder Nichterfüllung ihrer Vertragspartner beein- trächtigt werden. ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt maßgeblich von den nationalen und internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und deren Entwicklung ab (Marktrisiken; Abwertungserfordernisse infolge von Preis- und Zinsänderun- gen). ● Es besteht das RisikoRisiko eines erschwerten Zugangs zum Kapi- talmarkt mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum Finanz- und Ertragslage der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wärenEmittentin. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das RisikoRisiko nachteiliger Auswirkungen auf die Emit- tentin infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten großer Finanzin- stitutionen („systemische Risiken“). ● Wechselkursschwankungen können erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, dass bei den ImmobilienFinanz- und Ertragslage der Emittentin sowie deren wirtschaftliche Aussichten haben (Währungsrisiko, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehenWechselkursschwankungen). Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben unterliegt dem Risiko mangelnder Liquidität und zu integrierennicht ausreichenden Eigenkapitals. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Notverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden Gewerbeimmobilien, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf bereits erworbene oder noch zu erwerbende Immobilienobjekte. Zudem besteht das Risiko der Kündigung von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personen, die mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht aus, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken und alle relevanten Risiken für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum mangelnden Refi- nanzierungsmöglichkeiten und steigenden Refinanzierungs- kosten der FCR-Gruppe ergebenEmittentin. Das Risikomanagementsystem der ● Die Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. ▪ Es besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen unterliegt dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratingssich verschärfenden Wettbewerbssituation. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen Gesetzesänderungen, regulatori- schen Änderungen, geänderten Beaufsichtigungsstrukturen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben mit nachteiligen Effekten für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der rechtlichen RahmenbedingungenEmittentin. ▪ Es besteht ● Erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen können einen Rückgang des Kreditgeschäftes der Emittentin bewirken (Ver- teuerung von Kreditkosten; Anforderungen nach „Basel II“, „Basel III“ und „CRD IV Paket“). ● Künftige Unternehmensbeteiligungen der Emittentin können sich – vor allem bei Nichtrealisierung des hierbei angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs – nachteilig auf die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken (Akquisitions- risiko). ● Mit der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit der Emitten- tin sind die jeweiligen länderspezifischen Risiken verbunden (Länderrisiko). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt maßgeblich vom wirtschaftlichen Ergebnis der in der Bank Austria Gruppe zusammengefassten Unternehmen und Ge- sellschaften ab (Risiko im Zusammenhang mit bestehenden Beteiligungen). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ist Risiken unter anderem abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Tochterunternehmen in Zentral- und Osteuropa bis Zentrala- sien (Risiko im Zusammenhang mit CEE-Engagement). ● Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wird von der wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone beeinflusst (Risiko im Zusammenhang mit der Eurokrise). ● Eine Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetztRisikoeinschätzung der Emittentin durch Ratingagenturen führt zu höheren Refinanzierungskos- ten für die Emittentin. ▪ Es ● Durch verstärkte staatliche Einflussnahmen besteht das Risiko ungewisser wirtschaftlicher Auswirkungen auf die Emittentin. ● Wirtschaftliche Probleme der UniCredit Gruppe können einen negativen Einfluss auf die Emittentin hinsichtlich erforderlicher Kapitalmaßnahmen, der Liquiditätssituation sowie ihres Ra- tings haben (Risiko der Konzernverflechtung). ● Als Konzerngesellschaft der UniCredit Gruppe und als Toch- terunternehmen der UniCredit S.p.A. besteht für die Emittentin das Risiko, dass sich Maßnahmen mit dem Ziel einer Profitabi- litätsverbesserung der UniCredit S.p.A. oder sonstige innerhalb der UniCredit Gruppe getroffene Maßnahmen auf die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnteGe- schäftstätigkeit der Emittentin und auf deren Erträge erheblich nachteilig auswirken (Risiko aufgrund der Stellung der Emitten- tin im Konzern).

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Risiken. D.2 Angabe zu den zentralen Wesentliche Risiken, die der Emittentin eigen sind ..... Risiken in Zusammenhang mit der Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise • Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Staatsschul- denkrise hatten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin in der Vergangenheit wesentliche negative Auswirkun- gen gehabt und es ist anzunehmen, dass sich bei einer erneuten Fi- nanz- und Wirtschaftskrise wieder wesentliche negative Folgen für die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene Risiken ▪ Das Geschäft der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei das Risiko besteht, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht oder nicht zu akzeptablen Konditionen erhalten werdenergeben können. ▪ Es besteht das Risiko, dass der FCR-Gruppe wegen Verletzung von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen• Eine Veränderung des makroökonomischen Umfelds, insbesondere eine Erhöhung des historisch niedrigen Marktzinsniveaus oder der Bankenfinanzierungen Notenbankpolitik kann zu einem signifikanten Rückgang der Fair Value Bewertung von Immobilien der Gruppe führen. Risiken der Immobilienbranche und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzwbearbei- teten Märkte • Die Gruppe ist zahlreichen allgemeinen Risiken der Veranlagung in Immobilien ausgesetzt. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- Vermietungs- und dem Mietminderungsrisiko Mietausfallsri- siko sowie Risiken in Zusammenhang mit der Verlängerung von Liegenschaftsbestandsverträgen bezüglich Bauten auf fremdem Grund. • Die Gruppe ist dem Risiko des Leerstandes mangelnder Liquidität ihres Immobili- envermögens ausgesetzt. • Die Gruppe steht in den von Bestandsflächenihr bearbeiteten Märkten mit anderen Eigentümern, Betreibern und Entwicklern von gewerblichen Im- mobilien im Wettbewerb, der sich in Zukunft intensivieren kann. Die FCR-Bewertung von Immobilien stellt auf Annahmen und Erwä- gungen ab, die laufenden Anpassungen unterliegen und ermessens- behaftet und damit ungewiss sind. Es ist daher möglich, dass Be- wertungen oder Bewertungsgutachten den tatsächlichen Wert einer Immobilie nicht korrekt wiedergeben. • Die Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerberneinem Standortrisiko. Es besteht das Risiko, dass sie sich im Wettbewerb nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-• Die Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG und/oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. ▪ Notverkäufe oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden Gewerbeimmobilien, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf bereits erworbene oder noch zu erwerbende Immobilienobjekte. Zudem besteht das Risiko der Kündigung von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personen, die mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht aus, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken und alle relevanten Risiken für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich unterliegt Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum der FCRErhal- tung und Renovierung von Immobilien. • Die Gruppe ist Umweltrisiken und dem Risiko von Natur- als auch von Menschen verursachten Katastrophen ausgesetzt. • Verzögerungen mit dem Beginn oder dem Abschluss von Baupro- jekten können Nutzungsrechte und Baubewilligungen der Gruppe gefährden, Rückkaufsrechte auslösen und Bauarbeiten behindern oder aufhalten. • Shopping-Center und Fachmarktzentren, die auch im Portfolio der Gruppe enthalten sind, haben und benötigen eine hohe Besucher- frequenz bzw. eine ausreichende Kaufkraft der Bevölkerung, wo- raus sich besondere Risiken ergeben. Das Risikomanagementsystem der Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. ▪ Es besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert • Wirtschaftliche Unsicherheiten in den zentral- und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit osteuropäischen Staaten können erheblich negative nachteilige Auswirkungen auf die Gruppe haben. • Kriminalität, Korruption und Geldwäsche in der CEE-Region kann die Geschäftstätigkeit der FCRGruppe erheblich nachteilig beeinflussen. • Der noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprozess der Rechts- ordnungen in der CEE-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. Region ist für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kannGruppe mit Rechtsunsi- cherheiten und Rechtsrisiken verbunden. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und Unsicherheiten der allgemeinen Entwicklung Steuersysteme der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt. ▪ Es besteht das RisikoMärkte, dass die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könntein denen sie tätig ist.

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Risiken. D.2 Angabe zu den zentralen Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, die die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt: • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ▪ Das Geschäft ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko bestehtRisiko, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen. • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder nicht unzutreffende Angaben zu akzeptablen Konditionen erhalten werden. ▪ Es seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass der FCR-Gruppe wegen Verletzung Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann. • Xxxxxx als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von Auflagen kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und Bedingungen sämtlicher oder einer dem Prospekt entnommen werden. Ferner entstehen bei der FinanzierungenVermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bankenfinanzierungen Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der jeweils ausgegebenen AnleihenGleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher. Die GFA ist bestrebt, ihren Kunden Dienstleistungen und Anlagestrategien anzubieten, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden ihrer finanziellen Situation, ihrer Risikotragfähigkeit und es der FCR-Gruppe danach nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren bzwihrer Risikobereitschaft angepasst sind. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das RisikoDies setzt voraus, dass sie sich im Wettbewerb wir mit der finanziellen Situation des Kunden sowie seinen finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen vertraut sind. Macht ein Kunde diesbezüglich keine, unvollständige oder falsche Angaben, können wir nicht durchsetzen kann. ▪ Es besteht das Risiko, dass Grundstücke, die früher, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das Risiko, dass bei den Immobilien, die derzeit oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehen, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risikogewährleisten, dass die FCR AG und/empfohlenen und angewandten Strategien oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu könnenindividuellen Anlagen den Verhältnissen des Kunden angemessen sind. ▪ Notverkäufe Daraus können sich unerwünschte Risiken oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden GewerbeimmobilienRisikokonzentrationen ergeben, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf bereits erworbene einseitige Anlagen oder eine unangemessene Mischung von Anlagen. Diese Risiken sind für uns aufgrund von Informationsdefiziten weder erfassbar, noch zu erwerbende Immobilienobjekteüberschaubar, noch steuerbar. Zudem besteht das Risiko der Kündigung Wir erwarten von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/unseren Kunden, dass sie bei wesentlichen Änderungen ihrer persönlichen oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personen, die finanziellen Verhältnisse mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht ausuns in einen Dialog treten, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken überprüfen, ob vereinbarte Strategien und alle relevanten Risiken Einzelanlagen weiterhin für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten ihre persönlichen Verhältnisse geeignet und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum der FCR-Gruppe ergeben. Das Risikomanagementsystem der Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. ▪ Es besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnteangemessen sind.

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Samples: www.gfazh.com

Risiken. D.2 Angabe zu den zentralen Bei der umfassenden Anlageberatung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, die die Emittentin betreffen Unternehmensbezogene welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt: • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ▪ Das Geschäft ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der FCR-Gruppe hat einen großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, wobei Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko bestehtRisiko, dass die erforderlichen Finanzierungen nicht Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen. • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um eine geeignete Empfehlung aussprechen zu können: Bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele (Eignungsprüfung) sowie die Bedürfnisse des Kunden. Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder nicht unzutreffende Angaben zu akzeptablen Konditionen erhalten werden. ▪ Es seinen finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen oder Bedürfnissen machen, besteht das Risiko, dass ihn der FCR-Gruppe wegen Verletzung von Auflagen und Bedingungen sämtlicher oder einer der Finanzierungen, insbesondere der Bankenfinanzierungen und der jeweils ausgegebenen Anleihen, die entsprechenden Finanzierungen von den jeweiligen Gläubigern gekündigt werden und es der FCR-Gruppe danach Vermögensverwalter nicht gelingt, neue Finanzierungen zu vergleichbaren geeignet beraten kann. • Informationsrisiko seitens des Kunden bzw. akzeptablen Konditionen aufzunehmen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt dem Mietausfall- und dem Mietminderungsrisiko sowie dem Risiko des Leerstandes von Bestandsflächen. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt erheblichen Risiken aus dem Wettbewerb mit anderen, teils sehr finanzstarken und etablierten Wettbewerbern. Es besteht das Risiko, dass sie sich im Wettbewerb der Kunde über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Auch wenn der Vermögensverwalter das Portfolio bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt, trifft der Kunde die Anlageentscheide. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen für ihn geeignete Anlageempfehlungen nicht durchsetzen kannFolge leistet. ▪ Es besteht • Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei der Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass Grundstückeder Kunde im Nachgang einer Beratung einen Kauf- oder Verkaufsauftrag zu spät erteilt, was zu Kursverlusten führen kann: Die vom Vermögensverwalter abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten und sind aufgrund der Marktabhängigkeit nur für einen kurzen Zeitraum gültig. • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche umfassende Anlageberatung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Anlageberatungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden. Ferner entstehen bei der umfassenden Anlageberatung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Die GFA hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher. Die GFA ist bestrebt, ihren Kunden Dienstleistungen und Anlagestrategien anzubieten, die früherihrer finanziellen Situation, derzeit oder künftig im Eigentum der FCR-Gruppe standen oder stehen mit Altlasten, anderen schädlichen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen oder Kriegslasten belastet ihrer Risikotragfähigkeit und ihrer Risikobereitschaft angepasst sind, für deren Beseitigung erhebliche Kosten erforderlich wären. Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder gegen Vorschriften der Bausicherheit könnten die Nutzung von Immobilien einschränken und ebenfalls zu erheblichen Kosten führen ▪ Es besteht das RisikoDies setzt voraus, dass bei den Immobilienwir mit der finanziellen Situation des Kunden sowie seinen finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen vertraut sind. Macht ein Kunde diesbezüglich keine, die derzeit unvollständige oder künftig im Eigentum der FCR AG oder deren Tochtergesellschaften stehenfalsche Angaben, unerwartete Kosten, wie etwa für die Instandsetzung- und Instandhaltung, für Entwicklungs- oder Sanierungsvorhaben oder die Modernisierung von Immobilien entstehen. ▪ Die Emittentin ist in ihrer Expansionsstrategie darauf angewiesen, weitere Immobilienbestände zu angemessenen Konditionen zu erwerben und zu integrieren. Bei Erwerben könnte sie die erworbenen Immobilien wirtschaftlich bzw. hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Belastungen falsch einschätzen oder Rahmenbedingungen sich ändern. ▪ Es besteht das Risikokönnen wir nicht gewährleisten, dass die FCR AG und/empfohlenen und angewandten Strategien oder Gesellschaften der FCR-Gruppe nicht über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen zu könnenindividuellen Anlagen den Verhältnissen des Kunden angemessen sind. ▪ Notverkäufe Daraus können sich unerwünschte Risiken oder zwangsweise Verwertungen von Immobiliensicherheiten würden zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Emittentin führen. ▪ Die erfolgreiche Integration und Bewirtschaftung der in der Vergangenheit erworbenen und künftig zu erwerbenden GewerbeimmobilienRisikokonzentrationen ergeben, insbesondere die dafür erforderliche Anpassung der Unternehmensstrukturen, könnten misslingen. ▪ Es besteht das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für Modernisierungen oder Sanierungen nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter Auflagen oder Nebenbedingungen erteilt werden oder dass Baukosten höher ausfallen als veranschlagt. ▪ Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen im Schadensfall nicht ausreichen und erhebliche Kosten entstehen. ▪ Es besteht die Gefahr, dass die FCR-Gruppe unerwarteten Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ausgesetzt ist oder Regressansprüche nicht erfolgreich durchsetzen kann. ▪ Eine anhaltende negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilienmarkts könnte zu Wertverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Immobilien der FCR-Gruppe führen. ▪ Im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft kommt Know-how zum Einsatz, das sich auf wenige Mitarbeiter verteilt. Ein Ausscheiden dieser Mitarbeiter kann erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Zudem hat die FCR AG nur einen Vorstand. Die Umsetzung der Geschäftsstrategie und Unternehmensziele und damit die Entwicklung der Gesellschaft basiert somit insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ihres Vorstands Xxxx Xxxxxxx. ▪ Es bestehen Risiken aus der Störung und Ausfällen von IT-Systemen. ▪ Die FCR-Gruppe ist von einigen wenigen Mietern abhängig, auf die der wesentliche Teil des Ertrags entfällt. ▪ Die Rentabilität der FCR-Gruppe könnte beeinträchtigt werden, wenn Nebenkosten wie Betriebs- und/oder Energiekosten sowie sonstige mit der Bewirtschaftung und Bestandshaltung der Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios verbundene Kosten ansteigen. ▪ Es besteht das Risiko, dass im Rahmen von befristeten Mietverträgen das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt sein könnte, mit der Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und damit jederzeit kündbar eingegangen gelten würde. ▪ Es besteht ein Finanzierungs- und Refinanzierungsrisiko im Hinblick auf bereits erworbene einseitige Anlagen oder eine unangemessene Mischung von Anlagen. Diese Risiken sind für uns aufgrund von Informationsdefiziten weder erfassbar, noch zu erwerbende Immobilienobjekteüberschaubar, noch steuerbar. Zudem besteht das Risiko der Kündigung Wir erwarten von zur Objektfinanzierung aufgenommenen Darlehen. ▪ Die FCR-Gruppe könnte keine Mieter finden und/unseren Kunden, dass sie bei wesentlichen Änderungen ihrer persönlichen oder Immobilien nur zu ungünstigen Konditionen vermieten. ▪ Die Unternehmen und/oder Personen, die finanziellen Verhältnisse mit den Emittenten zusammenarbeiten, könnten den Geschäftsbetrieben der FCR-Gruppe Schaden zufügen. Dabei kann es bei mangelhafter Leistung von eingesetzten Drittunternehmen zu Schäden der FCR-Gruppe kommen, für die diese keinen Regress nehmen kann. ▪ Die Compliance- und Risikomanagementsysteme der FCR-Gruppe reichen möglicherweise nicht ausuns in einen Dialog treten, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu verhindern bzw. aufzudecken überprüfen, ob vereinbarte Strategien und alle relevanten Risiken Einzelanlagen weiterhin für die FCR-Gruppe zu identifizieren, zu bewerten ihre persönlichen Verhältnisse geeignet und um angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadensersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen. ▪ Es könnten sich Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen schnellen Wachstum der FCR-Gruppe ergeben. Das Risikomanagementsystem der Emittentin könnte sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellen. ▪ Es besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften negativ ist. ▪ Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und/oder Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die FCR entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. ▪ Es bestehen Risiken, dass es zwischen der Aktionärsstellung des derzeitigen Hauptaktionärs und der Vorstandstätigkeit des Xxxxx Xxxx Xxxxxxx zu Konfliktsituationen kommt. ▪ Es besteht das Risiko, dass zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen nicht eintreten und/oder nicht eingehalten werden können. ▪ Die Umsetzung der geplanten Investitionen der Gesellschaft könnte scheitern. Dies könnte dazu führen, dass eine von der Gesellschaft angestrebte Rendite nicht erzielt werden kann und sich somit erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der FCR-Gruppe ergeben könnten. ▪ Die FCR AG wird für den Ausbau eines Bestandsimmobilienportfolios bzw. für die Umsetzung der Unternehmensplanung erheblichen weiteren Finanzierungsbedarf haben, der möglicherweise nicht gedeckt werden kann. Sollte es nicht gelingen, den weiteren Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt oder anderweitig zu decken, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und für die Aktionäre zu einem vollständigen Verlust ihres Kapitals führen. ▪ Es besteht ein Blindpool-Risiko im Hinblick auf die geplante Verwendung des Emissionserlöses. ▪ Es bestehen Risiken bei einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. ▪ Es besteht das Risiko einer Verschlechterung des Ratings. Branchenbezogene Risiken ▪ Auf dem Immobilienmarkt besteht derzeit die nicht unerhebliche Gefahr von Terroranschlägen, die verheerende Auswirkungen auf die Miet- und Kaufnachfrage in den betroffenen Regionen. ▪ Es besteht das Risiko, dass in weiteren europäischen Mitgliedsstaaten Referenden bzw. Volksabstimmungen nach dem Vorbild des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016 des vereinigten Königreichs durchgeführt werden und aufgrund dessen weitere derzeitige Mitgliedsstaaten aus der Europäischen Union austreten. ▪ Erhöhungen des Zinsniveaus können sich negativ auf den Immobilienmarkt und die Finanzierungskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der FCR AG sowie ihrer Kunden auswirken. Der geplante Ausbau des Bestandsgeschäfts der FCR AG ist von einem Fortbestehen des gegenwärtigen niedrigen Zinsniveaus abhängig. ▪ Die FCR-Gruppe unterliegt den typischen Risiken des deutschen Immobilienmarktes und der allgemeinen Entwicklung der deutschen und europäischen Wirtschaft. ▪ Es besteht das Risiko von wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. ▪ Es besteht Die Emittentin ist Risiken der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ausgesetzt. ▪ Es besteht das Risiko, dass die FCR AG weitergehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen könnteangemessen sind.

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