Common use of Rufnummern Clause in Contracts

Rufnummern. 4.1 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der kostenpflichtigen Portierung seiner bestehenden Rufnummern zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung muss schrift- lich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen, das vom Kunden vollständig und korrekt auszufüllen und der Gesellschaft zu übergeben ist. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteil- te Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dieser Vorgang auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.B. Bun- desnetzagentur) beruht.

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Samples: www.an.de, www.an.de, www.pyur.com

Rufnummern. 4.1 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der kostenpflichtigen Portierung seiner bestehenden Rufnummern zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung muss schrift- lich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen, das vom Kunden vollständig und korrekt auszufüllen und der Gesellschaft zu übergeben ist. Die Gesellschaft wird sich um die Portierung der gewünschten Ruf- nummern bemühen, schuldet jedoch keinen Erfolg. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteil- te zugeteilte Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dieser Vorgang auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.B. Bun- desnetzagenturBundesnetzagentur) beruht.

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Samples: www.primacom.de

Rufnummern. 4.1 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der kostenpflichtigen Portierung seiner bestehenden Rufnummern zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung muss schrift- lich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen, das vom Kunden vollständig und korrekt auszufüllen und der Gesellschaft zu übergeben ist. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteil- te zugeteilte Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dieser Vorgang auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.z. B. Bun- desnetzagenturBundesnetzagentur) beruht.

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Samples: antec-servicepool.de