Common use of Rufnummern Clause in Contracts

Rufnummern. 4.1 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der kostenpflichtigen Portierung seiner bestehenden Rufnummern zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung muss schrift- lich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen, das vom Kunden vollständig und korrekt auszufüllen und der Gesellschaft zu übergeben ist. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteil- te Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dieser Vorgang auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.B. Bun- desnetzagentur) beruht. 4.2 Die Anzahl der neu zugewiesenen oder portierten Rufnummern pro Anschluss bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung des Telefon- Produkts. 4.3 Der Kunde kann von der Gesellschaft verlangen, mit seiner Rufnum- mer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allge- mein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Wenn der Kunde darüber hinaus den Eintrag eines Mitbenutzers des Anschlusses verlangt, kann die Gesellschaft dafür ein Entgelt nach der Preisliste erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rufnummern. 4.1 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der kostenpflichtigen Portierung seiner bestehenden Rufnummern zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung muss schrift- lich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen, das vom Kunden vollständig und korrekt auszufüllen und der Gesellschaft zu übergeben ist. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteil- te Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dieser Vorgang auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.B. Bun- desnetzagentur) beruht. 4.2 Die Anzahl der neu zugewiesenen oder portierten Rufnummern pro Anschluss bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung des Telefon- Produkts. 4.3 Der Kunde kann von der Gesellschaft verlangen, mit seiner Rufnum- merRuf- nummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allge- mein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Wenn der Kunde darüber hinaus den Eintrag eines Mitbenutzers des Anschlusses verlangt, kann die Gesellschaft dafür ein Entgelt nach der Preisliste erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rufnummern. 4.1 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der kostenpflichtigen Portierung seiner bestehenden Rufnummern zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Beauftragung muss schrift- lich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen, das vom Kunden vollständig und korrekt auszufüllen und der Gesellschaft zu übergeben ist. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteil- te zugeteilte Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden müssen und dieser Vorgang auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.z. B. Bun- desnetzagenturBundesnetzagentur) beruht. 4.2 Die Anzahl der neu zugewiesenen oder portierten Rufnummern pro Anschluss bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung des Telefon- ProduktsTelefonproduktes. 4.3 Der Kunde kann von der Gesellschaft verlangen, mit seiner Rufnum- merRufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allge- mein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Wenn der Kunde darüber hinaus den Eintrag eines Mitbenutzers des Anschlusses verlangt, kann die Gesellschaft dafür ein Entgelt nach der gemäß Preisliste erheben.

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