Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchs- überlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass der Auftragnehmer selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten hat oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchs- überlassung Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass der Auftragnehmer daß wir selbst die Schäden oder Verluste Verlust zu vertreten hat haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.
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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchs- überlassung Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass der Auftragnehmer wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten hat haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.
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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchs- überlassung Gebrauch- süberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial Gerüstma- terial ein, es sei denn, dass der Auftragnehmer selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten ver- treten hat oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.
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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung Beendi- gung der Gebrauchs- überlassung Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein be- senrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung Gebrauchs- überlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass der Auftragnehmer wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten hat vertre- ten haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.
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