Common use of Rückgabepflicht Clause in Contracts

Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.

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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung Gebrauchs- überlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass wir der Auftragnehmer selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten haben hat oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.

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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung Beendi- gung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein be- senrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung Gebrauchs- überlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten vertre- ten haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.

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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass daß wir selbst die Schäden oder Verluste Verlust zu vertreten haben oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.

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Rückgabepflicht. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung Gebrauch- süberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial Gerüstma- terial ein, es sei denn, dass wir der Auftragnehmer selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten haben ver- treten hat oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war.

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