Rücklastkosten. Wird eine Lastschrift aufgrund des Verschuldens des Transportkunden storniert, wird ein Bear- beitungsentgelt in Höhe der anfallenden Fremdkosten erhoben. Der Netzbetreiber kann die ent- standenen Kosten auch pauschal berechnen, wenn diese Pauschale im Preisblatt (Anlage 5 zum LRV) angegeben ist. Dem Transportkunden ist der Nachweis gestattet, solche Kosten sei- en dem Netzbetreiber nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. § 10 Ziffer 5 Satz 2 LRV ist dahin zu verstehen, dass einerseits der Netzbetreiber Nachzahlungen we- gen fehlerhafter Abrechnung nur innerhalb von 3 Jahren nach Zugang der falschen Rechnung verlan- gen kann, dass andererseits Einwendungen des Transportkunden gegen die Richtigkeit der Rechnung ausgeschlossen sind, wenn er sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechnungszugang beim Netzbe- treiber erhebt.
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Samples: stadtwerke-zeven.de, www.sww.de
Rücklastkosten. Wird eine Lastschrift aufgrund des Verschuldens des Transportkunden storniert, wird ein Bear- beitungsentgelt Bearbeitungsentgelt in Höhe der anfallenden Fremdkosten erhoben. Der Netzbetreiber kann die ent- standenen entstandenen Kosten auch pauschal berechnen, wenn diese Pauschale im Preisblatt (Anlage 5 zum LRV) angegeben ist. Dem Transportkunden ist der Nachweis gestattet, solche Kosten sei- en seien dem Netzbetreiber nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. § 10 Ziffer 5 Satz 2 LRV ist dahin zu verstehen, dass einerseits der Netzbetreiber Nachzahlungen we- gen wegen fehlerhafter Abrechnung nur innerhalb von 3 Jahren nach Zugang der falschen Rechnung verlan- gen verlangen kann, dass andererseits Einwendungen des Transportkunden gegen die Richtigkeit der Rechnung ausgeschlossen sind, wenn er sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechnungszugang beim Netzbe- treiber Netzbetreiber erhebt.
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Samples: www.stadtwerke-zeven.de
Rücklastkosten. Wird eine Lastschrift aufgrund des Verschuldens des Transportkunden storniert, wird ein Bear- beitungsentgelt Be- arbeitungsentgelt in Höhe der anfallenden Fremdkosten erhoben. Der Netzbetreiber kann die ent- standenen entstandenen Kosten auch pauschal berechnen, wenn diese Pauschale im Preisblatt (Anlage 5 zum LRV) angegeben ist. Dem Transportkunden ist der Nachweis gestattet, solche Kosten sei- en seien dem Netzbetreiber nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. § 10 Ziffer 5 Satz 2 LRV ist dahin zu verstehen, dass einerseits der Netzbetreiber Nachzahlungen we- gen wegen fehlerhafter Abrechnung nur innerhalb von 3 Jahren nach Zugang der falschen Rechnung verlan- gen verlangen kann, dass andererseits Einwendungen des Transportkunden gegen die Richtigkeit der Rechnung ausgeschlossen sind, wenn er sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechnungszugang beim Netzbe- treiber Netzbetreiber erhebt.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas