Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Verkaufprospekt, Verkaufsprospekt, Verkaufprospekt
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können können, unabhängig von der Mindestanlagesumme, bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Verkaufsprospekt Und Anlagebedingungen, Sales Contracts
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft Gesell- schaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe unten Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis Rücknahme- preis zurückzunehmen, der dem an diesem für diesen Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Sales Contracts
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen ihrer Anteile verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme Anteilrück- nahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat beschränkt (siehe Abschnitt „Beschränkung der Rücknahme“) oder ausgesetzt (siehe Ab- schnitt „Aussetzung der Rücknahme)Anteilrücknahme“) hat. Rücknahmeorders Rücknahmeorder sind bei der Verwahrstelle oder Verwahrstelle, der Gesellschaft selbst oder gegenüber einem vermittelnden Dritten (z.B. depotführende Stelle) zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können unabhängig von der Mindestanlagesumme bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe unten Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle Verwahr- stelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem für diesen Tag ermittelten ermittel- ten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Sales Contracts
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen ihrer Anteile verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme Anteilrück- nahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat beschränkt (siehe Abschnitt ,,Beschränkung der Rücknahme‘‘) oder vorübergehend ausgesetzt (siehe Ab- schnitt „Aussetzung der Rücknahme)“) hat. Rücknahmeorders Rücknahmeorder sind bei der Verwahrstelle oder Verwahrstelle, der Gesellschaft selbst oder gegenüber einem vermittelnden Dritten (z.B. depotführende Stelle) zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Sales Contracts
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen ihrer Anteile verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme Anteilrück- nahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat beschränkt (siehe Abschnitt „Beschränkung der Rücknahme“) oder vorübergehend ausgesetzt (siehe Ab- schnitt „Aussetzung der Rücknahme)Anteilrücknahme“) hat. Rücknahmeorders Rücknahmeorder sind bei der Verwahrstelle oder Verwahrstelle, der Gesellschaft selbst oder gegenüber einem vermittelnden Dritten (z.B. depotführende Stelle) zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Sales Contracts
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können unabhängig von der jeweiligen Mindestanla- gesumme bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen der be- stehenden Anteilklassen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme An- teilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der RücknahmeAnteilrücknahme“ unter Ziffer 14.1.4 dieses Ver- kaufsprospekts). Rücknahmeorders Rücknahmeaufträge sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile der bestehenden Anteilklassen zu dem am Abrechnungsstichtag Abrechnungsstich- tag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem die- sem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Sales Contracts
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können unabhängig von der Mindestanlagesumme bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können unabhängig von einer möglichen Mindestanlagesumme bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend vo- rübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – - gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – Rücknahmeabschla- ges - entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Verkaufprospekt
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können unabhängig von einer möglichen Mindestanlagesumme bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle Ver- wahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten ermit- telten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Verkaufprospekt
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen ihrer Anteile verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat beschränkt (siehe Abschnitt „Aussetzung Beschränkung der Rücknahme)“) oder vorübergehend ausgesetzt (siehe Abschnitt „Aus- setzung der Rücknahme“) hat. Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder Verwahrstelle, der Gesellschaft selbst oder gegenüber einem vermittelnden Dritten (z.B. depotführende Stelle) zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
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Samples: Verkaufsprospekt
Rücknahme von Anteilen. Die Anleger können unabhängig von der Mindestanlagesumme bewertungstäglich die Rücknahme von Anteilen verlangen, sofern die Gesellschaft die Anteilrücknahme nicht vorübergehend ausgesetzt hat (siehe Abschnitt „Aussetzung der Rücknahme“). Rücknahmeorders sind bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft selbst zu stellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag Abrechnungsstich- tag geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen, der dem an diesem Tag ermittelten Anteilwert – gegebenenfalls - ge- gebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlages – - entspricht. Die Rücknahme kann auch durch die Vermittlung Dritter erfolgen, hierbei können zusätzliche Kosten entstehen. Es werden nur ganze Teile zurückgenommen.
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Samples: Verkaufprospekt