Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Für die Ermittlung dieses Wertes wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Rückstellungsbildung für die Pensionsanwartschaften der aktiven Mitarbeiter erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUC-Methode), das die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestmöglich abbildet und auch für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist. Diese Berechnungsmethode basiert auf dem ratierlichen arbeitsrechtlichen Erdienen der Pensionsansprüche bei unverfallbaren Anwartschaften. Die Diskontierung der zukünftig zu erbringenden Pensionsleistungen erfolgt pauschal über eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der für diese Restlaufzeit anzuwendende Marktzinssatz wurde auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rückstellungs- abzinsungsverordnung als durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eingeschätzt und beträgt 3,88% p.a. für den Abschluss zum 31.12.2015. Nachfolgend sind die weiteren Parameter genannt, auf denen die Ermittlung der Pensionsrückstellungen basiert: Gehaltstrend 3,00% p.a., Rententrend 1,50% p.a., Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung 2,60% p.a., Fluktuationswahrscheinlichkeit 2,00% p.a. bis Lebensalter 50 Jahre; über dieses Alter hinaus 1,00% p.a. Für das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde das frühestmögliche Alter zum Bezug von Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz unterstellt. Die von Xx. Xxxxx Xxxxxxx im Jahr 2005 veröffentlichten „Richttafeln 2005 G“ wurden als maßgebliche Sterbetafeln für die Rückstellungsermittlung zugrunde gelegt (sogenannte Generationentafeln). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Feldesräumung und Bohrlochverfüllung werden aufgrund bergrechtlicher Vorschriften gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Ermittlung der Erfüllungsbeträge erfolgt entsprechend der vom WEG (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., Hannover) angesetzten Verfüllungspauschalen für Bohrungen bzw. der Größe und Menge der zu planierenden Flächen und Ausrüstungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden pauschal mit den erwarteten Inflationsfaktoren berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die von der Deutschen Bundesbank mitgeteilt werden, abgezinst. TEUR TEUR Pensionsrückstellungen 1.744 1.417 Sonstige Rückstellungen 73.834 71.630 Rückstellungen gesamt 75.578 73.047 Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen zur Feldesräumung und Bohrlochverfüllung (65.410 TEUR; Vorjahr: 53.943 TEUR), Rückstellungen aus dem Personalbereich (1.322 TEUR; Vorjahr: 1.645 TEUR) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (6.013 TEUR; Vorjahr: 5.163 TEUR).
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Samples: Lagebericht
Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertetumfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der Mitarbeiter sowie deren Anspruch auf Übergangszuschüsse. Zum 1. Oktober 2010 wurde in der Eröffnungsbilanz der damaligen AIS eine nach IFRS-Grundsätzen ermittelte Pensionsrückstellung auch für HGB-Zwecke erfasst. Die hierbei entstehende Differenz in Höhe von TEUR 43.049 resultierte aus unterschiedlichen Abzinsungssätzen. Der höhere IFRS- Bilanzansatz wird dabei für die damaligen Ansprüche solange beibehalten, bis eine handelsrechtliche Verpflichtung in gleicher Höhe besteht. Für neu erdiente Ansprüche ab dem 1. Oktober 2010 wird le- diglich der ermittelte HGB-Wert angesetzt. Seit dem Vorjahres-Bilanzstichtag gibt es hieraus keinen Unterschiedsbetrag mehr. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die Ermittlung dieses Wertes wurden versicherungsmathematische Gutachten erstelltprojizierte Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) angewandt. Die Rückstellungsbildung für Bewertung erfolgte grundsätzlich unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018G. Für den Plan „Pensionen (alt)“ werden diese Tafelwerke hinsichtlich der Erwartungen bzgl. künftiger Langlebigkeitsverbesserungen seit dem 31.12.2019 modifiziert. An- stelle der in den RT 2018G standardmäßig angelegten Annahmen zur Langlebigkeitsverbesserung er- folgt seither die Pensionsanwartschaften der aktiven Mitarbeiter erfolgt Modellierung künftiger Langlebigkeitsverbesserungen gemäß dem Bewertungsverfahren der Projected Unit Credit Method sog. Continuous Mortality Investigation-Ansatz (Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUCCMI-MethodeAnsatz), das bei dem die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich beobachtbaren Kohorten- und Generationen- effekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestmöglich abbildet und auch für Langlebigkeitsverbesserungen in Deutschland in der Vergangenheit in die Bewertung Extrapolation künftig unterstellter Langlebigkeitsverbesserungen Eingang findet. Als langfristige Rate der Langlebig- keitsverbesserungen wurde dabei ein Ansatz von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist. Diese Berechnungsmethode basiert auf dem ratierlichen arbeitsrechtlichen Erdienen der Pensionsansprüche bei unverfallbaren Anwartschaften. Die Diskontierung der zukünftig zu erbringenden Pensionsleistungen erfolgt pauschal über eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der für diese Restlaufzeit anzuwendende Marktzinssatz wurde auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rückstellungs- abzinsungsverordnung als durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eingeschätzt und beträgt 3,881,25% p.a. für unterstellt. Dieser Ansatz ist konsistent zu den Abschluss zum 31.12.2015Einschätzungen hinsichtlich der langfristigen Langlebigkeitsentwicklungen in Westeuropa. Nachfolgend sind die weiteren Parameter genannt, auf denen die Ermittlung Folgende Annahmen wurden der Pensionsrückstellungen basiertBerechnung zugrunde gelegt: Gehaltstrend 3,00mit CMI Lang- lebigkeitsver- besserung von 1,25 % p.a., Rententrend 1,50% p.a., Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Für den Ausweis in der Sozialversicherung 2,60% p.a., Fluktuationswahrscheinlichkeit 2,00% p.a. bis Lebensalter 50 Jahre; über dieses Alter hinaus 1,00% p.a. Für das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde das frühestmögliche Alter Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen: 31.12.2021 TEUR Pensionsverpflichtungen zum Bezug von Altersrente Erfüllungsbetrag 898.626 Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten TEUR 434.281) -545.204 353.422 Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet: TEUR Ertrag aus Deckungsvermögen 46.421 Aufwendungen aus der Aufzinsung -65.908 Ausweis in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz unterstelltGewinn- und Verlustrechnung (unter Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) -19.487 Die Steuerrückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für frühere Geschäftsjahre. Die von Xx. Xxxxx Xxxxxxx Sonstigen Rückstellungen setzen sich im Jahr 2005 veröffentlichten „Richttafeln 2005 G“ wurden als maßgebliche Sterbetafeln für die Rückstellungsermittlung zugrunde gelegt (sogenannte Generationentafeln). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Vorjahresvergleich wie folgt zusammen: 31.12.2021 Vorjahr TEUR TEUR Rückstellungen für Feldesräumung und Bohrlochverfüllung werden aufgrund bergrechtlicher Vorschriften gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Ermittlung der Erfüllungsbeträge erfolgt entsprechend der vom WEG (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., Hannover) angesetzten Verfüllungspauschalen für Bohrungen bzw. der Größe und Menge der zu planierenden Flächen und Ausrüstungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden pauschal mit den erwarteten Inflationsfaktoren berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die von der Deutschen Bundesbank mitgeteilt werden, abgezinst. TEUR TEUR Pensionsrückstellungen 1.744 1.417 Sonstige Rückstellungen 73.834 71.630 Rückstellungen gesamt 75.578 73.047 Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen zur Feldesräumung und Bohrlochverfüllung (65.410 TEUR; Vorjahr: 53.943 TEUR), Rückstellungen aus dem Personalbereich (1.322 TEUR; Vorjahr: 1.645 TEUR) sowie Restrukturierung 149.594 42.001 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 127.572 132.790 Projektrückstellungen und Gewährleistung 80.230 2.334 Personalbezogene Rückstellungen 35.087 42.155 Übrige 6.301 7.084 Die Rückstellung für Restrukturierung enthält zum 31. Dezember 2021 insbesondere Verpflichtungen aus dem Restrukturierungsprogramm „Jupiter“ für faktische Verpflichtungen i.H.v. Mio EUR 125,2. Für den Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit wurden in der Bilanz folgende Verrechnungen vor- genommen: TEUR Altersteilzeitverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag 8.461 Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (6.013 TEUR; VorjahrAnschaffungskosten TEUR 1.660) -3.913 4.548 Neben den verrechneten Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zudem Altersteilzeitrückstellungen von TEUR 5.851. Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet: 5.163 TEUR)TEUR Erträge aus Deckungsvermögen 50 Aufwendungen aus der Aufzinsung -94 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (unter Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) -44 Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit er nicht anhand von Börsenkursen ermittelt wurde, unter Zugrundelegung von allgemein anerkannten versicherungsmathematischen Be- wertungsmethoden ermittelt.
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Samples: Audit Report
Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Für die Ermittlung dieses Wertes wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Rückstellungsbildung für die Pensionsanwartschaften der aktiven Mitarbeiter erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUC-Methode), das die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestmöglich abbildet und auch für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist. Diese Berechnungsmethode basiert auf dem ratierlichen arbeitsrechtlichen Erdienen der Pensionsansprüche bei unverfallbaren Anwartschaften. Die Diskontierung der zukünftig zu erbringenden Pensionsleistungen erfolgt pauschal über eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der für diese Restlaufzeit anzuwendende Marktzinssatz wurde auf Basis in der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rückstellungs- abzinsungsverordnung als durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eingeschätzt bekannt gegeben und beträgt 3,885,05% p.a. für den Abschluss zum 31.12.201531.12.2012. Nachfolgend sind die weiteren Parameter genannt, auf denen die Ermittlung der Pensionsrückstellungen basiert: Gehaltstrend 3,003,25% p.a., Rententrend 1,501,70% p.a., Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung 2,602,30% p.a., Trend aktueller Rentenwert 1,00% p.a., Trend für das Durchschnittsentgelt 2,30% p.a., Fluktuationswahrscheinlichkeit 2,00% p.a. bis Lebensalter 50 Jahre; über dieses Alter hinaus 1,00% p.a1,0%. Für das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde das frühestmögliche Alter zum Bezug von Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz unterstellt. Die von Xx. Xxxxx Xxxxxxx im Jahr in 2005 veröffentlichten „Richttafeln 2005 G“ wurden als maßgebliche Sterbetafeln für die Rückstellungsermittlung zugrunde zu Grunde gelegt (sogenannte Generationentafeln). Die sonstigen Sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Feldesräumung und Bohrlochverfüllung Verfüllung werden aufgrund bergrechtlicher Vorschriften gebildet. Im Unterschied zu den Vorperioden werden die Rückstellungen nicht mehr über die Abschreibungs- bzw. Nutzungsdauer angesammelt, sondern zur besseren Umsetzung des Vorsichtsprinzips als Vollrückstellung gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Ermittlung der Erfüllungsbeträge erfolgt entsprechend der vom WEG (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., Hannover) angesetzten Verfüllungspauschalen für Bohrungen bzw. der Größe und Menge der zu planierenden Flächen und Ausrüstungender Teufe der Bohrungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden pauschal mit den erwarteten Inflationsfaktoren berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die von der Deutschen Bundesbank mitgeteilt werden, abgezinst. TEUR TEUR Pensionsrückstellungen 1.744 1.417 Sonstige Rückstellungen 73.834 71.630 Rückstellungen gesamt 75.578 73.047 Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen zur Feldesräumung und Bohrlochverfüllung (65.410 TEUR; Vorjahr: 53.943 TEUR), Rückstellungen aus dem Personalbereich (1.322 TEUR; Vorjahr: 1.645 TEUR) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (6.013 TEUR; Vorjahr: 5.163 TEUR).31.12.2012 01.07.2012
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Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Für die Ermittlung dieses Wertes wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Rückstellungsbildung für die Pensionsanwartschaften der aktiven Mitarbeiter erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUC-Methode), das die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bestmöglich abbildet und auch für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben ist. Diese Berechnungsmethode basiert auf dem ratierlichen arbeitsrechtlichen Erdienen der Pensionsansprüche bei unverfallbaren Anwartschaften. Die Diskontierung der zukünftig zu erbringenden Pensionsleistungen erfolgt pauschal über eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der für diese Restlaufzeit anzuwendende Marktzinssatz wurde auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rückstellungs- abzinsungsverordnung als durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eingeschätzt und beträgt 3,88% p.a. für den Abschluss zum 31.12.2015. Nachfolgend sind die weiteren Parameter genannt, auf denen die Ermittlung der Pensionsrückstellungen basiert: Gehaltstrend 3,00% p.a., Rententrend 1,50% p.a., Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung 2,60% p.a., Fluktuationswahrscheinlichkeit 2,00% p.a. bis Lebensalter 50 Jahre; über dieses Alter hinaus 1,00% p.a. Für das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde das frühestmögliche Alter zum Bezug von Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz unterstellt. Die von Xx. Xxxxx Xxxxxxx im Jahr 2005 veröffentlichten „Richttafeln 2005 G“ wurden als maßgebliche Sterbetafeln für die Rückstellungsermittlung zugrunde gelegt (sogenannte Generationentafeln). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden für Feldesräumung ungewisse Verbindlichkeiten und Bohrlochverfüllung werden aufgrund bergrechtlicher Vorschriften gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudeckennotwen- digen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Ermittlung der Erfüllungsbeträge erfolgt entsprechend der vom WEG (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V., Hannover) angesetzten Verfüllungspauschalen für Bohrungen bzw. der Größe und Menge der zu planierenden Flächen und Ausrüstungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden pauschal mit den erwarteten Inflationsfaktoren berücksichtigtSie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sons- tiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 1 2 Satz 4 HGB mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die von der Deutschen Bundesbank mitgeteilt nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt. Das Abzinsungswahlrecht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wird nicht ausgeübt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathe- matisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxxx ermittelt. Künftige Gehaltssteigerungen (2,25 % p.a.) sowie Ren- tenanpassungen (2,00 % p.a.) werden soweit zutreffend berücksichtigt. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,87 % p.a. (31. Dezember 2020: 2,30 % p.a.) ver- wendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jah- resdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB anzugeben und beträgt zum Abschlussstichtag 15 T€ (31. Dezember 2020: 17 T€). Für zum Bilanzstichtag abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen werden Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Für den han- delsrechtlichen Ansatz wurden Aufstockungsbeträge aufgrund ihres Charakters in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zu- grundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,58 % p.a. (31. Dezember 2020: 0,74 % p.a.) und auf der Grundlage der "Richttafeln 2018 G", Xxxx. Xxxxx Xxxxxxx nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeit wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % zugrunde gelegt. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Zuführung zu langfristigen Rückstellungen, so- weit sie dem Grunde nach erstmalig passiviert werden, abgezinstnach dem Nettoprinzip. TEUR TEUR Pensionsrückstellungen 1.744 1.417 Sonstige Rückstellungen 73.834 71.630 Rückstellungen gesamt 75.578 73.047 Die sonstigen Rückstellungen betreffen Erfolgswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Wesentlichen die Verpflichtungen zur Feldesräumung und Bohrlochverfüllung (65.410 TEUR; Vorjahr: 53.943 TEUR), Rückstellungen aus dem Personalbereich (1.322 TEUR; Vorjahr: 1.645 TEUR) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (6.013 TEUR; Vorjahr: 5.163 TEUR)Finanzergebnis ausge- wiesen.
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