Sachverständigengutachten. Der Versicherer verpflichtet sich bei Einschaltung eines Sachverständigen im Schadensfall, ein Exemplar des vom Sachverständigen erstellten Gutachtens un mittelbar nach Erstellung kostenfrei an den Versicherungsnehmer auszuhändigen. Versicherungsschutz gilt nur bei Neu oder Erweiterungs oder Um oder Erhaltungsbau von Gebäu den zur Wohnraumnutzung einschließlich Vermietung – als Wohnraumnutzung gelten Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser und WEG, auch soweit Arztpraxen, Verwaltung, Einzelhandel oder Gastronomie mit einem Gebäudeanteil von unter 50 % vorhanden sind.
Appears in 1 contract
Samples: www.ostangler.de
Sachverständigengutachten. Der Versicherer verpflichtet sich bei Einschaltung eines Sachverständigen im Schadensfall, ein Exemplar des vom Sachverständigen erstellten Gutachtens un mittelbar unmittelbar nach Erstellung kostenfrei an den Versicherungsnehmer auszuhändigen. Versicherungsschutz gilt nur bei Neu Neu- oder Erweiterungs Erweiterungs- oder Um Um- oder Erhaltungsbau von Gebäu den Ge- bäuden zur Wohnraumnutzung einschließlich einschließ- lich Vermietung – als Wohnraumnutzung gelten Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser und WEG, auch soweit Arztpraxen, Verwaltung, Einzelhandel Einzel- handel oder Gastronomie mit einem Gebäudeanteil von unter 50 % vorhanden sind.
Appears in 1 contract
Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de
Sachverständigengutachten. Der Versicherer verpflichtet sich bei Einschaltung eines Sachverständigen im Schadensfall, ein Exemplar des vom Sachverständigen erstellten Gutachtens un un- mittelbar nach Erstellung kostenfrei an den Versicherungsnehmer auszuhändigenauszuhändi- gen. Versicherungsschutz gilt nur bei Neu Neu- oder Erweiterungs Erweiterungs- oder Um Um- oder Erhaltungsbau von Gebäu den Ge- bäuden zur Wohnraumnutzung einschließlich Vermietung – als Wohnraumnutzung gelten Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser und WEG, auch soweit Arztpraxen, Verwaltung, Einzelhandel oder Gastronomie mit einem Gebäudeanteil von unter 50 % vorhanden sind.
Appears in 1 contract
Sachverständigengutachten. Der Versicherer verpflichtet sich bei Einschaltung eines Sachverständigen im Schadensfall, ein Exemplar des vom Sachverständigen erstellten Gutachtens un un- mittelbar nach Erstellung kostenfrei an den Versicherungsnehmer auszuhändigen. Versicherungsschutz gilt nur bei Neu Neu- oder Erweiterungs Erweiterungs- oder Um Um- oder Erhaltungsbau von Gebäu Gebäu- den zur Wohnraumnutzung einschließlich Vermietung – als Wohnraumnutzung gelten Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser und WEG, auch soweit Arztpraxen, Verwaltung, Einzelhandel oder Gastronomie mit einem Gebäudeanteil von unter 50 % vorhanden sind.
Appears in 1 contract
Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de